Viertens: Ein wesentliches Ergebnis des durchzuführenden Masterplanverfahrens, nämlich die richtige städtebauliche Ausdehnung des neuen Baugebiets, wurde durch die Übertragung der Grundstücke auf die IPEG praktisch verhindert. Oberbill
werder kann durch den Abstand zu BergedorfWest keine funktionierende Nachbarschaft bilden. Rot-Grün vergibt damit die Chance einer nachhaltigen Entwicklung des neuen Quartiers, das wir in Summe gern unterstützt hätten, aber in der jetzigen Form leider nicht unterstützen können.
Wir lehnen den Antrag beziehungsweise das Vorhaben in dieser jetzigen geplanten Form ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das Zitat heute schon einmal gehört; Helmut Schmidt hat einmal gesagt:
In der Stadtentwicklung, Frau Senatorin, sehe ich das allerdings ein wenig anders. Hier braucht es tatsächlich Visionen, sonst sind Großprojekte von Anfang an unmöglich. Um die Vision Oberbillwerder und die Frage, ob wir 6 000 bis 7 000 Wohnungen auf 124 Hektar landwirtschaftlicher Fläche bauen, geht es mir heute auch nicht.
Der Entwurf eines Masterplans wird frühestens im Mai vorliegen, und genau das ist als Haushälter mein Problem. Da gibt es ein Gutachten, bei dem der Gutachter selbst sagt, es sei schwierig zu erstellen gewesen, weil er nicht wusste, ob es sich hier um Ackerland, um Bauerwartungsland oder um Bauland handelt. Aber weil man ja nun ein Wertgutachten in Auftrag gibt, um einen Wert zu erhalten, sagt er: 78,9 Millionen Euro oder 63 Euro pro Quadratmeter. Auch die Umweltbehörde hat eine Ahnung, dass für ein Ausgleichskonzept Geld benötigt wird. Die Vision der BUE sind 10 Millionen Euro. Dann gibt es noch eine schöne Version: Wenn die neu gegründete Gesellschaft mit allem fertig ist, dann geht das Ganze plus/minus null auf. Das erinnert mich ein wenig an ein Überraschungsei – drei Wünsche auf einmal.
Dass es bei einem Großprojekt immer irgendwelche Unwägbarkeiten und Schätzungen gibt, ist mir klar. Der Weg hier wäre doch aber gewesen: Erst einmal den Masterplan abwarten und dann noch einmal rechnen, ob ein Quadratmeterpreis von 63 Euro eine sinnvolle Größe ist. Immerhin wird mit diesem Wert dann ja auch die Kalkulationsgrundlage für die neugegründete Gesellschaft berechnet. Das hätte dann vielleicht drei Monate mehr Zeit gekostet, aber dann würden wir hier nicht über Visionszahlen, sondern über fundierte Schätzungen beraten. Möglicherweise könnten wir dann sogar zustimmen, auf der Basis von Annahmen jedoch können wir den Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank.
Der Abgeordnete Milan Pein hat dem Präsidium mitgeteilt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.
Wer möchte also nun der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen und den Senatsantrag aus Drucksache 21/11563 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war mehrheitlich eine Zustimmung.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 29, Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien: "Zukunft des Printjournalismus in Hamburg vor dem Hintergrund der Digitalisierung".
[Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien zum Thema "Zukunft des Printjournalismus in Hamburg vor dem Hintergrund der Digitalisierung" (Selbst- befassungsangelegenheit) – Drs 21/12469 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten, und ich stelle fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien aus Drucksache 21/12469 Kenntnis genommen hat.
Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 41, Antrag der CDU-Fraktion: Endlich Transparenz bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft – Reale Schülerjahreskosten je Schulform statt komplizierter Formel.
[Antrag der CDU-Fraktion: Endlich Transparenz bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft – Reale Schülerjahreskosten je Schulform statt komplizierter Formel
Wer möchte diesem Überweisungswunsch der Drucksache 21/12490 an den Schulausschuss folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung erfolgt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 24, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: Evaluierungsbericht zur Aufhebung der Kfz-Stellplatzpflicht im Wohnungsbau sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2. Dezember 2016: Wir schaffen das moderne Hamburg: Wohnungsbau, Mieterschutz, Stadtentwicklungsimpulse – Erfolgreiche Stadtentwicklungspolitik im Sinne einer sozial gerechten, lebenswerten und bezahlbaren Metropole fortsetzen!
