Protocol of the Session on December 20, 2023

Ich frage Sie, wer den Ausschussempfehlungen unter B. zustimmt. – Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so überwiesen.

Punkt 15 unserer Tagesordnung ist eine Senatsmitteilung. Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten: Eine Attraktive Innenstadt für Alle mit Perspektiven für innerstädtisches Wohnen".

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2. Juni 2021 "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten: Eine attraktive Innenstadt für Alle mit Perspektiven für innerstädtisches Wohnen" (Drucksache 22/4409) – Drs 22/13669 –]

Die Linksfraktion wünscht Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss.

Wer möchte das auch? – Außer der Linksfraktion noch CDU- und AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Ich stelle fest, wir haben Kenntnis genommen.

Punkt 19, Unterrichtung. Bürgerschaftliches Ersuchen: "Hamburg 2020: Einführung eines jährlichen Leerstandsberichts".

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 13. Dezember 2012: "Hamburg 2020: Einführung eines jährlichen Leerstandsberichts" – Drs. 20/6171 – Drs 22/13740 –]

SPD, GRÜNE, LINKE möchten die Drucksache an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen, die CDU-Fraktion an den Haushaltsausschuss.

Ich frage zunächst, wer an den Haushaltsausschuss überweisen möchte. – Das sind CDU und AfD. Gegenprobe. – Das sind die drei übrigen Fraktionen. Dann findet diese Überweisung jedenfalls nicht statt.

Wer stimmt der Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Das ist dann einstimmig so erfolgt.

Wir können zu Punkt 21 kommen, ebenfalls eine Unterrichtung. Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung", Fristverlängerung nach Paragraf 6 Absatz 3 Satz 2 unseres Volksabstimmungsgesetzes.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung", hier: Fristverlängerung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Drs 22/13786 –]

Wir haben über den Antrag der Initiatoren auf entsprechende Fristverlängerung zu entscheiden.

Wer möchte dieser Fristverlängerung bis zum 12. März kommenden Jahres zustimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU-, AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dann ist die Fristverlängerung so mit großer Mehrheit gewährt worden.

Wir kommen zu Punkt 25, das ist ein Bericht des Haushaltsausschusses. Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO fürs Haushaltsjahr 2024: Zusammenlegung des Personalärztlichen Dienstes und des Arbeitsmedizinischen Dienstes im Personalamt.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/12676: Haushaltsplan 2023/2024, Einzelplan 1.1 Senat und Personalamt, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2024 Zusammenlegung des Personalärztlichen Dienstes (PÄD) und des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) im Personalamt (Senatsantrag) – Drs 22/13680 –]

Wer möchte dem Senatsantrag der zugrunde liegenden Drucksache 22/12676 folgen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU- und AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE. Dann haben wir das in erster Lesung einstimmig so beschlossen.

Ist der Senat mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Danke. Widerspruch aus dem Hause sehe ich nicht.

(Präsidentin Carola Veit)

Dann frage ich Sie, ob Sie auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchten. – Das ist dann wiederum einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, auch in zweiter Lesung so beschlossen worden.

Und im Übrigen haben wir Kenntnis genommen.

Wir können zu Punkt 26 kommen. Das ist ebenfalls ein Bericht des Haushaltsausschusses: Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO für das kommende Haushaltsjahr, Digitalisierung der Bezirksämter: Zusammenführung der CDO/BA-Organisation mit dem Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zur Stabsstelle "Digitalisierung und IT der Bezirksämter".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/12992: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, Einzelpläne 1.2 – 1.8 der Bezirksämter, Kennzahlenbuch des Einzelplans 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, Kennzahlenbuch der Einzelpläne 1.2 bis 1.8 der Bezirksämter und Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter Digitalisierung in den Bezirksämtern: Zusammenführung der CDO/BA-Organisation mit dem Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung (N/ITB) zur Stabsstelle "Digitalisierung und IT der Bezirksämter (DIT/BA)" (Senatsan- trag) – Drs 22/13681 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und den Senatsantrag beschließen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Bei der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. Dann ist das mehrheitlich in erster Lesung so beschlossen worden.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Wir können aus Sicht des Senats eine sofortige zweite Lesung durchführen. Ich sehe auch keinen Widerspruch aus Ihren Reihen.

