Es handelt sich um das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft, Drucksache 20/474 in der vom Verfassungs- und Bezirksausschuss geänderten Fassung aus Drucksache 20/6457. Das war in unserer Sitzung vom 24. Januar bereits mit den nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 2 unserer Verfassung erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in erster Lesung angenommen worden. Wir führen jetzt die zweite Lesung durch.
Wer möchte also nun das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft in der am 24. Januar 2013 beschlossenen Fassung auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Für das Gesetz haben erneut mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 50, Drucksache 20/4316, Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Wahlperiode und Drucksache 20/6629, Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Verlängerung der Wahlperiode – Anpassung von Fristen.
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Verlängerung der Wahlperiode – Anpassung von Fristen – Drs 20/6629 –]
Zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 20/4316 in der durch Drucksache 20/6458 geänderten Fassung.
Auch das Vierzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in der vom Verfassungs- und Bezirksausschuss geänderten Fassung aus Drucksache 20/6458 war in unserer Januarsitzung in erster Lesung beschlossen worden. Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Ich stelle fest, dass zwischen dem 23. Januar 2013 und heute mindestens 13 Tage liegen. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Das Sitzungspräsidium hat
Wer also nun das Vierzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in der am 23. Januar 2013 beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben für das Gesetz mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt, damit ist es auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Weiter mit dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN, Drucksache 20/6629. Das darin aufgeführte Zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft war ebenfalls bereits in unserer Januarsitzung mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden.
Wer möchte nun das Zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft in der am 23. Januar 2013 beschlossenen Fassung auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das waren erneut mindestens zwei Drittel, das war nämlich einstimmig. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 52, Drucksache 20/6631 in der Neufassung, ein interfraktioneller Antrag: Technische Änderungen des Bürgerschaftswahlgesetzes und des Bezirksversammlungswahlgesetzes.
[Interfraktioneller Antrag: Technische Änderungen des Bürgerschaftswahlgesetzes und des Bezirksversammlungswahlgesetzes – Drs 20/6631 (Neufassung) –]
Da geht es um das Fünfte Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften. Das war auch in unserer Januarsitzung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in erster Lesung angenommen worden, und wir kommen auch hier zur zweiten Lesung.
Wer möchte das Fünfte Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften aus Drucksache 20/ 6631 Neufassung auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war dann erneut einstimmig, das heißt, mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder haben zugestimmt. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
che 20/6630, ein Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Empfehlungen der Wahlkreiskommission.
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Empfehlungen der Wahlkreiskommission – Drs 20/6630 –]
Das ist das Sechste Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften. Auch das hatten wir in unserer Sitzung vom 24. Januar mit der nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 2 erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen so beschlossen und kommen auch hier zur zweiten Lesung.
Wer möchte das Sechste Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften aus Drucksache 20/ 6630 auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben bei einigen Enthaltungen für das Gesetz erneut mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt, und es ist somit auch in zweiter Lesung beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 54, Drucksache 20/6659, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg macht Sport – Regelungen zu Lärmschutz.
Wer möchte diesen Antrag beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 55, Drucksache 20/6677, Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Investitionsfonds des Sonderinvestitionsprogramms Hamburg 2010, hier: Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Mehrkosten beim Bau des Wälderhauses.
[Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Investitionsfonds des Sonderinvestitionsprogramms Hamburg 2010 hier: Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Mehrkosten beim Bau des Wälderhauses – Drs 20/6677 –]
Wer möchte diesen Antrag beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mehrheitlich so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 56, Drucksache 20/6703, Antrag der CDU-Fraktion: Vereinfachte Beförderung im HVV.
Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58, Drucksache 20/6705, Antrag der CDU-Fraktion: Geschäftsmodell der HSH Nordbank in den für Hamburg wichtigen Punkten neu verhandeln.
[Antrag der CDU-Fraktion: Geschäftsmodell der HSH Nordbank in den für Hamburg wichtigen Punkten neu verhandeln – Drs 20/6705 –]
Wer folgt dem Überweisungsbegehren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer schließt sich dem Antrag der CDU-Fraktion an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 59, Drucksache 20/6725, Antrag der GRÜNEN Fraktion: Lärmschutz in Wilhelmsburg ernst nehmen.
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/6869 und 20/6900 Anträge der Fraktionen der SPD und der LINKEN vor.
[Antrag der SPD-Fraktion: Chancen der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nutzen – Drs 20/6869 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Reduzierung der Geschwindigkeit und des Lärms auf der alten und gegebenenfalls neuen Wilhelmsburger Reichsstraße (WRS) – Drs 20/6900 –]
ausschuss überweisen, die FDP-Fraktion möchte die drei Drucksachen federführend an den Verkehrsausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.
Wer stimmt einer Überweisung der drei Drucksachen an den Verkehrsausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den leidenschaftlich geführten Fünfminutendebatten mache ich mich hier nicht beliebt, das ist mir bewusst.