Die SPD-Fraktion, so war den Medien zu entnehmen, Kollege Kienscherf, rühmte sich, gegenüber dem Senat Druck gemacht zu haben. Ich glaube, Sie wollten eben auch ein bisschen andeuten, den Senat getrieben zu haben. Die SPD-Fraktion könnte also Dank verdienen. Nun war den Medien – und die Medien allein werden es wissen – aber auch zu entnehmen, dass es doch nicht die SPDFraktion war. Es war also nicht die Senatorin,
es war nicht die Fraktion, es soll der Bürgermeister gewesen sein. Dementsprechend würde der Dank dem Bürgermeister gebühren. Das wäre aus Sicht der SPD-Fraktion und vielleicht auch des Gesamtsenats aber irgendwie ein bisschen unpassend, denn wenn ich mir das gesamte Drumherum dieser Geschichte ansehe, dann sehe ich inzwischen große Verschnupfung bei den Grundeigentümern, beim BFW, Düpierung der SPD-Fraktion, Düpierung der Senatorin. Dann fragt man sich, was der Bürgermeister bloß gemacht hat. Aber es ist Ihr Bürgermeister,
und wenn er das gute Gesetz der CDU/FDP-Bundesregierung durchgesetzt hat, dann soll uns das letztendlich recht sein. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es nicht zuletzt die CDU-Fraktion war, die dieses Gesetz zuallererst gefordert hat. Wir haben den ersten Antrag dazu hier eingebracht, Sie haben eine Zeit gebraucht. Wie wir wissen, wollten Sie erst nicht, dann wollten Sie doch, dann mussten Sie wollen. Nun gut, es kommt. Es zählen letztlich die Ergebnisse, was mich dann auf meiner kurzen Liste der Danksagung zum letzten Punkt führt, wem eigentlich der Dank gebührt: natürlich der Opposition.
(Beifall bei der CDU, der FDP, den GRÜ- NEN und der LINKEN – Zurufe von der SPD: Ja! – Ekkehard Wysocki SPD: Ja, be- klatschen Sie sich ruhig selbst!)
mehr so froh darüber sind, dass Sie mit Ihnen das Bündnis geschlossen haben, und die sich jetzt fragen, ob dieses Bündnis überhaupt Sinn macht. Die haben uns bei den üblichen Gesprächen neben der Tür erzählt, dass das alles gar nicht ihre Linie und Richtung sei, aber wenn selbst in der Bürgerschaft eine große Koalition der Opposition von Grünen, Links-Fraktion bis hin zur CDU der Meinung sei, dass wir dieses Gesetz brauchen, dann könnten sie sich wohl nicht dagegenstellen.
Das Ergebnis zeigt es, sie konnten sich nicht dagegenstellen. Sie haben das Gesetz eingeführt, wenn auch, und hier muss ich der Kollegin Sudmann folgen, leider viel zu spät für viele Mieter, denn es werden jetzt noch viele unnötige Mieterhöhungen vorgenommen werden. Zum Thema Leerstand werden wir uns heute noch austauschen können. Von daher bedanke ich mich zunächst einmal und sehe Ihrem Dankeschön auch gern entgegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wurden hier einige Vergleiche gezogen, die Pferdefüße haben. Wenn ich einerseits höre, welche Belobigungen diese Mietrechtsnovelle wegen der Begrenzung auf 15 Prozent erhält und sehe, welche Pferdefüße auf der anderen Seite für die Mieter in dieser Mietrechtsnovelle vorhanden sind, dann kann ich nur sagen: Das Bild ist schief.
Auch der Vergleich mit den anderen Bundesländern, Herr Kienscherf, ist schief. Sie wissen genau, dass man Stadtstaaten und Flächenstaaten nicht in dem Sinne vergleichen kann. Das ist ähnlich, wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Und wenn schon, dann müssen wir uns mit großen Metropolen wie München und Berlin vergleichen, Herr Kienscherf, und dann müssen Sie zugeben, dass die schneller als wir gewesen sind.
