Protocol of the Session on August 22, 2018

Aber es ist gegenwärtig deswegen mehr wert, weil wir uns als Stadt angestrengt haben, besser zu werden. Nicht weil der Einzelne da gesessen und sein Haus besessen hat, ist es wertvoller geworden, sondern weil es eine gemeinschaftliche Anstrengung ist. Dementsprechend ist es absolut notwendig, dass diese Gewinne, die dort gemacht worden sind, für die Gemeinschaft zumindest herangezogen werden, und das werden sie gegenwärtig nicht. Und zwar aus zwei Gründen nicht: Sowohl bei der Grundsteuer ist es nicht vorgesehen und auch im Zusammenhang mit Grunderwerbssteuer, was immer eine zweite Möglichkeit wäre, dazu etwas abzuschöpfen, wird das gegenwärtig nicht abgeschöpft. Dementsprechend haben wir eine sozial völlig ungerechte Situation. Ich mit meinem normalen Arbeitseinkommen oder mit meiner Mehrwertsteuer werde kräftig herangezogen; das sind die Steuern, die gegenwärtig kräftig steigen. Diejenigen, die praktisch von der Bodenwertsteigerung leben und darüber glücklich sind, werden überhaupt nicht herangezogen und müssen gar keine Steuern bezahlen. Das ist sozial ungerecht und muss verändert werden.

(Beifall bei der LINKEN – Farid Müller GRÜ- NE: Aber wie, Herr Hackbusch, wie?)

Also so konkret sind Ihre Forderungen, die Sie bisher in Ihrem Antrag aufgelegt haben, nicht, als dass Sie jetzt sagen könnten, ich könne es genau ausführen. Wir haben innerhalb der LINKEN eine sehr komplizierte Diskussion, wie man sich vorstellen kann. Deswegen nenne ich bestimmte Grundmuster, und wir haben noch kein richtiges Ergebnis, weil es wirklich schwer ist.

(Farid Müller GRÜNE: Ja, das wollte ich nur hören!)

Der dritte Punkt, den wir diesbezüglich auch verändern wollen und verändern müssen, ist, dass es gar keine Begründung gibt, warum die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt werden kann. Und das ist eine wichtige Frage, die in diesem Zusammenhang mit geklärt werden muss. Diejenigen, die von der Steigerung des Bodenwerts profitieren, sind die Besitzer des Eigentums oder der Häuser. Es gibt keine logische Begründung dafür, warum das auf die Mieter übertragen werden kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist dementsprechend der dritte Punkt, den wir diskutieren wollen und wo wir zumindest vorschlagen, dass das nur noch zu 50 Prozent und nicht mehr vollständig geschehen kann, denn es gibt bestimmte andere Aspekte, die jetzt zu kompliziert sind auszuführen, warum nur 50 Prozent und warum nicht alles.

Das sind die Punkte, wo wir sagen, dass sie im Zusammenhang mit einer Veränderung der Grund

(Farid Müller)

steuer wichtige Punkte sind. Wir geben zu, wir haben gegenwärtig auch noch kein fertiges Konzept, weil das natürlich nicht leicht zu erstellen ist. Aber wir finden, dass diese Aspekte mit zu berücksichtigen sind, und werden deswegen leider Ihrem Antrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Dutschke für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hackbusch, Ihren Träumen von Vermögenssteuern erteilen wir erst einmal eine klare Absage vonseiten der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP – Heike Sudmann DIE LINKE: Ist doch klar!)

Aber zum Thema. Im vergangenen Jahr hatte sich die Bürgerschaft auf Antrag von uns Freien Demokraten einstimmig gegen die damals vorliegenden Grundsteuerreformvorschläge des Bundesrates ausgesprochen. Diesem lag ein sogenanntes Kostenwertmodell zugrunde, das von der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen und der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen in den Bundestag eingebracht wurde. Dieses Modell hätte eine massive Mehrbelastung der Einwohner, Unternehmen und Finanzverwaltungen der Metropolregionen bedeutet, entweder direkt durch höhere Besteuerung und gigantischen Verwaltungsaufwand oder indirekt durch Haushaltslücken infolge höherer Zahlungen an die Finanzausgleichssysteme. Die Kollegen sind darauf eingegangen. Ein solches teures Bürokratiemonster lehnen wir Freien Demokraten und mit uns sicher auch die Mehrheit dieses Hauses ab.

