Aber natürlich sind wir auf Landesebene ebenso gefordert, und wir in Hamburg können das eine oder andere machen. Ich glaube, Herr Wersich, dass das von der Vorgängerregierung angestoßene Thema Bündnis für Altenpflege in die richtige Richtung weist. Das war ein erster Ansatz; ich komme gleich noch zu negativen Punkten. Es ging dabei insbesondere um die Schaffung von Ausbildungsplätzen.
Wir haben dort Steigerungen erreicht, müssen aber feststellen, dass sich nicht alle Betriebe an der Schaffung von Ausbildungsplätzen beteiligen. Nach wie vor gibt es Betriebe, die, indem sie ausbilden, wirtschaftlich gegenüber jenen benachteiligt sind, die sich nicht im Sinne der Pflege verhalten und nicht ausbilden. Diese Benachteiligung gilt es aufzuheben.
In der letzten Legislaturperiode haben wir – Sie können sich noch daran erinnern – über das Thema Ausbildung und Ausbildungsumlage in vielen Runden diskutiert.
Wir haben damals eine Expertenanhörung durchgeführt und feststellen müssen, dass die Einführung einer Ausbildungsumlage rechtlich umstritten war. Jetzt haben wir das Glück, dass es aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung diese Ausbildungsumlage nun geben kann. Wenn es die Möglichkeit gibt, für mehr Ausbildung zu sorgen, dann ist es das Gebot der Stunde, das auch zu tun; deshalb unser Antrag.
Ziel der Ausbildungsumlage ist es, einen Fonds zu schaffen, in den jeder Betrieb einzahlt, und dass Betriebe, die ausbilden, aus diesem Fonds die Ausbildungsvergütung zurück erhalten. Dieses Verfahren – ich weiß, dass CDU und andere darin ein bürokratisches Monster sehen – findet jedenfalls bei der saarländischen CDU großen Anklang. Die machen es nämlich so, und zwar zusammen mit der Privatwirtschaft und nicht als Behörde. In unserem Fall würde es die Hamburgische Pflegegesellschaft machen. Im Saarland hat man nachgewiesen, dass all die befürchteten negativen Auswirkungen nicht eingetreten sind, sondern dass dies im Gegenteil zu einer deutlichen Steigerung der Ausbildungszahl geführt hat; das wollen wir auch erreichen. Jeder Auszubildende mehr ist ein Stück Zukunft für die Pflege.
Weil wir schon so lange darüber diskutieren und rechtliche Problematiken nun beseitigt sind – auch die Hamburgische Pflegegesellschaft sieht das so –, halten wir es für richtig, jetzt nicht weiter zu diskutieren. Deswegen werden wir einer Überweisung nicht zustimmen. Es geht uns darum, jetzt ein klares Bekenntnis der Bürgerschaft einzuholen, jetzt zu sagen, wir wollen diese Maßnahme zum Wohle aller, insbesondere zum Wohle der Ausbildungsbetriebe, ergreifen. Wir wollen, dass der Senat berichtet, und wenn es dann noch die Notwendigkeit zur Nachsteuerung gibt, dann können wir das gemeinsam entwickeln, aber es muss jetzt gehandelt werden und es darf nicht weiter verschoben werden.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Anmerkungen zum Thema Pflege insgesamt machen und wie wir damit in der Bürgerschaft umgehen. Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang auch die ehemals städtische Gesellschaft PFLEGEN & WOHNEN eine große Verantwortung hat. Wir alle haben von dieser Tarifauseinandersetzung gehört, bei der es darum ging, dass ein vorgelegter Tarifvertrag, der fast zu 100 Prozent mit dem Arbeitgeber abgestimmt war, kurzfristig von diesem zurückgezogen worden ist. Einige Vertreter aus der Bürgerschaft waren damals bei der ver.di-Veranstaltung
und haben mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diskutiert. Damals bot sich die einmalige Chance, eine Erklärung zu verfassen, mit der alle Fraktionen gemeinsam – ob SPD, GAL, LINKE, CDU oder FDP – die Beteiligten auffordern, die Tarifverhandlungen zum Wohle der Stadt und der Beschäftigten fortzuführen. An dieser Stelle muss ich, Herr Wersich, ein Wort an Ihre Fraktion richten. Sie haben damals PFLEGEN & WOHNEN privatisiert, darüber muss man heute nicht mehr streiten, auch wenn wir es für einen schwerwiegenden Fehler halten. Aber als es dieses einmalige Angebot gab, zusammen mit allen Fraktionen im Sinne der Beschäftigten dazu aufzufordern, die Tarifverhandlungen fortzusetzen, haben Sie gekniffen. Das war – ich will nicht sagen schändlich, dann bekomme ich gleich Ärger – nicht im Sinne der Beschäftigten, das war auch nicht im Sinne der Stadt. An dem Punkt sind Sie Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachgekommen, Herr Wersich.