In Berlin tritt es nach Pfingsten in Kraft, in München ist es Anfang oder Mitte Mai in Kraft getreten.
Wir sind die Dritten, und die Dritten sind zu spät, weil es noch Monate dauert und daher genug Zeit bleibt, um vorher noch einige Mieterhöhungen vorzunehmen.
rechtsnovelle eigentlich nur ein Beruhigungsmittel gewesen ist, um Mietervereine und Mieter still zu stellen, und dass wesentliche Dinge, die wir brauchen, um die Mietentwicklung in dieser Stadt in den Griff zu bekommen, noch fehlen. Wie ist der Senat damit umgegangen? Es wurde gesagt, er müsse das noch mit dem Bündnis für Wohnen absprechen. Das Thema stand aber schon viel länger im Raum. Man hätte natürlich schon viel eher diese Absprache treffen können. Das hat eine gewisse Zeit gedauert und herausgekommen ist diese Verzögerung. Nun wird das irgendwann nach dem Sommer in Kraft treten. In der Zwischenzeit wird es sicherlich noch die eine oder andere Mieterhöhung geben. Die SPD hantiert mit dieser Möglichkeit der Absenkung von Mietpreissteigerungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ein bisschen wie mit einem Trojanischen Pferd. Es könnte noch eine schwarz-gelbe Streitgruppe herauskommen und uns irgendetwas einbringen. In Wirklichkeit war es eine Beruhigungspille. Die wirklich wichtigen Dinge, die hätten sein müssen, sind nicht gekommen. Zum Teil sind sie angesprochen worden. Sehr wichtig ist die Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung, dann die Neuberechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten, vor allen Dingen auch die stärkere Einbeziehung der Bestandsmieten. Und es hätte auch diese Toleranzgrenze von 10 Prozent virtueller Wohnungsfläche, die bei der Mietberechnung inklusive sämtlicher Nebenkosten toleriert wird, reinkommen müssen; das geht so nicht.
Herr Kienscherf, es beruhigt mich, wenn Sie sagen, dass Sie nun etwas machen wollen, damit die Neuvermietungspreise entsprechend eingegrenzt werden. Beim Senat aber, das muss ich ehrlich sagen, habe ich fast den Eindruck gehabt, dass er etwas erleichtert war, dass diese Änderung nicht auch noch eingeführt wurde, denn dann hätten wahrscheinlich die Verhandlungen und die Gespräche mit dem Bündnis für Wohnen noch einmal so lange gedauert.
Tatsächlich war der Beschluss eher eine Art von Besänftigung. Statt dies wenigstens zügig umzusetzen, zögert und zaudert der Senat. Er hätte eigentlich dem lahmen Gaul, der uns vorgesetzt wurde, auf die Zähne schauen müssen, auch wenn es ein Geschenk war. Das ist nicht passiert. Er hätte weiterarbeiten müssen. Das Handelsblatt titelt dann auch zur Kappungsgrenze letztlich durchaus überzeugend: "Viel Lärm um nichts" – Danke.
für die Bundesregierung kann ich kaum noch steigern, aber ich werde versuchen, einige Beiträge zur Debatte zu liefern, die vielleicht den einen oder anderen Beifall bekommen. Wir haben nun dieses Gesetz und ich finde auch, dass Hamburg etwas langsam war. Ich gehe einmal davon aus, dass nicht die 15-Prozent-Regelung der Grund dafür ist. Es gibt noch einige Nebenbestimmungen in dem Gesetz, die dem Senat vielleicht nicht ganz so gut gefallen, was möglicherweise zu der Verzögerung geführt hat. Das ist jedoch nur meine Interpretation. Wenn Hamburg nun wieder alles über einen Kamm scheren will, sprich, diese Regelung stadtweit einführen will, dann bedeutet das, in der Einheitsgemeinde und nicht stadtentwicklungspolitisch zu denken, denn dieses Instrument könnte man stadtentwicklungspolitisch nutzen. Das wird nicht gemacht. Beim Wohnraumschutzgesetz ist es ähnlich. Es wird einfach so getan, als sei Hamburg überall gleich. Ob in Kirchwerder oder in Ottensen, das ist völlig wurscht, überall gelten die gleichen Regelungen. Das finden wir absolut falsch.
