Protocol of the Session on August 25, 2011

[Antrag der FDP-Fraktion: Alle Hamburger Grundschüler müssen schwimmen lernen! – Drs 20/1050 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/1332 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der GAL-Fraktion: Jedes Kind soll schwimmen lernen – Wassergewöhnung schon im Vorschulalter fördern – Drs 20/1332 –]

Beide Anträge möchte die SPD-Fraktion an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Kaesbach, bitte.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben ein Problem in Hamburg und das ist die hohe Nichtschwimmerquote der Viertklässler. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, kurz DLRG, erklärte im "Hamburger Abendblatt" vom 27. Mai 2011, dass fast jedes zweite Kind in Hamburg nach der vierten Klasse nicht schwimmen könne.

(Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel übernimmt den Vorsitz.)

Bei Kindern aus sozial schwachen Stadtteilen sind laut DLRG oftmals weniger als 5 Prozent überhaupt schwimmfähig, in den einkommensstärkeren Wohngegenden hingegen fast 100 Prozent. Ob es sich hierbei um 46 Prozent der Schüler handelt, die nicht über das Bronze-Abzeichen verfügen, oder um 41 Prozent, wie es den Zahlen der Antwort des Senats vom 7. Juni auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Joachim Bischoff zu entnehmen ist, spielt nur eine geringe Rolle. Fakt ist, dass fast die Hälfte der Kinder am Ende der vierten Klasse nicht schwimmfähig ist. Und das bedeutet ein sehr hohes Lebensrisiko und eine erhebliche Einschrän

kung der Lebensqualität und der Gesundheitserziehung für die betroffenen Kinder.

(Beifall bei der FDP)

Daher ist es geboten zu handeln. Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit sicher schwimmen können.

Es finden bereits Angebote für Kinder im Vorschulalter statt, so wie die Initiative "Ab ins Wasser – aber sicher", die im Zusammenwirken mit der Stadt Hamburg, der Bäderland Hamburg GmbH, des Hamburger Schwimmverbands und der DLRG durchgeführt wird. Im Jahr 2010 haben hier 4600 Kinder teilgenommen, deren Mehrheit zwischen vier und acht Jahren alt ist. Die Wassergewöhnungskurse werden insbesondere von Kitas genutzt. Darüber hinaus bietet die DLRG als Wassersicherheitsangebot die DLRG/NIVEA-Kindergartentage an. Das ist alles sehr gut.

Es ist aber ein Unterschied, ob 4600 Kinder zwischen vier und acht Jahren früh an das Wasser gewöhnt werden und knapp 30 Kitas sich an den Kursen beteiligen oder ob die Förderung zur Wassergewöhnung verpflichtend zum Bildungsplan der Kitas und in den Schulen, beginnend mit der zweiten Klasse, eingeführt wird. Und genau das fordern wir.

(Beifall bei der FDP)

Wir fordern eine Prüfung, inwieweit bei der Bildungsrichtlinie für Kindertagesstätten mindestens ein Tag pro Monat eingebaut werden kann, an dem Wassergewöhnung und Wasserbewältigung behandelt wird. Darüber hinaus fordern wir die Einführung des Schwimmunterrichts schon ab der zweiten Klasse. Uns ist klar, dass die Kapazitäten von Bäderland Hamburg begrenzt sind. Deshalb befürworten wir die Forderung der GAL nach einer Prüfung, ob private Schwimmbäder oder Lernschwimmbecken für die Vergabe von Wasserzeiten durch die Stadt Hamburg genutzt werden können.

Es gibt nun einmal zunehmend Kinder, die eine Scheu vor dem Wasser haben. Wenn diese Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an das Wasser gewöhnt werden, dann besitzen sie im Schulschwimmunterricht bessere Voraussetzungen für das Erlernen des Schwimmens. Außerdem besteht unter den Experten Einigkeit darüber, dass Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren am leichtesten schwimmen lernen. Das bereits bestehende Wassersicherheitsprojekt "Ab ins Wasser – aber sicher!" sollte daher weiter ausgebaut und verstärkt in Kooperation mit den Kindertagesstätten angeboten werden. Dabei sollen insbesondere Kinder aus den sozial schwachen Stadtteilen besser gefördert werden, zum Beispiel durch Schwimmlerncamps in den Ferien oder Projektwochen in der Schule.

