Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2264(neu) –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Gut, dann hat das Wort die Fraktionsvorsitzende der PDS-Fraktion Frau Gramkow. Ach nein, wir müssen jetzt eine andere Reihenfolge nehmen, ich muss ja umsortieren. Frau Peters von der SPD-Fraktion, Sie dürfen.
Nun müssen wir alles wieder neu mischen. Dann redet bei uns – für die Gäste – zuerst einmal die stärkste Fraktion, das ist die SPD-Fraktion. Dann kommt die zahlenmäßig zweitstärkste Fraktion, das ist die CDU-Fraktion, und zuletzt die PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Peters.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja auch mal schön, dass die Letzten die Ersten sein werden. Ich war eigentlich auf einen anderen Platz eingestimmt, aber in Ordnung.
Johann Wolfgang von Goethe hat einmal sinngemäß gesagt, wir sollten täglich drei Dinge tun: Einmal ein Lied singen, einmal ein schönes Gedicht lesen und einmal zu einem Thema ein paar vernünftige Worte sagen. Ich weiß ja nicht, wenn ich das Erste täte, ob der Saal sich füllen würde oder ob er noch leerer werden würde. Das weiß ich nicht.
Ich will mich jetzt aber auf das Letzte beschränken, das heißt also, ein paar hoffentlich vernünftige Worte dazu beitragen.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat in ihrer Einbringungsrede zum Gesetzentwurf am 20. September 2001 und auch vorhin in der Haushaltsrede darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Vorhaben um einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der Verwaltungsmodernisierung handelt. Das sehen wir, sehe ich persönlich auch überhaupt nicht anders. Die Errichtung des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern, uns allen hier unter dem Kürzel BBL bekannt, halte ich eigentlich für ein gutes Beispiel für die Verknüpfung von Verwaltungsmodernisierung, Konsolidierung der Finanzpolitik und einem vernünftigen und verantwortlichen Umgang mit den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung.
Der Rückgang der Bevölkerung, die schwierige Wirtschaftsentwicklung, das langsame Absinken der Finanzströme von Bund und EU zwingen uns dazu, über intelligente Lösungen nachzudenken, sie zu finden, aber auch dann den Mut zu haben, sie umzusetzen. Mit dem BBL wird das öffentliche Bauen des Landes als stabiler Standort- und Wirtschaftsfaktor auf Dauer und hoffentlich auch zukunftssicher neu organisiert. Sowohl für das Bauen als auch für die Organisation von technischen Abläufen der Verwaltung in allen Landesinstitutionen soll nun eine zentrale Einheit gebildet werden, eine zentrale Einheit, die die zersplitterten personalintensiven Zuständigkeiten, zum Beispiel aus allen einzelnen Ministerien, herauslöst. Und was, meine Damen und Herren – es gab ja viele Diskussionen dazu –, was ist nun falsch daran? Die Konkurrenz zwischen den Ministerien, viel Leerlauf zwischen den oftmals nicht notwendigen Abteilungsebenen muss abgebaut werden. Wir wollen doch nun wohl alle, dass wir die knappen Haushaltsmittel zielgenau einsetzen und dabei auch noch Synergieeffekte erzielen wollen und auch erzielen müssen.
Außerdem beschließen wir heute auch nicht – wie oftmals gesagt oder auch in den Ausschussberatungen dis
kutiert – irgendwelche Schnellschüsse. Das Umsetzen des Vorhabens BBL wird schrittweise geschehen, wie wir alle wissen. Die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg sowie die Liegenschafts- und Bauverwaltung der OFD gehen ab 2002 in den BBL über.
Ab 2004 sollen die Landesbauämter Rostock und Greifswald folgen. Und im Übrigen, meine Damen und Herren, habe ich auch überhaupt kein Problem damit, dass der Hauptsitz des BBL in Rostock sein wird. Im Gegenteil!
Es kommt aus meiner Sicht darauf an, Rostock als das wichtigste wirtschaftliche Zentrum für die Zukunftsentwicklung des Landes zu stärken.
Sowohl die zentrale Planungsfunktion wie auch die Konzentration der Liegenschaftsverwaltung kann eigentlich ein wichtiger Beitrag für eine offensive Ansiedlungspolitik sein. Außerdem scheint es mir bei einer erfolgreichen Entwicklung des BBL durchaus vorstellbar, dass sich möglicherweise zukünftig auch Landkreise und kreisfreie Städte seiner Dienstleistungen bedienen. Das ist Zukunftsmusik, ich weiß, bis dahin ist es noch ein weiter Weg, aber lassen Sie uns vielleicht die ersten Schritte auf diesem Weg gehen!
Dass dieses Umsetzen eines solch bedeutenden Reformvorhabens nicht ganz problemlos über die Bühne geht und schwierige Abstimmungen sowohl auf Seiten der Regierung als auch auf Seiten des Parlaments erforderlich macht und gemacht hat, ist selbstverständlich. Das war auch mir von Anfang an klar, denn hinter diesem Vorhaben stecken Personalmaßnahmen, bei deren Verwirklichung ein gewisses Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Das wurde nicht zuletzt auch aus dem Expertengespräch deutlich.
