Protocol of the Session on February 12, 2014

Wer möchte Ziffer 2 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Nun zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 20/10704 in der Neufassung.

Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 70 und 71 auf,

Drucksachen 20/10702 und 20/10703, Anträge der Fraktion DIE LINKE: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes: Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Senatorinnen und Senatoren regeln und Gesetz zur Neuregelung der Karenzzeit bei Staatsrätinnen und Staatsräten.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes: Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Senatorinnen und Senatoren regeln – Drs 20/10702 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesetz zur Neuregelung der Karenzzeit bei Staatsrätinnen und Staatsräten – Drs 20/10703 –]

Beide Drucksachen möchten die Fraktionen der SPD und der LINKEN an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Frau Heyenn, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ungefähr vor einem Jahr haben wir hier das Senatsgesetz beraten und verabschiedet. Es gab einen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, FDP und der LINKEN, und die GRÜNEN haben sich in Teilen dann doch dazu durchgerungen, zuzustimmen. In diesem Antrag hatten alle fünf Fraktionen dieser Bürgerschaft vereinbart, sich zeitnah, also am besten noch in dieser Legislaturperiode, mit dem Thema Karenzzeit zu beschäftigen und zu versuchen, dafür eine Regelung zu finden. Das ist bei uns allen, glaube ich, ein bisschen in Vergessenheit geraten, aber ein Herr hat uns daran erinnert, dass wir noch eine Aufgabe haben, und zwar Herr Pofalla.

Wir haben als LINKE die Initiative ergriffen, einen Antrag vorgelegt und ihn der Öffentlichkeit vorgestellt,

(Finn-Ole Ritter FDP: Macht ihn auch nicht besser!)

und daraufhin gab es unter anderem das Echo, dass wir Berufsverbote aussprechen wollten. Es gibt hier eine andere Partei, die damit Erfahrung hat – wir nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte darauf hinweisen, wie unser erster Absatz zum Änderungsvorschlag des Paragrafen 16a des Senatsgesetzes lautet:

"Mitglieder des Senats dürfen nach dem Ausscheiden aus dem Amt für die Dauer von vierundzwanzig Monaten keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen,

(Martina Kaesbach)

insbesondere für Unternehmen und Verbände oder als Berater,"

und jetzt kommt der entscheidende Satz –

"die mit der ausgeübten dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht."

Das gilt also nicht generell. Herr Rabe kann hinterher gern wieder als Lehrer arbeiten und Herr Wersich als Arzt, das ist überhaupt kein Problem. Nur wenn ein inhaltlicher Zusammenhang besteht und man als Lobbyist tätig wird, dann gibt es ein Geschmäckle, und das geht nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Pofalla hat auf Bundesebene dafür gesorgt, dass es Diskussionen gegeben hat. In der Bundestagsdebatte zur Karenzzeit am 16. Januar dieses Jahres haben sich SPD und CDU, die berühmte "GroKo", geschlossen gegen eine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit ausgesprochen und das mit der Aussage begründet, dass Politik und Wirtschaft eher mehr Austausch bräuchten als weniger.

Je nachdem, ob Parteien in der Regierung oder in der Opposition sind, ändern sich die Meinungen relativ häufig. Als es zum Beispiel damals um den Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ging, der zum russischen Gaslieferanten GAZPROM wechselte, hat sich die CDU heftig echauffiert und gesagt, dass Schröder erheblichen Schaden anrichte und – ich zitiere –:

"[…] ein solches Vorgehen jenseits aller Vorstellungskraft [liege]. […] Jetzt kommen wir an einer rechtlichen Regelung wohl nicht vorbei. Es ist offensichtlich eine Illusion zu glauben, dass der Appell an politischen Anstand alleine ausreicht, um solche Fälle zu verhindern."

Zitat des Generalsekretärs der CDU im Jahre 2005. Und er forderte:

"Ich könnte mir eine Art Selbstverpflichtung von Regierungsmitgliedern vorstellen, für die Zeit nach Aussteigen aus dem Amt sich geschäftliche Rücksicht aufzuerlegen. Auch Karenzzeiten halte ich für vorstellbar."

Dieser Generalsekretär der CDU aus dem Jahre 2005 hieß Pofalla.

Es ist in der Regierung aber nichts passiert, und letzte Woche hat sich die EU-Kommission zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass in Deutschland Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Hürden für einen Politikerwechsel in die Wirtschaft zu begrenzen, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang besteht, und Karenzzeiten gefordert.

Ich sehe uns aufgrund unseres Antrags aus dem letzten Jahr in der gemeinsamen Verantwortung, und ich denke, dass wir alle gemeinsam den

Drehtüreffekt zwischen Politik und Lobbyvertretung stoppen wollen. Aus Hamburg werde ich jetzt keine Namen nennen, das ist auch nicht unbedingt nötig.

Ich möchte auf die Pressemitteilung der FDP von heute zurückkommen. Was werfen Sie uns vor?

(Heike Sudmann DIE LINKE: Alles Mögli- che!)

Ja, wie üblich.

