Uns ist es sehr wichtig, einen breiten Diskussionsprozess zum Thema Partizipation mit der älteren Generation für ein generationsfreundliches Hamburg zu führen.
Auf der Grundlage der zurzeit gültigen Senatsanordnung, die 1980 unter Bürgermeister Hans-Ulrich Klose erfolgte, soll uns ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Wir haben in unserem Antrag einige Eckpunkte formuliert, die aus unserer Sicht im Gesetz Berücksichtigung finden müssen. Es muss geklärt werden, auf welche Weise die Partizipation der Beiräte gestärkt werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass die Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten die ältere Generation möglichst in ihrer Gesamtheit widerspiegeln. Die Repräsentanz beider Geschlechter und wichtiger Gesellschaftsgruppen sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die Gewerkschaften und Sportvereine, um nur einige zu nennen, müssen berücksichtigt werden. Der Dialog zwischen dem Landesseniorenbeirat, dem Senat und der Hamburgischen
Bürgerschaft muss intensiviert und die Beratung in seniorenpolitischen Fragen weiter ausgebaut werden.
Mit der Übermittlung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Landesseniorenbeirats an die Hamburgische Bürgerschaft kann gewährleistet werden, dass eine ausgiebige Beratung in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden kann. Die Struktur der Beiräte auf Bezirks- und Landesebene soll vom Grundsatz her beibehalten werden. Es muss aber geprüft werden, ob die zurzeit gültigen Zugangsregelungen für die Beiräte noch zeitgemäß sind. Der heutige Trend, möglichst lange in der Wohnung und mit der Nachbarschaft alt zu werden, muss bei der Besetzung der Gremien eine Rolle spielen. Bei der Anhebung der Altersgrenze reflektieren wir die gängige Altersdefinition 60 Jahre.
Ich habe mich sehr gefreut, dass fast alle Fraktionen mit ihrem Antrag deutlich machen, dass sie sich für ein Seniorenmitwirkungsgesetz aussprechen. Von daher ist es ein sehr positives Signal, das wir an die richten, die sich heute schon in der Seniorenarbeit engagieren und mit diesen Themen auseinandersetzen.
Dem Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss möchten und können wir nicht entsprechen, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir heute dem Senat den Auftrag geben werden und müssen, sich mit einer Gesetzesvorlage an die Bürgerschaft zu wenden. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses haben wir dann die Möglichkeit, im Ausschuss die eine oder andere Frage, die in dem einen oder anderen Antrag noch aufgeworfen wird, mit zu berücksichtigen.
Ich möchte noch eine kurze Anmerkung machen. Im Antrag der LINKEN wird darauf hingewiesen, dass man in den Bezirksversammlungen auf die Mitwirkungsrechte in den Ausschüssen Einfluss nehmen sollte. Vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt, aber es gibt mittlerweile in den Bezirksversammlungen und den Fachausschüssen die Möglichkeit der Redebeiträge und der Beteiligung und Beratung; von daher ist das gängige Praxis.
Ich möchte auch kurz darauf hinweisen, dass wir uns vorstellen können, in dem Moment, wo uns der Gesetzentwurf vorliegt, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Fachausschuss mit allen anderen betroffenen Gruppen diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Aufnahme parlamentarischer Beratungen zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen der Seniorenvertretungen in Hamburg auf Landesund Bezirksebene. Dass wir nun endlich eine verbindliche Regelung brauchen, führt ein wenig am Thema vorbei, denn wir haben eine gesetzliche Regelung, wenn auch nicht auf Ebene des Landesgesetzes, sondern auf Ebene der Senatsanordnung.
Vielmehr muss es uns allen doch darum gehen, endlich dafür zu sorgen, dass es mehr aktive, unabhängige, parteipolitisch neutrale, aber vor allem eine breitere Teilhabe von älteren und alten Menschen am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu erreichen gilt. Dabei muss es darum gehen, eine größtmögliche demokratische Legitimation zu erreichen und eine bessere und zeitgemäßere Bestimmung der Seniorenbeiräte zu verwirklichen.
Was wir hingegen nicht befürworten – und das lässt der SPD-Antrag schon wieder vermuten –, ist die Schaffung neuer Gremien, in denen wieder geschlossene Verbände mit starkem Gemeinschaftsund Machtbewusstsein – mit anderen Worten, die Parteien und die Gewerkschaften – das Sagen haben. Solche Gremien haben wir in Hamburg genug.
