Protocol of the Session on January 22, 2014

Sie tun so, als ob es die Unterscheidung von Artikel 28 und 29 der Hamburgischen Verfassung, die nämlich einmal die Eingaben und einmal die Volkspetitionen behandeln, nicht gäbe. Bei Ihnen ist das eine Gemengelage geworden und von einer Unterscheidung keine Spur. Ich glaube, all das müssen wir zum Anlass nehmen, diesen Antrag miteinander im Verfassungsausschuss zu beraten, weil wir sehr viel eindeutiger formulieren müssen. Das möchte ich an einem Punkt Ihrer Pressemitteilung von heute Nachmittag deutlich machen. Natürlich haben 80 Prozent aller Hamburgerinnen und Hamburger die Möglichkeit, über das Internet einen Zugang zu diesem Verfahren zu finden, aber mit mir und der SPD-Fraktion wird es keinen Weg geben,

der sehenden Auges 20 Prozent der hamburgischen Bevölkerung davon ausschließt.

(Beifall bei der SPD)

Von den elektronischen Verfahrensweisen, die technisch alle noch gar nicht ausgereift sind, wollen wir gar nicht reden. Wichtiger ist mir in diesem Zusammenhang ein anderer Punkt, der immer ein bisschen zu kurz kommt. Wir alle – auch wenn jetzt nicht gerade alle der 121 demokratisch legitimierten, also gewählten Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft im Raum sitzen – sind es, die die demokratische Legitimation haben. Darauf müssen wir manchmal auch achten, das dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren. Von daher gebührt uns allen in dieser Frage eine sehr wichtige Rolle.

(Olaf Ohlsen CDU: Richtig!)

Danke, lieber Olaf Ohlsen, das tut mir gut.

(Beifall bei der SPD)

Dass ich endlich einmal auch von hier unten einen deiner Zwischenrufe kommentieren darf, dafür bin ich dir sehr dankbar.

Aber ich will zu dem ernsten Punkt zurückkommen. Ich glaube nicht, dass wir alle dazu beitragen sollten, dass es in Zukunft eine Art von Klick-Demokratie gibt und irgendjemand, der den "Gefällt mir"-Button drückt, glaubt, das wäre eine Form von politischer Teilhabe. Deshalb ist es notwendig, dass wir das Thema im Verfassungsausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Wolff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN und der Möglichkeit, Online-Petitionen auch in Hamburg einzuführen, stehen wir als CDU-Fraktion offen gegenüber und empfinden ihn als gute Diskussionsgrundlage. Wir werden deswegen, um das Ergebnis vorwegzunehmen, dem Überweisungsbegehren auf jeden Fall zustimmen, damit wir darüber diskutieren können.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Mit der Entscheidung für das Hamburgische Transparenzgesetz haben wir bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Nun scheint es folgerichtig, dass man über die OnlinePetitionen in erweitertem Maße spricht. Herr Müller hat schon vorgetragen, wer das alles macht: der Bundestag und verschiedene Länder, auch wenn Frau Duden sagt, das könne man nicht vergleichen. Aus unserer Sicht ist für die Diskussion im Verfassungsund Bezirksausschuss besonders wichtig, dass wir über ein paar noch ungeklärte

(Farid Müller)

Punkte sprechen, zum Beispiel darüber, wie man mitzeichnen kann. Das sollte auf keinen Fall anonym passieren. Frau Duden hat absolut recht, wir 121 Abgeordnete sitzen hier als legitimierte demokratische Vertretung. Dennoch ist es immer gut – darüber sind wir uns alle einig –, die Bürger zu Wort kommen zu lassen, aber dann bitte mit dem Klarnamen und nicht anonym.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Vor der Einführung sollten auch ein paar andere Dinge geklärt werden, zum Beispiel, ob eine Integration in ein bestehendes Portal – das Hamburg Serviceportal hatte ich im Auge – vielleicht möglich ist. Herr Müller, die Kosten zwischen 8 000 und 30 000 Euro hatten Sie genannt. Auch wenn wir hier immer mit sehr großen Zahlen hantieren und uns diese Zahl als relativ klein vorkommen mag, finde ich die Spanne trotzdem noch recht weit. Man sollte zumindest einmal prüfen und planerisch schauen, in welche Richtung das tatsächlich geht und wie wir das budgetieren können. Aufgrund dieser offenen Punkte sollten wir einfach darüber diskutieren, und dem stimmen wir gern zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Herr Ritter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, auch wir stehen dem Ziel Ihres Antrags positiv gegenüber und freuen uns, dass die SPD die Möglichkeit eröffnet, über das Thema im Ausschuss zu sprechen.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Gut, nicht? – Barbara Duden SPD: So sind wir!)

Immer hilfsbereit, natürlich.