Lassen Sie uns zusammenfassen. Das Bündnis für Altenpflege war ein richtiger Anfang, das muss fortgeführt werden.
Es gibt diverse Maßnahmen wie Nachschulung oder Umschulung. Hier sind wichtige Weichen gestellt worden und die Beschäftigten haben zusammen mit den Arbeitgebern den Tarifvertrag bei PFLEGEN & WOHNEN abgeschlossen. Das waren wichtige Schritte, lassen Sie uns einen weiteren Schritt mit der Ausbildungsumlage machen. Sie wird zu mehr Ausbildungsplätzen in Hamburg führen und das ist in unser aller Interesse. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kienscherf, Sie haben eben behauptet, der alte Senat hätte in einer sehr entscheidenden Frage gekniffen.
Sie haben sehr viel Gutes und Schönes zur Pflege gesagt, aber Sie haben bei der Frage gekniffen, wie genau Sie die Ausbildungsumlage sauber umsetzen wollen, so, dass sie juristisch abgesichert ist.
Es ist das gute Recht einer ehemaligen Oppositionsfraktion, seinerzeit erfolglose Anträge wieder aus der Schublade zu holen, wenn man an der Regierung ist. So machen Sie es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auch mit Ihrem heutigen Antrag. Im Jahr 2008 haben Sie einen Antrag mit gleichem Ziel, der damals einvernehmlich und anders als heute an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, nach einer sehr ausführlichen Expertenanhörung, in der sehr differenzierte Argumente ausgetauscht wurden, zurückgezogen, und zwar wegen eines damals noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens. Jetzt legen Sie ihn wieder vor. Warum? Weil Sie nach dem mittlerweile ergangenen Urteil aus dem Jahr 2009 meinen, es herrsche nun Rechtssicherheit und damit sei der Weg frei für eine solche Umlage.
Wie ist nun die Rechtslage? In Paragraf 25 erlaubt das Altenpflegegesetz den Ländern, zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern von den Pflegeeinrichtungen und den Diensten Ausgleichsbeiträge zu erheben, einerlei, ob diese selbst ausbilden oder
Genau um diese Mangelprognose ging es im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Land Sachsen hatte nämlich solche Ausgleichsbeträge eingeführt, dagegen hatte eine Einrichtung geklagt und letztendlich vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht macht in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 vor allem drei Gesichtspunkte geltend.
Erstens: Der Normalfall sei, dass die Ausbildung durch die ausbildenden Betriebe finanziert und zu einem erheblichen Teil über die Pflegesätze und die Leistungsvergütung abgedeckt werde. Außerdem liege es im Interesse der betroffenen Einrichtungen und Dienste, selbst für genügend Nachwuchs zu sorgen. Nur – ich zitiere –
"… wenn besondere Umstände in ihrem Land die Gefahr begründen, dass sich diese Regelerwartung nicht erfüllt",
darf die Landesregierung eine Ausbildungsumlage einführen. Das hängt damit zusammen, dass das Bundesverfassungsgericht solche Sonderabgaben – und um die handelt es sich hier – mit sehr engen Grenzen belegt. Laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil ist also die Umlage die Ausnahme, nicht die Regel.