Auch bei der FDP gibt es, je nachdem, wo sie sich gerade befindet, unterschiedliche Auffassungen. Im Jahr 2004 hat die FDP in Berlin für die Senatoren eine fünfjährige Karenzzeit gefordert – dagegen sind wir mit unseren zwei Jahren absolut bescheiden. Der Grund, warum wir zwei Jahre fordern, liegt darin, dass im Senatsgesetz festgelegt ist, dass ausgeschiedene Senatoren, wenn sie mindestens zwei oder auch vier Jahre im Amt waren, maximal zwei Jahre Übergangsgeld bekommen. Das ist daran gebunden. In Berlin wollten sie fünf Jahre und haben damals dort einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Senatoren, Staatssekretäre und höhere Landesbeamte eingebracht. Sie sind sogar noch weiter gegangen als die FDP in Berlin und haben damals gefordert, dass diejenigen, die in solche Ämter gehen, keine Gehaltserhöhungen erhalten dürfen. Das ist natürlich etwas ganz anderes, und insofern sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob Sie sich nicht vielleicht doch zu dem, was wir eigentlich verabredet haben, nämlich Karenzzeiten in Hamburg einzuführen, durchringen. Wir können darüber sprechen.

Wir haben die Initiative ergriffen, aber auch allen deutlich gesagt, dass Änderungen für uns durchaus denkbar sind. Wir wollten den Anstoß geben und erreichen, dass eine Mitnahme von Insiderwissen von ehemaligen Senatoren und Staatsräten in die Wirtschaft möglichst begrenzt wird. Dafür braucht es klare Regelungen der CDU auf Bundesebene, weil Appelle nicht reichen, wie ich eben zitiert habe.

Unsere Regelungsvorschläge schützen im Grunde sowohl die Senatsmitglieder als auch die Wirtschaftsunternehmen vor falschem Verdacht. Unserer Meinung nach verhindert nur die Einführung von gesetzlichen Karenzzeiten Interessenkonflikte. Sie begrenzt den Lobbyismus und stärkt das Vertrauen in die Politik. Insofern begrüßen wir sehr, dass das überwiesen wird.

Ich sehe schon, dass Herr Dressel seine Zettel in der Hand hat. Sie haben gegenüber der Presse erklärt, dass Karenzzeiten für Staatsräte und Staatsrätinnen nicht nötig seien, weil das im Beamtengesetz bereits geregelt sei. Ich habe vom Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Hamburg eine lange Liste von Staatsräten, die nach ihrem Ausscheiden durchaus Lobbyismus betrieben haben. Nach Auskunft des Deutschen Beamtenbun

des ist das keineswegs beamtenrechtlich geregelt, und auch da brauchen wir Karenzzeiten. Wir können darüber ebenfalls sprechen. Ich freue mich auf eine positive Diskussion und hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturperiode Karenzzeiten verabschieden.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Heyenn. – Das Wort hat Herr Dr. Dressel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir diese Debatte führen, da wir beim Senatsgesetz gemeinsam verabredet hatten, noch in dieser Wahlperiode darüber zu sprechen. Wir müssen aber ein bisschen abschichten, und ich beginne mit dem Punkt, den Sie eben als letzten genannt haben, den Staatsräten. Ich bin etwas verwundert, dass der Deutsche Beamtenbund sagt, hier gebe es keine Regelung.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Keine ausrei- chende Regelung!)

Keine ausreichende Regelung und keine Regelung sind ein wesentlicher Unterschied.

(Zuruf von Tim Golke DIE LINKE)

In Paragraf 41 Beamtenstatusgesetz gibt es eine Regelung, die in Paragraf 79 des Hamburgischen Beamtengesetzes übernommen worden ist. Staatsräte sind auch Beamte, und die Karenzfrist im Gesetz – es steht sogar "Karenzfrist" drüber – gilt logischerweise für Amtsinspektoren genauso wie für Staatsräte. Hier ist es mit der Karenzfrist geregelt, und wir als Landesgesetzgeber wollen daraus nicht etwas ganz anderes machen; das ist ein wichtiger Punkt. Der rechtliche Rahmen für die Staatsräte ist auch durch das Beamtenstatusgesetz und das Hamburgische Beamtengesetz determiniert, weil sie ein Teil der Beamtenschaft dieser Stadt sind. Man kann sogar fragen, ob wir überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hätten, über das Statusgesetz – das ist ein Bundesgesetz – hinauszugehen. Die Frage ist, ob wir das überhaupt dürfen und ob das verfassungsrechtlich zulässig ist, und hier kann man gewisse Zweifel haben. Wir wollen nur zulässige Gesetze verabschieden; das haben wir einmal gesagt, Herr Ohlsen.

(Olaf Ohlsen CDU: Immer nur!)

Deswegen muss man an der Stelle ein bisschen vorsichtig sein, und Sie sind etwas über das Ziel hinausgeschossen, Frau Heyenn.

(Beifall bei der SPD und bei Dietrich Wersich CDU)

Das betrifft die Regelungen zu den Staatsräten; kommen wir zu den Senatoren. Dort ist die Lage