Und das, was Herr Kluth gesagt hat, unterstreicht noch einmal unsere Forderung, dass die geschlossenen Verträge den Abgeordneten, der Initiative und am besten auch allen Hamburgerinnen und Hamburgern öffentlich gemacht werden müssen, denn dann – und das hat diese Diskussion gezeigt – entstehen keine Legenden, dann kann man offen damit umgehen, und dann können Missverständnisse vielleicht auch aufgeklärt werden.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Volksentscheid nicht nur die vollständige Rekommunalisierung der bislang von Vattenfall und E.ON betriebenen Energienetze gefordert hat, sondern auch – ich zitiere das noch einmal –:
"Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien."
In den nächsten Wochen müssen die Gremien der städtischen Stromnetz Hamburg GmbH neu besetzt werden. Dann muss geklärt werden, wie bei der Besetzung der Aufsichtsgremien im Sinne des Volksentscheids zu verfahren ist; das muss dem Volksentscheid genüge tun. Eine parlamentarische Kontrolle ist absolut erforderlich. Wir können nach dem Volksentscheid die parlamentarische Kontrolle nicht auf Große und Kleine Anfragen reduzieren. Das ist nicht genug.
Deshalb müssen sich Bürgerschaft und Senat Gedanken machen, wie die demokratische Kontrolle bei den zukünftigen städtischen Netzbetreibern auszusehen hat, denn wir müssen uns dafür einsetzen, dass der Volksentscheid umgesetzt wird, aber ohne jede Einschränkung.
Warum 2019? Es ist auf der Pressekonferenz, aber auch in den Gesprächen des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen worden, dass das auch steuerliche Gründe hat aufseiten von Vattenfall.
Ich wollte erst einmal kurz begründen, warum 2019. Auch das ist diskutiert worden und dass man es in die nächste Wahlperiode verschiebt.
Das hat steuerliche Gründe. Außerdem gibt es eine Formation bei der Wärmegesellschaft, die 2011 konstituiert worden ist und eine gewisse Befristung hat. Wenn man das vorher auflösen will, dann ergibt sich dadurch ein Verlust. Und natürlich hätte Vattenfall gesagt, sie seien nicht schuld daran, dass das nun zurückgekauft werden müsse, und darum müsse die Stadt das bezahlen.
Das kann nicht sinnvoll sein, vor allem, wenn wir schon in der Gesellschaft sind und alle Investitionsentscheidungen ohnehin zusammen mit Vattenfall treffen. Das ist ein guter Weg. Einen solchen Weg hatten wir mit der Endschaftsklausel nicht, weil unsicher war, ob das vor Gericht Bestand hat. Deshalb haben wir jetzt eine echte Endschaftsklausel, die uns auch bei der Fernwärme sicher in den Hafen führen wird, und das ist gut so.
Deswegen finde ich auch die Fragen zum Wärmekonzept richtig; darüber müssen wir noch einmal miteinander reden. Es ist nicht selbstverständlich gewesen, dass wir da eine Öffnungsklausel mit zwei Preisoptionen – einmal ohne Wedel neu, einmal mit Wedel neu – haben
und die Möglichkeit, noch einmal miteinander zu schauen, ob es andere Konzepte gibt, wie der konkrete Weg für ein Wärmekonzept aussehen kann. Dafür haben wir jetzt eine gewisse Zeit. Es wird auch zur Klarheit darüber führen, was geht, wenn wir uns ein bisschen Zeit lassen können – nicht zu viel Zeit, denn, da hat Frau Stöver recht, irgendwann sitzen die Leute im Hamburger Westen im Kalten, und das wollen wir natürlich auch nicht. Das heißt, wir müssen bis zum Frühjahr 2015 Klarheit darüber haben, wie wir das Wärmekonzept gestalten wollen und welche Unterstützung wir kraftwerksmäßig brauchen. Was wir sicher nicht brauchen, ist die Fernwärmetrasse aus Moorburg. Die ist durch die Entscheidung des Volksentscheids auch abgewählt.
Dann zum Punkt Wert. Sie werfen uns vor, dass jetzt unsicher sei, wie viel das alles kosten werde. Was hätten Sie denn gesagt, wenn wir centgenaue Beträge in den Verträgen gehabt hätten? Sie hätten mit Sicherheit gefragt, wie wir bis morgens um 6 Uhr noch eine Due Diligence hätten machen können.
das wäre unseriös gegenüber den Steuerzahlern gewesen. Deshalb ist der vom Senat vorgeschlagene Weg, das mit einem neutralen Gutachterverfahren entlang des richtigen, echten Werts zu machen, für den Haushalt, für die Steuerzahler und für die Bürgerschaft genau der richtige Weg.
Zum Stichwort demokratische Kontrolle. Wir als Bürgerschaft haben dem Senat am 25. September den Umsetzungsauftrag gegeben und ihm auch gesagt, in welcher Reihenfolge er das abarbeiten soll. Wir haben das intensiv begleitet und uns auch externen Beistand vom Betriebsrat, von der Wirtschaft und von Vertrauensleuten der Volksinitiative geholt. Das war richtig, das wollen wir auch weiterführen. Aber wenn es nachher ein öffentliches Unternehmen ist, dann haben wir ein sehr gutes demokratisches Controlling. Wir haben einen eigenen Ausschuss für öffentliche Unternehmen, den wir erstmals in dieser Wahlperiode eingerichtet haben. Da wird man sicherlich viel an Beteiligung und Kontrolle ermöglichen. Insofern haben wir einen Weg skizziert, der gut ist und der dem Anliegen des Volksentscheids auch an dieser Stelle Rechnung trägt.
Ein letzter Punkt noch in Richtung des Kollegen Wersich. Als ich Ihnen zugehört habe, habe ich mich gefragt, ob Sie eigentlich verstanden haben, was 2004 mit dem Volksentscheid zum Landesbetrieb Krankenhäuser passiert ist und was danach los war in der Stadt. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass Sie die Lehren aus dem damals von Ihrem Senat übergangenen Volksentscheid offensichtlich noch nicht gezogen haben.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Aktuelle Stunde für heute beendet. Wir werden sie morgen mit dem gemeinsamen Aufruf der Themen 2, 4 und 5 fortsetzen.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2, Drucksache 20/10385: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Gleichstellung.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Gleichstellung – Drs 20/10385 –]
Der Stimmzettel für diese Wahl liegt Ihnen vor. Er enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Ich bitte Sie, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31, Drucksache 20/10409, Senatsmitteilung: Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie, Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Februar 2013 "Keine Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge: Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben!".
[Senatsmitteilung: Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Februar 2013 "Keine Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge: Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben!" (Drucksache 20/6893) – Drs 20/10409 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist jetzt beschlossene Sache: Die kommunale Wasserversorgung ist und bleibt Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das hat das Europäische Parlament vor genau einer Woche mit seinem Beschluss über die EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen mehrheitlich beschlossen, denn die kommunale Wasserversorgung als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge wurde sowohl aus dem Gesetzgebungsprozess ausgeklammert als auch aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie selbst herausgenommen. Sie bleibt von der zwingenden Liberalisierung und Privatisierung deswegen ausgenommen. Und genau dafür hatten sich viele Menschen in Hamburg, in Deutschland und in Europa eingesetzt.