Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 20/108 mit Bezug auf Drucksache 20/3978: Schuldenbremse – Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.
[Antrag der CDU-Fraktion: Schuldenbremse – Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Drs 20/108 (20/3978) –]
Das Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg wurde in der vom Haushaltsausschuss empfohlenen Fassung aus Drucksache 20/3978 in unserer Sitzung am 10. Mai 2012 bereits in erster Lesung beschlossen. Ich möchte zur Klarstellung darauf hinweisen, dass es sich dabei um das Dreizehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt.
Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Ich stelle fest, dass zwischen dem 10. Mai 2012 und heute mindestens 13 Tage liegen. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefasst werden.
Das Sitzungspräsidium ist der Auffassung, dass mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Wer nun das Dreizehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Nach einstimmiger Auffassung des Präsidiums ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 45, Drucksache 20/4145, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Landesnachteilsausgleiche zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen endlich an die üblichen Standards in anderen Bundesländern anpassen!
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Landesnachteilsausgleiche zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen endlich an die übli
Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Mir ist mitgeteilt worden, dass hierzu aus den Reihen der Fraktionen der CDU, GAL und LINKEN gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Ist das der Fall? – Frau Özdemir, Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD schafft es immer wieder, bei mir für Verwirrung zu sorgen. Es werden ständig Prüfanträge zum Thema Inklusion eingereicht. Sie sagen, Sie nehmen dieses Thema ernst und ich frage mich, was eigentlich noch überprüft werden muss. Alles, was wir für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen brauchen, steht in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie sagen, Sie nehmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ernst. Dann sollten Sie auch die gleichberechtigte Teilhabe von Gehörlosen, Taubblinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ernst nehmen. Deshalb müssen wir über Nachteilsausgleiche sprechen, sie sind wichtig und dringend nötig und sie sind inklusionsfördernd. Die Menschen brauchen diese Nachteilsausgleiche, damit sie ihre Alltagsprobleme bewältigen können. Sie haben einen erhöhten Assistenzbedarf und brauchen gewisse Hilfsmittel wie sprechende Uhren und anderes. Ihnen bereiten im Alltag Dinge Probleme, die für uns ganz normal sind, wie zum Beispiel Arztbesuche, Behördengänge oder das Einkaufen. Ich finde es schade, dass Sie nicht einmal dazu bereit sind, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. In Bayern hat die SPD vor wenigen Wochen zusammen mit den Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht ein abgestuftes Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte und ein Taubblindengeld in doppelter Höhe des Blindengeldes vor. Das heißt also, in Bayern wird gehandelt und in Hamburg möchten Sie noch nicht einmal reden. Bei der Integration ist es ähnlich. Sie glauben, die Integration sei zum Nulltarif zu haben, genauso wie die Inklusion, was aber nicht der Fall ist.
Ich möchte nur noch eines sagen. Allen Abgeordneten, die gleich gegen die Überweisung unseres Antrags stimmen werden,
empfehle ich einen Besuch der Ausstellung "Dialog im Dunkeln". Vielleicht wird sich dann Ihre Sichtweise ändern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde meine fünf Minuten nicht ausschöpfen; darüber freuen sich sicherlich alle.
Zum Antrag der LINKEN: Wir werden uns enthalten, bedauern aber sehr, dass die SPD sich einer Überweisung an den Ausschuss verweigert, weil das Thema doch von einer Komplexität ist, die ein Fünfminutenbeitrag nicht umfassend erschöpfen kann.
Gerade wenn man das Thema Inklusion so weit nach vorn stellt – beim Thema Freiflächen waren wir uns eben einig –, dann sollte das im Ausschuss behandelt werden, da er der richtige Ort ist, wenn es um die Knete geht. Wir hätten uns gewünscht, genau abzuwägen, wie es in anderen Ländern aussieht, in welcher Höhe beispielsweise ein solcher Landesnachteilsausgleich erfolgen kann. Das lässt nämlich der Antrag der LINKEN offen. Deshalb hätten wir uns gewünscht, das Ganze im Ausschuss umfassend zu diskutieren, um dort in der Frage Inklusion von Menschen mit Behinderung zu einer Lösung zu kommen. Dieses Thema wird hier von einer breiten Mehrheit getragen, aber wenn es ans Eingemachte geht, dann ziehen Sie sich zurück. Das finde ich in diesem Fall sehr bedauerlich.
Obwohl die Stoßrichtung die richtige ist, werden wir uns beim Antrag der LINKEN in diesem konkreten Fall enthalten, weil nicht verdeutlicht wird, in welcher Höhe ein Nachteilsausgleich erfolgen soll. Da wir an der Schwelle der Haushaltsberatungen stehen, kann in der Kürze der Zeit dieses umfängliche Thema nicht erschöpfend behandelt werden. Das zur Begründung unserer Enthaltung.
Ich werde es kurz machen, aber ich muss noch einige Worte zur Inklusion und der Kritik aus den Oppositionsreihen sagen. Inklusion beinhaltet Beteiligung und noch viel mehr. Die betroffenen Menschen haben gesagt – und jetzt zitiere ich, Herr Präsident –:
Das ist mir gesagt worden. Frau Fegebank, Sie haben gesagt, wir müssen uns diesem Thema des Landesnachteilsausgleichs widmen.
Wir haben mit den Menschen gesprochen. Es gibt Hilfebedarf an dieser Stelle, aber nicht so, wie es in Ihrem Antrag steht. Frau Fegebank, wir werden uns diesem Thema noch widmen. Mehr möchte ich jetzt nicht sagen und Ihre Zeit nicht noch weiter in Anspruch nehmen.
Frau Abgeordnete, auch wenn Sie zitieren, müssen die Zitate dem parlamentarischen Sprachgebrauch entsprechen. Bitte beachten Sie das künftig.
Wer möchte den Antrag aus Drucksache 20/4145 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit abgelehnt worden.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 20/4267, Antrag der SPD-Fraktion: Offene Kinderund Jugendarbeit: Sozialräumliche Angebote stärken und Chancen im Rahmen der "Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen" wahrnehmen – Umsteuerungsfonds bezirkliche Kinder-, Jugendund Familienarbeit.
[Antrag der SPD-Fraktion: Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA): Sozialräumliche Angebote stärken und Chancen im Rahmen der "Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen" (GBS) wahrnehmen – Umsteuerungsfonds bezirkliche Kinder-, Jugendund Familienarbeit – Drs 20/4267 –]
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der FDP und der LINKEN an den Familien-, Kinderund Jugendausschuss überweisen.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – das ist mehrheitlich abgelehnt worden.