Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Mord an zwei jungen Menschen im Regionalzug bei Brokstedt ist eine furchtbare Tat, es ist eine grausame Tat. Geliebte Menschen zu verlieren, und dann auch noch auf diese Weise, so brutal herausgerissen aus der Mitte des Lebens: Das gehört wahrscheinlich zu den schlimmsten Verlusten, die man in einem Leben erleiden kann. Viele weitere Menschen, die zum Teil schwer verletzt wurden, sind Opfer dieser Tat geworden. Auch ich wünsche den Verletzten von dieser Stelle schnelle und vor allem vollständige Genesung.
Aber auch alle Zeug:innen sind an dieser Stelle verletzt worden, nämlich in ihrem Grundvertrauen darauf, sich sicher durch den Alltag bewegen zu können. Mein tiefstes Mitgefühl gilt auch den Opfern, ihren Angehörigen, ihren Freund:innen. Und mein Dank gilt allen Helfer:innen vor Ort: denjenigen, die mutig eingeschritten sind,
Auch wenn Sie von der linken Seite sich jetzt darauf berufen – und möglicherweise kommt es noch anders –, dass juristisch, also nach den Buchstaben des Gesetzes, alles richtig gelaufen ist – den politischen Regelungsbedarf können Sie nicht ignorieren. Man darf sich hier nicht einfach aus der politischen Verantwortung herausnehmen und sagen: Wir haben doch einfach alles richtig gemacht, im Gesetz steht es so, ist alles richtig, und wer was dagegen sagt, der instrumentalisiert. So einfach ist die Sache hier nämlich nicht. Wenn Personen aus der U-Haft entlassen werden und anschließend schwerste Straftaten begehen, kann man doch nicht einfach behaupten: Ja, systemisch war das alles in Ordnung. Ich finde, das ist zu wenig, und ehrlicherweise finde ich auch, dass das ein Schlag ins Gesicht derer ist, die das mit anhören müssen, insbesondere derer, die betroffen sind.
Ich finde es unglaublich, dass Sie so offenlegen, was Sie mit dieser Debatte versuchen, indem Sie selbst in dem Moment, in dem die Worte an die Opfer und die Angehörigen gerichtet sind,
Hätte diese Tat verhindert werden können? Diese große Frage, die heute in der Debatte und in den letzten Tagen völlig zu Recht – und auch ich trage die in mir, ja – formuliert wurde, muss uns beschäftigen, ebenso wie die Frage: Wie können wir in Zukunft dazu beitragen, das Risiko, dass solche Taten passieren, zu minimieren? Aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es nur dann seriös gelingen kann, darauf Antworten zu finden, wenn man sich die Zeit nimmt, den Sachverhalt richtig aufzubereiten. Das ist die Grundlage für jede Analyse. Das ist es, was ich und meine Behörde in den letzten Tagen ins Zentrum unseres Handelns gestellt haben.
Ich möchte noch einmal sagen, weil hier jedes Mal diese Anwürfe kommen, der Senat hätte sich nicht geäußert: Das ist nicht wahr. Die Zweite Bürgermeisterin hat sich schon vor sechs Tagen geäußert, auch ich habe mich schon in der vergangenen Woche geäußert, im Übrigen mit dem Hinweis darauf, dass es jetzt eine Sachverhaltsaufklärung braucht. Das, was wir zu dem Zeitpunkt seriös sagen konnten, haben wir sofort gesagt.
Wenn man das nicht abwarten kann, dann darf man sich auch nicht über den Vorwurf der politischen Instrumentalisierung beschweren; das gehört zur Vollständigkeit.
Bei der Sachverhaltsaufklärung aus der Hamburger Perspektive sind wir sehr weit gekommen. Es ist zu Recht angesprochen worden, dass sich der Täter schon eine längere Zeit in Deutschland aufgehalten hat und sich an unterschiedlichen Stellen Fragen für die Themen stellen, die uns hier beschäftigen und für die wir eine Zuständigkeit und Verantwortung haben. Diese haben wir gut im Blick, und wir werden morgen im Ausschuss Ihre nachvollziehbaren Fragen beantworten. Die Befassung habe ich übrigens schon in der vergangenen Woche angeregt; insofern sollten Sie sich vielleicht daran erinnern, Herr Thering. Sie hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, zu sagen: Wir wollen schon vorher einmal sprechen. Aber das ist das, worauf sich die Obleute im Ausschuss – auch auf meinen Vorschlag hin – verständigt haben.
Auf Basis unserer gesicherten Erkenntnisse sind mir ein paar Klarstellungen wichtig, die zum Teil schon in der Debatte gemacht wurden, aber anscheinend noch nicht richtig verstanden sind: Ibrahim A. hat sich, soweit wir wissen, nur wenige Wochen in Hamburg aufgehalten, bis es dann zu den Straftaten kam, die zu seiner Inhaftierung geführt haben. Ihm wurde hier der Prozess gemacht, mit dem Ergebnis einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Woche – und eben erstmals nicht zur Bewährung. Insofern bitte ich die anmeldende Fraktion, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorwurf der Kuscheljustiz völlig deplatziert ist.
Ibrahim A. hat dann Berufung eingelegt. Jetzt gibt es den Vorwurf, er sei zu früh aus der U-Haft entlassen worden, weil seine Berufung noch nicht verhandelt wurde. Frau Zagst hat schon versucht, Ihnen darzulegen, wie sich das – auch strafprozessual – verhält; das ist noch nicht so ganz angekommen. Aber ich möchte schon unterstreichen, weil das für das Verständnis einfach wichtig ist: Diese Situation, in der er Berufung eingelegt hat, führt in der Tat aufgrund der Strafprozessordnung dazu, dass es nur zu einer milderen Strafe hätte kommen können, also mithin auch zu einer möglicherweise sogar früheren Entlassung, und genau die hat es hier eben nicht gegeben. Insofern ist es mir wichtig, das noch einmal zu betonen.