(Beifall bei der FDP)

Offenbar haben zwischenzeitlich auch viele andere Bundesländer noch einmal nachgerechnet und ihre Positionen zu diesem Modell deshalb neu überdacht. Wir Elbliberalen sehen auf theoretischen Immobilienmarktwerten basierende Grundsteuermodelle auch zunehmend kritischer. Sie unterstellen fälschlicherweise ein stetiges Verkaufsinteresse der Eigentümer und verkennen damit den Altersvorsorgezweck der eigenen Immobilie. Herr Hackbusch, genau, das geht auch in Ihre Richtung.

Zudem wirken derartige Reformmodelle investitionshemmend und hängen letztlich auch viel zu stark von kaum zu beeinflussenden Faktoren wie dem allgemeinen Zinsniveau ab. Selbstverständlich ist für uns, dass eine Neuregelung der Grundsteuer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen muss, und dann kann man so etwas auch in einen Antrag hineinschreiben. Das bedeutet jedoch vor allem, dass sie aufgrund der

knappen Fristen einfach und unbürokratisch umzusetzen sein muss, und genau da stehen wir vor der Herausforderung.

Ein nach unterschiedlichen Nutzungsarten einer Immobilie differenziertes Flächenmodell wäre hier denkbar; auch darauf ist schon eingegangen worden. Dies könnte zum Beispiel auf Daten aus dem seit 2015 bundesweit eingeführten Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS basieren. Und es könnte den Kommunen auch mehr Freiheiten und politische Gestaltungsräume lassen, als das bisher der Fall ist. Viele Argumente also, die für ein solches Reformmodell sprechen.

Ein Punkt liegt uns Freien Demokraten besonders am Herzen: Eine Reform darf zu keiner Erhöhung des Grundsteuergesamtaufkommens führen.

(Beifall bei der FDP)

Eine Grundsteuererhöhung ist mit uns nicht zu machen, doch vor dem Hintergrund sprudelnder Steuereinnahmen vielerorts wollen wir auch eine Senkung der Grundsteuer nicht ausschließen, denn aus unserer Sicht sollten die Bürger am Erfolg der guten Haushaltsentwicklung der letzten Jahre teilhaben, und zwar auch cash in ihrem eigenen Portemonnaie.

(Beifall bei der FDP)

Zum Schluss noch ein Punkt zu der etwas leicht verwirrten Idee insbesondere der LINKEN, eine Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter abzuschaffen. Selbst Bundesfinanzminister Scholz soll das in seinem Haus ja derzeit noch prüfen lassen, wobei das dort wohl eher eine reine Formalie als eine ernsthafte Reformoption ist. Denn die Idee, die Umlagefähigkeit abzuschaffen, zeugt doch von einer gewissen wirtschaftlichen Naivität. Es wäre letztendlich Augenwischerei, weil die Vermieter die zusätzlichen Belastungen stattdessen an irgendeiner anderen Stelle auf die Mieter umlegen,

(Norbert Hackbusch DIE LINKE: So sind die!)

nämlich entweder durch einen langfristigen Anstieg sonstiger Nebenkosten, durch höhere Kaltmieten oder durch Einsparungen bei Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

(Stephan Jersch DIE LINKE: Sie kennen mich nicht!)

