umfassende Ausarbeitung dokumentiert eindrucksvoll die intensive Arbeit. Aufbauend auf die Tätigkeit des Vorgängerausschusses kann festgestellt werden, dass bisher die Bereiche Werften, verarbeitendes Gewerbe und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte jeweils beispielhaft an einem Betrieb sehr gründlich untersucht wurden. Dabei wurde ein sehr unterschiedliches Verhalten und Vorgehen in der Arbeitsweise der Landesregierung und der Fachministerien bezüglich der Fördermodalitäten festgestellt. Es macht Sinn, die Feststellungen und Bewertungen zu den Untersuchungen sehr ernst zu nehmen, denn der optimale Einsatz von Fördergeldern – und das spielte auch in der heutigen Landtagssitzung schon eine Rolle –, die zugleich Steuermittel sind, war und ist wichtig und wird auch zukünftig für unsere Landesentwicklung höchste Priorität haben.
Da mit dem zeitlichen Abstand auch die emotionale Betroffenheit etwas in den Hintergrund tritt, ist die sachliche und gründliche Arbeit im Ausschuss in den Vordergrund gerückt. Sicherlich ist damit auch das manchmal vordergründige Interesse der Medien nach Schlagzeilen nicht wie im Vorgängerausschuss so offensichtlich zum Tragen gekommen. Ich muss aber sagen, den Arbeitsergebnissen tut dieses jedoch keinen Abbruch.
Bevor ich auf die Ergebnisse im Einzelnen zu sprechen komme, möchte ich noch einiges zum Verfahrensablauf sagen. Der Ausschuss hat in der Zeit vom 16.12.1998 bis zum Januar 2001 insgesamt 33 Sitzungen durchgeführt. Von dem Vorgängerausschuss wurden 563 Aktenordner übernommen. Zusätzlich hat der Ausschuss 286 Aktenordner von anderen Stellen, insbesondere der Landesregierung, zur Auswertung erhalten. Insgesamt 65 Zeugen wurden vernommen und 6 Mitarbeiter von Behörden angehört. Ich meine, dass bereits diese Zahlen deutlich belegen, welcher Arbeitsaufwand in den letzten zweieinhalb Jahren durch den Ausschuss geleistet worden ist, um zu konkreten Ergebnissen zu kommen.
Entgegen den Verhältnissen im Vorgängerausschuss gab es durchweg eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Verfahrensfragen wurden fast ausschließlich einvernehmlich gelöst. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Ausschuss sich nicht mit einzelnen Problemen des Untersuchungsausschussrechtes auseinander setzen musste. Aus meiner Sicht zeigt sich deutlich, dass die Schaffung eines Untersuchungsausschussgesetzes, wie jetzt in die Parlamentsdebatte eingebracht, erforderlich ist, um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu gelangen und Zweifelsfragen nicht nur auf Geschäftsordnungsebene zu regeln.
Ein anderes Problem stellte die Zusammenarbeit mit der Treuhandanstalt BvS dar, die sich bei der Erteilung von Aussagegenehmigungen sehr restriktiv verhielt und Herausgabeverlangen von Akten zunächst generell zurückwies. Nach einem längeren Hin und Her sah der Ausschuss keine andere Möglichkeit, als sich an die Dienstaufsichtsbehörde – den Bundesminister für Finanzen – zu wenden und um eine Änderung der Zusammenarbeit seitens der Treuhandanstalt zu bitten. Ich darf hier feststellen, dass wir für die jetzt laufenden Untersuchungen weitergehende Aussagegenehmigungen vorliegen haben und auch das Aktenherausgabeersuchen positiv beschieden wurde.