[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 21/11475: Evaluierungsbericht zur Aufhebung der KfzStellplatzpflicht im Wohnungsbau sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2. Dezember 2016 "Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Einzelplan 6.1: Wir schaffen das moderne Hamburg: Wohnungsbau, Mieterschutz, Stadtentwicklungsimpulse – Erfolgreiche Stadtentwicklungspolitik im Sinne einer sozial gerechten, lebenswerten und bezahlbaren Metropole fortsetzen! 10.000 plus: Wohnungsneubau und Wohnraumförderung auf hohem Niveau längerfristig fortführen" (Drucksache 21/7012) , Petitum I Nr. 3 (Senats- mitteilung) – Drs 21/12425 –]
[Antrag der AfD-Fraktion: Evaluierungsbericht zur Aufhebung der KfzStellplatzpflicht (Drs. 21/12425) – Drs 21/12617 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe noch gut die Worte von Herrn Trepoll im Zusammenhang mit der Regierungsdebatte in Erinnerung, der den Vorwurf erhoben hat, wir würden überregulieren. Wenn wir über
die Aufhebung der Stellplatzpflicht sprechen und die CDU erwartet, dass wir wieder eine Stellplatzverpflichtung einführen, wie es auch in der Ausschussdiskussion gewesen ist, dann kann ich eigentlich nur sagen, Herr Trepoll: Das klingt aber sehr verwirrend und ist einer konsequenten oder stringenten Politik einer Opposition nicht würdig.
Zunächst möchte ich aber, bevor wir uns jetzt die Evaluation, also die Erhebung der Stellplätze, ansehen, einmal den Bezirksverwaltungen danken, die diese Erhebungen gemacht haben, und auch der Wohnungswirtschaft, die ja ebenfalls die Stellplatzerhebung durchgeführt hat. Grundsätzlich stellt die Aufhebung der Stellplatzpflicht eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung dar und beschleunigt die Bauanträge, denn die Bauverwaltungen brauchen dann die Stellplätze nicht mehr zu prüfen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Dennoch haben wir im Oktober 2014/2015 eine Erhebung gehabt in der Verwaltung und die Wohnungswirtschaft hat anhand der Bauplanungen 2014, 2015 und 2016 die Erhebungen durchgeführt, insgesamt siebeneinhalbtausend, fast 8 000 bei der Wohnungswirtschaft. Eines ist, denke ich, sehr deutlich geworden in dem Bericht, und zwar von beiden: Eine staatlich verordnete Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen beim Wohnungsbau ist nicht nur überflüssig, sondern sie ist sogar in mehrfacher Weise hinderlich – klares Ergebnis.
Bis 2014 war es grundsätzlich so, dass bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung 0,6 oder 0,8 Stellplätze errichtet werden mussten, egal übrigens, ob das sinnvoll war oder nicht sinnvoll war. Es spielte überhaupt keine Rolle, wie die jeweilige Lage der Wohnungsbauten war, ob dort eine gute oder nicht so gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr vorlag. Es spielte keine Rolle, ob die Menschen dort autoreduziert oder gar autofrei wohnen wollten – die Stellplätze mussten hergestellt werden. Es spielte keine Rolle, ob große oder kleine Wohnung, es war egal, ob es einkommensstarke oder einkommensschwache Haushalte waren. Alle wurden über einen Kamm geschoren: 0,6 oder 0,8 Stellplätze je Wohnung.
Wie die Ergebnisse der Erhebungen zeigen, ist die staatliche Zwangsgleichsetzung für alle Wohnungsbauvorhaben auch deshalb nicht erforderlich, weil die Bauherren – und -frauen, müsste man eigentlich sagen – von sich aus entscheiden, ob sie glauben, Stellplätze vermieten zu können oder nicht. Denn eines wollen wir erst recht nicht: auch noch einen staatlich an die Wohnung gekoppelten Mietzwang für Autostellplätze, wie es die CDU-Ver
treter im Stadtplanungsausschuss in ihrer Logik schlussfolgern ließen. Das wäre wirklich die Spitze.
Ich hatte den Eindruck, dass CDU und FDP offenbar mit aller Macht hier ihren Autofetisch über die Stellplatzverordnung und Tiefgaragenerstellung wieder herbeiführen wollen. Sie reiten ein totes Pferd, sage ich Ihnen nur.
Die Aufhebung der Stellplatzpflicht hat dazu geführt, dass etwa 20 Prozent weniger Stellplätze gebaut werden als nach der Stellplatzverordnung sonst hätten gebaut werden müssen. Dabei gab es erhebliche Unterschiede nach den jeweiligen Bedingungen, die dort jeweils vorlagen. Mit der Abschaffung der Stellplatzpflicht tragen wir zudem erheblich zur Senkung der Baukosten bei: knapp 26 000 Euro für einen Tiefgaragenplatz. Die Stellplatzpflicht führte dazu, dass viele Bauvorhaben kurz vor dem Scheitern standen bei Baugemeinschaften, denn wenn man zum Beispiel 16 Wohneinheiten hat, musste man zwölf Stellplätze herstellen und dafür mal lose 300 000 Euro lockermachen – und dann wurde das noch nicht mal genutzt, weil dort nämlich Carsharing betrieben wurde.
Tiefgaragen, das zeigt auch das Baukostengutachten, das gerade erstellt worden ist 2017, tragen Nummer 1 zu den Baukosten bei, und zwar mit etwa 218 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die SAGA nutzt inzwischen die Flächen für Garagenstellplätze als Abstell- und Nebenräume und für bessere öffentliche Anlagen.
Abschließend lassen Sie mich sagen, auch an die CDU gerichtet: Wer "Zurück in die Zukunft" will und mit Stellplatzverordnungen der Siebzigerjahre arbeitet,