Protocol of the Session on July 5, 2023

Wer also will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch in zweiter Lesung und somit endgültig der Antrag beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 55 auf, Drucksache 22/12311, Antrag der CDU-Fraktion: Meldepflicht von Gewaltvorfällen an Schulen ausweiten.

[Antrag der CDU-Fraktion: Meldepflicht von Gewaltvorfällen an Schulen ausweiten – Drs 22/12311 –]

Diese Drucksache möchte die antragstellende Fraktion an den Schulausschuss überweisen.

Wer wünscht hierzu das Wort? – Frau Stöver erhält das Wort für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich möchte mit Zitaten beginnen:

"Schüler stürmt Unterricht mit Schlagstock und Pfefferspray: Mit einem Schlagstock und Pfefferspray bewaffnet hat ein 15-jähriger Schüler in Hamburg einen Mitschüler angegriffen. Zunächst hat er Pfefferspray eingesetzt, dann gezielt auf Oberkörper und Arme seines Opfers eingeschlagen."

Weiteres Zitat:

"Prügelei unter Mädchen – Alarm an Hamburger Schule: Bei einer körperlichen Auseinandersetzung wurden zwei Schülerinnen verletzt. Großeinsatz der Polizei wegen Massenschlägerei auf dem Schulhof."

Und last, but not least:

"17-Jährige bedroht Mitschüler mit Messern."

Das sind Schlagzeilen der letzten Monate, die die traurige Realität an Hamburgs Schulen widerspiegeln. Mobbing, Körperverletzung, Raub und Erpressung, Gewalt unter Schülerinnen und Schülern – sogar gegen Lehrkräfte – gehört an Hamburgs Schulen vielfach zum Alltag.

Die Kriminalität unter Kindern und Jugendlichen ist in den letzten Jahren in Hamburg wieder deutlich angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden an Hamburgs Schulen laut Polizeilicher Kriminalstatistik 311 gefährliche Körperverletzungen angezeigt. Das entspricht einer Steigerung von 111 Prozent

im Vergleich zum Vorjahr und einer Steigerung von 37 Prozent gegenüber 2019.

Besonders auffällig dabei ist die Zunahme von Gewalttaten von sehr jungen Tätern. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Anzahl tatverdächtiger Jugendlicher 2022 in Hamburg im Vergleich zu 2021 um 14,2 Prozent, die Anzahl tatverdächtiger Kinder sogar um 36,9 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr, 2019, liegt der Anstieg sogar bei über 41 Prozent. Diese Zahlen sind erschreckend, und diese Zahlen fordern uns zum Handeln auf.

(Beifall bei der CDU)

Es stellt sich zunächst die Frage: Woran liegt das? Welche Umstände führen dazu, dass gerade Kinder immer früher gewalttätig werden? Machen wir uns nichts vor, gesamtgesellschaftlich ist die Kriminalität gestiegen. Solch eine Entwicklung macht auch vor Kindern und Jugendlichen nicht halt.

Vonseiten der Polizei als auch vonseiten der Beratungsstelle für Gewaltprävention werden Corona und Homeschooling als mögliche Ursache angeführt. Kinder hätten sich in sozialer Isolation befunden und soziale Kompetenzen verlernt. Viele Kinder seien starken Belastungen ausgesetzt gewesen, innerfamiliäre Spannungen hätten zugenommen ebenso wie Perspektivlosigkeit und Orientierungslosigkeit. Da ist sicherlich viel Wahres dran. Gerade deshalb ist es umso bitterer, dass das Programm "Aufholen nach Corona" von der Ampelregierung in Berlin nicht weiter fortgesetzt wird.

Das ist aber noch nicht alles. Viel dramatischer ist die Zunahme psychologischer Probleme, die gegebenenfalls auch auf Gewalt an Schülern zurückzuführen ist. Umso schlimmer ist, dass die bisher 20 Psychologinnen und Psychologen auf zehn zusammengestrichen werden und nur noch an den regionalen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt werden. Sie werden aber direkt vor Ort gebraucht.

Wen wundert es da, dass die Gewaltbereitschaft zunimmt und die Täter immer jünger werden. Ich ärgere mich seit Jahren darüber, dass 2015 von Rot-Grün die Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen geändert wurde. Einfache Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung sowie Diebstahl wird seither einfach unter den Teppich gekehrt, und diese Delikte müssen nicht mehr gemeldet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Statistik, verschleiert die Realität und schafft keine Transparenz.

