dass wir in der Zeit Verträge machen konnten. Wir haben – und deswegen ist die Besorgnis völlig unbegründet – einen Passus in den Verträgen, dass es eine Rückabwicklung gibt, wenn der Volksentscheid anders ausgeht. Diese Vorkehrung muss man treffen, wir haben sie getroffen, der Volksentscheid wird nicht leerlaufen.
Der Bürgermeister hat hier und im Sommerinterview – wie wir auch – Folgendes klargestellt: Wenn der Volksentscheid mit Ja ausgehen sollte, dann werden wir am nächsten Morgen bei Vattenfall und E.ON anrufen, ob sie uns das verkaufen wollen, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass das so funktioniert. Dann wird man rückabwickeln, wie es in
Sie kennen sich gut aus, Herr Kerstan, und wissen, dass es erst um das Stromnetz geht. Sie müssen Mitte Januar zur Mittagszeit bei Frau Blankau einen Brief in den Briefkasten werfen, dass Sie sich um die Stromnetzkonzession bewerben. Das steht zuerst an, und das ist vermutlich die erste Betreibergesellschaft, die man gründen muss, da sie sich am schnellsten um eine Bewerbung bemühen muss.
Wir können das aber nicht im Vorhinein machen, das ist relativ nachvollziehbar. Die Tatsache, dass dieser Volksentscheid so spät stattfindet, hat wahrlich nicht die Mehrheit dieses Hauses zu verantworten. Der Kollege Scheuerl hat recht gehabt, dass die Volksinitiative sich selbst entschieden hat, diesen spätestmöglichen Zeitpunkt zu nehmen, und deshalb muss sie auch mit den Konsequenzen leben, die sich aus der eigenen Terminierung ergeben haben.
Im Sommer 2012 wäre der andere Termin gewesen, und man hätte dann in der Tat mehr Zeit gehabt, eine ordentliche Bewerbung vorzubereiten. Das ist aus wahltaktischen oder anderen Gründen nicht passiert, aber das kann man uns nicht vorwerfen. Die Auseinandersetzung mit den Konsequenzen und die Vorbereitungen für eine Bewerbung würden am 23. September mit dem Dienstbeginn morgens beginnen. Etwas anderes ist mit dem Respekt vor den Wählerinnen und Wählern dieser Stadt nicht vereinbar.
Auch dann läuft es nach Recht und Gesetz ab. Ich erinnere Sie noch einmal an den Wortlaut dessen, worüber am 22. September abgestimmt werden soll. Dort steht, dass Senat und Bürgerschaft – übrigens auch der Senat, Frau Heyenn, Sie haben gesagt, das sei nur eine Sache der Bürgerschaft –
fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen. Wenn das dort nicht gestanden hätte, dann hätten Sie noch ein anderes Problem mit der Volksinitiative gehabt. Es steht aber immerhin drin und darüber wird noch zu reden sein. Aber es bedeutet, dass wir uns in diesem Bewerbungs- und Konzessionsverfahren streng an Recht und Gesetz halten müssen. Alles andere funktioniert nicht und würde von Gerichten angefochten werden; das ist selbstverständlich. Der Bürgermeister und wir haben letztes Mal darauf hingewiesen, dass es eine Rechtsprechung und eine Spruchpraxis des Bundeskartellamtes zu der
Frage gibt, nach welchen Kriterien Netzkonzessionen zu vergeben sind. Auch daran werden wir uns halten müssen.
Es wird von uns kein Zurechtbiegen von Ausschreibungs- und Vergabekriterien geben, und das verlangt die Volksinitiative auch nicht, wenn sie ehrlich sind.
Wir werden natürlich, wenn es so kommen sollte, das tun, was in unserer Macht steht, aber wir werden nicht über das Gesetz hinausgehen können. Die Kriterien legen nicht wir fest.
Wenn Sie sich in der kommunalen Landschaft ein bisschen umsehen, dann werden Sie zig Urteile finden, bei denen sich Kommunen nicht an die Spielregeln gehalten haben und später vor Gericht auf die Nase gefallen sind. Wir können es auch denjenigen gegenüber, die sich dafür entscheiden, nicht verantworten, dass man erst einmal mit Ja stimmt und später bei Gericht sein blaues Wunder erlebt. Das kann es doch wohl nicht sein.
