Herr Dr. Jäger, ich empfehle Ihnen, einfach mal nachzulesen, was Ihr Amtsvorvorgänger Herr Kupfer, auch Ihr Parteifreund, bei der Debatte zum SOG im April und im Juli ‘92 hier im Landtag an dieser Stelle zur Rasterfahndung gesagt hat oder aber, was der Abgeordnete Thomas 1992 – damals noch SPD-Mitglied – in diesem Fall Richtiges zur Rasterfahndung gesagt hat.
(Heiterkeit und Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Zurufe von Hannelore Monegel, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)
Interessant vor allem, Herr Riemann, ist das Protokoll der damaligen Landtagssitzung in Bezug auf die Ausführungen des Abgeordneten Goldbeck, F.D.P.
Er spricht bereits 1992 dezidiert bei der Rasterfahndung von, ich zitiere ihn: „liberalen Grundpositionen“.
jetzt nicht juristisch, sondern politisch in Zweifel zieht wie die PDS, der wird es sagen und hat es auch getan. Dann kann man, wie es sich gehört, eine politische Debat
te führen. Diese ist notwendigerweise und auch sinnvollerweise Teil des politischen Meinungsaustausches. Da gehört sie auch hin. So, wie ich gestern in der Fraktion der PDS war, bei Frau Gramkow und ihren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, lasse ich mich auch von Ihnen, Herr Dr. Jäger, gerne in die Fraktion einladen.
Wir können es gerne dort wie auch immer – politisch oder anders – diskutieren. Aber diese juristische Hintenherumdiskussion, Herr Dr. Jäger, die haben Sie nicht nötig und auch Ihre Parteifreunde nicht.
Schlimm ist es nun, meine Damen und Herren, wenn Sie, Herr Dr. Jäger, sagen, es gäbe keine gegenwärtige Gefahr für Personen in unserem Land.
Ich sage Ihnen in aller Eindringlichkeit und Eindeutigkeit: Die Nachrichtendienste und die Ermittlungsbehörden weltweit gehen mit hundertprozentiger Sicherheit davon aus, dass die Gefahr einer Verübung weiterer schwerer Straftaten gegen eine große Anzahl von Personen
Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz legitimiert und unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung und die Polizei wird diese rechtliche Grundlage zu jeder Zeit anwenden, auch und insbesondere in Solidarität zum amerikanischen Volk. Wir können und wir werden uns in Mecklenburg-Vorpommern hier nicht ausklammern, Herr Dr. Jäger. Da können Sie sagen, was Sie wollen.
Meine Damen und Herren! Das Thema ist natürlich politisch schwierig, weil die Bevölkerung, wie ich auch den vielen Diskussionen entnehme, die ich führe, meint, sie würde durch die Rasterfahndung in ihren Grundrechten eingeschränkt. Aber dann muss man diese Frage auch so
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ihre Aus- drucksweise entspricht Ihrem Geist. – Reinhard Dankert, SPD: Dito.)
Wir sollten sachlich bleiben. Herr Jäger, auch Sie. Ihre Äußerung, die Sie eben gesagt haben, bitte ich nicht zu wiederholen.
Herr Jäger, wenn Sie meine Aussagen jetzt noch kommentieren oder kritisieren wollen, wissen Sie, was ich dann für eine Pflicht habe.
(Wolfgang Riemann, CDU: Der Innen- minister darf es den ganzen Tag tun. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
Meine verehrten Damen und Herren! Weiterhin beantragt die CDU auch noch, und zwar unter dem Stichwort „Schleierfandung“ etwas, was ebenso abzulehnen ist. Sie wollen, dass, ich zitiere, „in Einrichtungen des internationalen Verkehrs, auf Straßen oder auf Bundeswasserstraßen“ die Identitätsfeststellung möglich gemacht werden soll.
Die von uns vorgeschlagene und im Innenausschuss auch akzeptierte flächendeckende Anhalte- und Sichtkontrolle lehnen Sie ab. Zugleich, Herr Dr. Jäger, verweisen Sie diesmal auf die hessische Regelung. Ich sage Ihnen, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, anders möglicherweise als in Hessen, ein flächendeckendes Kriminalitätsproblem und das haben wir zu bekämpfen.
Mit Ihrer Einschränkung der polizeilichen Befugnisse auf Flughäfen, Straßen und Bundeswasserstraßen sprechen Sie eine großzügige Einladung an Verbrecher und Kriminelle aus, ins Hinterland unseres Bundeslandes auszuweichen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Da gibt es keine Straßen mehr! – Wolfgang Riemann, CDU: Da gibt es bald keine Straßen mehr!)
Deshalb bitte ich den Landtag, dem Innenausschuss zu folgen. Damit hat die Landespolizei für das ganze Land und nicht für eingeschränkte Bereiche, für das ganze Land nach einer selbstverständlich erforderlichen Lageeinschätzung und nach Anordnung durch den Leiter einer Polizeidirektion eine Anhalte- und Sichtkontrolle durchzuführen. Diese halte ich auch für richtig, weil zum Beispiel rechtsextremistische Musikveranstaltungen in abgelege
nen Gemeinden stattfinden und eben gerade nicht auf Flughäfen in unserem Bundesland. Wenn im Hinterland Fahrzeuge unterwegs sind, müssen sie angehalten und kontrolliert werden können.