Ich möchte daran erinnern, dass es noch einen Antrag gibt, der zur Abstimmung steht, nämlich den, nicht nur die Kaltmieten zu betrachten, sondern – gerade weil die Energiepreise steigen – die Gesamtmiete und vor allem die energetischen Kosten. Und deshalb sollte ein energetischer Mietenspiegel eingeführt werden. Das ist ein Prüfauftrag, und ich hoffe, dass er auch in Ihrem Sinne ist, denn den Menschen geht es um ihren Kontostand und nicht um den Anteil der Mietkosten, die für die Kaltmiete entstehen. Das ist nur ein Teil, und leider wird dieser Teil immer kleiner und die Zusatzkosten werden immer höher.
Zum anderen habe ich durch diesen Bettelbrief oder Aufruf an die Bundesregierung vernommen, dass der Bund noch mehr Geld für die Wohnraumförderung ausgeben soll. Fünf Bürgermeister haben sich beschwert. Ich kann das verstehen, muss aber daran erinnern, dass wir eine Föderalismusreform gehabt haben, und wenn man dieser zugestimmt hat, dann muss man eben auch seine Hausaufgaben machen und kann nicht erwarten, dass die Tante uns noch einmal Geld geben wird. Der Bund ist aus der Verantwortung heraus, die Länder müssen dafür sorgen, dass die Wohnraumförderung von ihnen selbst gestemmt wird. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei Klaus-Peter Hesse CDU – Heike Sudmann DIE LINKE: Hat Herr Hesse die Fraktion gewechselt?)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Sudmann, der Titel des Themas "Der 'MieterInnen-Senat': aktiv beim Schutz von Wohnungsleerstand, passiv beim Schutz vor Mieterhöhungen" ist an Absurdität wirklich nicht zu überbieten.
Seit Februar 2011 wird wieder Politik für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg gemacht. Wer das Gegenteil behauptet, der verdreht die Tatsachen.
Gewiss, die Beseitigung von Leerständen und der Mieterschutz hatten bis 2011 zehn Jahre lang keine Priorität. Deshalb gibt es viel zu tun, und das tun wir auch, sei es mit dem Wohnraumschutzgesetz, das der Senat bereits im November vergangenen Jahres beschlossen hat und heute endlich zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der Bürgerschaft vorliegt, sei es mit unseren Bundesratsinitiativen gegen Wuchermieten und für das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage, sei es mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen, und auch mit unserer Entscheidung, die Verordnungsermächtigung für eine Absenkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten zu nutzen. Das alles kann und wird den Mieterinnen und Mietern helfen, weil es sie kurz- und mittelfristig entlastet.
Was Ihnen aber langfristig vor allem nutzt, das ist der Neubau von Wohnungen, gerade auch von bezahlbaren Wohnungen. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit, die jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein müsste, aber offensichtlich nicht ist, denn manche tun so, als würden neue Wohnungen vom Himmel fallen. Sie müssen aber gebaut werden, und zwar von Unternehmen. Deshalb hat der Senat das Bündnis für das Wohnen mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden geschlossen, damit die Unternehmen einerseits die Rahmenbedingungen bekommen, die sie brauchen, um die Wohnungen zu bauen, die sie wollen. Es gehören aber auch die Mieterinnen- und Mieterverbände zum Bündnis für das Wohnen, damit Mieterinnen und Mieter, Familien und Alleinstehende, Auszubildende, Studierende und ältere Menschen attraktiven und bezahlbaren Wohnraum bekommen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei so mancher Oppositionsfraktion das schlechte Gewissen hinter der Polemik steckt.