(Beifall bei der CDU)

Es ist wirklich wichtig, die Entwicklung der Gewaltbereitschaft an unseren Schulen permanent im Blick zu behalten, um rechtzeitig mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Wir fordern daher in unserem Antrag die Rückkehr zur Erfas

(Vizepräsident Deniz Celik)

sung leichterer Straftaten und eine regelmäßige, aber anonymisierte Veröffentlichung. Das ist ein erster notwendiger Schritt, und darauf aufbauend brauchen wir eine Intensivierung der Präventionsund Strafverfolgungsarbeit an unseren Schulen. Gemeinsam mit den Schulleitungen, den bezirklichen Jugendämtern, den regionalen Bildungszentren der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Beratungsstelle für Prävention muss sich der Senat nachhaltig mit der Zunahme von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen beschäftigen und geeignete Maßnahmen und Programme entwickeln, um dem entgegenzutreten.

Wir haben doch definitiv alle ein gemeinsames Interesse daran, der Gewalt an Hamburgs Schulen zu begegnen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für unseren Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Hansen für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein großer Freund von faktenbasierter Sachlichkeit, und ich glaube, das tut dieser Debatte auch gut. Warum wurde eigentlich damals dieses Meldeverfahren, um das es hier geht, geändert? Es gab ein behördenübergreifendes Expertengremium, das festgestellt hat, dass es eine große Differenz gibt in der Beurteilung von Vorfällen vom pädagogischen Personal an Schulen einerseits und den Strafverfolgungsbehörden andererseits. Mit anderen Worten: Von den Schulen wurden sehr viele Fälle gemeldet, die letztlich keine strafrechtliche Relevanz hatten oder keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zogen und es keine Vergleichbarkeit zwischen Polizeilicher Kriminalstatistik und diesen Meldungen gab, wie man es sich erhofft.

Gehen damit alle anderen Delikte verloren, die nicht über diesen Meldebogen erfasst werden? Nein, eben nicht. Da hilft ein Blick in die Verwaltungsvorschriften und das Schulgesetz. Das nehme ich Ihnen einmal ab: Paragraf 49 des Hamburger Schulgesetzes regelt nicht nur die Erziehungsund Ordnungsmaßnahmen, wie eine Klassenkonferenz abläuft und vieles andere, sondern in Absatz 8 Satz 4 heißt es – ich zitiere –:

"Über von Schülerinnen und Schülern in der Schule begangene Straftaten informiert die Schulleitung grundsätzlich die Polizei."

Das heißt, die Polizei ist informiert, Delikte und Straftaten können erfasst werden.

Das reicht Ihnen nicht? Dann gucken wir einmal in die Verwaltungsvorschrift "Besondere Vorkommnisse an Schulen". Dort ist explizit geregelt, dass die Schulen der Schulaufsicht berichten müssen, und zwar – ich zitiere wieder –:

"… unverzüglich über besondere Vorkommnisse, die die Schule betreffen."

Diese besonderen Vorkommnisse werden in diesem Text auch genannt, zum Beispiel Bedrohungen oder schwere Verstöße gegen die Schulordnung, in die viele andere angesprochene Delikttypen reinfallen. Also, es wird nicht nur die Polizei informiert, sondern über diese Verwaltungsvorschrift, über die Schulaufsicht wird auch die Schulbehörde in Kenntnis gesetzt.

Ein Teil Ihres Antrags, den ich spannend finde, den Sie aber leider gar nicht angesprochen haben, ist das spezielle Ausweisen von rassistisch und antisemitisch motivierten Taten. Dazu wurde mir berichtet, dass dies im Gleichstellungsausschuss in der letzten Woche diskutiert wurde. Dort ist auch deutlich geworden, dass vonseiten der Behörden aktuell geprüft wird, wie das Ganze umsetzbar ist, dass es von Behördenvertretern grundsätzlich begrüßt wurde. Da ist es auch kein Geheimnis, dass wir als SPD einer solchen Ausweisung bei guten Verfahren sicherlich sehr offen gegenüberstehen.

Der Präsident muss fragen, aber Sie dürfen sehr gern.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen?

Ja.

Danke sehr. Kurze Frage, Herr Hansen. Sie sagten gerade, in der Verwaltungsvorschrift sind diese Dinge schon enthalten, dass also die besonderen Vorkommnisse inklusive der Straftaten gemeldet werden müssen. Wenn die gemeldet werden müssen, dann müssen wir davon ausgehen, dass die Schulen das auch tun. Warum kann dann der Senat die entsprechenden Zahlen dazu nicht liefern?

