Flüchtlingsbetreuung darf nicht zulasten der regulären Kinder- und Jugendarbeit gehen – Drs 21/3821 – 1896,
Einzelplan 3.3 Kulturbehörde, Nachbewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2015/2016, Haushaltsjahr 2016 nach § 35 Landeshaushaltsordnung: "Fortgeschriebenes Nutzungskonzept für den laufenden Spielbetrieb von Elbphilharmonie und Laeiszhalle" nach der Eröffnungsphase; Betrieb der öffentlichen Plaza; Planungen zur Inbetriebnahme und Eröffnung der Elbphilharmonie und Aktivierung der Musikstadt (Senatsantrag) – Drs 21/3696 – 1903,
Die Elbphilharmonie steht vor ihrer Fertigstellung – Es gilt weiterhin: Die Betriebskosten dürfen nicht zulasten des übrigen Kulturetats gehen! – Drs 21/3857 – 1903,
Keine Barauszahlung der in § 3 Absatz 1 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelten Leistungen zur Deckung des "notwendigen persönlichen Bedarfs" (Taschengeld) in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge – Umstellung des Systems auf Geldkarten, mit denen bestimmte Konsumgüter gekauft werden können – Drs 21/3664 – 1916,
Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Mai 2015 "Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates" (Drucksache 21/493) und vom 4. Juni 2014 "Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften" (Drucksache 20/12007, hier Nr. 2 und Nr. 3) – Drs 21/3581 – 1921,