Protocol of the Session on September 25, 2014

Ich kenne viele Menschen, die mir sagen, sie würden eigentlich gern mehr Rad fahren und die es bewundernswert finden, dass ich auf der Straße fahre, wenn die Radwege schlecht sind. Sie sagen mir alle, sie hätten Angst, auf der Straße zu fahren. Und deswegen brauchen wir vor allen Dingen in Hamburg eine Kampagne. Wir brauchen eine Kampagne, die das Fahrradfahren auf der Straße befürwortet. Vielleicht können der SPD-Senat oder Herr Horch das auch als kleine Werbekampagne machen. Machen Sie ein paar Warnwesten, von mir aus in SPD-Rot. Hinten steht ganz groß: "Ja, ich darf hier fahren. Nein, auch wenn Sie hupen, haben Sie nicht recht". Und darunter steht: "Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben". Das könnten wir wirklich gebrauchen, aber es passiert bis heute nicht, und ich glaube auch, dass die SPD daran wenig Interesse hat. Was Sie aber leichter machen können – das kann Herr Pochnicht auch einmal in den SPD-Arbeitskreisen ansprechen oder Herr Horch kann das vorantreiben –, ist, die Hochbahn für eine Kampagne "Radfahren ist sicherer auf der Straße" zu nutzen, also einerseits den Busfahrern und Busfahrerinnen, die vielleicht auch noch ein bisschen Nachhilfe brauchen, erklären, dass Radfahren auf der Straße erlaubt und dichtes Überholen sehr unangenehm ist. Sie können aber auch in der Hochbahn selbst, auf den Werbetafeln der U-Bahnen, darauf hinweisen, dass die Radwegebenutzungspflicht nur dort gilt, wo ein blaues Schild ist. Sie haben doch Gespräche mit den Taxi-Verbänden, die wahrscheinlich nicht immer erfreulich sind. Sie könnten einmal sagen, ich habe einen guten Vorschlag, sagt bitte allen Taxifahrerinnen und Taxifahrern, dass nur dort, wo ein blaues Schild steht, die Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem Radweg fahren müssen.

Es wird hier relativ viel zu tun geben, aber mein Eindruck ist immer noch, dass die SPD das gar nicht möchte. Herr Pochnicht hat leider gerade eben wieder bewiesen, dass die SPD beim Thema Radfahren auf der Straße sehr weit zurück ist. Sie haben gerade eben ein Plädoyer für die BordsteinRadwege gehalten, und Ihre Begründung waren viel befahrene Straßen. Es ist gerade auf viel befahrenen Straßen ein Problem, wenn die relativ schnell fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer zum Beispiel rechts abbiegen wollen und Sie auf Ihrem Bordstein-Radweg daherkommen. Ich kann

(Dr. Wieland Schinnenburg)

Ihnen garantieren, dass die Wenigsten auf die Radfahrerinnen und Radfahrer achten. Deswegen brauchen wir auch dort Radstreifen. Genau bei diesem Thema kommen Sie nämlich in Schwierigkeiten, weil Sie nicht bereit waren, ins Mobilitätsprogramm auch nur ansatzweise etwas darüber zu schreiben, wie der Konflikt zwischen den Interessen der Autofahrenden und Radfahrenden gelöst werden soll. Sie haben nur geschrieben, dass es einen Konflikt gibt, aber nicht, was Sie tun wollen.

Insofern ist der Antrag der GRÜNEN nicht ausreichend. In einem Punkt würde ich aus völlig anderen Gründen als die CDU nicht zustimmen wollen. Sie wollen mehr Tempo 30 in den Wohngebieten. Ich finde, hier fallen die GRÜNEN sehr weit hinter sich selbst zurück. Wir als LINKE wollen Tempo 30 in Hamburg als Regelgeschwindigkeit, und Sie könnten für Straßen, die sicher genug sind, Tempo 50 beantragen. Ich finde, hier schwächeln die GRÜNEN etwas.