(Dora Heyenn)

Wann kann ein Kind denn nun eigentlich schwimmen? Damit die Schwimmfähigkeit der Kinder vor allem richtig eingeschätzt werden kann, muss über die Definition unbedingt Einigkeit herrschen. Der Senat unterscheidet in seiner Antwort auf die vorhin bereits erwähnte Schriftliche Kleine Anfrage von Joachim Bischoff zwischen Schwimmfähigkeit und schwimmen können. Schwimmfähig ist demnach – ich zitiere –:

"[…]Wer sich (…) zielgerichtet im Wasser ohne Hilfsmittel an der Wasseroberfläche über eine längere Distanz (i.d.R. gilt der 'Maßstab' von mindestens 25 m ohne Pau- sen) fortbewegen kann."

Gemäß Senatsauffassung sind demnach die Kinder schwimmfähig, welche das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" haben, sich also 25 Meter ohne Pause über Wasser halten können. Ich betone, dass es sich bei dem "Seepferdchen" lediglich um ein Motivationsabzeichen handelt. Mit dieser Definition kommt man bei Umfragen zur Schwimmfähigkeit bei Grundschülern natürlich zu viel besseren Ergebnissen. Von schwimmen können ist laut derselben Antwort des Senats wiederum die Rede – ich zitiere noch einmal –:

"Werden alle vier Voraussetzungen (Was- servertrautheit, Beherrschung wasserspezifi- scher Fortbewegungsmöglichkeiten, Fähig- keiten richtig einschätzen, zielgerichtet im Wasser fortbewegen) erfüllt und können diese situationsgerecht angewandt werden, wird von 'schwimmen können' gesprochen werden."

Also ist schwimmfähig, wer das "Seepferdchen" erhält, sicher schwimmen kann, wer sich erfahren im Wasser bewegen kann. Ich führe das so genau an, weil die Definition bei der Evaluierung der schwimmfähigen Kinder beziehungsweise bei Kindern, die schwimmen können, eine sehr große Rolle spielt.

Jetzt kommt noch eine Definition, und zwar die Definition für sicheres Schwimmen. Diese steht in der Vereinbarung über die Gültigkeit der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen in Verbänden und Schulen", dem unter anderen der Deutsche Schwimmverband und die DLRG angehören. Darin steht:

"Sicher schwimmen heißt, mit jeder Situation im Wasser klarzukommen! (…) sich unter Wasser genauso gut zurechtzufinden wie über Wasser (…) 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen zu können (…)."

Diese Definition kommt dem Deutschen Jugendschwimmabzeichen "Bronze" sehr nahe; das 200-Meter-Schwimmen muss in höchstens 15 Minuten bewältigt werden.

Unsere Schlussfolgerung daraus ist: Wenn ein Abzeichen bei den Erhebungen von Kindern, die schwimmen können, als Maßstab genommen wird, dann sollte es das Jugendschwimmabzeichen "Bronze" sein und nicht das Motivationsabzeichen "Seepferdchen". Allenfalls sollte man sich überlegen, ob nicht auch Kriterien der Schwimmsicherheit bei den Grundabzeichen mit berücksichtigt werden sollten. Die Eltern mit Definitionen von "schwimmen können" und "schwimmfähig" zu irritieren, ist fast fahrlässig. Mit einem "Seepferdchen" ist man einfach nicht schwimmfähig. Nicht umsonst heißt es in der vorhin erwähnten Vereinbarung für das Anfängerzeugnis "Seepferdchen", dass es eine vorbereitende Prüfung auf das Schwimmen sei. Der Senat sollte sich also eindeutig festlegen und dafür sorgen, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit das Schwimmabzeichen "Bronze" erreicht.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 trägt die Bäderland Hamburg GmbH die Verantwortung für den Schwimmunterricht an den Schulen. Demnächst stehen die Vertragsverlängerung und damit ein neuer Vertrag zwischen der zuständigen Behörde und der Bäderland Hamburg an. Angesichts der erschreckenden Zahlen der Kinder, die nicht schwimmfähig sind, sind daher Vertragsänderungen und Überprüfungsmaßnahmen angezeigt. Jährliche Bestandsaufnahmen der Schwimmfähigkeiten der Grundschüler sollten weiterhin als Kontrolle für die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen dienen.

Ich komme zum Antrag der Grünen. Die Grünen fordern in Punkt 1, die Wassergewöhnung in die Bildungsempfehlungen der Kitas aufzunehmen. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Allerdings ist unser Vorschlag konkreter. Wir fordern unter Punkt 3 die Einführung eines Tages für Wassergewöhnung in die Bildungsrichtlinien. Aber was geschieht normalerweise bei der Aufnahme einer Empfehlung? Bei allgemeinen Formulierungen läuft man doch wieder Gefahr, dass es an der Umsetzung hapert.