Der Ausschuss legt mit dem Zwischenbericht seine Untersuchungsergebnisse zu den Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg GmbH, Schlachthof Teterow und der Firma BESTWOOD vor. Hierzu im Einzelnen:
Bei der Privatisierung der Firma Nordbräu Neubrandenburg GmbH gab es keine Versuche der Einflussnahme auf den Privatisierungsvorgang durch die Landesregierung. Man muss im Ergebnis sagen, dass die Privatisierung dieses Unternehmens, das mit seinen ehemals 1.733 Mitarbeitern durchaus als strukturbestimmend im Raum Neubrandenburg angesehen werden konnte, keine Rolle in strukturpolitischen Überlegungen der Landesregierung spielte. Infolgedessen kam es zu einer Vertragsgestaltung, die aus Sicht der wirtschaftspolitischen Interessen des Landes durchweg als nachteilig betrachtet werden kann. Dagegen hätten durchaus Möglichkeiten bestanden, die Treuhandanstalt auf diese nachteiligen Vertragspunkte hinzuweisen und um eine andere Ausgestaltung zu bitten.
Bei der Fördermittelgewährung und der Kontrolle der eingesetzten Fördermittel wurden zahlreiche Fehler gemacht, die den wirtschaftlichen Niedergang des Unternehmens begünstigten. Hierbei ist hervorzuheben, dass seitens der Landesregierung aufgrund der ungenauen Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen der Möglichkeit Vorschub geleistet wurde, die Gelder zweckentfremdet einzusetzen, so dass das eigentliche Ziel, auf Dauer Arbeitsplätze zu schaffen, nicht erreicht werden konnte. Zwar wurden letzten Endes die Fördermittel zurückgezahlt, das Unternehmen und die damit einhergehenden Arbeitsplätze konnten jedoch nicht gesichert werden.
Bei der Privatisierung des Schlachthofes Teterow haben wir es nicht mit einer direkten Privatisierung durch die Treuhandanstalt zu tun oder ihrer Organisationen, sondern mit einer Rückübertragung auf die Gemeinde Teterow, die ihrerseits an einen bereits vorher durch die Treuhandanstalt ins Auge gefassten Investor veräußerte. Dieser Investor errichtete einen neuen modernen Schlachthof mit Fördermitteln des Landes. Damit wurde ein konkurrenzfähiger Betrieb geschaffen, der trotz der bestehenden Schwierigkeiten auf dem Schlachthofsektor für sich allein durchaus Bestand hatte. Infolge des Konkurses der Unternehmensgruppe wurde jedoch auch der Schlachthof Teterow mit in die Gesamtvollstreckung gezogen. Aufgrund der äußerst umsichtigen Verfahrensweise des Gesamtvollstreckungsverwalters, der Geschäftsführung und der Gewährung weiterer Hilfen konnte es gelingen, den Schlachthof anschließend an einen neuen Investor zu veräußern, der ihn bis heute weiter betreibt. Die Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass die Fördermittelgewährung mit großer Akribie und mit Sachverstand durchgeführt wurde, so dass der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Arbeit im Landwirtschaftsministerium durchaus beispielgebend auch für die Arbeit in anderen Förderbereichen sein kann.
Bei den Vorgängen um die Privatisierung des ehemaligen Faserplattenwerkes Ribnitz-Damgarten – später Firma BESTWOOD – stellte sich die Situation ähnlich dar wie bei dem Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg GmbH. Auch hier gab es keine nachhaltigen Bemühungen der damaligen Landesregierung, sich in den Privatisierungsprozess einzuschalten trotz faktischer Einflussmöglichkeiten. Dies wiegt in diesem Fall umso schwerer, als durch die Landesregierung der Betrieb bereits zu Anfang
als strukturbestimmend für die Region angesehen wurde oder es konkrete Nachfragen nach einer Einflussnahme der Landesregierung auf den Privatisierungsprozess gab. Die damalige Landesregierung der CDU/F.D.P.-Koalition hat es jedoch nicht für nötig befunden, ausführliche Informationen einzuholen, um sich in den Privatisierungsprozess einzubringen. Demzufolge wurde trotz eines größeren Interessentenkreises als bei dem Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg das Unternehmen an einen eher branchenunerfahrenen Investor veräußert, der zusammen mit einem Minderheitengesellschafter den Betrieb fortführen sollte. Bei dem Minderheitengesellschafter handelte es sich um den Hauptlieferanten der Maschinen, die mit Landesmitteln von fast 60 Millionen DM abgesichert werden sollten. So stellte sich heraus, dass die Verträge über die Maschinen, insbesondere aber die Montageverträge, zu stark überhöhten Preisen abgeschlossen worden waren. Die zugrunde gelegten Konzepte wurden nicht mit der notwendigen Tiefenschärfe zuvor durch die entsprechenden Gremien des Landes geprüft. Eine Folge davon war, dass circa ein halbes Jahr nach Auszahlung der ersten Investitionszuschüsse die wirtschaftliche Entwicklung nicht wie erwartet verlief, sondern bedenklich erschien. Hierzu trug unter anderem bei, dass es sich bei der gelieferten Spanplattenanlage offensichtlich um eine Fehlinvestition handelte, deren volle Funktionsfähigkeit nie erreicht wurde.
