Protocol of the Session on April 10, 2013

Ganztagsbetreuung an Schulen überstürzt eingeführt, ohne die Vorbedingungen zu schaffen. Sie sind es,

(Zuruf von Dirk Kienscherf SPD)

die mit der Inklusion, so wie sie nun zwei Jahre lang betrieben wurde, die Stadtteilschulen an den Rand der Funktionsfähigkeit gebracht haben. Sie haben die personenbezogene Zumessung von Betreuungskapazitäten für behinderte Schüler zugunsten eines Pauschalsystems abgeschafft.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Das stimmt!)

Sie müssen uns nicht vorwerfen, wenn wir an dieser Stelle Qualität einfordern.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Thomas- Sönke Kluth FDP – Glocke)

Herr Wersich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holster?

Nein, aber er hat von seiner Fraktion das volle Rederecht bekommen, glaube ich.

Nun zum Thema. Es ist richtig, dass wir im Rahmen der Enquete-Kommission gesagt haben, dass wir nach besseren Wegen als dem Sitzenbleiben suchen, weil das nicht in jedem Fall die gewünschten Ergebnisse hat und weil es sehr aufwendig ist. Deswegen haben wir auch die Einführung von individueller Förderung unterstützt. Was wir nun wollen, ist, dass man überprüft, ob das wirkt, denn gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Wenn die Individualförderung nicht wirkt, dann müssen wir neu nachdenken. Mehr wollen wir nicht. Wir wollen Wirkung und Qualität für die Schulen und nicht nur schöne Absichten. Dieser Wirkungsanalyse müssen Sie sich mit Ihrem System stellen, und Sie müssen bereit sein, hier die Ergebnisse einer solchen Wirkungsanalyse kritisch zu diskutieren. Dann sehen wir, ob wir so weitermachen können oder ob wir den Weg modifizieren müssen. Das ist ganz einfach.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von Anna-Elisa- beth von Treuenfels FDP)

Herr Lein, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wersich, ich will nicht auf Ihre ausweichenden Anmerkungen zu der konkreten Frage von Herrn Rabe eingehen.

(Zuruf von Christoph de Vries CDU)

Er hat Sie nur um Ihre Position zwischen dem, was Herr Heinemann zum Beispiel am 26. März per Pressemitteilung gesagt hat und dem, was Ihr

(Anna-Elisabeth von Treuenfels)

Fraktionskollege Scheuerl heute mittendrin erklärt hat, nämlich seine unverhohlene Sympathie für das alte System des Sitzenbleibens, gebeten.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Richtig!)

Das wollen wir einmal festhalten. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben alle möglichen Sachen über seine Geschichte gesagt.

(Hans-Detlef Roock CDU: Sie haben nicht richtig zugehört! Sie müssen mal zuhören!)

Ich wollte mich kurz auf Frau von Treuenfels beziehen. Frau von Treuenfels, wenn Sie gesagt hätten, wir wollen als Kontrollinstanz die Schulaufsicht im Boot behalten, damit es vergleichbar zugeht, dann hätte ich sympathischer über Ihre Gedanken nachdenken können. Das wollen Sie eben nicht, und das ist es doch. Sie wollen das individuelle System der einzelnen Schule überlassen. Wir wissen, dass in einzelnen Schulen – ob mit freundlichem Druck, mit nachhaltigem Druck, nach Stil des Hauses oder nach Image des Instituts vom Christianeum bis zum Gymnasium in Billstedt – sehr unterschiedlich Schülern gegenüber agiert wird. Die Schulaufsicht ist daher für uns der Garant einer gewissen Vergleichbarkeit. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/7412 in der Neufassung an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen.

Wer möchte dem Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 20/7412 in der Neufassung seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf, Drucksache 20/7403, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Fluglärmschutz durchsetzen – Nachtruhe sichern.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Fluglärmschutz durchsetzen – Nachtruhe sichern – Drs 20/7403 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/7574 ein gemeinsamer Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP: Fluglärmschutz in Hamburg weiter verbessern – Drs 20/7574 –]

Die SPD-Fraktion möchte beide Drucksachen an den Umweltausschuss überweisen.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Heyenn, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. In diesem Antrag geht es darum, die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen.

(Glocke)

Verzeihen Sie bitte, Frau Heyenn. Ich bitte das Plenum um die gebotene Ruhe. Verlassen Sie den Raum, wenn Sie sich unterhalten möchten, ansonsten lauschen Sie der Rednerin. – Fahren Sie bitte fort.

