Protocol of the Session on February 1, 2023

her im Klaren darüber sein, was man mit einer solchen Debatte bezwecken will.

(Krzysztof Walczak AfD: Das ist doch der Zweck!)

Der Respekt vor den Opfern und auch die Sorge von Menschen, ebenfalls Opfer einer Gewalttat zu werden, verlangen doch meiner Ansicht nach von uns, dass wir diese Debatte zunächst in einem angemessenen Ton, aber auch mit der gebotenen Seriosität führen.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Krzysztof Walczak AfD: Was Sie seit zehn Jahren verweigern!)

Das mit dem angemessenen Ton müssen wir noch mal üben.

Ich befürchte, dass das, was nun zu tun ist – nämlich aufzuklären und alles dafür zu tun, dass sich solch eine Tat nach Möglichkeit nicht wiederholt –, nicht in der heutigen Aktuellen Stunde geleistet werden kann. Mehr als Schlaglichter auf die sich stellenden Probleme werden wir heute nicht werfen können. Die politische Aufarbeitung des Vorfalls – die Präsidentin hat das vorhin schon gesagt – werden wir morgen im Justizausschuss der Bürgerschaft beginnen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier mindestens drei Bundesländer betroffen sind: nämlich Nordrhein-Westfalen, wo sich der Täter zunächst aufgehalten hat, Schleswig-Holstein, wo sein letzter Wohnsitz war und wo entsprechend die Ausländerbehörde für ihn zuständig ist, und Hamburg, wo der Täter von einem Strafgericht verurteilt worden ist und in Haft beziehungsweise Untersuchungshaft gesessen hat, bevor er aufgrund einer Gerichtsentscheidung entlassen worden ist. So werden wir allen sich hier stellenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen nachgehen, die uns dabei helfen, zu verstehen, wie es zu der Tat kommen konnte und welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um das Risiko weiterer ähnlicher Taten zu minimieren.

(Dirk Nockemann AfD: Das sagen Sie schon seit Jahren!)

Das bedeutet, zu prüfen, ob die rechtlichen Grundlagen nochmals nachgeschärft werden müssen. Das bedeutet, die Frage nach deren Anwendung genau in den Blick zu nehmen, und damit zusammenhängend auch, was gegebenenfalls an der Kommunikation zwischen den betroffenen Behörden und der Justiz verbessert werden kann. All dies sollten wir sorgfältig im Justizausschuss aufarbeiten. Das gebietet, wie gesagt, der Respekt vor den Opfern. Wer dabei – wie Sie, Herr Nockemann – mit einer ressentimentgeladenen Sprache arbeitet und mit Vorverurteilungen von politischen Entscheidungsträgern ohne die gebotene inhaltliche Aufklärung um die Ecke kommt, scheint mir

aber für eine derartige politische Aufarbeitung der schrecklichen Taten von Brokstedt gänzlich ungeeignet.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN)

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn es uns allen gelänge, die weitere Debatte mit der nötigen Demut zu führen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die GRÜNE Fraktion hat Frau Zagst das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zwei Menschen sind gestorben, aus dem Leben gerissen durch eine schreckliche Tat. Ich kann mir kaum vorstellen, wie es den Angehörigen und Freund:innen geht, wie es den Verletzten geht, die das überlebt haben, was diejenigen durchmachen, die das mit ansehen mussten. Auch im Namen meiner Fraktion spreche ich den Angehörigen und Verletzten unser tiefstes Mitgefühl aus. Unsere Gedanken sind bei ihnen, und wir wünschen den Verletzten eine schnelle Besserung.

Es ist völlig richtig, zu fragen, wie es zu so einer Tat kommen konnte und ob man etwas hätte tun können, um den Angriff zu verhindern. Wer es ernst damit meint, bemüht sich um sachliche Aufklärung. Ein ritualisiertes Draufhauen auf die Justizbehörde

(Krzysztof Walczak AfD: Das ist doch ab- surd!)

ohne Kenntnis der Fakten, wie das in solchen Fällen immer passiert, hilft uns bei der Suche nach Antworten nicht weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Die Justizbehörde hat die Sachlage transparent dargestellt; es wurde nach Recht und Gesetz gehandelt. Dass mit aus der Luft gegriffenen vagen Anschuldigungen ein persönliches Fehlverhalten der Justizsenatorin konstruiert wird, ist hanebüchen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Was bei der Suche nach Antworten ebenso wenig hilft, sind rassistische Narrative. Um das sehr klar zu sagen: Wer allgemeine Zusammenhänge herstellt und so tut, als ob die Herkunft eines Menschen Ursache für Kriminalität wäre, bedient rassistische Ressentiments.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Wir erteilen dem eine klare Absage. In unserem freiheitlichen Rechtsstaat gelten die Gesetze und Grundrechte für alle gleichermaßen. Dass der

(Urs Tabbert)

Staat Menschen einsperren darf, ist zu Recht an hohe Voraussetzungen geknüpft, und nur Gerichte dürfen darüber entscheiden – nicht Politiker:innen und nicht Justizsenator:innen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Es ist klar: Niemand darf länger eingesperrt bleiben, als das gesetzlich erlaubt ist. Fallen die Voraussetzungen für die Haft weg, müssen Menschen freigelassen werden. Und weil Ibrahim A. seine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr schon in der Untersuchungshaft abgesessen hatte, war er aus der Haft zu entlassen. Ich möchte dafür die Gründe erläutern, die tatsächlich relativ komplex sind: Erstens darf niemand länger in U-Haft sitzen, als das später im Urteil festgelegt ist. Zweitens lag hier eine besondere Konstellation vor. Das Amtsgericht St. Georg hatte Ibrahim A. zu einem Jahr und einer Woche Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

(Krzysztof Walczak AfD: Schlimm genug!)

