Ich frage Sie, wer den Überweisungsbegehren unter B zustimmt. – Wer nicht? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung unter C an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ebenfalls einstimmig.
Und wer stimmt dem Verlangen auf Besprechung unter D zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir auch das einstimmig so beschlossen.
Punkt 18, Senatsantrag: Erste Fortschreibung Klimaplan, Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Klimaschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften.
[Senatsantrag: Erste Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften – Drs 21/19200 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Gutachten zur Fortschreibung des Hamburger Klimaplans – Klimaschutz braucht durchdachte und lösungsorientierte Maßnahmen – Drs 21/19398 –]
Den Senatsantrag möchten SPD, CDU, GRÜNE und LINKE federführend an den Umweltausschuss, mitberatend an die Ausschüsse für Verfassung, Verkehr, Stadtentwicklung und Wirtschaft überweisen.
Wer möchte so verfahren? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Dann haben wir das schon einmal einstimmig so beschlossen.
Und wir kommen zur Abstimmung über den CDUAntrag aus Drucksache 21/19398. Hier benötigen wir eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Wer möchte dem CDU-Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Erste waren keine zwei Drittel. Dann hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen zu Punkt 20 unserer Tagesordnung, Senatsmitteilung: Städtebauliche Potenziale der neuen Schnellbahnlinien von S4 und S21 analysieren und vorausschauend entwickeln.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2017: "Städtebauliche Potenziale der neuen Schnellbahnlinien von S4 und S21 analysieren und vorausschauend entwickeln" (Drucksache 21/11069) – Drs 21/19140 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Transparenz bei der Finanzplanung herstellen – Senat muss beschlossene Eckwerte für den Haushalt 2021/2022 vorlegen – Drs 21/19399 –]
Die Ausgangsdrucksache möchten die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP an den Haushaltsausschuss überweisen.
Wer schließt sich diesem Überweisungsbegehren an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so überwiesen worden.
Und ich frage Sie, wer dem CDU-Antrag seine Zustimmung gibt. – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Dann hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.
Punkt 34, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transparenzgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksachen 21/17907: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes und des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz (Senats- antrag) , 21/16011: Novelle des Hamburgische Transparenzgesetzes endlich umsetzen! (Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU) sowie zum Thema "Evaluierung des Transparenzgesetzes, hier: Vorstellung des Abschlussberichts zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes" (Selbstbefas- sungsangelegenheit) – Drs 21/19056 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes und des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz – Drs 21/19369 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP: Hamburgisches Transparenzgesetz – Weiterentwicklung der Veröffentlichungsgegenstände im Transparenzportal – Drs 21/19423 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes und des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz (Drucksache 21/17907) – Drs 21/19424 –]
[Antrag der FDP-Fraktion: Eine Anordnungsbefugnis für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/19427 –]
Uns ist mitgeteilt worden, dass Herr Dolzer das Wort gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung begehrt. – Sie haben es für maximal drei Minuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes schränkt an mehreren Stellen die Transparenz ein und vollzieht unnötige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bislang galt das Hamburgische Transparenzgesetz zu Recht als eines der fortschrittlichsten in Deutschland. Es ging 2011 auf eine Initiative von Mehr Demokratie, Chaos Computer Club, Transparency International und Weiteren zurück. Dass RotGrün heute nun versucht, entgegen anderer Zusagen das neue Transparenzgesetz, die Novelle, ohne Debatte zu beschließen, ist intransparent, unredlich und auch skandalös.
Es passt aber dazu, dass große Teile des bisher guten Gesetzes geschliffen werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, so geht es nicht. Frau Senatorin Leonhard hat eben noch erklärt, wie wichtig es ist, bei einer Novelle mit Tragweite wirklich differenziert und auch gut getimt debattieren zu können. Das ist nicht möglich. Insbesondere dass der Zusatzantrag erst gestern am späten Nachmittag gekommen ist, finden wir unmöglich.
Die Novelle sieht in mehreren Fällen vor, dass auch Namen und die Anschriften von Antragstellerinnen und Antragstellern an die befragten Stellen weitergegeben werden können. Wenn bei einer kritischen Anfrage der Name und die Anschrift mitzuteilen sind, wird das Aufdecken von Missständen zum persönlichen Risiko. Erst kürzlich ist jemand in der Slowakei deshalb ermordet worden.
Nun ist im rot-grün-schwarzen Zusatzantrag formuliert, dass die Namen nicht weitergegeben werden können, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller ein Geheimhaltungsinteresse begründen würden und das überwiegt. Das ist eine sehr schwache Formulierung und bedeutet faktisch, dass der Schutz nach Gutsherrenart gewährt werden kann oder eben auch nicht. Das ist unerträglich und darf so eigentlich nicht umgesetzt werden. Das ist gefährlich.
Zudem gibt es geplante Einschränkungen in der Informationsfreiheit, die komplette Steuerverwaltung ist ausgenommen, geistiges Eigentum wird
über Gebühr geschützt, und private Stellen können hohe Gebühren verlangen. Die Hamburger Investitions- und Förderbank und die Kassenärztliche Vereinigung sollen zukünftig von Transparenz befreit werden. Das ist nicht im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung, sondern im Sinne Einzelner, und das lehnen wir strikt ab.
Gemeinsam mit den eben genannten Initiatoren der vorherigen Volksinitiative haben wir 28 Zusatzanträge formuliert, die wirklich mehr Transparenz herstellen hätten können, unter anderem in Bezug auf Verträge und Bauanträge. Diese haben Sie nicht wirklich diskutieren wollen; deshalb haben Sie die Debatte hier auch nicht geführt. Das finden wir wirklich unredlich. Und wir finden das Bild in einer Einheit mit dem Umgang mit Volksinitiativen, wo das Kopplungsverbot und andere Sachen vorgegeben werden,