Ein Ende der Umlagefähigkeit der Grundsteuer wäre also ein staatlicher Bärendienst an den Millionen von Mietern in Deutschland. Das hat Ihnen, werte Links-Fraktion, im Übrigen auch Bürgermeister Tschentscher in seiner Zeit als Finanzsenator im Scholz-Senat erklärt. Ich hoffe, dass der Hamburger Senat sich auf Bundesebene entsprechend gegen eine Abschaffung der Umlagefähigkeit einsetzt und hier auch weiterhin Haltung zeigt. Die Unter

(Norbert Hackbusch)

stützung der FDP-Fraktion haben Sie dafür, Herr Dr. Dressel.

(Zuruf von Deniz Celik DIE LINKE)

Insofern werbe auch ich hier für Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag und danke Ihnen für die Beratungen im Haushaltsausschuss, die wir ja auch noch fortführen werden.

(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Oelschläger von der AfDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Grundsteuer habe ich immer gern gezahlt. Zum einen war die Höhe überschaubar, aber vor allen Dingen, weil sie direkt dem Jugendtreff nebenan oder den maroden Bürgersteigen vor meiner Haustür zugutekam. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und somit eine der wenigen Einnahmen, die eine Kommune noch relativ selbstständig bestimmen kann. Aus Sicht einer Gemeinde ist die Grundsteuer auch eine stetige Einnahme, denn sie unterliegt keinen kurzfristigen Konjunktureinflüssen wie zum Beispiel die Gewerbesteuer. Sie ist verlässlich, da Grund und Boden nicht abwandern kann wie Betriebe oder Einwohner, von Sonderregelungen bei Leerstand einmal abgesehen. Sie ist kommunal gestaltbar, da die Gemeinden die Hebesätze festlegen.

Das Verfassungsgericht wird ja nun entscheiden, dass das Grundsteuergesetz nicht verfassungskonform ist. Wenn das passiert, kann der Gesetzgeber in Berlin die Grundsteuer einfach auslaufen lassen oder ein neues Gesetz beschließen. Da ich nun schon ein Loblied auf die Grundsteuer gesungen habe, wird es Sie nicht überraschen, dass ich für ein neues Gesetz bin. Dieses Gesetz müsste allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.

Erstens: Die neue Grundsteuer darf das Wohnen in Hamburg nicht verteuern, das heißt höchstens aufkommensneutral ausgestaltet werden bezogen auf Hamburg. Da habe ich vorhin gehört, dass der Antrag aufkommensneutral für das Bundesgebiet gemeint war. Bei dem würde ich nicht mitgehen, weil wir entsprechend Hamburg betrachten müssen.

Zweitens: Sie darf die Verwaltung nicht Jahrzehnte mit einer komplizierten Berechnung binden, sondern die Bemessungsgrundlage sollte für jedermann leicht durchschaubar und verständlich sein.

Und drittens: Eine neue Grundsteuer sollte die Belastungen für Hamburg im Länderfinanzausgleich so weit wie möglich vermeiden.

Selbstverständlichkeiten, zum Beispiel dass das Gesetz verfassungskonform sein muss, zähle ich an dieser Stelle nicht auf. Das hat mich schon ein bisschen überrascht im Antrag der SPD.

Wovor wir uns hüten sollten, ist, aus der Grundsteuer eine Gewinnabschöpfungssteuer für Grundeigentum zu machen. So ein Unfug, wie er auch hier anklang, ist weder im Sinne einer Gemeindesteuer noch wünschenswert für Mieter oder selbst nutzende Eigentümer. Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung selbst lebt, hat frühestens etwas von einer Wertsteigerung der Immobilie, wenn er verkauft. Vermieter wollen aus Immobilien zumindest keine Unterschüsse erzielen. Eine hohe Grundsteuer, die nicht mehr auf Mieter umlegbar wäre, würde zu einer Einstellung von Reparaturen, von Vermietungstätigkeit an sich und vor allen Dingen auch von Bautätigkeit führen. Genau das ist aber das, was Hamburg nicht braucht, sondern wir brauchen anständige Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften, die für Hamburg und für die Bevölkerung Wohnraum anbieten und schaffen.

