Meine sehr geehrten Damen und Herren, was zu diesem Antrag konkret zu sagen ist, hat Herr Krumbholz schon gesagt.
Der Antrag zum Fahrverbot: Das kennen wir ja alle schon. Wenn die Regierung was Gutes macht, dann springen Sie ein halbes Jahr später mit einem entsprechenden Antrag drauf.
Aber ich würde natürlich auch sehr gerne was zu dem so genannten Warnschussarrest sagen, ich habe mich ja auch schon öffentlich dazu geäußert.
Ich bin in der Presse gefragt worden, natürlich mit der Erwartung im Hintergrund, das ist ein Vorschlag der CSU, den werde ich ja wohl ablehnen und selbstverständlich sagen, so was kommt bei uns ideologisch überhaupt nicht in Frage. Und das habe ich selbstverständlich nicht getan, sondern für mich gibt es in dem Bereich Sicherheit keinerlei Denkverbote und auch keine ideologischen Scheuklappen. Deshalb habe ich mich zu diesem Antrag auch so geäußert, dass ich gesagt habe, das muss man sich mal näher anschauen. Das habe ich getan. Ich habe in Auftrag gegeben, in Bayern mal nachzufragen: Was ist denn da der Hintergrund? Was gibt es denn da für tatsächliche Erhebungen, was gibt es für wissenschaftliche Untersuchungen? Was gibt es für Erkenntnisse, die nahe legen könnten, auf diesem Weg zu gehen?
Und da wird mir doch gesagt – zu meinem großen Erstaunen –, da gibt es überhaupt nichts. Das finde ich enttäuschend. Es gibt in Bayern keinerlei vorbereitende Arbeiten im zuständigen Justizministerium, die diesen Gedanken, dass ich jemanden, den ich auf Bewährung verurteile zur Haft in einer Jugendstrafanstalt, probeweise für ein paar Tage in eine Jugendstrafanstalt stecke.
Da gibt es nichts, sondern es gibt nur die alten Geschichten zu sagen – die kennen wir von 1999, 2000 abgelehnt im Bundesrat –, wir wollen zwei Dinge koppeln, nämlich Strafe und Zuchtmittel. Und da ist, glaube ich, zu Recht von allen Experten bisher gesagt worden, das ist Unsinn.
Lassen Sie mich an der Stelle vielleicht noch einmal ganz deutlich meine Position im Jugendstrafrecht nennen. Für mich kommt es darauf an, nicht immer neue Gesetze,
auf den Richter, der sich den einzelnen Fall genau ansieht und genau sagt, welche Ansprache braucht dieser Täter, welches Maß an Sanktionen brauchen wir, damit wir den Ersttäter erreichen, damit er nicht wieder kommt. Und ich kann die Richter unseres Landes nur ausdrücklich loben, denn sie gehen einen sehr guten Weg und haben sehr viele Erfolge in dieser Hinsicht. Ich finde es ein bisschen kurzsichtig, dann, wenn wir einen klugen Richter haben, der mit der richtigen Ansprache für einen jugendlichen Täter erreicht, dass der sozusagen umkehrt, nicht wieder kommt, zu sagen, diese Ansprache war zu lasch. Das finde ich dumm. Denn es geht uns doch auch darum, ich denke, da sind wir uns alle einig hier im Hause, es muss uns doch gerade bei den jugendlichen Straftätern darum gehen, so viele wie möglich zurückzuholen, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren und
dafür zu sorgen, dass es keine Rückfälle gibt. Denn es weiß doch jeder, dass es gerade bei Jugendlichen typische Jugendtaten gibt, die man einmal begeht, und wenn man dann richtig angefasst wird, begeht man sie nie wieder.
Das, was Sie hier koppeln wollen, betrifft einen anderen Bereich. Es ist eben schon angesprochen worden, bei 8 0 Prozent der Jugendlichen reichen Ansprachen unterhalb des Schwersten, was wir haben, nämlich in eine Jugendhaftanstalt gesteckt zu werden, aus, damit Ersttäter nicht wieder kommen. Aber wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, es gibt auch schwere Taten, schwere Täter und die müssen hart und konsequent angefasst werden. Da muss es auch Haftstrafen geben. Und wenn ich so einen schweren Täter habe – der kommt ja nicht zum ersten Mal – und dann eine Haftstrafe auferlege, dann ist es nach allem, was die Experten sagen, Unsinn, diese schwerste Maßnahme, die ich schon habe, wieder zu koppeln mit einer Erziehungsmaßnahme, dem Arrest.
Und dafür habe ich bis jetzt weder aus Bayern noch von Ihnen neue Argumente gehört, dass wir sagen können, ja, das lohnt sich dann doch, damit kommen wir weiter. Ich sage, ja, natürlich …
(Dr. Armin Jäger, CDU: Die zur Bewährung ausgesetzten. Haben Sie nicht mal in der Literatur nachgelesen und die Vorschläge?)
Okay. Ich könnte hochgehen, ich könnte Ihnen vortragen, was damals bei der Anhörung im Rechtsausschuss
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Also Herrn Dr. Jäger werden Sie niemals übertreffen, zumindest nicht in seiner Vorstellung. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Ja, okay, dann muss ich das aufgeben. Wir gehen ja dem Ende der Landtagssitzung zu. Ich denke, dann können wir an diesem Punkt mit unserem kleinen Disput Schluss machen und Ihnen ist klar, worum es mir geht.
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Wenn Sie das alles für Unsinn halten, warum erzählen Sie das denn in der Öffentlichkeit? – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Doktor Überschlau.)
Der beginnt ja damit, dass Sie sagen, wir haben einen besorgniserregenden Anstieg an Taten. Dazu hat Herr Krumbholz schon etwas gesagt.
Ich möchte das noch einmal mit Zahlen untermauern. Und ich möchte vielleicht so als Selbstermahnung für uns alle bei diesem Thema noch einmal sagen, wenn ich Sie so höre, habe ich ein bisschen Angst, dass Sie das Wort „Jugend“ überhaupt nicht mehr als isolierten Begriff kennen, sondern Sie kennen nur noch den zusammengesetzten Begriff „Jugendkriminalität“.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)
Eben. Wir reden doch über einen ganz kleinen Prozentsatz von Jugendlichen, die überhaupt auffällig werden. Und dann reden wir von denen, die auffällig geworden sind, wieder über einen sehr kleinen Prozentsatz, um den wir uns hartnäckiger kümmern müssten.
Vielleicht, lieber Herr Dr. Jäger, wenn Sie in der Literatur so bewandert sind, würde ich Ihnen dann auch noch einmal raten,
schauen Sie noch einmal in einem Nachschlagewerk unter dem Begriff „Abschreckung“ nach, der hat nun wirklich in der Jugendkriminalität überhaupt nichts zu suchen. Das ist einfach Unsinn.