Protocol of the Session on April 11, 2018

Das freut uns sehr. Als bisheriges vertretendes Mitglied des Gerichts haben Sie den erforderlichen Eid nach Paragraf 7 des entsprechenden Gesetzes bereits geleistet, wir brauchen Sie also nicht erneut zu vereidigen.

Ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses jetzt als Mitglied des Verfassungsgerichts eine glückliche Hand bei der Amtsführung wünschen, Glück, Erfolg und auch Befriedigung bei der Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch noch einmal.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Damit können wir dann zur Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts kommen. Auch diese Wahl wird in Wahlkabinen stattfinden und wir verfahren wie eben, was den Namensaufruf angeht. Auch das Prozedere mit den Stimmzetteln ist genau dasselbe; Sie werden es erinnern. – Herr Kreuzmann beginnt mit dem Namensaufruf.

(Dirk Nockemann)

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlungen werden vorgenommen.)

Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Wir unterbrechen wiederum die Sitzung, bis die Stimmen ausgezählt sind.

Unterbrechung: 18.16 Uhr

Wiederbeginn: 18.21 Uhr

Bitte kommen Sie doch wieder herein und nehmen Sie gern Ihre Plätze ein; wir haben ein Ergebnis.

(Glocke)

Dann ist die Sitzung wieder eröffnet und ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt.

Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 104 Stimmzettel abgegeben worden. Ein Stimmzettel war wiederum ungültig, es gab also 103 gültige Stimmen. Frau Dr. Nicole Geffers erhielt 94 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Kommen Sie gern hier nach vorn zu uns in unsere Mitte.

Frau Dr. Geffers, Sie sind soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden. Im Namen des ganzen Hauses darf ich Sie sehr herzlich zu Ihrer Wahl beglückwünschen und Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.

Dr. Nicole Geffers: Ich nehme die Wahl an.

Dann kommen wir zur Vereidigung. Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu sprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Dr. Nicole Geffers: Ich schwöre es.

Damit haben Sie den erforderlichen Eid vor diesem Hause geleistet. Ich

darf Ihnen noch einmal im Namen des ganzen Hauses herzlich gratulieren, Ihnen alles Gute wünschen, eine glückliche Hand bei der Amtsführung und auch viel Erfüllung bei Ihrer Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei allen Fraktionen)

So, meine Damen und Herren, dann können wir voranschreiten in der Tagesordnung und zu den Punkten 5a und 5b kommen, das sind die Deputationswahlen.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Inneres und Sport – Drs 21/12474 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Drs 21/12501 –]

Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Auch hier machen Sie bitte nur ein Kreuz und nehmen jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Die Schriftführer bitte ich, mit dem Einsammeln zu beginnen.

Meine Damen und Herren, sind noch Stimmzettel unterwegs? Alles abgegeben? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden ermittelt und wir teilen sie Ihnen gern im Laufe der Sitzung mit.

Wir kommen zu unseren Debatten und starten mit Punkt 51 unserer Tagesordnung, Drucksache 21/12547, ein Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP: Justizvollzugsfrieden.

[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP: Justizvollzugsfrieden – Drs 21/12547 –]

Wer möchte starten? – Herr Tabbert bekommt das Wort für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Justizvollzugsfrieden schlagen wir heute ein neues Kapitel in der hamburgischen Justizpolitik auf. Mein Dank geht zunächst an alle Beteiligten, die konstruktiv an dem jetzt vorliegenden Antrag mitgearbeitet ha

(Präsidentin Carola Veit)

Das Wahlergebnis ist auf Seite 5629 zu finden.

ben, das heißt an die Kolleginnen und Kollegen von CDU, GRÜNEN, FDP sowie natürlich nicht zuletzt an die Justizbehörde, die uns bei dem Prozess unterstützt und begleitet hat. Im Ergebnis kann man sagen, es handelt sich um einen Sieg fachpolitischer Vernunft, was ja leider in der Politik nicht alltäglich ist. Denn soweit ich dies in den letzten rund 18 Jahren verfolgt habe, waren Standortfragen im Hamburger Strafvollzug immer wieder einer der Hauptstreitpunkte der Justizpolitik. Folge dieses Streits zwischen Regierung und Opposition war, dass schon bestehende Planungen für Vollzugsstandorte und deren Nutzung immer wieder geändert und revidiert wurden, mit all den entsprechenden Konsequenzen für Beschäftigte und Inhaftierte, aber auch für den Steuerzahler in Form von Effizienzverlusten und Fehlinvestitionen.

