Protocol of the Session on September 11, 2019

Wir stimmen in der Sache ab.

Wer gibt dem Antrag seine Zustimmung? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Punkt 36, GRÜNE und SPD-Fraktion: Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sportpark Steinwiesenweg.

[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sportpark Steinwiesenweg – Ein neuer und moderner Ort für Sport und Bewegung in Eidelstedt – Drs 21/18177 –]

Wer schließt sich dem Antrag an? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.

(Präsidentin Carola Veit)

Punkt 40, CDU-Fraktion: Start der Tour de France in Hamburg.

[Antrag der CDU-Fraktion: Start der Tour de France in Hamburg – Drs 21/18182 –]

Die CDU-Fraktion möchte den Antrag im Sportausschuss beraten.

Wer möchte das auch? – Wer möchte das nicht? – Und wer enthält sich? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wer stimmt dem Antrag in der Sache zu? – Auch hier die Gegenprobe. – Und Ihre Enthaltungen? – Dann hat der Antrag auch in der Sache keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zu Punkt 43, CDU-Fraktion: Damit die Integration gelingt – Integrationserfolge durch Online-Plattform, die stadtteilbezogen über Projekte informiert, erhöhen.

[Antrag der CDU-Fraktion: Damit die Integration gelingt – Integrationserfolge durch Online-Plattform, die stadtteilbezogen über Projekte informiert, erhöhen – Drs 21/18185 –]

Die AfD-Fraktion möchte den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Wer möchte das auch? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wir stimmen in der Sache ab.

Wer stimmt dem CDU-Antrag zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag abgelehnt.

Punkt 44, Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und FDP: Erlass eines verfassungsändernden Gesetzes zur Flexibilisierung des Termins für die Konstituierung der Hamburgischen Bürgerschaft, Änderung unserer Geschäftsordnung und Erlass eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft.

[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, DIE LINKE und FDP: Erlass eines verfassungsändernden Gesetzes zur Flexibilisierung des Termins für die Konstituierung der Hamburgischen Bürgerschaft, Änderung der Geschäftsordnung der Hamburgi

schen Bürgerschaft und Erlass eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft – Drs 21/18186 –]

Zunächst zu Ziffer 1 unseres Antrags. Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zum allen die Verfassung ändernden Gesetzen zwei übereinstimmende Beschlüsse erforderlich, zwischen denen mindestens 13 Tage liegen müssen. Sie wissen das. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gefasst werden. Das Sitzungspräsidium hat sich davon überzeugt, dass mindestens 91 Abgeordnete hier anwesend sind.

Und ich frage Sie, wer Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags aus Drucksache 21/18186 folgen möchte und das darin enthaltene 18. Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg beschließen möchte. – Wer möchte das nicht? – Gibt es Enthaltungen? – Dann haben wir das mit hinreichender Mehrheit, also mit mindestens zwei Dritteln, so beschlossen, und die Verfassung ist in erster Lesung geändert worden.

Die zweite Lesung sehen wir für den 25. September vor, zur nächsten Sitzung.

Und wir kommen zu Ziffer 2 des Antrages. Hier sind die Fraktionen übereingekommen, die Abstimmung sinnvollerweise zu vertagen, bis wir die Verfassung endgültig geändert haben.

Und wir kommen zu Ziffer 3 des Antrages. Auch hier brauchen wir eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Und ich frage Sie, wer Ziffer 3 aus Drucksache 21/18186 annehmen und das darin enthaltene 14. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft beschließen möchte. – Auch hier die Gegenstimmen. – Und die Enthaltungen? – Auch das ist dann mit hinreichender Mehrheit, also mehr als zwei Dritteln, so geschehen, und wir haben auch dieses Gesetz in erster Lesung beschlossen.

Wir benötigen eine zweite Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Der Senat ist einverstanden, dass wir diese sofort vornehmen. – Widerspruch aus dem Hause sehe ich nicht.

Dann frage ich Sie, wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen möchte. Auch hier benötigen wir zwei Drittel. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung mit hinreichender Mehrheit und somit endgültig beschlossen worden.

(Präsidentin Carola Veit)

Meine Damen und Herren, wir haben das Ende unserer heutigen Sitzung erreicht. Sie ist geschlossen.