Protocol of the Session on January 30, 2002

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Und wenn die SPD da noch mitmacht, kämen wir schon ein ganzes Stück weiter.

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU)

Auch wir haben so ähnliche Anträge gemacht. Aber, Herr Jäger, ich sage, ich finde das bemerkenswert, und das sollte man auch überall sagen.

Was mich allerdings heute veranlasst zu sagen, das Gesetz ist das eine, die Wirklichkeit im Lande ist nicht immer das Gleiche. Denn wir schreiben hier zum Beispiel, dass leistungsfähige Feuerwehren vorgehalten werden müssen. Ich möchte an dieser Stelle auch aus den Anhörungen im Innenausschuss sagen, in einer Reihe von Gemeinden sind wir von leistungsfähigen Feuerwehren weit entfernt. Ich bitte, dass wir alle in unserer politischen Arbeit darauf achten, dass erstens die Feuerwehrleute, vor allem die freiwilligen, auch wirklich ihre Arbeit machen können. Denn mir begegnet häufig, dass sie zum Beispiel sehr oft von ihren Arbeitgebern – es steht zwar im Gesetz drin, dass sie pflichtgemäß freigestellt werden müssen –

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

nicht immer freigestellt werden und dass manche Feuerwehren im Lande eigentlich nur auf dem Papier stehen, weil es sozusagen an der Einsatzbereitschaft im konkreten Fall mangelt. Hier muss man über Kooperation weiter nachdenken.

Das trifft zweitens auch für die Jugendfeuerwehren, die wir alle immer wieder loben, nicht nur für die Arbeit im Bereich der Feuerwehr, sondern auch im Präventionsbereich, bei der kulturellen Arbeit in den Gemeinden zu. Sie kennen die Meinung der PDS. Wir sind für viele Jugendfeuerwehren, für viele freiwillige Feuerwehren möglichst in allen Gemeinden eben auch aus diesem Grunde. Ich sage

aber ebenfalls, wir haben auch bei den Jugendfeuerwehren erhebliche Nachwuchsprobleme.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Wir alle sollten alles tun, damit erstens das Problem Feuerwehren in den Gemeinden immer auf der Tagesordnung ganz oben steht, und zweitens, dass wir allen immer wieder sagen, liebe Leute, macht alles, damit die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren vor allen Dingen erleichtert wird, damit die Leute freigestellt werden, damit sie ihren Job machen können, denn die Feuerwehren veraltern, wie andere Dinge im Leben auch. Hier bin ich schon der Meinung, dass wir hier weiter gemeinsam im Interesse unserer Feuerwehren im Lande arbeiten sollten. Ich glaube, wir sind auf einem guten Wege, aber es gibt ernsthafte Zeichen, dass wir im Nachwuchsbereich und bei der Einsatzbereitschaft in der nächsten Zeit ein bisschen genauer hinschauen sollten, und hier können wir natürlich als Parlament, jeder für sich in seinem Wahlkreis eine Menge tun. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das Wort hat der Innenminister Herr Timm. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich darf mich herzlich bedanken bei allen Mitgliedern im Innenausschuss für die konstruktiven Beratungen. Wir haben hier an einigen Stellen den Gesetzentwurf, von dem Sie gesagt haben, der sei schon gar nicht so schlecht gewesen, noch verbessern können, was mich persönlich freut. Vielleicht können wir das ja auch im Ergebnis dokumentieren, Herr Dr. Jäger. Das würde mich am Ende noch mehr freuen.

Die Ziele dieser Novelle bestanden in vier Punkten:

1. die Anpassung des Gesetzes an die sich in unserem Lande vollziehenden kommunalen Entwicklungen vorzunehmen

2. die Verbesserung der Organisationsstruktur der Feuerwehren ins Auge zu fassen

3. die Unterstützung von Forschung und Normung im Brandschutz auch unter dem Aspekt der europäischen Anforderungen zu sehen

4. die Änderungen der finanziellen und sozialen Absicherungen der Feuerwehrangehörigen zu formulieren

Herr Böttger hat schon darauf hingewiesen, entscheidend ist für den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern, dass er überall gewährleistet wird, auch im ländlichen Raum, auch in Gemeinden, die sehr klein sind und demzufolge ihre eigenen Wehren nicht vollständig zum Einsatz bringen können. Ich sage es unter einem gewissen Vorbehalt.

Ich will darauf hinweisen, dass wir in der letzten Woche ein sehr konstruktives Fachgespräch im Landkreis Mecklenburg-Strelitz zu diesem Thema gehabt haben. Die Bemühungen, die vor Ort angestellt werden von den Wehren, von den Gemeindevertretungen und von den Bürgermeistern, um dieses Problem, das sich in den nächsten Jahren eher verschärfen wird, in den Griff zu bekommen, sind aller Ehre wert. Es ist nicht in erster Linie ein finanzielles, sondern ein strukturelles und eher personelles Problem, das wir im ländlichen Raum haben, bei dem wir – Sie als Gesetzgeber und wir als Landesregierung – Hilfestellung geben sollten, um dieses Problem in den Griff zu

bekommen. Ein wichtiger Schritt ist das vorgelegte und jetzt zur Verabschiedung stehende novellierte Brandschutzgesetz.