Die Zielsetzung dieses Antrags ist klar formuliert – ich zitiere –:

"Das Luftverkehrsgesetz verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherungsorganisation zuständige Stelle auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe ist für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen insbesondere in den Nachtstunden zu verstärken."

(Beifall bei der LINKEN)

In diesem Antrag von Rheinland-Pfalz sind als Maßnahmen formuliert, den Paragrafen 10a des Luftverkehrsgesetzes so zu ändern, dass die Festlegung der Flugrouten eine ähnlich anspruchsvolle Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen erfährt wie bei Planungen von Straßen und Radfahrwegen, den Paragrafen 29b des Luftverkehrsgesetzes mit dem Ziel zu ändern, dem Lärmschutz bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren insbesondere in den Nachtstunden ein stärkeres Gewicht einzuräumen, und den Paragrafen 32 Absatz 4c zu ändern, um die Belange des Lärmschutzes gegenüber wirtschaftlichen und verkehrlichen Belangen höher zu gewichten. Dieser Antrag wurde eingebracht.

Brandenburg hat zum gleichen Thema einen Antrag eingebracht, um transparente Verfahren und bessere Beteiligung der Bevölkerung bei der Festlegung von Flugrouten herbeizuführen. Die Vertreter des Hamburger Senats haben sich in dieser Bundesratssitzung inhaltlich nicht geäußert, sondern haben zugestimmt, dass diese beiden Anträge an den Umweltausschuss des Bundesrats überwiesen werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass der internationale Flughafen Hamburg der

(Gerhard Lein)

fünftgrößte Deutschlands ist. Allein im Jahr 2012 sind hier 13,7 Millionen Passagiere gestartet. Die Prognosen gehen von weiter steigenden Zahlen aus.

(Olaf Ohlsen CDU: 8 Prozent minus!)

Das hat aber andere Gründe, in der Breite steigen sie.

Die Flugschneisen des innenstadtnah gelegenen Airports liegen direkt über Wohngebieten, und viele Anwohnerinnen und Anwohner leiden unter dem zunehmenden Lärm. Ein Nachtflugverbot gibt es für Fuhlsbüttel nicht, sondern lediglich eine Nachtflugbeschränkung, und die sieht folgendermaßen aus: Im Jahr 2011, dafür liegen die Zahlen vor, sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr 687 Flugzeuge von Fuhlsbüttel aus gestartet und 4468 Flugzeuge gelandet. Das Interessante dabei ist, dass die meisten Flugbewegungen zwischen 22 Uhr und 23 Uhr stattgefunden haben, nämlich 555 Starts und fast 4000 Landungen. In anderen Städten fängt die Nachtruhe um 22 Uhr an. In Hamburg fängt die Nachtruhe bei Flugbewegungen um 23 Uhr an, aber bei den Einwohnern und Anwohnern nicht. Deshalb gibt es großen Protest von den Bürgerinnen und Bürgern. Es gibt viele Initiativen in den Stadtteilen rund um den Flughafen wie in Quickborn, Norderstedt, Langenhorn und von den Kleingärtnern. Inzwischen gibt es auch eine Initiative in Duvenstedt; das hat die CDU ein bisschen elektrisiert, darauf komme ich gleich noch. Und es gibt eine bundesweite Initiative, die "Bürgerinitiative gegen Fluglärm", die auch in Hamburg sehr aktiv ist. Die haben sich mit ihrem Anliegen an den Senat gewandt und am 30. Januar 2013 Senatorin Jutta Blankau ein Schreiben geschickt, in dem sie sich darüber beschweren, dass im Lärmaktionsplan der Stadt Hamburg der Fluglärm ungenügend berücksichtigt ist – ich zitiere aus dem Brief –:

"Wir bitten Sie darum, diesbezüglich eine Überarbeitung des Aktionsplans in Erwägung zu ziehen. Wenn Ihnen dies nicht möglich erscheint, gehen wir davon aus, dass Sie uns dafür eine Begründung geben werden."

Der Brief ist vom 30. Januar 2013 und die Initiative hat bis heute keine Antwort erhalten.

Dann hat sich die Initiative am 24. Februar an den Bürgermeister selbst gewandt. Sie haben darauf hingewiesen, wie stark sie unter Fluglärm leiden und dass Gesundheitsschädigungen nicht nur durch Lärm, sondern auch durch die Abgase verursacht werden – ich zitiere wieder –:

"Wir bitten Sie deshalb, die Gesetzgebungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten zu unterstützen und uns im Falle Ihrer Nichtzustimmung Auskunft über Ihre Beweggründe zu geben. Mit freundlichen Grüßen […]"

Auch darauf hat die Initiative noch keine Antwort bekommen.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Hört, hört!)