Gefragt hingegen wäre aus unserer Sicht ein stärker bürgerschaftlich ausgerichtetes Modell, das geprägt ist von Teilhabe und Engagementbereitschaft, das basisorientiert ist von unten nach oben, aber nicht ein weiteres Gremium, das von Parteien und Verbänden von oben durch Funktionäre dominiert wird.
Wir wollen daher eine offene, unvoreingenommene Debatte führen unter Beteiligung eines breiten Expertenkreises, aus unserer Sicht sinnvollerweise aus dem In- und Ausland. Man sollte überlegen, ob die von Ihnen angenommene Vorlage der so hochgelobten Modelle aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wirklich der richtige Weg für Hamburg ist. Frau Timmermann, da gibt es durchaus angebrachte Zweifel. Sie werden die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung kennen, die mit dem Berliner Modell im November letzten Jahres recht hart ins Gericht gegangen ist. Ich finde es sehr bedenklich, dass Sie dieses Berliner Modell jetzt so loben, wo Ihre Kollegen von der Friedrich-Ebert-Stiftung deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass dieses Modell nicht die Zielsetzung erreicht, die sich auch der Berliner Senat damals zum Ziel gesetzt hat.
Das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt sehr deutlich, dass eine stärkere Beteiligung von Senioren mit diesem Beteiligungsmodell nicht zu erreichen ist. Eine Wahlbeteiligung bei den Senio
Deshalb kann ich Sie nur noch einmal auffordern, offen an die Beratung dieses Themas heranzugehen und sich nicht von vornherein auf das Gesetz Berlins und Mecklenburg-Vorpommerns festzulegen
Es geht hier darum, gerade die Dominanz der Parteien zu verhindern und eine Closed-Shop-Mentalität zu vermeiden.
Meine Damen und Herren! Unter diesem Gesichtspunkt würden wir uns zum Beispiel darüber freuen, auch einmal Kollegen und Kolleginnen oder Experten aus Dänemark zu befragen, die mit einem ganz anderen Modell an die Seniorenvertretungen herangehen und dort offensichtlich deutlich erfolgreicher sind.
Österreich eben nicht, denn die machen genau das Funktionärsmodell, das Sie offensichtlich jetzt im Sinn haben.
Aus diesem Grunde halten wir nach wie vor eine Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss für nicht nur sinnvoll, sondern geboten. Wir dürfen Sie bitten, unter diesem Gesichtspunkt noch einmal darüber nachzudenken, ob Ihre Haltung in diesem Punkt wirklich angemessen ist. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Prien, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung angesprochen haben. Ich habe Sie Ihnen auch mitgebracht, Frau Timmermann.
Ich denke auch, dass sie den Kolleginnen und Kollegen hier im Hause bekannt ist. Es ist in der Tat so, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung, eine SPD-parteinahe Stiftung, tatsächlich zu dem Ergebnis kommt, dass das Berliner Modell an der einen oder anderen Stelle wirklich noch verbesse
rungswürdig ist. Das sollte man in den Beratungen, wenn es in die Gesetzesvorlage geht, auf jeden Fall mit berücksichtigen.
Von daher begrüßen wir es als GAL-Fraktion, und ich denke, da sind wir uns in diesem Hause einig, dass das, was an Senatsordnungen und an Gremien und Mitwirkungsmöglichkeiten besteht, auf eine gesetzliche Ebene gehoben wird. Wir müssen aber sehr genau darauf achten, dass es hier erstens nicht wieder zu Schein-Teilhabeverfahren kommt, dass es zweitens ausreichend Menschen gibt jenseits des parteipolitischen Spektrums, die bereit sind, sich zu engagieren, und dass sich drittens auch der Zuschnitt dessen, was eigentlich seniorengerechte Politik ist, in Zukunft wandelt, denn auch das Bild des Alters wandelt sich momentan extrem. Menschen leben nicht nur länger, sie sind auch aktiver und fitter im Alter. Und eines möchte ich betonen: Es ist nicht so, dass es bisher nichts gegeben hat. Sie und Frau Prien haben selbst erwähnt, dass sowohl auf bezirklicher als auch auf Landesebene verschiedene Beiräte existieren.
