Wir stimmen dem vorliegenden Berichtspetitum zu. Es schadet nicht, sich einmal darüber zu unterhalten, was denn dann auf Bundesebene tatsächlich in dem Bereich passiert und was der Senat in dem Punkt vorantreibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung kommt nicht, sie ist schon da, vor allen Dingen im Bereich Bonitäts
prüfung mit Scoring, mit Algorithmen, mit all dem, was dem Endkunden schwerlich zu erklären ist. Jeder einzelne Endverbraucher in der Bundesrepublik ist wohl schon einmal mit Scoring und Bonitätsprüfungen in Verbindung gekommen, ohne genau zu wissen, wie das Ganze denn funktioniert. Es gibt eine Untersuchung in der Bevölkerung, die deutlich macht, dass in diesem Bereich eine Verunsicherung herrscht. Und weiter besteht in der Bevölkerung in Bezug auf Daten, Algorithmen, Geschäftsentscheidungsprozesse und deren Zusammenspiel ein hoher Aufklärungs- und Erklärungsbedarf. Nur das hat seine Grenzen, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat. 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Schufa ihren Algorithmus und das Prinzip nicht zu veröffentlichen hat, aber dennoch, denke ich, sollten wir da dranbleiben. Darum sind wir für diesen Berichtsantrag, weil es wichtig ist, zu hören und zu sehen, was eigentlich notwendig ist für einen Kunden, um einen Kredit zu bekommen. Denn selbst ein Handyantrag wird mit Bonitätsprüfungen entschieden.
Darum, denke ich, ist es sehr gut, dass die Auskunfteien darüber informieren müssen. Der Bürger hat die Möglichkeit, wirklich nachzufragen. Aber die Berechnungsformeln und all das, was in diesem Punkt noch relevant ist, kann der Normalbürger wohl kaum verstehen. Darum ist es wichtig, zu erfahren, was alles in die Berechnung mit hineinkommt, ob es der Ort ist, wo ich wohne, die Straße, in der ich wohne, ob der Familienname in diesen ganzen Berechnungsprozess mit hineinfließt, ob ich letztendlich einen Kredit bekomme oder mir ein Haus kaufen kann. Darum unterstützen wir diesen Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was in der guten alten analogen Welt der Türsteher war, das ist in der neuen digitalen Verbraucherwelt der Scoring-Algorithmus.
In beiden Fällen werden willkürliche Entscheidungen getroffen, Sie wissen nicht, auf welcher Grundlage, und im Ergebnis bleibt die Tür zu. Während man es noch verschmerzen kann, dass man den Zugang in einen bestimmten Klub nicht bekommt, kann das in allen anderen Bereichen durchaus dramatische Auswirkungen haben. Nur gegen Vorkasse, keine Ratenzahlung – Sie wundern sich vielleicht über diese Vorgaben bei einem Onlinekauf und wissen gar nicht, dass dies das Ergebnis der Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit in einem Sco
ring-Verfahren war, bei dem ein Unternehmer wie die Schufa die entsprechenden Daten geliefert hat, die Sie auch nicht kennen.
Und weil das die wenigsten Menschen wissen, diese Verfahren nicht durchschauen und auch nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können, begrüße ich ausdrücklich, dass dieser Antrag entworfen wurde und heute zur Debatte steht. Wir berichten auch gern über die Aktivitäten des Senats, denn wir waren nicht untätig und wollen auch in Zukunft hier am Ball bleiben.
Scoring-Unternehmen wie die Schufa werden von Banken, von Versicherungen, von Telefon- und Medienunternehmen, Online-Unternehmen und vielen anderen in Anspruch genommen. Ziel ist es natürlich, das Risiko eines Zahlungsausfalls auf Kundenseite so genau wie möglich vorherzusagen und entsprechende Schlüsse zu ziehen. Die Schufa ist nur eines von vielen Unternehmen, aber das größte. Dort werden die persönlichen Daten von 67 Millionen Menschen gespeichert. Allein das macht einem eigentlich schon Angst, noch mehr aber, dass man nicht weiß, was das im Einzelnen für Daten sind und wie sie miteinander verknüpft werden. Werden zum Beispiel in die Bewertung der individuellen Bonität auch das Geschlecht oder der Wohnort mit einbezogen? Merkmale, die mit dem individuellen Zahlungsverhalten in keinerlei Zusammenhang stehen, nach dem Motto "Blankenese immer kreditwürdig, Rothenburgsort hohes Ausfallrisiko".
Sehr schlechte Karten haben übrigens Männer unter 25. Die gelten auch als hohes Ausfallrisiko und haben deshalb große Schwierigkeiten, entsprechende Abschlüsse zu machen. Das halte ich nicht nur für problematisch, das ist diskriminierend, denn Faktoren wie Alter oder Geschlecht sind nicht beeinflussbar. Sie haben im Einzelfall auch individuell überhaupt nichts mit der Zahlungsmoral oder Zahlungsfähigkeit zu tun.
Dieser unbegründeten Benachteiligung, bei der man für eine ganze Gruppe haftet, ohne selbst etwas beeinflussen zu können, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag nachhaltig.
Der einzelne Bürger kann nicht viel tun, wenn er oder sie Gegenstand eines Scoring-Verfahrens geworden ist. Ein schlichter Hinweis, dass man gerade gescort wird, hilft nicht weiter, weil man die Inhalte und die Hintergründe des laufenden Prozesses überhaupt nicht kennt.
