Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt ein Thema am Wickel, das im Moment anlässlich des Falles von Herrn Pofalla bundespolitisch vehement diskutiert wird. Es ist richtig und gut so, dass wir das hier besprechen, denn es ist in der Tat eine nicht richtig erklärbare Tatsache, warum wir in Hamburg Regelungen für Beamte, also auch Staatsräte haben, die aus dem Dienst ausscheiden – hier gibt es die Anzeigepflicht und die Möglichkeit des Senats, das zu untersagen –, während es im Senatsgesetz für Senatoren überhaupt keine Regelung gibt. Es ist
also richtig, diese Debatte jetzt zu führen. Ich kann aber nicht unbedingt erkennen, dass es bei den Senatoren in der unmittelbaren Vergangenheit überhaupt Fälle gab, bei denen man Anlass zur Sorge gehabt hätte. Insofern führen wir eine theoretische Debatte, die aber richtig ist und die man dann auch präzise führen muss.
Wenn wir nicht wollen, dass nur Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Politik für die ganze Bevölkerung machen und wenn wir auch andere Menschen in die Politik und in Verantwortung holen wollen, dann muss es auch einen Weg zurück ins Arbeitsleben geben. Und wenn man möchte, dass jemand politische Verantwortung für den Bereich trägt, in dem er sich auskennt, dann darf man natürlich nicht so weit gefasste Karenzregelungen haben, dass es für Spezialisten praktisch nicht mehr möglich ist, in ihren alten Beruf zurückzukehren, wenn sie in der Politik für diesen Bereich Verantwortung getragen haben.
Wir finden das Anliegen der LINKEN richtig, aber die Formulierungen und die Vorschläge zu pauschal, und es ist gut, dass wir hier nicht abschließend darüber sprechen, sondern über die konkreten Ausgestaltungen im Ausschuss diskutieren. Wir haben Probleme damit, Tätigkeitsbereiche oder Berufsfelder als Ganzes pauschal auszuschließen, wenn jemand in einem Bereich politische Verantwortung getragen hat, weil es nicht dazu führt, dass jemand die Bereitschaft zeigen wird, in die Politik zu wechseln, wenn er befürchten muss, hinterher für einen längeren Zeitraum keinen Weg zurück mehr zu finden.
Herr Trepoll und Herr Dressel haben viele Fragen aufgeworfen. Es macht wenig Sinn, dass ich diese noch einmal wiederhole,
auch wenn ich vieles durchaus richtig fand. Es ist sinnvoll, im Ausschuss über eine zielgenaue Regelung zu sprechen.
Ich hätte sehr viel mehr Sympathie für eine Regelung, wie sie bei Staatsräten gilt, also eine Anzeigepflicht nicht anhand des Berufsfeldes, sondern anhand der konkreten beruflichen Tätigkeit, was beim gleichen Tätigkeitsbereich nicht automatisch eine Untersagungspflicht durch den Senat bedeuten würde.
In diesem Bereich muss man ein bisschen Fingerspitzengefühl walten lassen. Auch sollten wir als Parlament nicht nach draußen den Eindruck erwecken, dass wir überprivilegiert wären. Das ist für die Bürgerschaft mit Sicherheit nicht angemessen, aber auch nicht für Staatsräte und Senatoren. Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, und
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden. Der Antrag ist ein populistischer Schnellschuss, der in die völlig falsche Richtung geht. Wenn man ihn in die Tat umsetzen würde, dann kämen praktisch nur noch Menschen aus dem öffentlichen Dienst in Senatorenposten und von dort wieder in die Pension oder zurück in den öffentlichen Dienst.
Diese Idee sollten wir gleich beerdigen, denn damit wäre auch die fachliche Qualifikation wahrscheinlich nicht die beste, und es würden nicht die besten Frauen und Männer für die Senatorenposten zu gewinnen sein, sondern nur noch diejenigen, die es sich leisten können, dort oben mit täglicher Kündigungsfrist zu sitzen und nicht zu wissen, ob der Herr Bürgermeister am nächsten Tag sagt, er habe es sich anders überlegt und ändere nun ein paar Senatorenposten.
Und wenn sie dann ins normale Leben zurückkehren, ist das eigentlich egal. Wenn sie zufälligerweise gerade in dem Bereich arbeiten wollen, von dem sie Ahnung haben, dann geht das natürlich nicht, weil gerade in dem Bereich unter Umständen Beziehungen bestehen. Deshalb ist dieser allgemeine Text natürlich nicht zu begründen.
Teilweise wurde bereits angesprochen, dass hier eine Regelung für nur eine Gruppe getroffen wird, und es scheint, als stelle ein Wechsel in den öffentlichen Dienst überhaupt kein Problem dar. Aber Insiderwissen kann man auch im öffentlichen Dienst weiterverwenden, zum Beispiel, indem man von Hamburg nach Schleswig-Holstein geht. Wenn man dann in Schleswig-Holstein weiß, wie der Hamburger öffentliche Dienst tickt, dann ist das auch zu bedenken. Das heißt, dass man auch Karenzzeiten für diese Eventualitäten finden müsste. Das ist vollkommen weltfremd.
