Damit treffen Sie mich an einem wunden Punkt. Ich kann mir vorstellen, dass das überall wünschenswert wäre. Allerdings hat Herr Thomas ein Bild gezeichnet, was er möglicherweise vom Strafvollzug dieser Koalition verlangt, was er selbst aber, hätte er noch was zu sagen, niemals tun würde.
Herr Thomas, die Durchführung des Strafvollzuges mit seinen Grundpfeilern Schutz der Bevölkerung und Resozialisierung ist an klare gesetzliche, bundeseinheitlich vorgegebene Vorgaben gebunden. Die Durchführung des Strafvollzuges ist nicht in das Ermessen eifernder Politiker gestellt. Das ist gut so.
Lassen Sie mich ein Zweites vorweg sagen. Herr Kreuzer benutzt den Ausdruck Menschenbild. Ich glaube, in dieser ganzen Debatte kommen wir auch um eine Diskussion um das Menschenbild, das uns als Politikern zugrunde liegt, nicht herum. Ich weiß nicht, ob Sie ein solches haben.
Aber es erfüllt mich schon mit einem gewissen Unbehagen, dass von der CDU-Fraktion diese Diskussion überhaupt nicht geführt wird, und wenn, dann von Ihnen. Und ich sage Ihnen, so sehr ich das bedauere, solange wir in diesem Parlament zu den Grundfragen des Menschenbildes keine übereinstimmenden Grundansichten haben, wird es auch mit der CDU-Fraktion in dieser Frage keine einheitliche Meinung geben. Ich bedauere dieses sehr und meine Hoffnung geht dahin, dass Ihre Position nicht die einheitliche Position der CDU-Fraktion ist. Ich sehe hier gewisse Ansätze, die von Ihren Positionen abweichen.
Meine Damen und Herren! Meines Erachtens sollten wir die Debatte um diesen Tagesordnungspunkt in der gebotenen Kürze und Klarheit führen, denn diesmal geht es nicht um den Strafvollzug im Allgemeinen. Wir sollten es uns diesmal verkneifen zu sagen, es sollte keine „rituellen parlamentarischen Schaukämpfe“ – so Dr. Schoenenburg in der Debatte im Dezember – zu diesem Thema geben, aber dann gleichwohl politische Grundsatzdebatten um den Strafvollzug der letzten zwanzig Jahre wiederholen. Wir sollten uns auch die Wiederholung strafvollzugsrechtlicher Vorlesungen hier ersparen. Hier und heute geht es um den Zwischenbericht der Landesregierung, der vor dem damals aktuellen Hintergrund der Entweichung eines Häftlings am 15. Dezember vergangenen Jahres über die aktuellen Ergebnisse berichten sollte und welche Maßnahmen hierzu ergriffen sind. Um nicht mehr, aber eben auch um nicht weniger geht es hier und heute. Und da bleibt Folgendes festzuhalten:
Zweitens. So bitter die Erkenntnis sein mag und so wenig ich mich damit abfinden will, aber wir werden es auch künftig nie ganz ausschließen können, dass es zu Entweichungen kommen wird. Das konnten auch die von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, gestellten Justizminister, die Herren Helmrich und Born, nicht verhindern. Herr Kreuzer hat auf die Bilanz des Justizministers Helmrich hingewiesen. Was wir jedoch tun können, nein, tun müssen, ist, ständig daran zu arbeiten, dass es zu solchen Ausbrüchen und Entweichungen möglichst nicht kommen kann. Wenn es dann aber bedauerlicherweise doch einmal dazu gekommen ist, muss sofort eine Schwachstellenanalyse durchgeführt werden, um zu sehen, ob die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen beziehungsweise verbessert werden müssen.
Und genau da komme ich zu meinem Punkt 3. Wie der Zwischenbericht der Landesregierung deutlich und nachvollziehbar zeigt, beruhte die Entweichung aus dem Dezember vor allem auf einer Pflichtverletzung der Beam
ten, die den Häftling begleitet haben. Die Konsequenzen hieraus wurden gezogen, indem Disziplinarverfahren gegen die Beamten eingeleitet wurden.
Viertens ist festzuhalten, es ist richtig, dass das Justizministerium auch geprüft hat, ob gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften im Nachgang zu dieser Entweichung geändert werden müssen. Uns – und da spreche ich für die SPD-Fraktion – erscheint es nachvollziehbar, wenn die Landesregierung zu dem Ergebnis kommt, dass es einer Gesetzesänderung nicht bedarf. Man darf ja auch nicht vergessen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin keine gesetzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Bundesländern aufzuweisen haben.
Meine fünfte Feststellung: Es ist aus meiner Sicht ebenso positiv zu bewerten, dass es die Landesregierung nicht ausschließlich bei den Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Beamten bewenden lässt. Aus dem Zwischenbericht der Landesregierung ist auch deutlich geworden, dass die betroffene Justizvollzugsanstalt aufgefordert wurde, die Vollzugsplanung des Inhaftierten kritisch zu überprüfen und alle Anstrengungen unabhängig vom konkreten Einzelfall von zu Freiheitsstrafe Verurteilten überprüfen lassen.