Ab Frühjahr 1994 war die Situation nur noch als dramatisch zu bezeichnen. Eine Bank kündigte ihren Betriebsmittelkredit. Der zweckgerichtete Einsatz der Fördermittel war nicht mit der hinreichenden Genauigkeit überprüft worden. Die konstruktiven Hinweise des Landesrechnungshofes wurden nicht beachtet. Trotz weiterer gewährter Hilfen in Höhe von 5 Millionen DM beziehungsweise der Erhöhung einer gewährten Bürgschaft des Bundes und Landes um 7 Millionen DM konnte keine Änderung bewirkt werden. Im Juli 1994 erfolgte ein erneuter Stopp der Valutierung der Kredite. Das Land gewährte daraufhin als letzten Rettungsanker eine 100-prozentige Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit über 10 Millionen DM, der im Nachhinein wegen der fehlenden Parlamentsbeteiligung durch den Landesrechnungshof als Verfassungsbruch charakterisiert wurde.
Ende November 1994 stand das Unternehmen erneut vor der Gesamtvollstreckung. Jetzt wurde an eine Beteiligung des Landes an dem Unternehmen gedacht, obwohl vorher durch entsprechende Kontrolle der Geschäftsführung des Unternehmens und einer Einflussnahme des Fördermittelgebers eine Abkehr von dem offensichtlich nicht erfolgreichen Betriebskonzept möglich gewesen wäre. Darüber hinaus sollten weitere Fördermittel in Höhe von 17 Millionen DM in Zukunft gewährt werden, wobei ein Teilbetrag wiederum ohne Parlamentsbeteiligung in Höhe von 3 Millionen DM sofort ausgezahlt wurde. Diese Entscheidung wurde später von einem der maßgeblich Beteiligten als so genannte Schieberentscheidung charakterisiert.
Meine Damen und Herren, damit wurden vollendete Tatsachen für die Landesregierung der zweiten Wahlperiode – also der CDU/SPD-Koalition – geschaffen. Sämtliche Fördermittel waren bereits ausgekehrt worden. Die Situation des Unternehmens schien aussichtslos. Aus eigener Kraft konnte eine Rettung nicht mehr erfolgen. Die Entscheidung über eine Landesbeteiligung war ebenfalls gefallen, so dass der neuen Regierung im Grunde genommen nur noch übrig blieb, aus dem bereits Vorhandenen
alle Möglichkeiten zu schöpfen, um das Unternehmen aus der Gesamtvollstreckung heraus an einen anderen Betreiber übertragen zu können. Trotz der unter der Ägide der Nord/LB gewährten weiteren 25 Millionen DM gelang es nicht, einen Bewerber zu finden, der den Vorgaben der EU entsprechend bereit und imstande gewesen wäre, das Unternehmen fortzuführen. Damit gingen nicht nur Arbeitsplätze von etwa 500 Beschäftigten zu Anfang 1991 verloren, sondern das wirtschaftliche Aus dieses Unternehmens hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Zulieferindustrie in der gesamten Region. Ferner ist festzuhalten, dass bis März 2000 von Seiten des Bundes und des Landes aus Zuschüssen, Beihilfen, Bürgschaften und Risikofreistellungen Zahlungen in Höhe von 116.468.106 DM geleistet werden mussten.
