Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 8. Dezember in diesem Jahr war für die Metropolregion Hamburg ein guter Tag, denn für den Bereich Schleswig-Holstein und Hamburg wurde von den beiden verantwortlichen Bildungsministern beziehungsweise -senatoren Klug und Wersich nach monatelangen Verhandlungen ein Abkommen unterschrieben, das den länderüberschreitenden Schulbesuch zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein regelt. Dies nimmt die Fraktion der CDU mit Anerkennung zur Kenntnis und dankt insbesondere dem Bürgermeister und Schulsenator Wersich für seinen schnellen und intensiven Einsatz.
Dies ist in erster Linie ein Durchbruch und ein Erfolg für beide Landesregierungen. Mehr noch, es schafft Klarheit und Rechtssicherheit für viele Eltern und Schülerinnen und Schüler, die schon seit Jahren hier in Hamburg, zum Beispiel in Bergedorf, zur Schule gehen. Aber es gibt auch den Eltern und Kindern Hoffnung, die sich in den nächsten Wochen vor die Frage gestellt sehen, wo sie in Hamburg eine Schule besuchen möchten.
Der Weg zu diesem Abkommen war schwieriger als von vielen gedacht. Schon seit mehr als eineinhalb Jahren verhandelte die Hamburger Behördenleitung mit den Partnern in Kiel, um zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen. Wir als CDU haben immer Frau Goetsch und ihrem damaligen Staatsrat Unterstützung angeboten und gewährt, um zu einer schnellen Lösung zu kommen. Ich will auch noch einmal erwähnen, dass die Zusammenarbeit der damaligen Koalition in diesem Punkt eng, vertrauensvoll und sicherlich vorbereitend für den jetzigen Erfolg der Verhandlungen war. Wenn nun Bürgermeister Wersich wenige Tage nach Amtsantritt diesen sprichwörtlichen gordischen Knoten durchtrennen konnte und sich beide Partner aufeinander zu bewegten, dann zeigt dies aber auch, dass pragmatische Lösungen von der amtierenden Regierung unter Bürgermeister Ahlhaus immer wieder Vorrang gegeben wird vor ideologischen Bremsen und Kleinstaaterei.
Wie so oft haben wir versucht, mit Beharrlichkeit und Freundlichkeit, aber auch Respekt vor dem Anliegen benachbarter Länder, zu verhandeln und zu einer guten Lösung zu kommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen dieser Bürgerschaft! Das Gastschulabkommen bringt in den nächsten Jahren zusätzliche Mehreinnahmen von 3,9 Millionen Euro, aufwachsend auf dann 12,4 Millionen Euro. Damit ist im Grundsatz auch anerkannt, dass in den letzten Jahren durch eine höhere Aufnahmezahl schleswig-holsteinischer Schüler Mehrkosten entstanden sind, die vom abgebenden Land zu tragen sind.
Wir alle kennen die finanzielle Lage der norddeutschen Bundesländer zur Genüge. Umso mehr begrüßen wir die Bereitschaft der Kieler Regierung, in schwieriger Zeit im Interesse der vielen Kinder und Jugendlichen an Hamburg einen höheren Finanzausgleich zu zahlen. Erreicht hat Hamburg auch, dass die Pauschalleistungen von Schleswig-Holstein anwachsen und schrittweise erhöht werden. Dies ist eine gute Nachricht für den Hamburger Haushalt und zeigt auch die ernst gemeinte Solidarität beider norddeutschen Bundesländer.
Lassen Sie mich noch auf eine Sache hinweisen. Hamburger Schulen, allgemeinbildende wie auch Privatschulen, erhalten hiermit Rechtssicherheit bei der Aufnahme von Gastschülern. Weder Schüler noch Eltern werden sich weiterhin genötigt fühlen, mit zweifelhaften Adressangaben einen Schulplatz in Hamburg zu bekommen. Selbst ein Umzug aus Hamburg während der Schulzeit ihrer Kinder bedeutet jetzt nicht mehr die zwangsläufige Abschulung aus dem Hamburger Schulsystem. Auch dafür hat sich die CDU-Fraktion im Interesse der schulischen Bildung ausgesprochen.
Wir waren uns im Übrigen auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Kieler CDU-Fraktion einig, dass den freien Schulträgern im allgemeinbildenden Bereich keine weiteren Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen, Schülern aus dem Umland den Eintritt in eine Hamburger Privatschule zu erschweren. Im Geiste der norddeutschen Zusammenarbeit werden die Regierungen – und ich bin mir auch sicher, die Fachleute und Parlamentarier ebenso – weitere Einzelheiten diskutieren, um zu einer gerechten und schnellen Ausführung dieses Abkommens zu gelangen.