Wir müssen unseren Respekt und unsere Anerkennung dafür aussprechen, dass es diverse andere Möglichkeiten gibt für ältere Menschen, sich als freiwillige Helfer, als Ehrenamtler einzubringen, auch als Einzelperson. Das wird auch verstärkt genutzt und deshalb gibt es nicht nur eine Einbahnstraße über die Beteiligungsformen einer Seniorenmitwirkung auf gesetzlicher Ebene, sondern es gibt viele andere, vielfältige Möglichkeiten, sich hier einzubringen. Dies erfordert der demografische Wandel, die veränderte Altersstruktur und auch die Themen, die zunehmend wichtiger werden, wie zum Beispiel Altersarmut, Altersdiskriminierung, aber auch Lebensgestaltung im Alter.
Sehr wichtig sind die einzelnen Punkte, die auch von allen Fraktionen – ich habe ein bisschen schmunzeln müssen über die diversen Zusatzanträge, weil sie sich teilweise nur in Halbsätzen und einzelnen Wörtern unterscheiden – begrüßt werden, nämlich dass es eine größtmögliche demokratische Legitimation gibt und dass Migrantinnen und Migranten stärker berücksichtigt werden. Auch eine ausgewogene Mischung von Männern und Frauen ist wichtig und eine stärkere Beratung des Senat in seniorenpolitischen Fragen. Wichtig ist auch, dass die Überprüfungen der Aufwandsentschädigungen auf jeden Fall zu Buche schlagen, ebenso die Anhebung der Altersgrenze und dass es eine Evaluation gibt.
Angesichts der verschiedenen Impulse jedoch – da bin ich mit Frau Prien einer Meinung – finde ich es außerordentlich schade, dass wir diese Vorlage nicht an den Ausschuss überweisen, weil ich an der einen oder anderen Stelle eine unterschiedliche Stoßrichtung spüre, und auch vor dem Hintergrund dessen, was in Berlin falsch läuft. Ich glaube, dass aus jeder Partei ein entsprechender An
satz kommen kann, um das Gesetz gemeinsam zu verbessern. Es legt ein bisschen die Vermutung nahe, dass man jetzt einen Schnellschuss machen will, um dann im nächsten Jahr zum Seniorentag in Hamburg mit einem Gesetz aufzuwarten. Hier sind etwas mehr Ruhe und vor allem auch etwas mehr Sorgfalt angebracht. Sie sehen doch, dass alle Fraktionen bereit sind, daran mitzuarbeiten, und ich finde es schade, dass uns da die Ausschussdebatte verlorengeht.
Frau Prien hatte es schon erwähnt: Die Legitimationsfrage ist wichtig und bedeutend. Man hat in Berlin älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr das aktive und passive Wahlrecht gegeben, aber die Beteiligung ist nicht nur bei Migranten gering, sondern bei allen anderen auch. 0,1 Prozent sind es in Charlottenburg und Wilmersdorf und die Spitze wird in Spandau erreicht mit 0,63 Prozent. Das ist wirklich sehr schwach. Wenn das das Resultat aus einer gesetzlichen Mitbestimmung ist für Seniorinnen und Senioren in Hamburg, dann haben wir nicht viel gewonnen. Das sind sicher kein Desinteresse und keine Lustlosigkeit, sondern fehlende Information und fehlende strukturelle Erwägungen, die jedoch wichtig sind. Daran müssen wir arbeiten und wir würden Ihnen das gern mit auf den Weg geben, wenn wir es schon nicht an den Ausschuss überweisen. Ich denke, dass die Erhöhung der Wahlbeteiligung erreicht werden könnte.
Ich nenne noch drei bis vier Punkte, bevor ich zum Schluss komme. Einmal sollte man es tatsächlich an Wahlen koppeln, seien es Bezirksversammlungswahlen, Europawahlen oder Bundestagswahlen, und hier möglicherweise auf Briefwahl setzen. Auch Abstimmungen im Internet wären denkbar. Man sollte auch Menschen, die keinen großen Geldbeutel haben, eine Möglichkeit geben, sich zu beteiligen, indem beispielsweise über die Erhöhung von Aufwandsentschädigungen oder Umstrukturierungen nachgedacht wird, damit diese Menschen nicht vollständig ausgeschlossen werden vom ehrenamtlichen Engagement.
Also Frau Timmermann, liebe SPD-Fraktion: keinen Schnellschuss, um zur Zielmarke fertig zu werden, sondern eine ausgewogene Debatte. Dann sind wir gern bereit, uns entsprechend einzubringen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es lohnt sich manchmal, genau zu lesen, was in so einem Antrag steht, und gerade die ersten Worte sind von Interesse. Das erste Wort ist "generationenfreundlich". Richtig, wir müssen generationenfreundlich