Auch wir Liberale wollen mit Ihnen zusammen beim Thema Volkspetition Neuland betreten. Aber wichtige Themen sind natürlich jene, die Frau Wolff schon erwähnt hat. Wie Frau Duden sagte, ist eine Teilnahme nur mit "Gefällt mir" schwer vorstellbar; hier gebe ich Ihnen recht. Wie können sich also Leute, die eine Online-Petition zeichnen wollen – Herr Schumacher, Petitionen sind schon möglich –, ausweisen? Über eine Registrierung oder den e-Personalausweis oder über noch etwas anderes? Darüber müssen wir uns einig werden. Wie sieht es mit den Kosten aus? Können Sie höher ausfallen als zwischen 8 000 und 30 000 Euro? Das hängt auch vom Umfang der Registrierung ab. Der Schutz der Daten ist natürlich auch ein wichtiges Thema. Und welche Institutionen in Hamburg sollen eingebunden werden? Ich denke hier an "Mehr Demokratie" und sonstige Vereinigungen und Vereine.

(Barbara Duden SPD: An die denke ich ge- rade nicht!)

Sonst können wir vielleicht wieder mit einem Referendum rechnen.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, es gibt viele wichtige Punkte, die wir noch besprechen müssen. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt nun Frau Artus.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Wir unterstützen den Vorschlag, dass künftig auch Online-Volkspetitionen an die Hamburgische Bürgerschaft möglich sein sollen. Jedoch habe ich die Beiträge der Abgeordnetenkolleginnen Wolff und Duden nicht so ganz verstanden.

(Barbara Duden SPD: Das liegt aber nicht an mir!)

Ich habe den Antrag nicht als Gegensatz zur herkömmlichen Eingabe wahrgenommen und auch nicht im Widerspruch zur bereits schon jetzt bestehenden Möglichkeit, online Eingaben zu machen, sondern als Möglichkeit, auch online Volkspetitionen einzureichen. Ich habe auch nicht aus dem Antrag herausgelesen, dass dieses anonym erfolgen soll, sondern dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung sehr wohl mit einer Unterschriftenzeichnung stattzufinden hat. Online-Volkspetitionen sind nicht nur zeitgemäß, sondern auch eine richtige Idee, um Anregungen aus der Bevölkerung noch schneller und direkter in den parlamentarischen Betrieb einzubringen. Deswegen sehe ich auch nicht, dass man damit gewählte Abgeordnete irgendwie einschränkt.

(Beifall bei der LINKEN – Barbara Duden SPD: Das habe ich auch nicht gesagt!)

Da der Antrag vor einer Entscheidung der Bürgerschaft noch in den Ausschuss zur intensiveren Debatte gehen wird, gestatten Sie mir zwei grundsätzliche Anmerkungen, die ich der Sache mit auf den Weg geben will.

(Olaf Ohlsen CDU: Immer gerne!)

Wir haben im Eingabenausschuss in 50 Sitzungen im vergangenen Jahr 759 Petitionen erledigt. Die meisten davon wurden von einzelnen Personen gestellt, viele aber auch von mehreren Personen. Immerhin sechs Prozent, das sind 49 an der Zahl, haben wir an den Senat überwiesen und 268 konnten von vornherein als erledigt erklärt werden. Jede einzelne Eingabe, und deswegen erwähne ich das auch, wird von uns mit großer Sorgfalt behandelt, egal, wie viele Menschen sie einreichen.

(Katharina Wolff)

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Aus meiner Sicht wird das grundgesetzlich verankerte Recht, Eingaben an die Volksvertretung zu richten, in Hamburg in vollem Umfang gewahrt. Jede Eingabe wird persönlich von einer oder einem Abgeordneten vorgetragen, jede Eingabe bekommt eine juristische Bewertung durch unseren hochqualifizierten Eingabendienst.

(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei der SPD und bei Finn-Ole Ritter FDP)

Ich finde es wichtig festzuhalten, dass eine OnlineVolkspetition das Petitionsrecht einer einzelnen Person in keiner Weise in der Wahrnehmung aller Abgeordneten bedeutungsloser machen darf.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Selbst wenn die Eingabe handschriftlich eingereicht wird, was oft genug passiert, gerade von älteren Menschen, Kindern oder Inhaftierten, muss sie den gleichen Wert haben wie eine Petition, die von 10 000 oder mehr Menschen gezeichnet wird.

(Beifall bei Mehmet Yildiz DIE LINKE – Bar- bara Duden SPD: Das müssen Sie uns schon überlassen!)

Zweite Anmerkung: Ich habe mich im sozialen Netz Facebook erkundigt, was die Menschen dort von der Idee halten, in Hamburg Volkspetitionen künftig online einzureichen.

(Finn-Ole Ritter FDP: Ich bin gespannt!)

Dann haben Sie das gar nicht gelesen, Herr Ritter.

(Glocke)

(unterbrechend) : Entschuldigen Sie, Frau Artus. – Meine Damen und Herren! Vielleicht lassen Sie die Abgeordnete das Ergebnis ihrer Recherche selbst vortragen.

Ich möchte Ihnen ein paar Reaktionen, die daraufhin erfolgten, mitteilen. Ich hatte Folgendes geschrieben:

"Ich rede am Mittwoch in der Hamburgischen Bürgerschaft zu einem Antrag der Grünen, dass in Hamburg künftig auch Volkspetitionen online möglich sind. Möchte mir jemand was dazu mit auf den Weg geben?"