(Dennis Thering CDU: Das ist ja spannend, das ist eine gute Frage!)

Also, erst einmal gehe ich wie Sie davon aus, dass Schulleitungen Verwaltungsvorschriften nachkommen. Dort ist ausdrücklich die Rede davon, dass diese Dinge gemeldet werden müssen. Und natürlich ist in diesem Bereich "schwere Verstöße gegen die Schulordnung" die Frage: Was fällt unter diese schweren Verstöße der Schulordnung? Und natürlich ist völlig klar, dass ich mich bei jeder einzelnen Beleidigung, bei irgendeiner Diskussion, bei was auch immer fragen muss: Ist das ein schwerer Verstoß gegen die Schulordnung? Aber was deutlich ist, wenn ich davon ausgehe, dass Schulen sich hier an die geltenden Verwaltungsvorschriften halten, sind die Schulaufsichten informiert. Und das Entscheidende, dazu komme ich gleich im weiteren

(Birgit Stöver)

Verlauf meiner Rede noch, ist die Frage: Wie gehen wir mit diesen Meldungen um? Und das ist der eigentlich spannende Punkt, wenn wir jetzt weitergucken. Denn bei all diesen Fakten, die ich jetzt gerade genannt habe, bei den Verwaltungstexten und Gesetzen ist doch ein Punkt, und das macht auch Ihre Frage gerade wieder sehr deutlich: Wenn die CDU über Gewalt spricht, in diesem Fall an Hamburger Schulen, scheint mir leider das Hauptinteresse zu sein, Hauptsache, es wird irgendwo dokumentiert, aufgewiesen und man kann mit dem Finger drauf zeigen.

Es gab nur einen einzigen schwammigen Verweis in Ihrem Antrag und auch gerade in der Rede dazu, dass die Prävention zu intensivieren sei. Konkrete Vorschläge, konkrete Ideen oder Anregungen gab es natürlich nicht. Aber das skandalisiert ja auch nicht, wenn man mit konkreten Ideen um die Ecke kommen würde, also tun Sie es nicht.

Ich finde es schon bezeichnend, dass Sie in dem kompletten Antrag mit keinem Wort auf die 238 Cop4U eingehen, die an den Schulen arbeiten, auf die Präventionsbeamten in den Jahrgängen 5 bis 8, auf die ReBBZs mit ihrer Beratungstätigkeit, auf die Beratungslehrer:innenstellen, die wir an den Schulen haben, auf das Projekt BEOS "Begleitung für Opfer an Schulen", die gezielt Opferschutz bieten und auch Lehrkräfte für den Opferschutz ausbilden, auf die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen, auch die Beratungsstelle für Gewaltprävention reißen Sie nur kurz an. Keines der vielen Angebote haben Sie genannt; ich habe nichts gehört zu Präventionsangeboten, nichts zum Antigewalttraining, nichts zu den speziellen Angeboten für Klassen und Gruppen, nichts zu den Streitschlichtern, nichts zum sozialen Kompetenztraining. Was ist mit den Fortbildungen für die Lehrkräfte? Was ist mit der konzeptionellen Beratung für die Schulen, bei der dieses Beratungszentrum die Schulen unterstützt, gezielte und auf die Schule zugeschnittene Antigewaltkonzepte herzustellen? Nichts davon habe ich in Ihrem Antrag gehört.

Mir drängt sich da tatsächlich eine Frage auf: Wenn man über dieses Thema spricht, ohne all diese Aspekte, die es da schon gibt, ernsthaft in Betracht zu ziehen, ohne mit konkreten, konstruktiven Vorschlägen zu kommen, geht es dann wirklich um die Hilfe an dieser Stelle oder geht es eigentlich ums Skandalisieren? Will man wirklich funktionierende Prävention, oder geht es Ihnen eigentlich in erster Linie um erschreckende Zahlen – Hauptsache öffentlich?

Wir alle wissen, wie die CDU in den letzten Monaten in dieser Stadt unterwegs ist.

(Krzysztof Walczak AfD: Wie denn? Wir tun doch nur so!)

Ich persönlich finde es schade, dass das jetzt auch auf Ihre sonst sehr sachorientierte Bildungspolitik durchschlägt; das müssen wir aber zur Kenntnis nehmen. Dieser Antrag hilft weder den Schulen noch den betroffenen Kindern und Jugendlichen, und wir lehnen ihn deshalb ab.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Sabine Boeddinghaus DIE LINKE)

Das Wort erhält Frau Block für die GRÜNE Fraktion.