Mit dem Landesmindestlohngesetz leisten wir einen Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit, der insbesondere erwerbstätigen Frauen zugutekommt, denn besonders Frauen sind von Niedriglöhnen betroffen. Sie erhalten immer noch für die gleiche Arbeit weniger Geld als Männer. Die Ursachen für die Entgeltungleichheit sind vielfältig. Eine davon ist die prekäre Beschäftigung, denn diese ist mehrheitlich eindeutig weiblich. Deshalb wird auch an dieser Stelle die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn laut; wir halten Wort.
In Deutschland leben rund 7,5 Millionen Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit als arm definiert werden. Das darf nicht sein. Um dieses Problem zu vermeiden, haben bereits 20 von 27 EU-Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesrepublik Deutschland dem folgt.
Wir gehen in Hamburg mit gutem Beispiel voran. Der Mindestlohn ist eine gute Nachricht für Hamburgs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine gute Nachricht für Hamburg. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Auch die CDU will Lohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb bekämpfen. Auch wir wollen, dass Menschen, die den ganzen Tag hart arbeiten, von ihrer Arbeit leben können.
Und wir wollen, dass möglichst viele Menschen, die jetzt arbeitslos sind, wieder Arbeit finden, und zwar gerade die Arbeitslosen, die so wenig qualifiziert sind, dass sie auf dem Arbeitsmarkt schwer unterkommen. Wir müssen immer beide Ziele gleichzeitig vor Augen haben, gerade beim Thema Mindestlohn.
Deshalb gibt es auch keine einfache Lösung, wie von der SPD gefordert, bundesweit den gleichen Mindestlohn quer über alle Branchen par ordre du mufti festzulegen. Das erscheint uns zu einfach.
Doch nun zum geplanten Mindestlohngesetz, das wir heute debattieren, auch wenn die Drucksache offiziell noch gar nicht in die Bürgerschaft eingebracht worden ist. Wie mein Kollege Roland Heintze bereits gesagt hat, werden wir diesen Entwurf ergebnisoffen prüfen, denn auch die CDU hält das Ziel grundsätzlich für richtig, dass die Stadt als Arbeit- und Auftraggeberin faire Löhne zahlen will. Wenn dadurch bei Ausschreibungen wieder mehr Hamburger Unternehmen zum Zuge kommen, umso besser. Derzeit erwartet der Senat jährliche Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro. Das erscheint überschaubar, macht allerdings auch deut
lich, dass dieser Entwurf eben nicht der politische Meilenstein sein kann, als der er in Ihren Pressemitteilungen gefeiert wird. Wie von uns bereits im April vermutet, soll er nämlich etwas festschreiben, was in Hamburg überwiegend längst Wirklichkeit ist. Dort, wo die Stadt Arbeitgeberin ist, zahlt sie bereits 8,50 Euro und mehr, nur bei einigen öffentlichen Unternehmen wird weniger gezahlt, übrigens ausgerechnet bei der HAB Service Gesellschaft, die bekanntlich sozialdemokratisch geleitet wird. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden im Wesentlichen nur noch für Sicherheitsleistungen höhere Kosten erwartet, denn bei anderen für die Stadt wichtigen Dienstleistungen wie Gebäudereinigungen, im Baugewerbe oder im Elektrohandwerk sind die Mindestlöhne zum Teil schon jetzt deutlich höher. Das alles ist aber nicht durch ein Mindestlohngesetz erreicht worden, sondern durch die Tarifpartner, dadurch, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einer Branche geeinigt haben und diese Grenzen dann für alle gemeinverbindlich erklärt wurden. Das ist der Weg, den wir prinzipiell für richtig halten.
Doch die SPD will einen politisch festgelegten, für ganz Deutschland einheitlichen Mindestlohn. Dann hätten wir in Hamburg automatisch den gleichen Mindestlohn wie im Erzgebirge, obwohl weder die Lebenshaltungskosten noch die Einkaufskraft vergleichbar sind. Das ist nicht der richtige Weg, um bundesweit für faire Löhne zu sorgen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
Wieso sollen für die Hochschulabsolventen in der Aus- und Weiterbildung die gleichen Mindestlöhne gelten wie für ungelernte Lackierer? Entweder wird ein einheitlicher Mindestlohn unrealistisch oder ungerecht.