Und während der Beratungen zum Haushaltsplan 05 unter Einbeziehung des Wirtschaftsplans haben sich viele ausführlich über das Hätte, Könnte, Sollte geäußert. Zur Personalpolitik insgesamt hatte Herr Rehberg heute ja noch mal darauf hingewiesen, dass wir eine schlanke Verwaltung brauchen. Hier fangen wir an damit. Richtig, Frau Gramkow, Sie hatten in Ihrem Beitrag darauf hingewiesen, wir wollen aber keinen unkontrollierten Personalabbau. Also auch hier haben wir einen richtigen Weg gefunden.
Ich möchte mich jetzt auf das beschränken, was wir im Rahmen der Finanzausschussberatungen verändert haben. Wenn wir auch nicht in jedem Fall den Empfehlungen der Experten folgen konnten, so meine ich, das Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist abgesteckt und mögliche – mögliche! – Stolpersteine lassen sich sicher im Sinne der Beteiligten wegräumen. Ich vertraue da, ehrlich gesagt, auf die Regierung, sie steht im Wort.
Wir fordern also als Ergebnis der Finanzausschussberatungen erstens die Landesregierung auf, über den bis zum 31.12.2005 gesetzlich festgelegten Kündigungsschutz hinaus betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Eine Verlängerung oder Aufhebung des Kündigungsschutzes können wir nicht billigen, weil eine Sonderbehandlung den anderen Personalentwicklungskonzepten im Bildungsbereich und im Forstbereich entgegenstehen würde. Und im Übrigen, meine Damen und Herren, was passiert denn im kommunalen Bereich bei Strukturveränderungen? Wer garantiert bei Fusionen von Ämtern und Kommunen den Mitarbeitern den langfristigen oder unbefristeten Erhalt ihres Arbeitsplatzes? Auch aus diesem Grunde lehne ich eine Sonderbehandlung ab.
Zweitens ist der Finanzausschuss der Empfehlung des Innenausschusses hinsichtlich der Bewirtschaftung der Polizeiliegenschaften und der Besonderheit von Mischarbeitsplätzen bei der Polizei gefolgt. Deshalb wird die Landesregierung ersucht, ein Konzept zu entwickeln, das den Belangen sowohl der Polizei als auch denen des BBL Rechnung trägt.
Drittens haben wir soeben mit der Verabschiedung des Haushaltsrechtsgesetzes für 2002/2003 mit der Regelung in Artikel 1 Paragraph 17 Absatz 1 h das Finanzministerium „ermächtigt, haushaltsneutrale Umsetzungen von Mitteln und Stellen zugunsten und zulasten des Kapitels 1216 , Sondervermögen Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern' vorzunehmen“ und den Finanzausschuss über die erfolgten Umsetzungen zu unterrichten.
Viertens haben wir an einigen Stellen das BBL-Gesetz konkretisiert, wie im Paragraphen 1 Absatz 2 f, im Paragraphen 2 einen Absatz 3 angefügt, nach dem dem Landesrechnungshof freigestellt wird, seine Liegenschaften im BBL zu belassen oder sie herauszulösen. Der Paragraph 10 regelt in zwei neuen Absätzen, dass der BBL für Baumaßnahmen Zuwendungen des Landes erhält, die Zuständigkeiten für Hochbaumaßnahmen dem BBL übertragen werden und die Aufgaben, die bisher durch die LVVG wahrgenommen wurden, in den BBL überführt werden. Der alleinige Absatz, nach dem die Übertragung weiterer Aufgaben an den BBL möglich sein sollte, war zu allgemein gefasst und reichte uns nicht. Und wir haben im Artikel 4 des Gesetzes im Sinne der Gleichstellung den zweiten Absatz gestrichen.
Noch einige Anmerkungen zum Wirtschaftsplan: Wenn ich mir den Finanzplan B, die kleinen und großen Baumaßnahmen, ansehe, dann fehlt mir zu den Maßnahmen der Erläuterungsteil. Ich meine, künftig – künftig! – benötigen wir, wie bisher im Einzelplan 12 praktiziert, die Erläuterungen zumindest jeder großen Baumaßnahme, um die Gesamtkosten sowie Bauzeit und wichtige Aussagen zum Inhalt der Maßnahme erkennen zu können. Auch die Veranschlagung von VE sollte erkennbar sein. Nur die Zweckbestimmung mit dem Haushaltsansatz sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob eine Drittmittelfinanzierung
stattfindet. Da fällt mir zum Beispiel auf Anhieb das Aufbauprogramm Kultur der neuen Länder ein, mit dessen Hilfe Instandsetzung und Errichtung ausgewählter kultureller Einrichtungen über mehrere Jahre vom Bund mitfinanziert werden. Ich gehe davon aus, dass es künftig den Einzelplan 12 in dem Umfang nicht mehr geben wird, weil die meisten Liegenschaften und alle Baumaßnahmen in den BBL gehen und somit der bisherige 12er eigentlich der Wirtschaftsplan des BBL sein wird. Deswegen bitte ich also auch darum und deswegen erscheinen mir die Erläuterungen für die künftigen Jahre umso wichtiger.
Meine Damen und Herren, die Gründung des BBL ist insgesamt betrachtet ein Beleg für den Reformwillen und die Reformfähigkeit, ein Beleg dafür, dass wir es ernst meinen mit der Modernisierung aller Strukturen in unserem Land. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Parlament in mehreren Sitzungen intensiv beschäftigt, besonders wegen der intensiven Beziehungen und den Berührungspunkten zum Landeshaushalt 2002 und 2003.