Protocol of the Session on March 7, 2001

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier haben Fraktionen zwei frauenpolitische Themen auf diese Landtagssitzung gesetzt, wofür ich mich bedanken möchte und worüber ich mich gefreut habe. Wenn wir uns die Tagesordnung anschauen, sehen wir, dass es wie immer ist, dass beide Themen die letzten Punkte der Landtagssitzung sind.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Nicht aber in Ihrer Frak- tion, Frau Staszak. Nicht aber in Ihrer Fraktion.)

Und ich möchte Ihnen sagen, dass ich dieses, so lange ich hier bin, beobachte. Sie wissen genau, wie das mit den letzten Tagesordnungspunkten ist, das muss ich Ihnen ja nicht erläutern.

(Dr. Christian Beckmann, CDU: Sonst war es aber immer die Landwirtschaft. – Heiterkeit bei Renate Holznagel, CDU, und Eckhardt Rehberg, CDU)

Ja, seien Sie froh, dass jetzt Frauenpolitik da ist.

(Dr. Christian Beckmann, CDU: Dann lösen wir uns diesmal ab.)

Da sind Sie eins hochgerutscht. Herzlichen Glückwunsch!

(Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich dieses an sich schon als Diskriminierung betrachte.

(Dr. Christian Beckmann, CDU: Aha.)

Also das bewegt mich schon lange, dass es hier nicht möglich ist, dass man zum Internationalen Frauentag mal morgens wirklich ein frauenpolitisches Thema diskutieren kann.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Aber jetzt will ich nichtsdestotrotz zum Thema kommen. Der vorliegende Antrag stellt die Frage nach einem eventuellen Novellierungsbedarf des Landesgleichstellungsgesetzes. Sie werden sich daran erinnern, das wurde schon von meinen Vorrednerinnen gesagt, dass wir am 23. Juni 1998 ein großes Novellierungsvorhaben zum Landesgleichstellungsgesetz abgeschlossen haben. Dabei wurden entscheidende Verbesserungen gegenüber dem 1994 geltenden Gesetz eingeführt, nämlich der Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes wurde auf die Hochschulen des Landes erweitert. Die Mitwirkungsbefugnisse und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Landesverwaltung wurden genau definiert und erweitert.

Die Anforderungen an die Frauenförderpläne als wichtigstes Instrument der Personalplanung und Entwicklung wurden erweitert und präzisiert. Es wurde eine Quote eingeführt, das heißt, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleichwertiger Qualifikation von männlichen und weiblichen Bewerbern der Frau der Vorzug gegeben werden soll.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und wie ist das bei uns unterrepräsentierten Männern? Und wenn nun Männer unterrepräsentiert sind, wie ist das da? – Angelika Gramkow, PDS: Ruhe da hinten!)

Ja, dann werden die eingestellt. Aber qualifizierte, Herr Riemann, wohlgemerkt.

(Heinz Müller, SPD: Dann scheidet Riemann ja aus.)

Meine Herren, bitte, ich denke, wir sollten zuhören, was Frau Staszak uns hier zu sagen hat.

Also ich habe bei den Zwischenrufen bei den Vorträgen meiner Vorrednerinnen gemerkt, dass es viel Unklarheiten und Verwechslungen gibt,

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

und deshalb empfehle ich Ihnen, doch mal bei mir zuzuhören, denn danach wissen Sie dann Bescheid.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Andreas Bluhm, PDS: Aber nur, wenn er auch will. Aber nur, wenn er auch will. – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Ja, das ist ja immer das Problem. Aber wir werden ja sehen.

Nicht zuletzt wurden die Vorschriften zur Aus- und Weiterbildung, zur Freistellung und zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den verschiedenen Hierarchiestufen konkretisiert. Dieses Gesetz ist ja noch nicht mal zwei Jahre alt. Um die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten und die Gleichstellungsbeauftragten zu entlasten, zu unterstützen, habe ich eine Lehrgangskonzeption zu Fragen der Gleichstellung und der Anwendung des

Gleichstellungsgesetzes erarbeiten lassen und allen Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit gegeben, an Seminaren zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes teilzunehmen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Herr Rehberg, ich glaube, Sie haben es auch nötig, sich zu qualifizieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Die Gelegenheit, sich zum Gleichstellungsgesetz weiterzubilden, haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landes umfangreich genutzt. Von dieser Zusammenarbeit habe ich auch profitiert und neue Erkenntnisse zur Umsetzung zu den Möglichkeiten sowie zu den Grenzen des Gleichstellungsgesetzes gewonnen. Ich denke, so verstehe ich auch Demokratie.