Die DDR, Herr Dr. Dressel hat sie vorhin schon angeführt, war nicht nur grau, weil die Farbe knapp war, sondern auch, weil es sich nicht gelohnt hat, Geld in Immobilien zu investieren. Zumindest wir Älteren sollten uns daran erinnern.

Die Grundsteuer in Hamburg hat ein Aufkommen von mehr als 450 Millionen Euro. Mit diesem Betrag können schon einige Bürgersteige oder Jugendklubs finanziert werden. Jeder trägt dazu bei und wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass das so bleibt, und zwar mit einem geringen Betrag für den Einzelnen, denn wenn die Grundsteuer eine zweite Miete würde oder das Wohnen in der eigenen Immobilie verteuert, dann müssten wir uns für das Auslaufen dieser Steuer einsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für den Senat erhält nun das Wort Senator Dressel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ungerechteste bei dem Thema wäre, um vielleicht auch auf DIE LINKE einzugehen, dass wir am Schluss gar keine Grundsteuer mehr haben, weil wir es in dieser Umsetzungszeit, die uns Karlsruhe gegeben hat, nicht hinbekommen, etwas Rechtssicheres zu machen, und nachher etwas beschließen, was nicht administrierbar ist. Das ist im Moment eigentlich meine Hauptsorge, wenn ich mit den Experten auch aus unserem Amt 5 darüber rede, die mir alle möglichen Probleme schildern, was die Umsetzungsebene angeht. Wir haben Probleme beim Aufbau von Verbindungsdateien, die Frage, ob die Bodenrichtwerte überhaupt bundesweit verlässlich einsetzbar sind, wenn man jetzt an das

(Jennyfer Dutschke)

Thema einer wertorientierten Grundsteuer rangehen will, wir haben veraltete Anschriften – also ich könnte Ihnen eine lange Liste von praktischen Problemen aufführen, wo wir größte Sorgen haben, wenn sich jetzt ein Modell durchsetzt, was sich an dem des Bundesrates orientiert, also mit einer Wertorientierung, dass wir dann zwar irgendwie ein Gesetz bis Ende 2019 verabschieden, wo aber gar nicht sicher ist, dass das bis Ende 2024 dann tatsächlich administrierbar ist. Und bei einer doppelt geschichteten Umsetzungsfrist, die Karlsruhe uns gegeben hat, ist es ja nicht so, dass wir bis Ende 2024 Zeit haben, Gesetz und Umsetzung zu machen, sondern bis Ende 2019 muss ein Gesetz da sein, das bis 2024 umsetzbar ist. Ich sage hier auch einmal für den Senat sehr klar: Wir können einem Gesetz nur zustimmen, wo wir bis Ende 2019 wissen, dass es bis Ende 2024 vollständig umsetzbar ist. Etwas anderes wäre nicht zu verantworten.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Dann kommen wir zum Thema Umlagefähigkeit. Natürlich ist das jetzt etwas, wo von Mieterverbänden die Forderung kommt, ob das nicht eine Kompensationsmöglichkeit sein könne. Auch da muss man jetzt aufpassen, dass man sich nicht verhebt, denn das hätte in der Tat natürlich auch eine politische Konsequenz, dass es dann an anderer Stelle eine Kompensation geben würde. Und zu glauben, dass am Schluss die Mieter tatsächlich weniger bezahlen, da setze ich auch einmal ein vorsichtiges Fragezeichen, denn natürlich würde man sich das im Neuvermietungsfall, im Mieterhöhungsfall trotzdem von Vermieterseite wiederholen. Also zu glauben, dass man jetzt einmal eben die Umlagefähigkeit der Grundsteuer beseitigen könnte, da muss man sagen: Vorsicht, Vorsicht. Wegen all dieser Problematiken plädieren wir dafür, uns ein einfaches Modell zu überlegen, was diese Kostenfolgen und gefährlichen Konsequenzen vor allem in den Metropolen eben nicht hat.