Zweitens: Das Bundesverwaltungsgericht macht zudem sehr strenge Auflagen dazu, wie ein Land seine Aussagen über einen Mangel an Ausbildungsplätzen treffen muss. Das Gericht erwartet klar nachvollziehbare Berechnungsmethoden, die man auf den Seiten 13 folgende genau nachlesen kann. Im letzten Februarheft einer renommierten Fachzeitschrift beschäftigt sich eine Gruppe von Forschern einzig und allein mit der Frage, wie man wissenschaftlich seriös diese Prognose zum künftigen Fachkräftebedarf der Altenpflege berechnen kann. Da genügt es nicht, pauschal wie im SPDAntrag zu erklären, in der Hamburger Altenpflege gäbe es einen Fachkräftebedarf, der durch die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht ausreichend abgedeckt sei. Ihre Aussage, es gäbe in Hamburg zurzeit deutlich mehr qualifizierte Interessenten für eine Altenpflegeausbildung als Ausbildungsstellen, verwundert jedenfalls, berichten doch Träger nach wie vor eher das Gegenteil: In Hamburg fehlten derzeit weniger die Plätze als vielmehr die dafür geeigneten Bewerber.
"Eine Landesregierung darf das Ausgleichsverfahren […] nicht allein deshalb einführen, weil sie die Nichtbelastung der nichtausbildenden Betriebe für ungerecht hält oder weil sie Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Betriebe vermeiden will."
Genau diese Begründung aber führt der SPD-Antrag an. Diese Überlegung ist durchaus berechtigt, aber sie reicht eben nicht für die rechtssichere Einführung der Umlage.
In anderen Bundesländern, mögen Sie nun einwenden, gibt es die Ausgleichsabgabe längst, etwa in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg – übrigens zu CDU-Zeiten eingeführt –
oder jüngst im Saarland und demnächst in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Ausbildungsplätze tatsächlich gestiegen, allerdings sind dort noch immer nicht alle der rund 3000 kostspieligen Widersprüche abgearbeitet. Was ich damit sagen will: Die CDU-Fraktion ist nicht grundsätzlich gegen eine solche Umlage, aber anders, als von Ihnen dargestellt, sind die Hürden für die Einführung der Umlage hoch und nicht mal eben mit einem flotten Antrag zu nehmen. Wir hatten daher erwartet – Herr Schäfer, Sie haben es sicher gemerkt –, dass die SPD selbstverständlich einer Überweisung an den Gesundheitsausschuss zustimmen würde. Schließlich haben auch Sie das Bundesverwaltungsgerichtsurteil sorgfältig gelesen und erinnern sich sicher an die ausführlichen Pro-und-Kontra-Argumente der Experten aus der damaligen Anhörung. Zu klären wäre etwa, ob sich die Lage seit damals verändert hat, ob Hamburg einen tatsächlichen oder drohenden Mangel an Ausbildungsplätzen belegen kann, ob dem vor allem über eine Umlage begegnet werden sollte und ob diese, wie Sie fordern, auch für Gesundheits- und Pflegeassistenten zulässig ist.
Wichtig wäre auch zu wissen, wie sich der Senat das Verfahren im Einzelnen vorstellt. Der Verwaltungsaufwand, das zeigt Baden-Württemberg, ist nämlich erheblich. Auch Berechnung und Höhe der Ausgleichsbeiträge und damit die Frage, welche Kosten am Ende auf die Patientinnen und Patienten, auf die Pflegekassen und nicht zuletzt auf die Stadt als Sozialhilfeträger zukommen, ist offen. Das alles hätten wir gern im Gesundheitsausschuss geklärt. Auch DIE LINKE sieht offenbar Klärungsbedarf, das zeigt ihr Antrag. Ihre Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung halten wir angesichts der doch sehr unterschiedlichen