Deshalb ist der Weg, den wir gehen, der richtige Weg. Wir haben Unterstützung bekommen von der Handelskammer, vom Industrieverband und vom Bund der Steuerzahler. Außerdem gab es, das sollte man sich an einem Tag wie dem heutigen auch noch einmal zu Gemüte führen, vor einigen Wochen eine repräsentative Umfrage – zu einem Zeitpunkt, an dem wir für unser Modell noch gar keine Werbung gemacht haben, sondern es war gerade erst vorgestellt worden. 43 Prozent haben für dieses Modell gestimmt,
obwohl es noch gar nicht beworben war. Aber es gab vorher schon ein Volksbegehren, in der für die 100-Prozent-Variante massiv in der ganzen Stadt geworben wurde. Das heißt, so schlecht, wie Sie es darstellen, ist dieses Modell in der öffentlichen Wahrnehmung gar nicht.
Wer nun aber glaubt – und das geht in Richtung CDU und FDP, die diese Position auch in den Ausschussberatungen vertreten haben –, es werde schon alles gut und die Stadt solle sich einfach heraushalten, dem sage ich, dass das weder im Sinne von Gemeinwohlorientierung noch im Sinne von Klimaschutz oder Versorgungssicherheit sein
Wir zeigen mit unserem Modell einen Mittelweg auf, und zwar einen bezahlbaren Mittelweg, der über die reine Frage des Netzanteils hinausgeht. Das ist ein entscheidender Punkt: Wir diskutieren zu viel über Prozentzahlen und zu wenig darüber, was in Bezug auf die Energiewende in Hamburg noch alles in den Vereinbarungen steht. Wir haben durch die Kooperationsverträge einen relevanten Einfluss auf die Energiepolitik der Unternehmen; sie ermöglichen eine Fülle von Maßnahmen, die Sie mit einem 100-prozentigen Eigentum an den Netzen niemals durchsetzen könnten. Sie hätten dann zwar 100 Prozent der Netze, aber keinen Einfluss auf ganz viele Fragen, die mit der Energieerzeugung zusammenhängen. Deswegen gehört das Gesamtpaket in die Betrachtung und nicht nur der Prozentanteil.
Wir wollen einen Mittelweg zwischen den Varianten Heraushalten und 100-Prozent. Das Einzige, worüber Sie sich einig sind, ist, dass Sie diesen Mittelweg nicht wollen. Ansonsten sind Sie in der Energiepolitik diametral unterschiedlicher Auffassung, und deswegen kann man so eine Energiewende mit den von Ihnen vertretenen Positionen nicht herbeiführen.
Das ist auch richtig so, wenn man in der Sache vorankommen will und es darum geht, Investitionen für die Stadt und für die Energiewende auszulösen. Ich sage ganz klar, dass ich mir zum Thema Atomausstieg andere Äußerungen von E.ON und Vattenfall gewünscht hätte, aber unsere Partnerschaft wird auf den niedergelegten Vertragskonditionen basieren. Die Energieversorgungsunternehmen E.ON und Vattenfall haben sich glasklar zu den Zielen unserer Energiewende bekannt. Das ist die Vertragsgrundlage und darum geht es hier.
Es kursierten in den letzten Wochen und Monaten eine ganze Reihe von Falschmeldungen und Falschbehauptungen. Mittlerweile sind es so viele, dass es den Nachmittag sprengen würde, auf alle einzugehen. Aber in den Ausschussprotokollen können Sie nachlesen, dass bereits vieles ausgeräumt ist.
Das ist falsch. Es kann über die Kaufpreisanpassungsklausel – das steht in den Verträgen und in der Drucksache – nachjustiert werden, sodass für Hamburg kein Schaden entsteht.
Zweite Behauptung: Hamburg habe kaum Einfluss. Auch das ist falsch. Bei Investitionsentscheidungen geht nichts ohne uns, die Energiewende-Ziele sind konstitutiver Vertragsbestandteil, auf deren Einhaltung die Stadt bestehen kann, und wir haben in den Verträgen zahlreiche Mitwirkungsrechte vereinbart und sind überproportional in den Aufsichtsgremien vertreten. Zeigen Sie uns doch einmal eine 25-Prozent-Beteiligung, bei der die Stadt so viel herausholen kann. Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen.
Dritte Behauptung: Hamburg könne keinen Einfluss auf Geschäftsführerbestellungen nehmen. Auch das ist falsch. Hamburg hat sehr wohl ein Ablehnungsrecht. Und wenn ein Atomlobbyist Geschäftsführer in einer Netzgesellschaft werden soll, dann wird die Stadt das ablehnen. Wir werden darauf achten, dass nur der Geschäftsführer werden kann, der die Gewähr bietet, die Energiewendeziele der Stadt zu unterstützen; da können Sie ganz sicher sein.
Vierte Behauptung, die heute noch einmal durch die Gazetten geisterte: Das Innovationskraftwerk stehe nur auf dem Papier, über den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt suche man eine Ausstiegsstrategie. Auch das ist falsch. Das "Ob" ist klar, die Frage ist nur, wo es entsteht, in Wedel oder in Stellingen. Das wird im Moment mit Hochdruck geprüft. Wir haben diesen Aspekt des Prüfens noch einmal als Zusatzpunkt in unseren Antrag aufgenommen, weil uns das wichtig ist, aber das "Ob" steht nicht infrage, das möchte ich noch einmal betonen.
