Wer möchte der Empfehlung zu den Eingaben 298, 299 und 312, alle aus 2014, folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Empfehlung ist angenommen.
Wer folgt sodann den Empfehlungen zu den Eingaben 697/13, 710/13 sowie 317/14 betreffend "Montenegrinischer Staatsangehöriger, hier: Gewährung eines Bleiberechts"? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mit Enthaltungen einstimmig angenommen.
Wer schließt sich der Empfehlung zur Eingabe 259/14 an? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses wurde einstimmig mit Enthaltungen angenommen.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses ist einstimmig erfolgt.
Wir kommen zum Bericht 20/12144, zunächst zu Ziffer 1. Hier sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten.
Wer möchte sich diesen anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dies einstimmig angenommen.
Wer möchte sich den Empfehlungen anschließen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 549/13 und 318/14 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses einstimmig mit Enthaltungen angenommen worden.
Wer möchte darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses war einstimmig.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig der Fall.#Beschlüsse
Wer stimmt dem Verlangen auf Besprechung nach Paragraf 20 Absatz 2 Satz 5 unserer Geschäftsordnung unter C zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses ist einstimmig erfolgt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3, Drucksache 20/11489, Große Anfrage der GRÜNEN Fraktion: Haltestellenverlegung Gerichtstraße.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus Drucksache 20/11489 ohne Besprechung Kenntnis genommen hat.
Aufruf Tagesordnungspunkt 4, Drucksache 20/11527, Große Anfrage der GRÜNEN Fraktion: IT-Fachverfahren im Bereich der Polizei.
Wer möchte diesem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Begehren abgelehnt.
Dann stelle ich auch hierzu fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus Drucksache 20/11527 ohne Besprechung Kenntnis genommen hat.
Tagesordnungspunkt 6, Drucksache 20/11780, Große Anfrage der CDU-Fraktion: Situation des Taxigewerbes in Hamburg.
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie mitberatend an den Verkehrsausschuss überweisen.
Wer möchte diesem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wird hier die Besprechung beantragt? – Wird das unterstützt? – Die Besprechung der Drucksache 20/11780 wird dann für die nächste Sitzung vorgesehen.
Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 18, Drucksache 20/10491, Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus Drucksache 20/10491 war bereits in unserer Sitzung am 18. Juni 2014 mit Änderungen aus den Drucksachen 20/12015 und 20/12170 in erster Lesung angenommen worden. Der Senat hatte dann einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt, zu der wir nun auch gleich kommen werden.
Zunächst aber zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/12352. Diesen möchte die GRÜNE Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte nun also Ziffer I annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer I abgelehnt.
Wer möchte Ziffer II beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer II ist damit abgelehnt.
Wir kommen nun zur zweiten Lesung über die Drucksache 20/10491. Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu gemäß Paragraf 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.
Herr Wankum wird Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wenn Sie nun also das am 18. Juni 2014 in erster Lesung beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts in zweiter Lesung beschließen wollen, antworten Sie bitte deutlich mit Ja, wenn Sie es ablehnen wollen, mit Nein, und wenn Sie sich enthalten möchten, antworten Sie bitte mit Enthaltung.
(Der Namensaufruf wird vorgenommen) *** Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann erkläre ich die Abstimmung für beendet. Das Abstimmungsergebnis wird nun ermittelt und Ihnen dann mitgeteilt werden. Solange unterbrechen wir die Sitzung. Unterbrechung: 18.49 Uhr Wiederbeginn: 18.52 Uhr (Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)
Bei der Abstimmung über das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts gab es 58 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Punkt 24, Drucksache 20/12079, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12. Februar 2014: "Elbfähren".