Protocol of the Session on March 27, 2013

Runder Tisch Sexuelle Dienstleistungen: Gegenwärtiger Stand der Umsetzung der Ergebnisse – Drs 20/6937 –]

Diese Drucksache möchte die GRÜNEN Fraktion federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und mitberatend an den Innenausschuss überweisen.

Wer folgt diesem Überweisungsbegehren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wird Besprechung beantragt? – Das wird unterstützt. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Punkt 21, Drucksache 20/6987, Senatsantrag: Veräußerung von Geschäftsanteilen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Hamburg Marketing GmbH an die neuen Mitglieder der Metropolregion Hamburg.

[Senatsantrag: Veräußerung von Geschäftsanteilen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an der Hamburg Marketing GmbH (HMG) an die neuen Mitglieder der Metropolregion Hamburg (MRH) – Drs 20/6987 –]

Wer möchte dem Senatsantrag aus Drucksache 20/6987 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Im Übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Wir kommen zu Punkt 23, Drucksache 20/7046, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 "Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch".

[Senatsmitteilung:

Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 "Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) " (Drucksache 20/4867) – Drs 20/7046 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen. Vonseiten der Fraktion DIE LINKE liegt ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor.

Wer stimmt einer Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wer möchte an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Punkt 34, Drucksache 20/7238, Gemeinsamer Bericht des Kulturausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses: Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften.

[Gemeinsamer Bericht des Kulturausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 20/5703: Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften (Senatsantrag) – Drs 20/7238 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/7362 und 20/7390 Anträge der CDU-Fraktion und der SPDFraktion vor.

[Antrag der CDU-Fraktion: Denkmalschutz in Hamburg verbessern – Drs 20/7362 –]

[Antrag der SPD-Fraktion: Änderung des Gesetzes zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften (20/5703) – Drs 20/7390 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der CDU-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Hamann, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Umstand, warum wir kurz zu diesem Thema sprechen wollen, ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass die SPD-Fraktion diesen

(Präsidentin Carola Veit)

Tagesordnungspunkt heute ein bisschen versteckt hat.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Überhaupt nicht, wir haben eine tolle Presseerklärung heraus- gegeben!)

Fast hätte ich gesagt, sie hat versucht, ihn verschämt durchzuwinken. Diese sehr wichtige Gesetzesänderung melden Sie nicht zur Debatte an, was in Anbetracht der übrigen Debattenbeiträge und der Möglichkeit, die Sie gehabt hätten, eine weitere Debatte anzumelden, schon verwunderlich ist.

(Karin Timmermann SPD: Hätten Sie doch machen können!)

Das erklärt sich sicherlich auch aus dem Umstand, dass Sie in Ihrer eigenen Fraktion große Probleme hatten, sich zu einigen, dass es auch viel Druck aus der Öffentlichkeit gab, namentlich von den einzelnen Verbänden, mit denen Sie das Bündnis für Wohnen geschlossen haben – dem Grundeigentümerverband und den freien Wohnungsunternehmen –, die diesen Änderungen bekanntermaßen sehr kritisch gegenüberstehen. Mit Ihren Zusatzanträgen versuchen Sie das alles ein bisschen zu retten. Es gibt trotzdem nach wie vor sehr kritische Punkte, weshalb wir auch einen Zusatzantrag gestellt haben, denn Ihr Gesetz führt letztlich dazu, dass es zu einer erheblichen, aus unserer Sicht in dieser Weise nicht akzeptablen Rechtsbeschneidung und Rechtsverkürzung der Eigentümer der Grundstücke und Denkmäler kommt, die allenfalls noch hinzunehmen wäre, wenn diesem Zusatzantrag gefolgt wird. Ich gebe dabei auch zu bedenken, dass im Grunde schon das gesamte Gesetz und die gesamte Gesetzesinitiative von Ihrer Seite aus bis zum heutigen Tage nicht nachvollziehbar begründet werden konnte.