Fünfte Behauptung: Die Garantiedividende lohne sich nur für die Unternehmen und nicht für die Stadt. Auch das ist falsch. Die Garantiedividende ist risikolos, deswegen heißt sie Garantiedividende.
Logischerweise gibt es diese Dividende nur, wenn man Minderheitseigner ist, das ist das Wesen einer Garantiedividende. Das kann dann in der Tat auch nachverhandelt werden, aber es geht erst einmal um diesen Zeitraum. Natürlich haben dann beide Seiten die Möglichkeit, vertragliche Veränderungen
Nein, ein gutes Geschäft für die Stadt. Zeigen Sie bitte einmal, wie das von Ihnen favorisierte Modell funktionieren soll. So geht es nämlich nicht, meine Damen und Herren.
Sechste Behauptung: Der Senat habe nicht sorgfältig verhandelt und die Unternehmen nicht ordentlich geprüft – Stichwort "Due Diligence", seit einigen Wochen das Lieblingswort von Herrn Kerstan und anderen in diesem Hause. Auch das ist falsch. Ich empfehle dem klagefreudigen Kollegen Kerstan nachdrücklich, in den Schriftsätzen seines letzten Verfahrens gegen Hapag-Lloyd nachzulesen, unter welchen rechtlichen Maßstäben "Due Diligance" erforderlich ist. Sie werden feststellen, dass der Senat auch in diesem Fall seinen Sorgfaltsmaßstäben gerecht geworden ist.
Insofern ist auch diese Behauptung schlicht falsch, und sie ist auch in den Ausschussberatungen widerlegt worden.
Siebte Behauptung – man könnte das beliebig fortführen, ich fasse das ein bisschen zusammen –: Der Senat habe den Deal im Geheimen eingefädelt, dabei den Volkswillen missachtet und ihn intransparent durch die Bürgerschaft gepeitscht. Das ist großer Unsinn, wenn man sich die Beratungsgeschichte der letzten Monate anschaut. Unser Modell stand im Wahlprogramm. Jeder Bürger dieser Stadt wusste ganz genau, mit welchem Modell zum Thema Netzerückkauf wir in die Diskussion gehen würden. Vor einem Jahr hat die Bürgerschaft den Senat beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, wir haben hier ein Pflichtenheft für diese Verhandlungen formuliert. Der Senat hat das aufgegriffen, er hat verhandelt und er hat geliefert. Wir haben dann in zig Sitzungen im Umwelt- und Haushaltsausschuss darüber beraten, es gab Anhörungen und freiwillige Aktenvorlagen. Wir haben als Regierungsfraktion – das ist mir wichtig, zu betonen – einen sehr breiten Raum für Beratungen geschaffen, damit auch wirklich alle Fragen gestellt und beantwortet werden konnten. Soviel zum Thema parlamentarische Beteiligung.
Zum Thema Volksentscheid: Obwohl die Verfassung es nicht von uns verlangt, haben wir in die Verträge die Rückabwicklung für den Fall, dass der Volksentscheid im Sinne der Bürgerinitiative entschieden wird, mit aufgenommen. Das ist nicht selbstverständlich gewesen, sondern war ein Zugeständnis an die politische Kultur in dieser Stadt.
Obwohl wir uns in den Ausschüssen auf einen Beratungsfahrplan verständigt haben, der für heute die Abstimmung in erster und vielleicht auch in zweiter Lesung vorsieht – ansonsten findet diese Anfang Mai statt, das ist in Ordnung –, kommt von der FDP heute der Antrag, alles noch einmal unter Vorbehalt zu stellen. Wir sollen erst entscheiden, wenn der geschätzte Rechnungshof zu einer Stellungnahme gekommen ist, wobei wir gar nicht wissen, ob es überhaupt eine Prüfung geben wird.
Frau Schneider, wenn man sich interfraktionell auf einen Beratungsfahrplan verständigt, dann erwarten wir auch, dass man sich an ihn hält. Das ist ein Anspruch, den eine Mehrheitsfraktion haben muss, und das gehört auch zur Demokratie.
Wir sind in der Frage der Rechnungshofprüfung gar nicht weit weg von Ihnen, wir haben in der letzten Sitzung selber ein solches Ersuchen formuliert, denn wenn der Rechnungshof sich das anschaut, dann soll er beide Modell prüfen: das Modell des Senats und das Modell der Initiative. Das gehört zur Fairness einfach dazu. Wir haben über das Thema Volksentscheid eben schon gesprochen. Wenn der Rechnungshof der Prüfung zustimmt, dann werden seine Ergebnisse, wie es üblich ist, auch vorgestellt werden. Und dann werden die Bürgerinnen und Bürger sich vor einem möglichen Volksentscheid selber ein Bild machen können über die haushalterischen Auswirkungen des einen und des anderen Modells. Das ist völlig in Ordnung, aber deswegen können wir trotzdem heute zu einer Entscheidung kommen.
Wir haben als Regierungsfraktion einige Zusatzpunkte formuliert – als Bekräftigung, nicht aus Misstrauen.