Der Verurteilte hat daraufhin die Überprüfung des Urteils beantragt, was sein gutes Recht ist. Die Staatsanwaltschaft sah das erste Urteil jedoch für ausreichend an und hat keine Überprüfung beantragt. In dieser Konstellation gilt, dass auch in der zweiten Instanz durch das Überprüfungsgericht keine härtere Strafe ausgesprochen werden darf. Und das hat einen guten Grund: Denn sonst würde man Verurteilte davon abhalten, von ihrem Recht auf Überprüfung Gebrauch zu machen.

(Dirk Nockemann AfD: Das ist doch keine Juraprüfung hier!)

Im Ergebnis heißt das: Egal, was das Landgericht Hamburg hier noch in der zweiten Instanz ermittelt hätte – es hätte an der maximalen Haftstrafe von einem Jahr nichts geändert. Auch wenn es mit Blick auf die grauenvolle Tat emotional sehr schwerfällt, sollten wir uns immer bewusst machen: Die Grundsätze des Rechtsstaats und die Grundrechte gelten für alle Menschen, auch und erst recht für Menschen in Haft. Wir dürfen auch in diesen schwierigen Situationen diese Prinzipien nicht über Bord werfen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Dirk Nockemann AfD: Das ist nicht das The- ma!)

Es gab hier schlicht keine Rechtsgrundlage, Ibrahim A. länger festzuhalten. Ein Psychiater konnte keine Selbst- oder Fremdgefährdung feststellen. Dass Ibrahim A. sich entschließen würde, mit dem Messer Menschen in einem Regionalzug anzugreifen, war nicht vorhersehbar. Niemand – keine Richterin, keine Justizvollzugsbeamten und nicht der beste Psychiater der Welt – kann in einen Menschen hineingucken und die Zukunft vorhersagen.

Die Vorgaben des Resozialisierungsgesetzes für Untersuchungshaftgefangene, die sich von denen für die Strafhaft unterscheiden, wurden hier beachtet. Die justizfachlichen Details und die vielen richtigen Fragen, die mein Kollege Herr Tabbert schon aufgeworfen hat, müssen wir natürlich diskutieren, und der richtige Platz dafür ist der Justizausschuss morgen. Spekulationen, Mutmaßungen und wilde Anschuldigungen helfen uns nicht weiter, und sie werden den Opfern und Hinterbliebenen nicht gerecht. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Thering hat das Wort für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese schreckliche und sinnlose Tat vergangenen Mittwoch im Regionalzug von Kiel nach Hamburg gegen so junge Menschen macht fassungslos und traurig. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, den Verletzten und besonders bei den Familien, Freunden und Mitschülern der beiden getöteten Jugendlichen. Ihnen gilt unser Mitgefühl.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜ- NEN und der AfD)

Der mutmaßliche Täter Ibrahim A. kam aus Hamburg, und er wollte auch wieder nach Hamburg zurück. Auf halber Strecke zwischen Kiel und Hamburg ereignete sich dann diese schreckliche Tat.

Vom Hamburger Senat dennoch bis heute vor allem lautes Schweigen. Weder von Ihnen, Herr Bürgermeister Tschentscher, noch von Ihnen, Frau Bürgermeisterin Fegebank, habe ich etwas gehört, obwohl Sie doch sonst immer sehr schnell dabei sind, Ereignisse zu kommentieren. Das ist für einen Senat in Hamburg einfach zu wenig.

(Beifall bei der CDU und bei Dirk Nocke- mann AfD)

Ihr Verhalten enttäuscht. Und es verwundert, und sicherlich nicht nur mich: Viele andere Hamburgerinnen und Hamburger hätten sicherlich auch schon gern Antworten gehört. Man hat das Gefühl, dieser Senat möchte um jeden Preis vermeiden, mit den Umständen dieses schrecklichen Verbrechens irgendwie in Verbindung gebracht zu werden.

Ibrahim A. war bereits zuvor durch Straftaten in Erscheinung getreten, hatte viele Kontakte mit der Justiz. 2022 wurde er vom Amtsgericht St. Georg wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl zu einem Jahr und einer Woche Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hat sein Anwalt Rechtsmittel eingelegt. Er kam daraufhin zurück in die Untersuchungshaft in Billwerder, in den Sicherheitsbereich; da kommt man sicherlich nicht ein

(Lena Zagst)

fach so hin. Am 19. Januar dieses Jahres wurde Ibrahim A. ohne rechtskräftiges Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen.

Sechs Tage nach dieser Haftentlassung saß Ibrahim A. in besagtem Regionalzug. Es stehen daher viele Fragen im Raum, die unmittelbar mit der merkwürdigen Rolle Hamburgs und der Hamburger Justizbehörde in Zusammenhang stehen. Hätte die Tat verhindert werden können? Warum wurde Ibrahim A. trotz vieler Strafen nicht als Intensivtäter geführt? Wieso waren sowohl sein Anwalt als auch die Stadt Kiel, wo er gemeldet war, von seiner Entlassung überrascht?

(Glocke)

Herr Thering, gestatten Sie eine Zwischenfrage des …

Nein, ich denke, ich sollte jetzt erst einmal ausführen, Sie können dann gleich darauf reagieren.

Laut Urteil des Amtsgerichts fehlte ihm – Zitat –