Protocol of the Session on May 9, 2012

"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Dr. Margarete Schuler-Harms: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen nun als vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Mehmel, die Bürgerschaft hat soeben auch Sie zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Im Namen des ganzen Hauses beglückwünsche ich Sie zur Wahl. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?

Friedrich-Joachim Mehmel: Ja, gern.

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

Auch Sie haben nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor Antritt Ihres Amtes vor der Bürgerschaft den erforderlichen Eid zu leisten. Ich lese auch Ihnen den Wortlaut vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Friedrich-Joachim Mehmel: Ich schwöre es, so wahr mit Gott helfe.

Dann darf ich auch Ihnen im Namen des ganzen Hauses die herzlichsten Glückwünsche aussprechen, eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, viel Glück und auch Ihnen Befriedigung bei Ihrer Aufgabe wünschen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Pradel, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?

Joachim Pradel: Ich nehme die Wahl an.

Als bisheriges vertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts haben Sie den Eid nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor unserem Hause bereits geleistet. Eine erneute Vereidigung ist nicht erforderlich.

Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihre Amtsführung, weiterhin eine glückliche Hand dabei, viel Glück und auch Ihnen Befriedigung für Ihre Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, wir fahren fort. Die Glückwünsche reißen nicht ab. Ich kann Ihnen noch eine weitere freudige Mitteilung machen, die unsere Kollegin Birgit Stöver betrifft. Sie ist am 20. April Mutter eines Sohnes namens Arne geworden. Liebe Frau Stöver, im Namen des ganzen Hauses ganz herzliche Glückwünsche.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Dann kommen wir zu Punkt 5 unserer Tagesord

nung, Drucksache 20/3941, Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs durch die Bürgerschaft.

[Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs durch die Bürgerschaft – Drs 20/3941 –]

Auch für diese Wahl sind Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren also wieder so, dass Herr Hakverdi und Herr Wankum abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen, den Stimmzettel entgegenzunehmen und in der Wahlkabine das entsprechende Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung auszufüllen. Der Stimmzettel ist bitte jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Sie kennen das, nach der Wahlhandlung stecken Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Ich bitte jetzt Herrn Hakverdi, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Es wäre hilfreich, wenn alle soweit zuhören könnten, dass sie zumindest ihren eigenen Namen auch mitbekommen.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen)

Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, nun die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 17.46 Uhr

Wiederbeginn: 17.55 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Bitte nehmen Sie Platz.

Uns liegt jetzt das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs vor. Es sind 117 Stimmzettel abgegeben worden, keiner war ungültig, alle gültig. Herr Dr. Stefan Schulz erhielt 78 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.

Nach Artikel 71 Absatz 4 unserer Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Ja-Stimmen. Herr Dr. Stefan Schulz hat 78 Ja-Stimmen erhalten und

ist somit zum Präsidenten des Rechnungshofs gewählt worden.

(Zuruf aus dem Plenum: Bei einer Zwei-Drit- tel-Mehrheit ist er nicht gewählt worden!)

Verzeihung, ich unterbreche kurz die Sitzung.

Meine Damen und Herren! Ich muss mich für den Zahlendreher entschuldigen, der mir eben unterlaufen ist und der aus 78 Stimmen 87 gemacht hat. Das macht die Sache aber nicht besser. Herr Dr. Stefan Schulz hat die vorgeschriebene Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft nicht erhalten, 78 Stimmen sind nicht ausreichend. Er ist somit nicht gewählt worden.

Ich unterbreche die Sitzung für eine Sitzung des Ältestenrats.

Unterbrechung: 17.58 Uhr

Wiederbeginn: 20.23 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Mir ist mitgeteilt worden, dass es einen Antrag zur Geschäftsordnung gibt. – Herr Dr. Dressel, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt mit Drucksache 20/4155 der Antrag des Senats vor, einen Personalvorschlag erneut zu unterbreiten, über den wir vorhin abgestimmt haben. Wir haben in den Fraktionen und im Ältestenrat lange über alle möglichen Facetten dieses in der Tat für das Parlament nicht schönen Vorgangs debattiert.

Wir als SPD-Fraktion sind nach zwei Beratungen unserer Fraktion eindeutig und einstimmig zur Auffassung gelangt, dass es in einer solchen Situation besser ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Es ist auch im demokratischen Verständnis nichts Ungewöhnliches, einen erneuten Wahlgang vorzusehen, auch wenn er am selben Tag stattfindet. Ich glaube, das kennt jeder aus seinen Parteien oder Fraktionen. Wir haben dabei abgewogen, dass die Möglichkeit einer Beschädigung von Personen im Amt des Rechnungshofs wesentlich höher ist, wenn wir das auf irgendwann verschieben. Wir wollen jetzt zu einer Entscheidung kommen. Deshalb stellen wir nach Paragraf 26 Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz unserer Geschäftsordnung den Antrag, die Drucksache 20/4155 an dieser Stelle auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das Wort hat Herr Kerstan.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einen größeren Schaden kann man dem Amt des Präsidenten des Rechnungshofs von Hamburg gar nicht zufügen, als mit dem, was wir hier gerade erleben müssen.

(Dr. Christel Oldenburg SPD: Dann hätten Sie ihn mal wählen müssen, Herr Kerstan!)

Es hat eine Abstimmung stattgefunden, bei der der Vorschlag des Senats in diesem Haus nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht hat. Ein zweiter Wahlgang ist nicht vorgesehen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen und verbraucht. Ob es in dieser Situation überhaupt zulässig ist, diesen Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen,

(André Trepoll CDU: Das steht in der Ge- schäftsordnung!)

ist äußerst umstritten. Wir haben eben im Ältestenrat sehr lange darüber geredet und es wurden sehr unterschiedliche juristische Positionen ausgetauscht. Nachdem die drei kleineren Fraktionen in diesem Haus ihr Einvernehmen nicht erteilt haben, beschließen nun die beiden großen Fraktionen mit einem herbeigesuchten, bisher bei vielen in der ersten Sitzung des Ältestenrats auch nicht für möglich gehaltenen Geschäftsordnungstrick die Wiederholung der Wahl am gleichen Tag.

(Zurufe von der SPD: Oh, Oh! – Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist kein Trick!)

Das fügt dem Amt des Präsidenten des Rechnungshofs wirklich einen großen Schaden zu.