Das Recht auf Selbstauskunft – inzwischen heißt das Datenkopie – ist wenig praktikabel, denn die Abfrage bei der Schufa ergibt immer nur einen ak
tuellen Datenbestand, aber sagt nichts darüber aus, was denn gemacht wird mit den Daten und wie denn das Ergebnis der nächsten Bonitätsprüfung ausfallen wird. Für ein transparentes, verständliches und faires Verfahren spielen gerade die hinterlegten Gewichtungen der bewerteten Merkmale und Entscheidungsprozesse eine große Rolle, denn wirklich relevant wird die eingeholte Information erst dann, wenn auch das Zustandekommen der Scoring-Ergebnisse verständlich erläutert wird. Es muss klar werden, wie die verwendeten Daten durch die dahinterstehenden Algorithmen im Einzelnen verknüpft und gewichtet werden. Deshalb bin ich der Auffassung, die Scoring-Unternehmen sollten den Verbrauchern diese Informationen zugänglich machen müssen, also nicht nur den Datenbestand, sondern auch, was sie mit diesen Daten anfangen.
Es muss genauso ausgeschlossen werden, dass sie sich pauschal hinter den Begriff Geschäftsgeheimnis zurückziehen können und diese Auskünfte damit dann auch verweigern können. Auskunftsrechte müssen gestärkt werden. Genau das ist damit gemeint. Erst dann werden auch Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt, ihrer individuellen Diskriminierung entgegenzutreten und sich effektiv gegen falsche Schlüsse und undurchsichtige Bewertungen zu wehren.
Ich meine darüber hinaus, dass die Aufsichtsbehörden einen umfassenden Einblick in die Vorgehensweise dieser Unternehmen erhalten müssen, denn das sind sehr komplexe Verfahren. Nicht jeder Einzelne hat Lust und Zeit, sich damit zu befassen, deshalb müssen die Aufsichtsbehörden hier auch eingeschaltet werden. Das fordert aktuell ebenso der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Deshalb glaube ich, dass dort auch bald etwas in Bewegung kommen wird.
Die Verbraucherschutzminister und -ministerinnen der Länder, Hamburg natürlich dabei, haben sich seit Jahren immer wieder für bessere Auskunftsrechte und stärkere Regulierungen beim Scoring auch für die Aufsichtsbehörden eingesetzt. Bei der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz im nächsten Monat werde ich den Antrag stellen, dass durch einen Negativkatalog gesetzlich festgelegt wird, welche Merkmale nicht zur Bildung von individuellen Scores herangezogen werden dürfen. – Vielen Dank.
Wer also dem Antrag der SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/16689 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 52, Antrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Hamburger Westens.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Hamburger Westens – Drs 21/16692 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Hamburger Westens – Drs 21/16785 –]
Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 21/16785 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und LINKEN an den Verkehrsausschuss überweisen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Tagesordnungspunkt von der SPD-Fraktion als Kurzdebatte angemeldet worden ist, sodass jeder Rednerin oder jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hamburg ist eine attraktive Metropole. Das ist auch der Grund dafür, dass immer mehr Menschen hierherziehen wollen. Wir bauen viele neue, insbesondere bezahlbare Wohnungen. Wir investieren massiv in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein besonderes Projekt ist die U5 von Bramfeld bis zum Osdorfer Born. Das geht voran. Allerdings gibt es im Hamburger Westen gegenwärtig eine Machbarkeitsstudie. Dort wird geprüft, ob es sinnvoller ist, Osdorf und Lurup mit einer S-Bahn oder einer U-Bahn anzuschließen. Bis es aber so weit ist, haben die Menschen auch ein Anrecht, aus diesen Stadtteilen möglichst schnell in die Innenstadt zu kommen. Wir von der SPD und den GRÜNEN denken, dass dafür die Busse das geeignete Transportmittel sind.
Der Senat soll insbesondere drei Punkte prüfen. Erstens: Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung zwischen Othmarschen und Eidelstedt. Zweitens: Bau einer zusätzlichen Haltestelle an der Me
trobuslinie 3 in Osdorf. Drittens: Wenn er schon einmal dabei ist, Stabilisierung und Optimierung des gesamten Busangebots im Hamburger Westen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hamburger Westen bleibt bei den Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr das Sorgenkind in unserer Stadt. Schuld daran – das muss man so offen sagen – ist der aktuelle Senat und sind vor allem auch die Vorgängersenate, wenn wir uns das einmal genauer anschauen.
Natürlich schreien Sie jetzt herum. Das passt Ihnen alles nicht. Das kann ich auch gut verstehen, weil Sie jedes Verkehrsprojekt in unserer Stadt sehenden Auges gegen die Wand fahren. Dazu gehört auch die U5 im Hamburger Westen.
Natürlich haben Sie es damals, als die Wohnsiedlung Osdorfer Born gebaut worden ist, vergessen oder bewusst keine schienengebundene Anbindung mitgedacht. Das war damals ein großer Fehler. Auch ist es ein großer Fehler von Ihnen gewesen, dass Sie seit den Siebzigerjahren mantraartig zu jedem Wahlkampf den Menschen im Hamburger Westen immer wieder versprochen haben, ihr bekommt eine schienengebundene Anbindung. Das ist jetzt auch schon fast 50 Jahre her. Bis heute ist nichts passiert.
Ein weiterer Fall von versprochen, gebrochen ist nun einmal die aktuelle U5. Da haben Sie noch großspurig angekündigt in Ihrem Koalitionsvertrag, von beiden Seiten anzubohren, vom Osten und vom Westen. Im Hamburger Osten wird das jetzt passieren. Im Westen wird es nicht passieren. Auch da haben Sie den Leuten wieder Sand in die Augen gestreut. Auch hier haben Sie auf ganzer Linie versagt.