Die vorgeschlagene Regelung ist also verfassungswidrig, ungerecht und weltfremd. Mehr möchte ich dazu eigentlich nicht sagen. Wir brauchen mehr Seiteneinsteiger und keine Berufsverbote. Wir brauchen Menschen, die von der Sache Ahnung haben, und keine Regelung, die faktisch einem zweijährigen Berufsverbot entspricht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Duwe. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte einer Überweisung der Drucksachen 20/10702 und 20/10703 an den Verfassungs- und Bezirksausschuss zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Ich rufe dann auf Tagesordnungspunkt 15, Drucksache 20/10492, Senatsantrag: Eckpunkte des Wohnraumförderprogramms des Senats 2013 und 2014, Haushaltsplan 2013/2014, Haushaltsjahr 2014, Einzelplan 6, Aufgabenbereich 261 "Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung", Nachforderung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4,131 Millionen Euro in 2014, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 49,5 Millionen Euro sowie der Ausbringung eines neuen Haushaltsvermerks im Einzelplan 9.2 und Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft, das sind die Drucksachen 20/ 2175, 20/3960 und 20/6174.
[Senatsantrag: Eckpunkte des Wohnraumförderprogramms des Senats 2013 und 2014, Haushaltsplan 2013/2014, Haushaltsjahr 2014, Einzelplan 6, Aufgabenbereich 261 "Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung", Nachforderung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4,131 Mio. Euro in 2014, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 49,5 Mio. Euro sowie der Ausbringung eines neuen Haushaltsvermerks im Epl. 9.2 Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 23. November 2011 "Hamburg 2020: Wir schaffen solide Grundlagen für den Wohnungsbau: Anstrengungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entschlossen fortsetzen!" (Drucksache 20/2175) Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10. Mai 2012 Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: 20/1806: Schutzschirm für die Mieter/-innen, Mietenspirale stoppen! sowie über die Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema: "Möglichkeiten zur Verbesserung des gesetzlichen Mieterschutzes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft" 20/2448: Mieterinnen und Mieter schützen – Soziale Erhaltungsverordnungen ausweiten! 20/2073: Mieter entlasten – Maklerwesen regulieren 20/2303: Haushalt 2011/2012 Einzelplan 6 – Kapitel 6100 Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz: Wohnungsbauförderung umstrukturie
ren, Mietrecht sozial ausgewogen gestalten! (Drucksache 20/3960) Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. Dezember 2012 "Hamburg 2020: Schutz Hamburgs Gewässer und Böden: Förderung nachhaltiger Dämmstoffe bei energetischer Modernisierung und Neubau" (Drucksache 20/6174) – Drs 20/10492 –]
Diese Drucksachen möchte die SPD-Fraktion federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Kienscherf, bitte schön.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde die gute Nachricht: Mit dem hier vorgelegten Wohnraumförderprogramm 2013/2014 investiert die Freie und Hansestadt Hamburg mehr als 330 Millionen Euro in die Förderung des Wohnungsbaus.
Es ist umso mehr eine gute Nachricht, weil wir im Bundesvergleich – auch das kann man dieser schönen Drucksache entnehmen – pro Bewohner in diesem Bundesland mehr als das Achtfache investieren als der Durchschnitt der anderen Bundesländer.
Diese 330 Millionen Euro, Frau Sudmann, sind gut angelegtes Geld für die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt.
Wir sehen an vielen Stellen in dieser Stadt, dass sich dort etwas tut. Wir sind dabei, in wenigen Jahren die Wohnungen zu bauen, Herr Wersich, die Sie über ein Jahrzehnt nicht gebaut haben.
(Dietrich Wersich CDU: Wie viele haben wir denn gebaut? – Gegenruf von Gabi Do- busch SPD: Sie wissen doch, dass Sie nicht gebaut haben!)
Herr Wersich, Sie können sich nachher melden und als Wohnungsbauexperte hier in die Debatte einsteigen.
Ich weiß nur eines: 2010 hat SAGA GWG keine einzige Wohnung in dieser Stadt gebaut. Das ist vernichtend für Ihre Wohnungsbaupolitik.
Herr Wersich, Sie haben auch umgesteuert. Sie haben den Eigentumswohnungsbau vorangetrieben und kaum noch Sozialwohnungen gebaut. Sie haben die Grundstücke, die wir dringend für die Menschen brauchen, die kein hohes Einkommen haben, denjenigen gegeben, die nur Eigentums
Deswegen machen wir das anders. Wir sagen, dass Hamburg eine weltoffene Stadt ist. Und nicht nur die Hamburger und Hamburgerinnen, die hier schon leben, Frau Sudmann, finden diese Stadt attraktiv, sondern auch die vielen Menschen, die zuziehen.
Für diese Menschen, ob sie aus Deutschland, Europa oder anderswoher kommen, wollen wir Sozialdemokraten Perspektiven bieten. Wir wollen, dass sie hier einen Arbeitsplatz erhalten, von dem sie leben können, wir wollen aber auch, dass sie eine bezahlbare Wohnung in Hamburg finden. Da sind wir auf gutem Weg, Herr Wersich. Das zeigt sich darin, dass wir jedes Jahr 2000 öffentlich geförderte Wohnungen bewilligt haben. Unser öffentlich gefördertes Wohnungsbauprogramm ist beispiellos in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir haben im letzten Wahlkampf versprochen, dafür zu sorgen, dass in dieser Stadt zukünftig die Voraussetzungen geschaffen werden, 6000 Wohnungen
jedes Jahr zu bauen. Wenn man das umrechnet, dann wären wir am Ende der Legislaturperiode bei 24 000 Baugenehmigungen und vielen Fertigstellungen.