Lassen Sie mich nun zu guter Letzt noch festhalten, dass durch die sachliche und fundierte Arbeit des Untersuchungsausschusses wesentliche Erkenntnisse nicht nur zur Geschichtsaufarbeitung über einen für dieses Land, denke ich, sehr wichtigen Entwicklungsabschnitt vorgelegt werden, sondern auch Hinweise zu entnehmen sind, welche Förderschwerpunkte zu beachten und fachlich kompetent zu begleiten sind.
Auf der Liste des Untersuchungsauftrages stehen noch eine Vielzahl von Einzelunternehmen, deren Privatisierung und die entsprechende Fördermittelgewährung untersucht werden sollen. Es ist jetzt schon klar, dass nicht alle Unternehmen durch uns untersucht werden können. Die Branchen Bauindustrie und Landwirtschaft sollten jedoch unbedingt einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Der Ausschuss wird dadurch in der Lage sein, dem Landtag einen repräsentativen Überblick bezüglich der einzelnen Branchen gemäß des Untersuchungsauftrages vorzulegen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich meinen ganz persönlichen Dank für die Arbeit an die Ausschussmitglieder und natürlich vor allem an die Damen und Herren – ich sehe, Sie sind auch zum Teil anwesend – des Ausschusssekretariates und besonders ihren Leiter Herrn Schneider-Brinkert richten.
Die umfangreiche und genaue Dokumentation der Untersuchungsgegenstände ist ohne ihre intensive und präzise Arbeit nicht möglich. Ich wünsche uns gemeinsam weiterhin solche konstruktive Zusammenarbeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Herr Dr. Schoenenburg! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Nach der Geschäftsordnung sollen wir uns ja bemühen, in freier Rede zu sprechen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber man darf Hilfsmittel mitnehmen. – Heiterkeit bei Heidemarie Beyer, SPD)
Und um auch die wirklich sehr umfangreiche und unglaublich arbeitsintensive Ausarbeitung, die ja im Wesentlichen auf das Ausschusssekretariat zurückgeht, nicht zu entwerten, werde ich jetzt nicht wesentliche Teile aus dem Bericht vorlesen, sondern versuchen, noch mal auf ein paar wenige Gesichtspunkte einzugehen, ohne die Redezeit auszuschöpfen.
Dies hier ist das Ergebnis zweieinhalbjähriger Arbeit des Untersuchungsausschusses. Ich hoffe, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben Gelegenheit gehabt, wenigstens Teile aus diesem Bericht zu lesen. Ansonsten ist es aus meiner Sicht empfehlenswert, diesen Bericht sich in der Sommerpause zu Gemüte zu führen.
Zunächst – trotz aller Kontroversen, die ja schon bei der Einbringung zu diesem Ausschuss deutlich zutage getreten sind über die Sinnhaftigkeit eines solchen Unternehmens – möchte ich die wirklich unglaubliche Fleißarbeit, die durch das Ausschusssekretariat erbracht worden ist, auch noch mal namens meiner Fraktion ausdrücklich hervorheben und den Dank an alle Mitglieder seitens meiner Fraktion aussprechen.
Der Dank gilt auch insbesondere dem Leiter des Ausschusssekretariats. Es hat sich bei der gesamten Arbeit des Ausschusses gezeigt, dass Herr Schneider-Brinkert ein erstklassiger Staatsanwalt ist,
Oberstaatsanwalt ist. Und ich glaube, es wäre für die Arbeit der Justiz in diesem Lande wirklich sehr zu wünschen, wenn Herr Schneider-Brinkert seine Kompetenz auch wieder zu solchen Themen dann unmittelbar einbringen kann, die seinem Beruf entsprechen. Ich glaube, dass wir uns bei der Strafverfolgung nur wünschen können, dass er mit dieser Kompetenz dann auch wieder zur Verfügung steht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich bestätige gerne, dass dieser Ausschuss sehr kollegial zusammengearbeitet hat. Ich möchte stellvertretend nicht nur die Vorsitzenden nennen – der Kollege Müller hat ja hier lange Zeit als Vorsitzender fungiert –, sondern stellvertretend für alle anderen auch den Senior im Ausschuss, Herrn Kollegen Scheringer.