Dann darf ich Sie fragen, ob Sie auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchten. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, AfD-Fraktion. – Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen und im Übrigen Kenntnis genommen.

Wir können zu Punkt 29 kommen. Bericht des Haushaltsausschusses: Nachbewilligung nach Paragraf 35 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsjahre 2023/2024, Kofinanzierungsbeitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zu den länderübergreifenden bundesgeförderten Projekten zur Einrichtung eines bundesweiten Wasserstofftankstellennetzes, Anpassung bestehender Kofinanzierungsentscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu weiteren Wasserstoffprojekten. Griffiger Titel.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13247: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, Einzelpläne 7.0 Behörde für Wirtschaft und Innovation, 6.2 Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Kofinanzierungsbeitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zu den länderübergreifenden bundesgeförderten Projekten zur Einrichtung eines bundesweiten Wasserstofftankstellennetzes, Anpassung bestehender Kofinanzierungsentscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu weiteren Wasserstoffprojekten aus der Drucksache 22/9130 (Senatsantrag) – Drs 22/13684 –]

Wer möchte auch hier der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen und dem Senatsantrag, der zugrunde liegt, zustimmen? – Das ist eine Mehrheit von Koalitionsfraktionen und CDU-Fraktion. Gegenprobe. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen bei der AfD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen worden, allerdings erst in erster Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Aus Sicht des Senats können wir eine zweite Lesung sofort durchführen. Ich sehe auch keinen Widerspruch bei Ihnen.

Dann frage ich Sie, wer auch in zweiter Lesung so beschließen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, auch die CDU-Fraktion. Gegenprobe. – Linksfraktion und Enthaltungen bei der AfD-Fraktion. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen.

Im Übrigen haben wir von dieser Drucksache Kenntnis genommen.

Wir kommen zu Punkt 30 unserer Tagesordnung, auch dies ist ein Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO für dieses Haushaltsjahr,

(Präsidentin Carola Veit)

Unterhaltung öffentlicher Hochwasserschutz und Gewässer I. Ordnung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13249: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan 6.2, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Unterhaltung öffentlicher Hochwasserschutz und Gewässer I. Ordnung (Senatsantrag) – Drs 22/13685 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und dem zugrunde liegenden Senatsantrag zustimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen bei den drei übrigen Fraktionen. Dann ist das einstimmig in erster Lesung so beschlossen.

Ich gehe davon aus, wir können die zweite Lesung durchführen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Deswegen darf ich Sie fragen, ob Sie auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchten. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. – Es gibt keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen bei den drei übrigen Fraktionen. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und im übrigen Kenntnis genommen.

Wir können zu Punkt 31 kommen. Auch dies ist ein Bericht des Haushaltsausschusses: Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO für 2023/2024, Maßnahmen der Deutschen Bahn im Hamburger S-Bahn-Netz, Kapazitätserweiterung S-Bahn-Korridore Harburg und Bergedorf, Verlagerung KOST.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13295: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, Einzelplan 7.1 "Behörde für Verkehr und Mobilitätswende" sowie Einzelplan 9.2 "Allgemeine Finanzwirtschaft" Maßnahmen der Deutschen Bahn im Hamburger S-Bahn-Netz, Kapazitätserweiterung SBahn-Korridore Harburg und Bergedorf, Verlagerung KOST (Senatsantrag) – Drs 22/13686 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen? – Die Koalitionsfraktionen, das scheint mir einstimmig zu sein. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir das in erster Lesung einstimmig so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Auch hier können wir eine zweite Lesung sofort durchführen.

Ich frage Sie, wer auch in zweiter Lesung zustimmen möchte. – Das ist dann wiederum einstimmig. Ich sehe keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Dann haben wir das endgültig beschlossen und im übrigen Kenntnis genommen.