(Dirk Kienscherf SPD: Was sagt denn Ihr Fraktionsvorsitzender dazu?)

Mein Kollege Roock hat in der Senatsanhörung gefragt, was eigentlich der Anlass dieses Gesetzes ist.

(Dirk Kienscherf SPD: Herr Wersich sieht das ganz anders!)

Ihn interessierte – Herr Kienscherf, Sie werden das sicherlich noch gut in Erinnerung haben –, ob dem Senat in den vergangenen Jahrzehnten signifikante Beispiele oder Vorfälle, die darauf hindeuten, dass das Denkmalschutzgesetz in der alten Fassung nicht funktioniert habe, bekannt geworden seien. Für die CDU-Fraktion folge daraus die Frage, ob ein neues Gesetz überhaupt begründet sei.

(Gabi Dobusch SPD: Na, Herr Hamann!)

Auf diese Frage, ob es Probleme mit dem Gesetz gab, sagten die Senatsvertreter, konkrete Beispiele könne man nicht nennen. Man macht also ein

Gesetz, ohne auch nur ein konkretes Beispiel dafür zu nennen, wo das bisherige Gesetz nicht funktioniert hat.

(Zurufe von der SPD)

Das ist allerdings schon sehr seltsam. Das erleben wir hier im Regelfall nicht. Wir haben bei der Anhörung, das werden Sie ebenfalls erinnern, sicherlich unterschiedliche Stellungnahmen gehabt, ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht. Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Äußerung von Professor Hipp von der HafenCity Universität, der von Ihnen beziehungsweise vom Senat benannt war.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Der war von uns benannt, und er ist für das Gesetz!)

Er hat sehr deutlich gesagt, dass er in der Tendenz für das Gesetz ist, das ist richtig. Er hat aber auch deutlich gemacht, welche Probleme er sieht.

Er erwähnte zunächst, dass er die drei Städte Lübeck, Hamburg und Bremen wegen ähnlicher Baustruktur sehr schätze. Er sei dort auch häufig als Denkmalexperte tätig. Aus diesen drei Denkmalstädten habe er sich immer wieder Personen vor Augen geführt, mit denen er zusammengearbeitet oder für die er gearbeitet habe, die mit Begeisterung in einem Denkmal leben, die es liebevoll instand halten, aber aus der Haut fahren, wenn eine Obrigkeit sich einmischt. Wenn er ihnen gesagt habe, er müsse jetzt das Gutachten schreiben und sie würden den Prozess verlieren, weil es natürlich ein Denkmal sei, dann reagierten die Eigentümer mit der Antwort: Das ist mir völlig egal, ich will es denen nicht so einfach machen und so über den Tisch gezogen werden. Diese Problematik nehmen Sie auch mit Ihren Zusatzanträgen nicht hinreichend auf. Wir brauchen eine vernünftige Unterrichtung, wir brauchen vernünftige Informationen,

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das gibt es doch alles!)

und wir brauchen in erster Linie vernünftige Rechtsmittel für die Eigentümer, denn allein die Möglichkeit, ein Gesetz zu machen und damit Eigentum auch vom Inhalt her zu definieren, heißt nicht, dass man die Eigentümer schutzlos stellen sollte. Darauf läuft Ihr jetziger Gesetzesantrag hinaus. Die Anregung, die wir aufgenommen haben, ist obendrein auch ein Vorschlag der Handelskammer.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist denen sehr spät eingefallen!)

Was heißt sehr spät? Das Gesetz wird heute verabschiedet.

(Zurufe von Dr. Andreas Dressel und Dirk Kienscherf, beide SPD)

Wir beraten seit Monaten. Wenn etwas falsch läuft, dann ist es doch der beste Ansatz, es noch

im letzten Moment zu korrigieren. Das wollen Sie offensichtlich nicht, um den Minimalkonsens in Ihrer eigenen Fraktion nicht zu gefährden. Das kann für uns aber kein Maßstab sein.

(Beifall bei der CDU)