Es ist in der Tat so gewesen, dass sowohl Zeitplan wie Reihenfolge der Vernehmungen und Beweisanträge weitgehend einvernehmlich abgehandelt werden konnten.
Übrigens, Frau Kollegin Monegel, das ist im Vorgängerausschuss durchaus nicht nur anders gewesen, auch dort ist ein Großteil der Arbeit sehr konstruktiv verlaufen. Natürlich hat es hier politische Kontroversen in stärkerem Maße gegeben als bei diesem Ausschuss. Das ist gar nicht verwunderlich, wenn zumindest zwei von drei Fraktionen die Chance in einem solchen Ausschuss sehen,
vielleicht doch einen Regierungswechsel früher herbeizuführen. Solche Probleme hatten wir in diesem Ausschuss dankenswerterweise nicht.
Was besonders hervorzuheben ist aus meiner Sicht, ist, dass die Zeugenvernehmungen in einer Atmosphäre erfolgt sind, und zwar durchweg, dass die Zeugen auch in die Lage versetzt wurden, nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen und der Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes nachzukommen durch ihr Wissen. Das ist ja durchaus nicht selbstverständlich, aber die Zeugen haben öfter auch im Nachhinein geäußert, dass sie sich fair behandelt fühlten.
Wenn die CDU-Fraktion in diesem Ausschuss von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein Sondervotum vorzulegen, ist das nichts Außergewöhnliches. Eher außergewöhnlich ist, dass sie das nur zu einem ganz eng umrissenen Teilbereich macht und ansonsten als Opposition daran mitgearbeitet hat, dass es hinsichtlich des Feststellungsteils zu einem einheitlichen Votum gekommen ist. Auch wenn wir natürlich – und das können Sie unserem Sondervotum entnehmen – hier den Feststellungsteil selbst verfasst hätten, einige Schwerpunkte anders gesetzt hätten, aber ich denke, es ist durchaus sinnvoll, dass wir uns bemüht haben, so weit wie möglich Einvernehmen herzustellen mit der Ausschussmehrheit.
Es gibt einen Teilbereich, wo wir ein Sondervotum in der Sache abgegeben haben, soweit es um die Bewertungen eines Unternehmens geht – das Unternehmen BESTWOOD. Darauf will ich jetzt gleich noch kurz eingehen. Festzuhalten bleibt für uns, dass dieser Ausschuss keinen Nutzen für das Parlament gebracht hat und auch nicht für die Öffentlichkeit, ich will dieses kurz begründen:
Das selbstgesteckte Ziel, Privatisierung und Fördermittelvergabe bei 16 Unternehmen dieses Landes zu untersuchen, dieses Ziel, dazu braucht man keine prophetische Gabe, wird selbst von der Ausschussmehrheit nicht einmal annähernd erreicht werden können. Wir haben jetzt ganze drei Unternehmen, zu denen ein Zwischenbericht von 528 Seiten, wie Frau Vorsitzende Monegel gesagt hat, vorliegt. Es bleiben also 13 Unternehmen. Die Hälfte der Legislaturperiode ist bereits verstrichen und jeder kann sich ausrechnen, was dann übrig bleibt. Ich hoffe nicht, dass dann dieser Ausschuss dem Landtag der nächsten Legislaturperiode empfiehlt, die Arbeit fortzusetzen. Das können Sie unserem Sondervotum sehr deutlich entnehmen und ich werde das nicht ansatzweise wiederholen, was da drinsteht, sondern bitte einfach, das dann auch zur Kenntnis zu nehmen, weil das nämlich unsere Position zu diesem Ausschuss, glaube ich, im Wesentlichen komprimiert doch sehr deutlich wiedergibt.