Es wird immer das Gleiche heruntergebetet von den 200 Kommunen, die es bundesweit erfolgreich geschafft hätten. Wissen Sie, wie viele Kommunen es eigentlich gibt und wie viel Prozent sich dazu entschieden haben, es bei der bisherigen Form zu belassen?
Vermutlich haben sich 80, 90 Prozent für einen anderen Weg entschieden. Sie verzerren mit Ihren Beiträgen die öffentliche Debatte vollkommen.
Interessant ist – das werden wir in den nächsten Wochen diskutieren –, dass sich mittlerweile fast 200 Kommunen in Schleswig-Holstein für den Weg der Minderheitsbeteiligung entschieden haben.
Es ist einfach Quatsch, wenn Sie so tun, als ob das ein Exotenmodell sei, was wir in Hamburg machen. Fast 200 Kommunen haben sich entschieden, unter dem Dach der Schleswig-Holstein Netz AG das Modell einer Minderheitsbeteiligung anzugehen. Im Nordwesten Deutschlands rund um Oldenburg passiert das jetzt gerade, und das rotgrün-regierte Bremen prüft im Moment eine ähnliche Konzeption. Insofern sollten Sie mit Ihren Vorwürfen ein bisschen vorsichtig sein, Herr Kerstan.
Leider kann ich es mir nicht ganz verkneifen, noch ein paar kritische Worte in Richtung FDP zu finden,
(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Das ist ja schon mal was! – Jens Kerstan GRÜNE: Da sind wir ja mal einer Meinung!)
denn beim Thema HAMBURG ENERGIE sehen wir es schlichtweg anders. Das ist eine der wenigen guten Entscheidungen von Schwarz-Grün. Wenn wir Schwarz-Grün einmal loben, dann ist das doch auch etwas wert. Frau Hajduk ist jetzt gerade nicht da. Das war der Preis dafür, dass sie die Moorburg-Genehmigung unterschreiben musste, und ich kann verstehen, dass das der grünen Seele sehr wehgetan hat. Sie wollte dann zumindest als kleinen Ausgleich einen kommunalen Versorger haben, nämlich HAMBURG ENERGIE. Das war eine gute Entscheidung; wir brauchen aber den Netzbetrieb nicht. Es ist für die Frage der kommunalen Daseinsfürsorge gut, wenn man einen kommunalen Strom- und Gasversorger hat. Diesen haben wir mit HAMBURG ENERGIE, das ist gut so und soll so bleiben. Es gibt keinen Grund, den Netzbetrieb wieder komplett in die städtische Hand zurückzubringen. – Vielen Dank.
Wenn Sie sagen, im Antrag zu den Stadtwerken und der Zukunft der Energiewirtschaft hätten Tschernobyl und Fukushima nichts zu suchen, dann irren Sie. Dieser Senat hat Verträge mit Vattenfall und E.ON geschlossen, und beide Konzerne klagen gegen den Atomausstieg.
Über die CDU muss ich mich in doppelter Weise wundern. Herr Kreuzmann, Sie haben eine Philippika gegen HAMBURG ENERGIE losgelassen, und Herr Dressel hat das eben ein wenig geradegerückt und sogar Schwarz-Grün gelobt. Ich muss mich fragen, wieso Sie dieses Unternehmen zusammen mit den GRÜNEN gegründet haben, wenn das so eine schlechte Idee war.
Damit soll wieder etwas Unterschwelliges erreicht werden, nämlich dass die Emotionen hochgehen. Ob es der CDU passt oder nicht, wenn der Volksentscheid erfolgreich ist, dann müssen die Netze zu 100 Prozent in die öffentliche Hand. Und wenn Sie, Herr Wersich, fragen, wie das gehen soll,
dann hört man daraus schon, dass das nicht geht. Wenn der Volksentscheid sagt, dass die Netze zu 100 Prozent in die öffentliche Hand müssen, dann können Sie das VEB, Konsum oder sonst wie nennen, aber dann muss es gemacht werden, daran kommen Sie nicht vorbei.