Dort in Neustrelitz hat der Leiter der Polizeidirektion ausgiebig dargestellt – und ich war bis zum Ende seiner Ausführungen in diesem Gespräch dabei –,...
(Heiterkeit bei Dr. Christian Beckmann, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist bei ihm aber so.)
(Harry Glawe, CDU: Das ist immer dasselbe. Sie drehen sich immer nur im Kreis. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
aber das scheint mir wirklich Ihr Problem zu sein, dass Sie nichts anderes neben sich stehen lassen können.
Der Leiter der Polizeidirektion Neustrelitz – und ich wiederhole mich, ein Polizist mit 30-jähriger Polizeierfahrung, übrigens der Leiter der PD Anklam hat das in ähnlicher Form auch gesagt – hat ausdrücklich betont, dass die neuen Polizeistrukturen wesentlich besser, wesentlich flexibler sind als die bisherigen. Und der Einzige in diesem Raum, der ihm das nicht geglaubt hat, heißt Jäger. Ich muss das mal so deutlich sagen. Bitte überlegen Sie doch einmal ganz genau! Wenn Sie sagen, dass Sie den Innenminister anfragen, das ist auch Ihr politisches Recht und Ihr Auftrag,
aber Ihre Anfragen stellen hier auch die Fachleute weitgehend in Frage. Und das ist bei dem heutigen Gesetzentwurf wieder so.
Meine Fraktion sagt, dieses neue Gesetz in Verbindung mit den neuen Polizeistrukturen ist sehr flexibel und durchaus geeignet, sich den Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu stellen.
Es hat Schwerpunkte, die wir deutlich unterstreichen sollen. Und ich bin der Meinung, dieses Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Fraktionen. Meine Fraktion kann für sich in Anspruch nehmen, bei diesem Gesetz durchaus die sicherheitspolitische Mitte zu besetzen. Es gibt Strömungen links und rechts von dieser Mitte, aber ich denke, dieses Gesetz ist durchaus in der Lage, alle drei Fraktionen hier einzubinden. Zum Beispiel beim Thema häusliche Gewalt,
da haben wir doch etwas geschafft, gemeinsam geschafft, was vor zwei Jahren, was vor drei Jahren überhaupt noch nicht denkbar war.
Und es wäre schade, wenn Sie dieses Gesetz ablehnen. Sie lehnen damit auch eine Neuheit ab. Es ist mit Recht betont worden, dass dieses so in anderen Ländern keine Gesetzesform gefunden hat.
Wenn Sie dieses Gesetz, so, wie es heute vorliegt, ablehnen, dann lehnen Sie eine Eingriffsmöglichkeit der Polizei ab, die sie bisher nicht gehabt hat und die gerade bei häuslicher Gewalt durchaus erforderlich ist. Dies ist ein deutlicher Schritt, eine deutliche Verbesserung gegenüber allem, was wir bisher hatten. Das sollten Sie sich sehr gut überlegen!
Ein zweiter Punkt ist, wo dieses Gesetz deutlich über bisherige Möglichkeiten hinausgeht, das ist der Bereich des Unterbindungsgewahrsams. Auch hier sollten Sie sich deutlich überlegen, was Sie hier machen,
wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung verweigern. Die neue Regelung ist eine variable Fristenregelung, die durchaus Möglichkeiten gibt, nachfolgende Straftaten, nämlich beim Unterbindungsgewahrsam, zu verhindern. Wenn jemand aus der rechtsradikalen Szene oder ein Hooligan festgesetzt wird, dann kann er nachfolgende Straftaten nicht mehr tun.
Und das jetzige Gesetz schafft eine Regelung, die wesentlich rechtsklarer ist als alles, was wir bisher hatten. Ich denke, Sie sollten dem zustimmen.
auch dieses gibt der Polizei die Möglichkeit, früher zum Teil unbeachtet gebliebene Ermittlungsansätze zu nutzen, darauf zurückzugreifen.
Auch dies ist eine deutliche sicherheitsrelevante Verbesserung dieses Gesetzes. Es ist aus meiner Sicht eine völlige Engführung, das vorliegende Gesetz nur und ausschließlich unter dem Blick des 11. September zu betrachten.
Dieses Gesetz ist ein Fortschritt in vielerlei Hinsicht, durch viele Diskussionen in Anhörungen erarbeitet. Und wenn Sie diesem nicht zustimmen können, dann sollten Sie dazu auch stehen
Ich denke, das sollte Ihnen schwer fallen, und ich hoffe immer noch, dass Sie diesen von mir gesandten Aspekten zustimmen.
Das neue Gesetz – Kollege Böttger hat schon darauf hingewiesen – korrigiert ungesetzliche Regelungen, die zur Zeit eines CDU-geführten Innenministeriums erarbeitet wurden. Diese Regelungen hielten dem Landesverfassungsgesetz nicht stand.