(Dirk Kienscherf SPD: Das ist doch im öf- fentlichen Dienst überall so, ist doch Blöd- sinn, was Sie da erzählen!)
Nein, es ist Aufgabe der jeweiligen Tarifpartner, für ihre Branche die passende Grenze festzulegen und immer wieder neu zu verhandeln.
Auch dadurch kann dauerhaft Lohndumping verhindert werden, aber – und das ist die zweite Seite der Medaille – ohne Arbeitsplätze gerade für Ungelernte zu vernichten und Jugendlichen den Berufseinstieg zu verbauen. Dort, wo es keine Tariflöhne gibt – wir wissen, dass es diese Gebiete gibt –, soll
eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine allgemeine, verbindliche, möglichst differenzierte Lohnuntergrenze festlegen.
Überdies ist ein bundesweiter Mindestlohn nicht das Allheilmittel, als das er gern verkauft wird. In Frankreich zum Beispiel – Sie verwiesen auf die EU-Länder – gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn von immerhin 9,22 Euro.
Die Arbeitslosigkeit liegt dort derzeit aber bei mehr als 10 Prozent, in Deutschland bei 6,5 Prozent.
Auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird leider nicht automatisch dazu führen, dass ein alleinverdienender Familienvater in Stuttgart oder Hamburg keine ergänzende Sozialhilfe mehr braucht. Hier sollten keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
Vielleicht, und damit komme ich zum Schluss, sollten wir Politiker auch einmal so ehrlich sein zu sagen, dass wir nicht alles gesetzlich regeln können. Solange Geiz als schick gilt und auch Normalverdiener lieber zum 10-Euro-Friseur gehen oder den Billigklempner rufen, anstatt einen angemessenen Preis zu zahlen, bleibt es sehr schwierig, das Ziel fairer Löhne durchzusetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Föcking, es ist ein Irrtum zu glauben, dass alle Arbeitslosen unqualifiziert sind und deshalb im Niedriglohnsektor arbeiten würden. Das muss man noch einmal feststellen.
Hamburg wird nach Bremen als zweites Bundesland einen Landesmindestlohn verabschieden. Wir freuen uns, dass wir Sie durch unsere Anträge gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE dazu bewegen konnten,
Wir unterstützen diesen Schritt in die richtige Richtung. Die negative Entwicklung im Niedriglohnsektor in Deutschland zeigt immer deutlicher, dass wir dringend handeln müssen. Immer häufiger arbeiten Menschen für Löhne, die nicht existenzsichernd sind. Fast 6 Millionen Menschen beziehen in Deutschland einen Lohn unter 8,50 Euro. Bundes
weit arbeiten rund 800 000 Rentnerinnen und Rentner als Minijobber, um ihre Rente aufzustocken. Das sind alarmierende Zahlen. Und was bietet die Bundesregierung als Lösung an? Das Betreuungsgeld für Frauen und die Anhebung der Verdienstgrenze von Minijobs auf 450 Euro, also eine Beschäftigung ohne Sicherheit, aber mit Sicherheit eine Armutsgarantie im Alter. Das machen wir nicht mit.
Was wir brauchen, ist eine andere Beschäftigungskultur, existenzsichernde Arbeit und die Begrenzung von Leiharbeit und Minijobs.
(Beifall bei Antje Möller GRÜNE, Arno Mün- ster SPD, Tim Golke und Christiane Schnei- der, beide DIE LINKE)
Es kann nicht angehen, dass in Hamburg 36 000 Menschen trotz Beschäftigung auf Transferleistungen angewiesen sind, 8000 davon sogar bei Vollzeitbeschäftigung. Laut der Gewerkschaft ver.di gibt es in Hamburg mindestens 10 000 prekär beschäftigte Leiharbeiter in öffentlichen Unternehmen. Sie sind Staatsdiener zweiter Klasse. Nach dem Lohnskandal in der Leiharbeit in öffentlichen Unternehmen, beispielsweise bei der Stadtreinigung Hamburg und deren Tochtergesellschaft WERT GmbH, ist es dringlicher denn je, jetzt zu handeln. Es darf nicht sein, dass die Stadt Hamburg für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne bezahlt.