Zunächst einmal zur Privatisierung: Das Grundproblem liegt schlicht darin begründet, dass dies ausschließlich eine Bundesaufgabe ist. Das ergibt sich aus dem Treuhandgesetz und insofern konnte der Ausschuss hier – die Frustration, die sich im Mehrheitsbericht widerspiegelt, verstehe ich – aber einfach zur Aufklärung wenig beitragen. Das ist Sache des Bundes und ergibt sich übrigens auch aus der jüngsten Stellungnahme, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium beim Bundesfinanzminister dem Ausschuss zugeleitet hat. Daran kann die Bitte des Ausschusses gar nichts ändern, hier doch möglichst kooperativ mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten. Es heißt: Der Ausschuss kann überhaupt nur die Förderpraxis überprüfen, während die ganze Privatisierung selbst seinem eigentlichen Auftrag
Drei Unternehmen – zunächst das Unternehmen Nordbräu: Es ist völlig klar, das Förderziel, hier ein größeres Unternehmen am Markt zu erhalten, wurde nicht erreicht. Die Frage ist nur, ob durch Landesmittel, Landesbeteiligung dieses Förderziel hätte erreicht werden können. Dazu gibt es keine vernünftigen Anhaltspunkte, dass es gelungen wäre, mit anderen Investoren das Unternehmen an diesem Standort zu erhalten.
Ich will aus dem Mehrheitsbericht dazu Folgendes nur anmerken: Auf Seite 150 finden Sie die genauen Fördersummen, die sich zunächst auf den Betrag von 2.801.800 DM beliefen und später auf 2.867.500 DM. Das Entscheidende, wenn Sie Seite 419 des Berichtes aufschlagen, dann stellen Sie fest, dass hier der Ausschuss Mängel insbesondere beim LFI konstatiert. Diese kulminieren in der Feststellung, ich zitiere: „Durch die Untersuchungen des Ausschusses haben sich zahlreiche Hinweise dafür ergeben, dass das zur Entlastung des Wirtschaftsministeriums eingeschaltete Landesförderinstitut die ihm mit Geschäftsbesorgungsvertrag anvertrauten Aufgaben nur unzureichend erfüllt hat. Es ist nicht ersichtlich, dass das Wirtschaftsministerium dies bemerkt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet hätte. Hinsichtlich des Einflusses auf die Gestaltung und den Ablauf der Privatisierung war festzustellen, das eine unmittelbare rechtliche Handhabe nicht gegeben war. Dem Ausschuss ist es allerdings unverständlich geblieben, warum die Informationsmöglichkeiten, die offensichtlich bestanden oder aber durch entsprechende Nachfragen bei der Treuhandniederlassung gegeben gewesen wären, nicht genutzt worden sind.“
Dazu ist festzustellen, dass die damaligen Strukturen so gut wie überhaupt nicht mehr vorhanden sind im Landesförderinstitut und übrigens auch die Bestimmungen, nach denen gefördert wird, grundlegend verändert worden sind. Ich danke hier insbesondere dem früheren Wirtschaftsminister Seidel, dass er Missstände, die sich beim Landesförderinstitut in der Tat gezeigt hatten, insbesondere fehlendes Controllingsystem, nachhaltig verändert hat. Allerdings muss ich auch hinzufügen, dass es völlig illusorisch ist und mit den damaligen Wirklichkeiten nichts zu tun hatte zu meinen, man hätte bereits 1990 mit solchen Instrumentarien arbeiten können, wie man sie heute zur Verfügung hat. Dazu war es eine völlig andere Zeit. Aber wie gesagt, die erkannten Missstände sind abgebaut und das wesentliche Ergebnis, was nun den finanziellen Schaden des Landes angeht, finden Sie auf Seite 151 des Berichts. Da heißt es: „Der Untersuchungsausschuss hat auf Grund von Zeugenaussagen festgestellt, dass zwischenzeitlich die Gesamtforderung des Landes in voller Höhe zurückgezahlt wurde.“ So weit zum Thema Nordbräu.