Mein Fazit sieht letztlich so aus: Es ist gut und richtig, dass wir die Landesregierung aufgefordert haben, den hier vorliegenden Zwischenbericht so kurzfristig vorzulegen. Ich danke dem Justizministerium dafür. Damit wurde Klarheit darüber geschaffen, wo die Fehler lagen und wie man sie abstellen kann. Das Parlament ist damit seinen Kontrollaufgaben gerecht geworden. So unerfreulich die Entweichung war, ist es durch das entschiedene Vorgehen der Polizei gelungen, den Entwichenen schnell wieder einzufangen. Das Justizministerium hat in der Folgezeit seine Hausaufgaben gemacht und Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen. Es ist gut so, wie es dem Justizministerium jetzt gelungen ist, die Negativbilanz an Ausbrüchen, die in der Zeit des CDU-Justizministers Herrn Helmrich am höchsten war, durch klare Führung und Fürsorge zu beenden.
Deshalb beantrage ich, den hier vorliegenden Zwischenbericht der Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Forstgutachten, Drucksache 3/844 und des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 LHO in Verbindung mit Artikel 1 § 12 Absatz 2 Haushaltsrechtsgesetz 1999 Erwerb von Grundstücken auf Drucksache 3/914, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1151.
Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 LHO in Verbindung mit Artikel 1 § 12 Absatz 2 Haushaltsrechtsgesetz 1999 Erwerb von Grundstücken – Drucksache 3/914 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Scheringer von der PDS-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Drucksache 3/1151 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht zu gleich zwei Anträgen vor. Eine Beschlussempfehlung zu zwei Vorlagen, das könnte man vermuten, hat den Hintergrund eines effizienten und pragmatischen Verfahrens. Das war aber leider nicht so, denn von der Opposition wurde gerade die Verknüpfung des Erwerbs des Preußenwaldes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern einerseits und die Problematik des Forstgutachtens und des Forstkonzeptes andererseits als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Überdies wurde die Ausschussberatung durch Geschäftsordnungsdebatten überschattet. Aufgrund dessen sollten die einzelnen Ziffern der Beschlussempfehlung einzeln abgestimmt werden.
1. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/844 für erledigt zu erklären. Dafür spricht die Berichterstattung der Landesregierung vor dem Landtag zu diesem Thema, dagegen die Auffassung der Opposition, dass Auswirkungen und Konsequenzen der Umsetzung des Forstkonzeptes erst nach dessen Vorlage spürbar und gewissermaßen erörterungsreif werden. Ich komme darauf noch einmal zurück.
2. Unstrittig war dagegen die Übernahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen des Preußenvermögens, der in Ziffer 2 zugestimmt werden soll. Das kommt allerdings im Abstimmungsverhalten im Ausschuss nicht zum Ausdruck. Die Fraktion der CDU hatte seinerzeit ihre Teilnahme an der Abstimmung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Beschlussvorschlag gleich zweimal nicht wahrgenommen.
3. Die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung beinhaltet die Schwerpunktsetzung des Ausschusses für die Bearbeitung des Forstkonzeptes.
Für mich als Vorsitzender des Ausschusses liegt die Verbindung zu Ziffer 2 klar auf der Hand. Die Klammer, die die Übernahme des Preußenwaldes und das Forstkonzept gleichermaßen einschließt, ist die ordnungsgemäße Forstwirtschaft und – wenn man so will – die naturnahe Waldbewirtschaftung auf der Grundlage und in Umsetzung des Waldgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Dies wiederum ist ohne einen in Qualität und Quantität ausreichenden Personalstamm nicht möglich. Aus diesem Grunde sind die Koalitionsfraktionen übereingekommen, einen Antrag zu stellen, der in Ziffer 3 der Beschlussempfehlung seinen Niederschlag gefunden hat.
a) Es darf nicht nur den fiskalischen Einsparungszwängen bei der Neustrukturierung der Forst Rechnung
getragen werden, sondern die Erfordernisse der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft müssen im Vordergrund stehen, so, wie sie im Waldgesetz formuliert sind.
c) Die dritte Auflage an die Regierung soll der Befürchtung im Forstbereich entgegenwirken, dass der Landeshaushalt auf dem Rücken der Forstleute konsolidiert werden soll. Der Ausschuss ist dafür, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Entlassungen zu vermeiden, und vor allem sollen betriebsbedingte Kündigungen nicht zugelassen werden.
d) Die vierte Auflage des Ausschusses an die Regierung beinhaltet die Einbeziehung der berufsständischen Interessenvertretung für die Erarbeitung des Forstkonzeptes. Hier gebe ich nun insgesamt der Opposition insofern Recht, dass der Ausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes die Umsetzung des Forstkonzeptes genau verfolgen sollte. Das werden wir auch tun. Darüber hinaus muss der Fachausschuss die Möglichkeit haben, selbst Absichtserklärungen der Regierung inhaltlich zu untersetzen, sonst hätte in der 32. Landtagssitzung am 16.12.1999 statt einer Überweisung gleich die Beschlussfassung erfolgen können.
Nicht mehr und nicht weniger hat der Landwirtschaftsausschuss getan, auch wenn das erst im zweiten Anlauf gelungen ist. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1151. Dabei sollten die Ziffern 1 bis 3 getrennt abgestimmt werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.