Protocol of the Session on November 28, 2012

Der Senat war sich der rechtlichen Problematik, dass das durch ein gesetzliches Verbot nicht zu regeln ist, bewusst. Um die Trinker- und Obdachlosenszene am Hauptbahnhof dennoch zu vertreiben, hat er den öffentlichen Raum der Deutschen Bahn AG unterstellt. Er hat die rechtliche Problematik umgangen, und diese Art und Weise des Vorgehens ist unerträglich.

(Beifall bei der LINKEN und bei Antje Möller GRÜNE)

Weg sind die Menschen mit der Vertreibung vom Hauptbahnhof nicht. Der bereits von mir erwähnte Kieler Sozialarbeiter hat dargestellt, dass und wie Kiel einen anderen Weg geht, nämlich unter anderem mit einem Trinkerraum. Er hat sehr einleuchtend dargestellt, dass dadurch eine Win-win-Situation in diesem Konflikt entsteht. Die Menschen, die sich dort sammeln, haben einen Raum, zu dem sie gehen können und in dem sie sich frei bewegen können, und die Menschen, die Angst haben, brauchen diese Angst nicht mehr zu haben. Der Senat hat, wie er in der Auswertung sagte, bisher keine Schlussfolgerungen aus den Kieler Erfahrungen gezogen. Das wird höchste Zeit. Stattdessen hat die SPD-Fraktion – dazu ist einiges gesagt worden – einen Zusatzantrag vorgelegt, der mit dem Thema der Anhörung wenig zu tun hatte, den sie aber bekanntermaßen – ich erinnere mich an die letzte Legislaturperiode – immer schon stellen wollte.

(Heiterkeit bei der SPD – Dr. Andreas Dres- sel SPD: Richtig!)

Wir wollen diesen Antrag punktweise abstimmen. Einige Punkte sind absolut belanglos, so will man auf die Wirtschaft zugehen oder etwas prüfen; das kann man machen. Aber dem harten Kern dieses Antrags, nämlich dem Einsatz von Jugendlichen als Alkoholtestkäufer, können und werden wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir halten es ebenso wie die GRÜNEN für mehr als problematisch, wenn Jugendliche instrumentalisiert werden und als eine Art verdeckte Ermittler oder V-Leute – ich weiß gar nicht, wie Sie das regeln wollen – eingesetzt werden. Deshalb werden wir diesen Punkt ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der SPDFraktion, Drucksache 20/5970. Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben eine ziffernweise Abstimmung beantragt.

Wer möchte Ziffer 1 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 mehrheitlich beschlossen.

Wer möchte sich Ziffer 2 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch Ziffer 2 mehrheitlich beschlossen.

Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 3 beschlossen.

Und wer möchte Ziffer 4 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 4 mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zum Bericht des Innenausschusses, Drucksache 20/5857.

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 36a, Drucksache 20/5877, das ist der gemeinsame Bericht des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien: Spielsuchtprävention auf Länderebene stärken und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg sowie Spielhallengesetz für Hamburg – Jugend und Spielerschutz stärken.

[Gemeinsamer Bericht des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksachen 20/110, 20/3228 und 20/3394: Spielsuchtprävention auf Länderebene stärken (Antrag der GAL-Fraktion) und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg (Antrag der SPD-Fraktion) sowie Spielhallengesetz für Hamburg – Jugend- und Spielerschutz stärken (Antrag der GAL-Frakti- on) – Drs 20/5877 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/5954 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Spielerinnen- und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg – Drs 20/5954 –]

Über diesen stimmen wir zuerst ab, wobei die GRÜNE Fraktion eine ziffernweise Abstimmung beantragt hat.

Wer möchte Ziffer 1 des Antrags aus Drucksache 20/5954 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.

Wer möchte sich Ziffer 2 anschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann hat auch Ziffer 2 keine Mehrheit gefunden.

Zum Bericht aus Drucksache 20/5877. Wer möchte hier Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 so beschlossen.

Wer stimmt Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte Ziffer 3 der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg aus Drucksache 20/3228 in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit in erster Lesung beschlossen worden.

Stimmt der Senat der für morgen vorgesehenen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Dann wird die zweite Lesung in der morgigen Sitzung durchgeführt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Bis morgen.