Es ist auch nicht so, dass sein Verfahren zuvor nicht genug gefördert worden wäre, weil es diese Verurteilung gab. Es gab keine vorzeitige Haftentlassung, sondern er ist die gesamte Zeit – und das hat natürlich auch etwas mit der Einschätzung zu dem Täter, die hier schon angesprochen wurde, zu tun – in Untersuchungshaft gewesen. Und weil das so ist, hat das Landgericht, wie es vorgesehen ist, sich diesen Fall entsprechend vorgenommen und die Aufhebung des Haftbefehls beschlossen. Dann gab es für uns, für die Justizvollzugsanstalt keine rechtliche Möglichkeit, ihn weiter in Haft zu behalten. Er musste am selben Tag entlassen werden. Es gab auch keine Möglichkeit, Auflagen oder Weisungen zu erteilen. Das ist einfach erst mal nur der Status quo.
Zur Kritik am Entlassungsmanagement möchte ich – Frau von Treuenfels-Frowein hat es angesprochen – klarstellen: Wir haben verschiedene Regelungen, wir haben Regelungen im Hamburgischen Resozialisierungsgesetz. Wir sind übrigens eins von wenigen Ländern, das überhaupt eins hat, weil es uns wichtig ist, diese Arbeit, diese Resozialisierung in den Fokus zu rücken. Aber es gibt tatsächlich unterschiedliche Vorschriften und Vorhaben für Menschen, die sich in Strafhaft befinden, und für Menschen, die sich in Untersuchungshaft befinden. Das hat auch etwas mit der Unplanbarkeit von Untersuchungshaft zu tun. Insofern ist die Antwort auf die Frage, was man da noch besser ma
chen kann, nicht so einfach. Aber ich bin total dabei und habe meine eigenen Vorstellungen dazu, wie wir auch an dieser Stelle besser werden können.
Bei all dem, was ich jetzt beschrieben habe, wo wir so gehandelt haben, wie es vorgesehen ist, heißt das doch nicht, dass wir uns nicht trotzdem die Frage stellen müssen, wo wir besser werden müssen; das ist vollkommen klar. Natürlich gehört das zur politischen Verantwortung; ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit. Und wir werden diesen Weg gehen. Wir haben uns sowieso vorgenommen, unser Resozialisierungsgesetz zu evaluieren,
und das funktioniert fachlich fundiert. Ich weiß, es ist jetzt für Sie, Herr Nockemann, irgendwie schwer aushaltbar, dass wir uns vornehmen, das fachlich fundiert zu machen.
Es ist aber so – um das klarstellend zu sagen –, dass es bereits Vorgaben zu Hilfsangeboten für Untersuchungshaftgefangene gibt. Auch Ibrahim A. sind diese Hilfsangebote unterbreitet worden. Dazu werden wir morgen im Ausschuss sicher im Detail sprechen, Ihre Fragen beantworten und darstellen, wie das in diesem Fall gehandhabt wurde.
Ganz am Ende bleibt trotzdem die Frage: Was können wir als Gesellschaft insgesamt tun? Was kann Justiz, was kann Justizvollzug tun, um das Risiko zu minimieren, dass Menschen solche Straftaten begehen können? Wir werden unseren Beitrag zu der Debatte und zu der Verbesserung der Situation leisten.
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Das war nicht nur ein Messerangriff, über den wir hier und heute leider sprechen müssen, sondern eine grausame, eine heimtückische Tat an einem arglosen jungen Pärchen, welche diese zwei jungen Menschen das Leben kostete. Wir reden hier über die Versäumnisse, die auch dazu beigetragen haben. Da reden wir über das Thema Justiz, und da reden wir noch weitergehend – dazu komme ich dann noch – über das Thema Ausländerpolitik.
Justiz: Dass Ibrahim A. freigelassen werden musste, wenige Tage, bevor er seine Bluttat beging, liegt auch daran, dass das Urteil gegen ihn – ein Jahr und wenige Tage ohne Bewährung – milde war, dass die Staatsanwaltschaft es versäumt hat, gegen dieses milde Urteil Berufung einzulegen, und dass es noch nicht zu einer Berufungsverhandlung gekommen ist. Da sind mehrere Versäumnisse im Bereich der Justiz, die dieser Senatorin anzukreiden sind.
Kommen wir zum zweiten Punkt: die Reaktion von Bundesinnenministerin Faeser. Nach dem Mord im Zug erklärte sie ihre – Zitat –
Tags darauf, am Bahnhof Brokstedt, rang sie sich immerhin zu der Frage durch, wie es habe sein können, dass ein solcher Täter noch im Land war. A. hätte als Intensivtäter längst ausgewiesen werden müssen; dann wäre es nicht zu dieser Straftat gekommen.
Wer eine Politik der offenen Grenzen betreibt und diejenigen, die abzuschieben sind, nicht abschiebt, der sollte sich schämen, dann Krokodilstränen zu vergießen.
Die Gefahren der Migration wurden viel zu lang ignoriert. Der öffentliche Raum wird immer mehr zur Gefahrenzone. Die Ampel in Berlin und der Senat in Hamburg können die zentralen Garantien der Sicherheit für die Bürger, die sie erbringen sollten, nicht mehr sicherstellen. In Supermärkten und Zügen herrscht Angst. Es ist eben kein Einzelfall. Jeder Fall ist ein Einzelfall?