Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich über die Unruhe nur wundern, die bei der Opposition aufkommt, wenn wir die Koalitionsvereinbarung, Punkt 170, aufrufen.
Dort haben SPD und PDS in aller Öffentlichkeit ihre Absicht mitgeteilt, es wird geprüft, ob das Landespressegesetz novellierungsbedürftig ist. Und dieses tun wir in ganz konkreten Schritten, Herr Jäger, und ich kann Ihnen sagen, wir haben mit den Beteiligten, die dazu an den Tisch gehören, sowohl mit den Gewerkschaften, den Journalisten wie auch mit den Herausgebern, darüber Gespräche geführt.
eine Bestandsaufnahme zu machen – der Innenminister ist Presseminister, wie Sie wissen sollten –, und dann werden wir zu einem Ergebnis kommen.
Und das, was Herr Prachtl gesagt hat, ist schlicht und einfach falsch, dass es bereits einen Gesetzentwurf der Landesregierung gibt. Und Ihre Vermutung, Herr Jäger, dass ein solcher in der Staatskanzlei liegt, ist auch falsch. Ich kenne ihn nicht,
aber es ist ein ganz normales Verfahren, dass ein Prüfauftrag von uns als Parlamentarier ernst genommen wird, und in dieser Phase befinden wir uns jetzt. Was wir
dann konkret an dem Gesetz ändern wollen, wollen wir dahingestellt sein lassen. Ich weiß es noch nicht. Ich habe Vorstellungen, in welche Richtung das gehen kann, genau weiß ich es aber nicht. Ich will nur kurz die Punkte nennen.
Und jetzt will ich die Fragen beantworten, die mein Kollege Prachtl so nachhaltig aufgeworfen hat, wenngleich ich mir gewünscht hätte, dass er sich etwas intensiver im Vorfeld mit der Materie beschäftigt hätte. Wir wollen prüfen, ob es denn Möglichkeiten gibt, die innere Pressefreiheit weiter auszugestalten, als es bisher in unserem Gesetz verankert ist. Wir wollen prüfen, ob es Sinn macht, dass in den Zeitungen für jedermann die publizistische Grundhaltung des Presseorgans erkennbar ist. Wir wollen schauen, wer denn eigentlich die Eigentümer der Presseunternehmen sind und welche wirtschaftlichen Verflechtungen es dort gibt. Dafür bietet das Kartellgesetz sehr gute Grundlagen. Und wir wollen auch sehen, dass wir dieses dann bei der Novellierung eines möglichen Gesetzes berücksichtigen können.
Ich kann bereits jetzt den Innenminister in seinem Anliegen unterstützen, soweit er eine Änderung des Landespressegesetzes gefordert hat, um besser und effektiver als bisher gegen rechtsextremistische Pressewerke vorgehen zu können. Kollege Böttger hat dieses bereits angesprochen. Denn bislang profitierten die rechten Horden von dem so genannten Verjährungsprivileg unseres Landespressegesetzes. Dieses werden wir einschränken, soweit es um das Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und den Tatbestand der Volksverhetzung geht. Es kann und darf nicht hingenommen werden, dass Pressewerke mit solchem Inhalt von der kurzen Verjährungsfrist des Pressegesetzes auch noch profitieren. Diese Straftatbestände wollen wir von der kurzen Verjährungsfrist des Landespressegesetzes ausnehmen und wieder den Verjährungsregelungen des Strafgesetzbuches unterwerfen. Ich hoffe in dieser Angelegenheit auch auf die Unterstützung der CDU-Fraktion. Und, Herr Dr. Jäger, wenn Sie mir signalisieren, dass Sie da mitgehen können, dann betrachte ich dieses als ein gemeinsames Anliegen, das wir dann auch gemeinsam umsetzen sollten.
Ich bin mir mit meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, durchaus im Klaren, dass es sich bei der Änderung des Pressegesetzes um eines der sensibelsten Gesetze überhaupt handelt. Das wurde in den Redebeiträgen bisher deutlich. Die Pressefreiheit ist grundgesetzlich geschützt und die Zeitungsverlage sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit Tendenzunternehmen. Dieses, meine Damen und Herren, darf aber nicht in der Weise missverstanden werden, dass man nun überhaupt nichts in den Pressegesetzen ändern dürfe. Es gibt durchaus noch einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum und den werden wir bei der Überprüfung herausarbeiten und möglichst auch ausfüllen.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen. Ich könnte mir denken, dass wir über die Definition, wer Träger der Pressefreiheit ist, engagiert streiten werden.
(Rainer Prachtl, CDU: Sie verunsichern die ganzen Mitarbeiter dort in ihren Dingen. Sie sollten den Frieden, den wir hatten mit den Zeitungen, behalten und nicht solche Dinge erzählen hier! – Reinhardt Thomas, CDU: Rainer, der ist ein gelernter Dramaturg.)