Hier nur eine kurze Übersicht; ich werde dabei entgegen Ihren Befürchtungen auf die üblichen parteipolitischen Schuldzuweisungen bewusst verzichten:

(Beifall bei Stephan Gamm CDU)

Justizvollzugsanstalt Billwerder, wir erinnern uns, ursprünglich geplant für den offenen Vollzug, dann 2001 nach dem Regierungswechsel Umfunktionierung zum geschlossenen Männervollzug.

Der nächste Standortstreit war die Frage des offenen Vollzugs in Glasmoor, der geschlossen werden sollte und nach Fuhlsbüttel verlegt werden sollte. Inzwischen sanieren wir ihn und bauen den offenen Vollzug aus.

Immer wieder hatten wir auch das Problem schwankender Gefangenenzahlen. Ich erinnere noch, Anfang der Jahrtausendwende waren wir bei 3 000 Gefangenen. Zwischendurch waren wir vor drei Jahren einmal bei 1 500, jetzt haben wir wieder eine leicht steigende Tendenz. Auf die Problematik, dass Billwerder nicht voll belegt war, haben wir dann auch dadurch reagiert, dass wir den Frauenvollzug von der JVA Hahnöfersand verlegt haben nach Billwerder, sodass am Standort Hahnöfersand im Moment nur noch die Jugendstrafvollzugsanstalt steht. Problem: Viele Gebäude der über hundert Jahre alten Anstalt sind stark sanierungsbedürftig. Der Sanierungsbedarf wird dort in zweistelliger Millionenhöhe geschätzt. Im Übrigen hat der Standort den Nachteil, dass er auf einer Elbinsel in Niedersachsen liegt und von Hamburg aus nur schwer zu erreichen ist.

Dann hat die Justizbehörde in dieser Legislaturperiode mit dem Projekt "Justizvollzug Hamburg 2020" angefangen, Alternativen zu Hahnöfersand und dem Jugendvollzug zu prüfen. Lange Zeit dachte man, dass dieses Projekt auf eine Kooperationslösung mit Schleswig-Holstein hinausläuft, aber spätestens seit dem Regierungswechsel dort und auch aufgrund der steigenden Gefangenen

zahlen in den beiden Bundesländern hat sich diese Lösung dann zerschlagen.

(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Und aufgrund der Einsicht! – Vizeprä- sidentin Antje Möller übernimmt den Vor- sitz.)

Gut, dass wir von Anfang an – nicht zuletzt auf Drängen meiner Fraktion – verschiedene Alternativen in der Prüfung hatten. In fachpolitischer, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht bietet sich jetzt aus unserer Sicht und aus Sicht der Fachpolitiker der Fraktionen, die diesen Antrag hier gemeinsam verabschieden wollen, der Standort Billwerder für den Jugendvollzug an, der den Vorteil einer stadtnahen Unterbringung bietet, der gut erreichbar ist. Und außerdem: Ein Neubau bietet natürlich immer die Chance, Resozialisierung dort noch einmal besser aufstellen zu können.

Mit dem Hamburger Justizvollzugsfrieden verständigen wir uns fraktionsübergreifend über die Legislaturperiode hinaus einerseits auf eine grundlegende Akzeptanz bestehender Justizvollzugsstandorte in Hamburg unter den im Antrag genannten Prämissen, und wir verständigen uns darauf, dass wir die von uns als vorzugswürdig eingestufte eigenständige Jugendhaftanstalt in Billwerder in eine vertiefte Prüfung geben, natürlich alles unter enger Einbindung der am Justizvollzugsfrieden beteiligten Fraktionen und auch der Bezirkspolitiker vor Ort.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜ- NEN und der FDP)

Wichtig ist an dieser Stelle auch zu sagen, dass die abschließende Entscheidung natürlich erst nach dieser vertieften Prüfung erfolgen wird, was voraussichtlich Mitte nächsten Jahres der Fall sein wird. Wichtige Entscheidungsparameter sind für uns dabei die Erzielung von Synergieeffekten, die Erhöhung der Vollzugsqualität und der Vielfalt der Angebote für Gefangene. Wir wollen die Personalbedarfsplanung erleichtern, die Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten verbessern und natürlich auch deren berufliche Sicherheit.

(Glocke)

(unterbrechend) : Herr Tabbert, darf ich Sie an die Redezeit erinnern? Fünf Minuten sind um. Ja, ich sehe, dass die Uhr das nicht anzeigt. Deshalb habe ich Ihnen das Signallicht angeschaltet.