Das Gleichstellungsgesetz von 1998 ist trotzdem, Frau Koburger, ein fortschrittliches modernes Gleichstellungsgesetz, das sich in Deutschland nicht verstecken muss. Das heißt natürlich nicht, dass es nicht verbessert werden kann, das ist klar. Sie werden sich erinnern, dass das Gleichstellungsgesetz 1998 ein Kompromiss war, dass es da schwere Diskussionen gab, und ich muss noch mal sagen, ich hätte natürlich Ideen gehabt, wie man es noch effektiver machen könnte.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das wäre ja auch traurig, wenn man das nicht hätte. Deshalb habe ich in der Gleichstellungskonzeption der Landesregierung, über die der Landtag unterrichtet wurde, auch festgelegt, dass die Landesregierung prüft, ob der Geltungsbereich des Gesetzes auf die Kommunen zum Beispiel ausgedehnt werden soll – und wenn das so weitergeht mit den Kommunen, dann, denke ich, ist das auch nötig –,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

ob es sinnvoll ist für Ministerien mit nachgeordneten Bereichen, ähnlich wie bei der Personalvertretung eine Stufenvertretung für die Gleichstellungsbeauftragten zu installieren. Dazu sollten die Ergebnisse der Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz ausgewertet und die Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit ausgewertet werden.

Im Oktober letzten Jahres habe ich den zweiten Bericht der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Die erste Berichterstattung erfolgte im Januar 1997. Die Abgeordneten, die hier seit der Wende im Parlament sitzen, haben dieses Gesetz ja auf den Weg gebracht und sie haben auch genau festgelegt, in welchen Zeiträumen und worüber berichtet werden soll. Vielleicht erinnern Sie sich. Ich habe dann allerdings zum ersten Mal die Berichterstattung in Gang gesetzt. Das war auch vorher niemand gewöhnt, muss ich so sagen.

Für die Berichterstattung enthält das Gleichstellungsgesetz genaue Vorgaben. Darüber hinaus kann man im Ergebnis des zweiten Berichtes zusammenfassend feststellen, dass der durchschnittliche Frauenanteil bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes im Jahre 1999 bei rund 60 Prozent liegt, das sagte Frau Holznagel schon. Das hört sich ja zunächst auch gut an. Dabei

gehört die Mehrheit der beschäftigten Frauen zur Statusgruppe der Angestellten. Mit 60 Prozent der Frauenerwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst hat MecklenburgVorpommern außerdem eine Spitzenposition in Deutschland, das muss man auch so einordnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Weibliche Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung des Landes sind unabhängig von ihrer Statusgruppe und Dienstebene aber im Durchschnitt tariflich schlechter gestellt als ihre männlichen Kollegen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass der tarifliche Aufstieg für Frauen in allen Statusgruppen und Dienstebenen ungünstiger verläuft als für Männer. In Teilzeitbeschäftigung befinden sich wie in ganz Deutschland fast ausschließlich Frauen. Dies gilt für alle Statusgruppen und Dienstebenen, in denen es überhaupt Teilzeitbeschäftigte gibt.

Anträge auf Veränderung der Arbeitszeit werden sehr viel häufiger von den weiblichen Beschäftigten als von Männern gestellt, zielen aber mehrheitlich auf die Aufstockung der Arbeitszeit, nicht auf eine Verringerung. Dies ist wohl auf die große Gruppe wahrscheinlich der Lehrerinnen unter den Beschäftigten zurückzuführen.

Der Frauenanteil an den Auszubildenden entspricht im Wesentlichen dem jeweiligen Frauenanteil in verschiedenen Statusgruppen und Dienstebenen und liegt zum Teil sogar darüber. Anträge auf Fortbildung finden in allen Landesbehörden starke Beachtung. Allerdings bemühen sich deutlich häufiger Männer um Fortbildung, mit Ausnahme der oberen Landesbehörden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Siehste!)

Da muss man sich natürlich immer fragen, warum das so ist.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Aber darauf komme ich noch.

In den Gremien der öffentlichen Landesverwaltung sind insgesamt viel zu wenig Frauen aktiv tätig. Das ist ein Problem. Ich versuche auch immer in Gremien Frauen zu bekommen. Das ist sehr schwierig, weil immer die, die von verschiedenen Ebenen dort hinein sollen, Stellen betreffen, die von Männern besetzt werden. Deshalb können wir da keine Frauen delegieren. Und da kann man sich auch fragen, was man ändern muss, das ist klar.

Der Bericht hatte mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen, das möchte ich Ihnen hier auch so sagen. So gab es zum Beispiel nur verwertbare Daten zu rund 40.000 Beschäftigten und die Erfassung der Daten erfolgte zum Teil sehr unvollständig beziehungsweise sehr unterschiedlich, so dass dieser Analyse nur Daten zu drei Vierteln der Beschäftigten zugrunde gelegt werden konnten. Trotzdem hat der Bericht doch wichtige Ergebnisse vermittelt, die es zu hinterfragen gilt, denn die Datenerhebung, meine Damen und Herren, ist eine Sache, die wichtig ist als Grundlage für die Gleichstellungsarbeit. Aber um gleichstellungspolitisch wirksam werden zu können, müssen auch Ursachen für Defizite in der Gleichstellung der männlichen und weiblichen Beschäftigten aufgedeckt werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass diese Ursachen von der Landesregierung beeinflussbar sind, muss ein neues Konzept erarbeitet werden, um diese Ursachen zu beseitigen

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

und die Gleichstellung im öffentlichen Dienst noch effektiver voranzutreiben. Ich denke, nur so kann man Politik machen.

(Harry Glawe, CDU: Noch ein Gutachten?)