Herr Prachtl, ich nehme ja wohlwollend zur Kenntnis, wenn ich das richtig verstanden habe – der Oppositionsführer schweigt noch –, dass Sie mit mir da übereinstimmen, dass Träger der Pressefreiheit
(Eckhardt Rehberg, CDU: Ihr Wohlwollen brauchen wir sowieso nicht. – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)
Meine Damen und Herren, dieses ist eine der spannendsten Fragen, wenn wir da rangehen, wie wir Demokratie in diesem Lande weiter ausgestalten wollen.
(Rainer Prachtl, CDU: Wenn Sie da rangehen wollen, behaupten Sie doch, die „Ostsee- Zeitung“, der „Nordkurier“ und die SVZ halten sich daran nicht. – Reinhardt Thomas, CDU: Das hat er vergessen.)
Ja, Herr Prachtl, es tut mir wirklich leid, man muss schon über eine Mindestausstattung an Sachverstand verfügen, wenn man zu diesem Thema reden will.
Die Frage ist, wer ist Träger von Pressefreiheit. Ich glaube, hier gibt es erhebliche Unterschiede. Wir werden das prüfen. Ich bin der Meinung, Träger der Pressefreiheit sind Herausgeber und die für das Unternehmen tätigen Journalisten. Dieses festzuschreiben in unserem Pressegesetz, wäre ein eminent wichtiger politischer Vorgang. Er gestaltet Artikel 5 des Grundgesetzes in der Frage nach dem Träger der Pressefreiheit konkret aus. MecklenburgVorpommern würde mit dieser Regelung, die sich gegen niemanden richtet, bundesweit ein Signal setzen zum Thema „Mehr Demokratie wagen am Beginn dieses Jahrhunderts“. Ich bin sehr gespannt, wie die CDU sich dazu positionieren wird.
Meine Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang alle daran Beteiligten – auch die Zeitungsverla
ge – aufrufen und ermuntern, sich in dieser Auseinandersetzung nicht nur auf Begriffe und Schlagworte wie „Tendenzschutz“ zurückzuziehen und der sachlichen Auseinandersetzung auszuweichen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir zu dieser inhaltlichen Auseinandersetzung bereit sind, aber bitte keine ideologischen Grundsatzdebatten der letzten 20 Jahre aus den westlichen Bundesländern, sondern ergebnisoffen diskutieren und Lösungen suchen. Wir sind in der Phase zu prüfen, ob das Landespressegesetz novelliert werden sollte. Ein Ergebnis dazu gibt es noch nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1299. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1299 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Häusliche Krankenpflege, Drucksache 3/1292. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1324 vor.
Das Wort zur Begründung des Antrages hat der Abgeordnete Herr Dr. König von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Begründung unseres Antrages zur häuslichen Krankenpflege möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns damit nicht in Bundesangelegenheiten einzumischen versuchen. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die Kritik an den Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege – so, wie sie durch den Bundesausschuss, die Ärzte und Krankenkassen ausgehandelt worden sind – entweder gerichtlich oder auf der Bundesebene zu erfolgen hat. Es geht uns auch nicht darum, pauschale Kritik an den Richtlinien selbst oder an deren Umsetzung zu üben, sondern darum, den Finger auf die Wunden zu legen, die sowohl dem Bundesausschuss selbst wie der Bundesregierung als auch der Landesregierung, den Verbänden, den Ärzten, den Krankenkassen und den betroffenen Patienten aufgefallen sind.
Der Schwerpunkt unseres Antrages liegt daher in einem Bericht über die häusliche Krankenpflege, den die Landesregierung erstellen soll, so, wie er durch das Sozialgesetzbuch V vorgesehen ist, und in einem Bericht zur derzeitigen Versorgungssituation der auf häusliche Krankenpflege angewiesenen Patienten. Es geht vor allem darum, Regelungslücken und Defizite aufzudecken und sichtbar
zu machen, die durch die Neuregelung entstanden sind, und um eine möglichst breit angelegte öffentliche Diskussion über die Situation in der häuslichen Krankenpflege.
Meine Damen und Herren! Vertreter aller Fraktionen waren bei den Verbänden und haben deren Klagen über die neuen Richtlinien und die Finanzierung von Pflegeaufwendungen seitens der Verbände, seitens der Pflegedienste, wie auch seitens der Patienten aufgenommen. Andererseits ist auch fraktionsübergreifend bekannt, welche Interessenlage in der Ärzteschaft und bei den Krankenkassen wie auch im öffentlichen Gesundheitswesen hinsichtlich der Neuregelung der häuslichen Krankenpflege besteht. Daher ist ein Bericht über die derzeitige Versorgungssituation in der häuslichen Krankenpflege unentbehrlich, gerade weil es durch die Neuregelung zu bisher nicht abschätzbaren Defiziten für alle in der häuslichen Krankenpflege Involvierten kommen wird.
Meine Damen und Herren! Die häusliche Krankenpflege, wie sie speziell nach Paragraph 37 SGB V geregelt ist, ist vor allen Dingen zur Vermeidung, Verhinderung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten gedacht. Insbesondere der Grundsatz „ambulant vor stationär“ scheint durch die zwingende Anwendung der Richtlinien gefährdet.