Ein letztes Wort zur FDP. Herr Schinnenburg, Sie sprechen von einem fairen Wettbewerb aller Verkehrsträger. Dann müssten alle Verkehrsträger erst einmal gleichberechtigt sein, sonst kann es keinen fairen Wettbewerb geben. Ich glaube, Sie haben kein Interesse daran – das haben Sie gerade auch deutlich gesagt –, den Radverkehr zu stärken. Wir als LINKE sagen, wenn wir über Klimaschutz reden und davon, dass wir uns in der Stadt schnell und sicher fortbewegen können wollen, dann müssen wir mehr für den Radverkehr tun, und davon ist die SPD noch weit entfernt.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Wer möchte nun zuerst die Drucksache 20/12910 an den Verkehrsausschuss überweisen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wer möchte dann dem Überweisungsbegehren zu den Drucksachen 20/12981 und 20/13122, ebenfalls an den Verkehrsausschuss, folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dieses Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Dann kommen wir zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der GRÜNEN Fraktion aus Drucksache 20/12910. Diesen Antrag möchten die Fraktionen der CDU und FDP ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte also zunächst die Ziffern 1, 4 und 12 des GRÜNEN Antrags annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern 1, 4 und 12 abgelehnt.

Wer schließt sich den Ziffern 2, 3, 13, 14, 16 und 20 an? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese eben genannten Ziffern sind abgelehnt.

Wer möchte den Ziffern 5, 10 und 11 seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese Ziffern sind abgelehnt worden.

Wer stimmt nun den Ziffern 6, 9 und 22 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese drei Ziffern sind abgelehnt worden.

Wer möchte die Ziffern 7, 15, 17, 18 und 19 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese Ziffern sind nicht angenommen worden.

Wer möchte nun der Ziffer 8 folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 8 abgelehnt.

Wer möchte schließlich der Ziffer 21 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Ziffer ist nun abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/12981.

Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden.

Abschließend nun zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/13122.

Wer sich diesem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist angenommen worden.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 35, Drucksache 20/12985, Antrag der FDP-Fraktion: Einführung einer "mittelbaren Belegung".

Die FDP-Fraktion möchte diese Drucksache an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

[Antrag der FDP-Fraktion: Einführung einer "mittelbaren Belegung" – Drs 20/12985 –]

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Dr. Duwe von der FDP-Fraktion, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bekannt, wird in den geförderten Wohnungsbau sehr viel Geld investiert, und es gibt Probleme …

(Glocke)

(unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Vielleicht sagt Ihnen das Thema nicht so viel wie das vorherige, aber Sie sollten trotzdem dem Redner zuhören. Herr Dr. Duwe, Sie haben das Wort.

(Heike Sudmann)

Sie mögen vielleicht ein Fahrrad besitzen, aber noch viel wichtiger ist eine Wohnung, damit Sie im Trockenen leben können. Deshalb befassen wir uns nun mit Wohnungsbau, und zwar mit einer Möglichkeit, den geförderten Wohnungsbau dadurch zu verstärken, dass man nicht nur beim Neubau Regelungen einführt, sondern vielleicht auch versucht, beim Bestand etwas zu tun; gemeint ist die mittelbare Belegung.

Die Problematik beim geförderten Wohnungsbau ist eigentlich bekannt. Beim Neubau sind die Kosten sehr hoch, die Förderung ist etwas kompliziert. Gerade in guten und mittleren Wohnlagen muss der geförderte Wohnungsbau meist durch den Verkauf von Eigentumswohnungen in den Objekten oder eben durch hohe Mieten im frei finanzierten Wohnungsbau gegenfinanziert werden. Das hat dazu geführt, dass es Probleme gibt, überhaupt Investoren zu finden, die zum Beispiel einen Drittelmix auch an festen Standorten durchziehen.