Ich komme zu Punkt 2 des GAL-Antrags. Es soll ein neues Konzept entwickelt werden, wie die Wassergewöhnung und das Frühschwimmen im Vorschulalter eingeführt werden können. Das ist erst einmal gut so, jedoch kostet die Entwicklung eines Konzepts Zeit und Geld. Das Projekt "Ab ins Wasser – aber sicher!" gibt es bereits. Ein Ausbau wäre auf der bestehenden Grundlage, wie wir es in unserem Punkt 4 fordern, einfacher und effektiver. Aber ich bin mir sicher, dass wir hier schon irgendwie zusammenkommen.

In Punkt 3 möchte die GAL die Entwicklung eines Fortbildungsangebots für pädagogische Kräfte, speziell für die Wassergewöhnung. Muss hier wirklich ein neues Angebot entwickelt werden? Die DLRG bietet bereits Kurse in Wassergewöhnung

für pädagogische Kräfte an. Auch hier kann auf dieser Grundlage aufgebaut werden.

Punkt 4: ausreichende Berücksichtigung der DLRG bei der anstehenden Neuordnung der Nutzung der geförderten Schwimmzeiten. Die DLRG hat in der Tat eine wichtige Position und Aufgabe im Bereich der Schwimmausbildung und des Trainings. Natürlich sollte sie für die Ausbildungs- und Weiterbildungskurse ausreichend Berücksichtigung finden. Allerdings steht dem Senat und dem Schwimmverband eine große Aufgabe bei der Neuverteilung der geförderten Schwimmzeiten zu. Die Bedarfe der Schwimmschüler, Schwimmvereine, Leistungsschwimmer und nicht zu vergessen der ganz normalen Nutzer müssen alle harmonisiert werden. Insofern spricht hier noch mehr für die Prüfung, ob externe Wasserflächen bei der Vergabe mit genutzt werden können.

Damit in Zukunft kein Hamburger Grundschulkind mehr ertrinkt, damit die Gesundheit unserer Kinder gefördert wird, damit gewährleistet ist, dass alle Kinder in Hamburg am Ende ihrer Grundschulzeit auch wirklich schwimmen können – zumal in der sogenannten Sportstadt Hamburg –, bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Lein, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Antrag kommt zur rechten Zeit, denn die Ergebnisse des Schwimmunterrichts, den Bäderland im Auftrag der Stadt für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen anbietet, sind alles andere als zufriedenstellend, dies allerdings nicht erst seit Beginn der 20. Legislaturperiode. Die SPD und das ganze Parlament haben hier ein schweres Erbe aus CDU-Alleinherrschaftszeiten und schwarz-grüner Regierung angetreten.

Wir werden den FDP-Antrag an den Schulausschuss überweisen und hier auch die Fachdiskussionen über alle möglichen Plaketten und Zertifizierungen führen. Dafür ist dort der Ort, aber nicht hier. Wir werden auch den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss hinzubitten. Ich möchte an dieser Stelle den Versuch unternehmen, dies ein wenig politisch einzuordnen.

Erinnern wir uns erst einmal. Die CDU-Schulsenatorin Dinges-Dierig wollte 2006 das Schulschwimmen billiger machen, das war das eigentliche Motiv. Dazu wurden die Schwimmzeiten um 25 Prozent reduziert von ganzjährig einer halben Stunde auf halbjährlich eine Dreiviertelstunde. Und der Sportunterricht der Schule wurde um das Bewegungsfeld drei, so heißt das, nämlich das Schwimmen, gekürzt. Das Schwimmenlernen wurde dem

Betreiber der Hamburger Hallen- und Freibäder, also Bäderland, und den Betreibern einiger Lehrschwimmbecken übertragen. Seitdem gibt es für Hamburger Kinder in zwei Schuljahren keine Sportnote mehr im Zeugnis, die die Sportart Schwimmen einschließt. Wer in sieben der acht Bewegungsfelder im Schulsport gut ist, wird das in der Sportnote wiederfinden. Wer im Bewegungsfeld drei der Sportrahmenpläne stark ist, erhält das nicht mehr in der Sportzensur attestiert. Dieses zentrale Bewegungsfeld führt seitdem ein Außenseiterdasein. Im Stärken-Schwächen-Ausgleich des Schulsportunterrichts findet es keine Berücksichtigung zum Leidwesen der Kinder, die in Schwimmdisziplinen stark, in anderen vielleicht nicht so stark sind. Bei Schwimmen steht dann "teilgenommen" im Zeugnis und gegebenenfalls ein erreichtes Prüfungszertifikat. Eine große Ausnahme sind die Sonderschulen. Deren Schüler wollte die schwarze Regierung dann doch lieber von eigenen Sportlehrern unterrichten lassen.