In dem neuen Paragraphen 10 dieses Gesetzentwurfes werden zeitgemäßere und eindeutigere Bestimmungen zur inneren Struktur der freiwilligen Feuerwehren, zu den Zugangs- und Beendigungskriterien sowie zu den Altersgrenzen festgelegt – auch wichtig in Reaktionen auf die örtliche Situation. So wurde, um trotz der Schwierigkeiten, die ich eben umrissen habe, eine den Erfordernissen entsprechende Personaldecke in den freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, von der Wohnortgebundenheit Abstand genommen. Einwohnern umliegender Gemeinden oder Gemeindeteile, die gegebenenfalls über keine eigene freiwillige Feuerwehr verfügen oder nicht mehr verfügen, wird damit ermöglicht, freiwilligen Feuerwehrdienst in der Nachbargemeinde zu leisten, eine Möglichkeit, die Brücke zu bauen.

(Gerd Böttger, PDS: Gut.)

Den Feuerwehrangehörigen wird darüber hinaus ermöglicht, sich bei längerfristiger Abwesenheit vom Wohnort für einen bestimmten Zeitraum beurlauben zu lassen oder den Dienst in einer anderen Wehr wahrzunehmen. Damit wird erreicht, dass diese Mitglieder der Einsatzgruppe nicht auf Dauer den Wehren verloren gehen. Mit anderen Worten, wir haben einen rechtlichen Rahmen gesetzt, den haben wir erweitert, dieser muss nun vor Ort mit Leben ausgefüllt werden.

Ich will noch mal sagen, dass mir für die nächsten Jahre die personelle Situation in den Wehren am meisten Sorge bereitet. Deswegen haben wir bei der Jugendfeuerwehr, Herr Böttger, auch das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr auf das elfte Lebensjahr abgesenkt, um auch hier den Einstieg in die Feuerwehr zu erleichtern.

Hinweisen will ich beim Thema Forschung und Normung darauf, dass wir für eine effektive und immer auf dem modernsten Standard der Technik basierende Feuerwehrarbeit sorgen müssen. Dazu haben wir im Paragraphen 4 Formulierungen gemacht. Darüber hinaus haben wir Änderungen der finanziellen und sozialen Absicherung der Feuerwehren und der Angehörigen und gegebenenfalls der Arbeitgeber vornehmen können. Außerdem, das ist nicht Bestandteil des Gesetzes, haben wir die Entschädigungsverordnung im letzten Jahr novelliert, so dass auch den Wehrführern angemessen eine Entschädigung seitens der jeweiligen Kommune zugeleitet werden kann.

Zu dem, was Herr Böttger zur Kommunalaufsicht im Blick auf den Paragraphen 28 – ich meine, das war der Stasiparagraph – sagte, ich habe mich dazu schon im Innenausschuss geäußert. Wenn das der Wille des Parlamentes ist, meine ich auch, sollte man nicht hinken, sondern diese Diskussion gerade und glatt weiterführen. Ich glaube auch in anderen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung ist dies ein wichtiges Thema. Mehr will ich an dieser Stelle hierzu nicht sagen.

(Gerd Böttger, PDS: Das war ein CDU- Vorschlag. Das ist ja das Besondere.)

Meine Damen und Herren! Der letzte Komplex, der uns in den letzten Monaten beschäftigt hat, war das Thema „Umstellung der Feuerwehrförderung“. Wir haben jetzt neu mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 einen Betrag von 9 Millionen DM – 4,6 Millionen Euro – eingestellt, der

unabhängig von der Schwankung bei den Einnahmen der Feuerschutzsteuer für den Brandschutz gewährleistet wird. Besonders freue ich mich darüber, dass wir hier wie auch in vielen anderen Bereichen mit dem Landesfeuerwehrverband sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben und vor allem den Bereich der Jugendfeuerwehrförderung neu geordnet haben. Ich meine, da schließe ich mich den Meinungen des Parlamentes an, die Jugendfeuerwehr muss aus zwei Gründen gefördert werden:

Erstens deswegen, weil sie im ländlichen Raum häufig alleiniger Träger von Jugendarbeit ist, und den Jungen macht es Spaß, mit Technik umzugehen, mal ein bisschen salopp gesagt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Den Mädchen auch, Herr Minister! – Gerd Böttger, PDS: Den Mädchen auch.)

Sagen Sie das, Herr Böttger! Ja, gut. Haben Sie die Erfahrung gemacht? Mag so sein. Jungen und Mädchen machen gerne technische Erfahrungen.

(Zuruf von Gerd Böttger, PDS)

Zweitens. Wir brauchen Nachwuchs im Brandschutz und das heißt, auch da, wo die Jugendlichen in andere Gemeinden oder auch in andere Länder wechseln, sollen sie in ihrer jungen Biografie diese schönen Erfahrungen bei der Feuerwehr gemacht haben, auch dann, wenn sie später für die einzelne Wehr vielleicht verloren sind, aber nicht für die Feuerwehr im Ganzen. Deswegen auch von mir herzlichen Dank an die Mitglieder und den Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes.

(Beifall Gerd Böttger, PDS)

Summa summarum würde ich mich freuen, wenn wir die letzten Gesetze, die noch im Innenausschuss sind – Vermessungs- und Katastergesetz sowie das Datenschutzgesetz –, ebenso konstruktiv und zielführend beraten und im März im Landtag verabschieden könnten. Dann hätten wir alle wichtigen Gesetzgebungsvorhaben des Innenbereiches für diese Legislaturperiode geordnet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2115. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2639 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das

Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses ist einstimmig entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2639 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2588.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2. ÄndG SpkG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2588 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler. Bitte sehr, Frau Keler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir scheint, wir haben heute einen kommunalen Vormittag – erst Kommunalfinanzen, dann Brandschutz und jetzt Sparkassengesetz. Ich hoffe, dass das zu novellierende Sparkassengesetz genauso positiv von Ihnen begleitet wird, wie Sie jetzt das Brandschutzgesetz begleitet haben,

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)