Die mittelbare Belegung bedeutet, dass eine Investition für den geförderten Wohnungsbau nicht unbedingt in dem Objekt gemacht wird, das gebaut wird, sprich also ein Drittel geförderter Wohnungsbau, sondern dass die Investoren auch die Möglichkeit haben, zusätzliche Belegungsbindungen im Bestand zu schaffen. Das ist vor allen Dingen für größere Wohnungsbaugesellschaften interessant. Da die Erstellung von Neubauten teurer ist als die Finanzierung von Sanierungsarbeiten im Bestand, bedeutet das, dass man im Endeffekt mehr geförderte Wohnung hat.

Das ist eigentlich der Kernpunkt dieses Antrags. Sie könnten nun sagen, das ist wieder einmal so ein Vermieter-Antrag. Auch der Mieterbund Bodensee hat gefordert, dieses Instrument in diesem Fall in Baden-Württemberg erneut aufzulegen, und ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt nun Frau Karin Timmermann von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der FDP, Sie haben leider nicht sehr gut recherchiert. Ihr vorgeschlagenes Instrument der mittelbaren Belegung, also die Übertragung von Belegungsbindungen und Mietbindungen, existiert schon seit Jahren in Hamburg und wird auch angewandt.

(Beifall bei der SPD)

Ihr Antrag ist somit völlig überflüssig. Die rechtliche Grundlage der mittelbaren Belegung besteht in Paragraf 21 des Wohnraumförderungsgesetzes, der

die Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen regelt. Die zuständige Fachbehörde vereinbart mit dem Verfügungsberechtigten, dass die Belegungs- und Mietbindung von Förderwohnung auf Ersatzwohnung des Verfügungsberechtigten übergeht. Dies setzt unter anderem voraus – ich will nur einige Punkte nennen, weil das ein gesetzlicher Text ist und es etwas langwierig wäre, auf jeden Punkt einzugehen –, dass erstens durch eine solche Vereinbarung sozial stabile Bewohnerstrukturen geschaffen oder erhalten werden, dass zweitens die Förderwohnung und die entsprechende Ersatzwohnung unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein müssen und drittens natürlich sichergestellt sein muss, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig und frei sind.

Sie sehen, dass seitens des Senats die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es eine gute soziale Durchmischung in den Quartieren gibt. Ihre Kritik, der Senat würde nicht genügend unternehmen, um die zunehmenden Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum zu decken, ist nicht ganz nachvollziehbar. Ich möchte einige Zahlen nennen. Bis Juli dieses Jahres sind 32 858 Baugenehmigungen erteilt worden, sodass wir auch für 2014 davon ausgehen, dass 6000 Wohnungen fertiggestellt werden; 6407 Wohnungen waren es bereits 2013.

(Glocke)

(unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Darf ich nochmals um Aufmerksamkeit für die Rednerin bitten.

Seit 2011 werden jährlich mehr als 100 Millionen Euro zur Schaffung von 2000 öffentlich geförderten Mietwohnungen pro Jahr zur Verfügung gestellt zuzüglich neuer Mietpreis- und Belegungsbindungen durch geförderte Modernisierung.

(Beifall bei der SPD)

Der Ankauf von Belegungsbindungen findet statt und wird fortgesetzt. Die Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent hat ebenfalls stattgefunden. Im Hamburg hat es keine Erhöhung der Gewerbesteuer gegeben, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. Sie sehen, das sind alles Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung, mit denen Hamburg sehr weit vorn steht.

(Beifall bei der SPD)

Das Bündnis für das Wohnen ist vorbildlich. Man kann der Wohnungswirtschaft immer nur für ihr Engagement danken, und man sieht, dass viele andere Bundesländer diesem Vorbild folgen und ebenfalls Bündnisse für das Wohnen etablieren. Von daher wird seitens des Senats sehr viel in dieser Richtung getan. Ihren Antrag, das habe ich ein

gangs schon gesagt, werden wir ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt nun Herr Roock von der CDU-Fraktion.