Im Verlauf der ausführlichen parlamentarischen Debatten wurden dann seinerseits seitens der Regierung mehr und mehr Argumente nachgeschoben, die auf den angeblich unzureichenden Schwimmunterricht der Schulen und ihrer Sportlehrer abhoben, wobei die Belege allerdings dürftig waren und nur mit irgendwelchen Behauptungen untermauert wurden. Die damalige Opposition, SPD und GAL, lehnten die Anträge 2006 ab, die CDU setzte sie mit absoluter Mehrheit durch. Dann knickte allerdings die GAL in der schwarz-grünen Koalition ein und beließ es beim Bäderland-Schwimmen.

Schulthemen außerhalb des Primarschulkompromisses waren seinerzeit nicht en vogue, und so haben wir den Schlamassel heute immer noch auf dem Tisch. Anfragen und Schulausschussdebatten machten deutlich, dass die hochfliegenden Ziele der schwarzen und danach der schwarz-grünen Regierung, also die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Hamburger Schülerinnen und Schüler, nicht erreicht wurden. Dies wurde auch jüngst klar in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Bischoff, die Sie schon erwähnt hatten, Frau Kaesbach.

Klar wurde vielmehr, dass die Schwimmfähigkeit der Hamburger Schülerschaft der gleichen Logik folgt wie die sonstige soziale Schere in der Stadt insgesamt. Die wohlhabenden Stadtteile haben hier kaum Probleme, die Schwimmfähigkeit der Kinder in den ärmeren Stadtteilen ist mickrig. Was kann man tun?

Es liegen längst Vorschläge auf dem Tisch. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten sich alle Fraktionen im Schulausschuss auf ein gemeinsames Petitum für das Grundschulschwimmen geeinigt, das am 11. Juni 2009, also noch in der Zeit der schwarz-grünen Koalition, einvernehmlich be

(Martina Kaesbach)

schlossen wurde. Im Rahmen der Schwimmoffensive wurde der Senat seinerseits aufgefordert zu prüfen, den Schwimmunterricht in die zweite Klasse vorzuziehen, Klassenfahrten in Form von Schwimmfahrten zu organisieren, Schwimmzeiten in Schulen mit schwachen Schwimmfähigkeitsergebnissen auszuweiten und KESS-1und KESS-2-Schulen besonders zu fördern.

Herr Senator Wersich, während der restlichen Regierungszeit von Schwarz-Grün wurde faktisch aber nichts mehr getan. Und Sie als der zuständige Schulsenator haben den beschlossenen und geforderten Bericht nicht vorgelegt.

An dieser Stelle ist wichtig, einmal innezuhalten und einen Dank an Bäderland beziehungsweise die Träger der Lehrschwimmbecken auszusprechen, genauer gesagt, an deren Personal.

(Beifall bei der SPD)

Bei aller Kritik an dem Konzept aus dem Jahre 2006, bei aller Kritik an nicht hinnehmbaren Ergebnissen haben die Bademeister und Schwimmlehrer unsere Anerkennung für ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen verdient. Sie sind es nicht, denen die Verkürzung der Wasserzeiten vorgeworfen werden muss. Ihnen schlechte Arbeit vorzuwerfen, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellen, wäre falsch.

Wir müssen klären, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit es im Rahmen der derzeitigen Rechtslage gibt. Wir müssen aber auch klären, ob eventuell eine Änderung des Konzepts und die Wiedereinbettung in den schulischen Sportunterricht erfolgversprechend und finanzierbar sind. Ich will daran erinnern, dass der Wechsel zu Bäderland eine Haushaltseinsparung war.

Die einzelnen Petita des FDP-Antrags können wir im Schulausschuss ausführlich behandeln, und sicherlich kommen dann noch andere Gesichtspunkte der Regierungsfraktion hinzu. Schmunzeln muss ich schon jetzt über den Punkt 9 in Verbindung mit Punkt 2 des Antrags der FDP mit der Forderung, bis Ende kommenden Monats zu berichten, ob man mal eben so den Schwimmunterricht in die Klasse 2 verlagern kann. Ein wenig mehr Planung und Zeit zum Nachdenken sollte schon möglich sein. Der FDP merkt man hier ihre langjährige parlamentarische Abstinenz ein wenig an.

Die Verhandlungen über eine mögliche, erneute Vertragsverlängerung mit Bäderland müssten allerdings noch in diesem Herbst geführt werden, denn der Vertrag läuft zum Schuljahresende aus. Und er ist beim letzten Mal nur um ein Jahr verlängert worden, weil man sich offensichtlich darin täuschte, dass man längerfristige Perspektiven entwickeln könnte.