Der erste wichtige Schritt ist getan. Dies ist ein Erfolg für Hamburg, für Schleswig-Holstein, aber insbesondere für die Hamburger und schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU hat das Thema angemeldet und will sich feiern lassen dafür, dass sie es in der Tat geschafft hat, ein mehr als zweijähriges Trauerspiel in Hamburg vorläufig zu beenden. 6000 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein besuchen Hamburgs Schulen. Sie kosten Geld und über dieses Geld wird seit zwei Jahren gestritten. Es ist tatsächlich gelungen und wir erkennen es auch an, dass jetzt Rechtssicherheit herrscht und dass Hamburg nicht mehr 8,5, sondern 12,4 Millionen Euro bekommt, also 4 Millionen Euro mehr in der Kasse hat. Beides ist in der Tat ein Vorteil, das wollen wir nicht kleinreden.
Ich möchte allerdings zwei Dinge anmerken, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Zunächst einmal wurde zwei Jahre lang auf äußerst ungeschickte Art und Weise versucht, diesen Konflikt beizulegen. Es begann damit, dass im Sommer 2009 das Gastschulabkommen von der Schulbehörde gekündigt wurde, weil man sagte, man könne hier auf dem Verhandlungsweg nicht weiterkommen. Diese Kündigung war in der Sache möglicherweise berechtigt, sie war allerdings taktisch gesehen verheerend und ein Eigentor, denn sie hatte zwei Folgen. Die erste Folge war, dass Schleswig-Holstein seinerseits gar nicht mehr an die Zahlungen gebunden war und Hamburg insofern die Schülerinnen und Schüler hier hatte, aber überhaupt kein Geld und keinen Anspruch mehr hatte, nicht einmal mehr auf das wenige Geld nach dem alten Vertrag.
Es bedeutete zweitens, dass Hamburg seinerseits genötigt wurde, diese Schülerinnen und Schüler mit einer Abschulung zu bedrohen. Das ist auch gemacht worden, indem die Schülerinnen und
Schüler angeschrieben wurden und ihnen gesagt wurde, sie müssten jetzt die Schule verlassen. Das wurde ziemlich hart weiter vorangetrieben mit den entsprechenden Zerwürfnissen an den Schulen. Insgesamt sind sogar 55 Schüler abgeschult worden und viele andere waren monatelang aufgeregt und in höchster Sorge, ob sie mitten im Schulbesuch einfach von der Schule verwiesen würden. Das ist, zumindest taktisch betrachtet, in keiner Weise eine Meisterleistung; die Kinder und die Eltern waren in höchster Sorge. Und Geld bekam man auf diese Art und Weise auch nicht, denn Schleswig-Holstein hat das getan, was man dann zu erwarten hatte. Man hat die Hamburger Regierung am steifen Arm verhungern lassen, denn schließlich war das Gastschulabkommen gekündigt. Das war insofern ein Trauerspiel, da es um die handwerkliche Kunst des Verhandelns ging.
Wenn wir uns jetzt das neue Abkommen anschauen, dann müssen wir sagen, dass hier erst einmal eine Lösung erzielt wurde. Aber sie wird sich als wenig tragfähig erweisen, denn sie hat den gleichen Webfehler wie die alte Lösung. Sie geht pauschal davon aus, dass eine bestimmte Schülermenge aus Schleswig-Holstein nach Hamburg kommt.
Viel klüger wäre es gewesen, den einzelnen Schülern – ich sage dies bildlich gesprochen – Geld in einem Rucksack mitzugeben. Dann, wenn die Schülerinnen und Schüler nach Hamburg kommen, wird das Geld, das der Wohnort in diesen Rucksack gelegt hat, am Schulort ausgezahlt.
Das ist gar kein irrsinniges Prinzip, sondern es funktioniert schon jetzt ganz prima innerhalb von Schleswig-Holstein. Wenn ein Schüler aus Reinbek in Wentorf zur Schule geht oder einer aus Großhansdorf in Ahrensburg, dann zahlen jeweils die Wohnortgemeinden das Geld an die entsprechenden Schulgemeinden. Dieses Prinzip würde krisensicher sein, weil es auch veränderte Schülerströme entsprechend steuern könnte. Jetzt werden wir allerdings befürchten müssen, dass über kurz oder lang die nächsten Regierungen wieder zusammensitzen, weil entweder mehr Schülerinnen und Schüler kommen, dann fehlt Hamburg wieder Geld, oder weil weniger Schüler kommen, dann beschwert sich Schleswig-Holstein darüber, dass man zu viel Geld zahlt. Insofern ist dies kein großer Wurf im Sinne einer Abkehr von dem bisher wirklich schwierigen Prinzip, der Webfehler ist der gleiche geblieben.
Und zum Schluss: Menschen kaufen in Hamburg und in Schleswig-Holstein ein, sie gehen ins Kino in beiden Bundesländern, sie gehen einfach über die Grenze und haben auf Dauer kein Verständnis
dafür, dass wir ausgerechnet bei der Schule von Gastschulabkommen und ähnlichen Dingen sprechen, als würden wir einen USA-Austausch der Schülerinnen und Schüler organisieren. Hier ist die Politik in der Bringschuld, den Föderalismus nicht so zu organisieren, dass er zu einer Qual für die Beteiligten wird. Dazu wäre es allerdings erforderlich gewesen, das Gastschulabkommen an einer Stelle wesentlich sorgfältiger und passgenauer zu machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Rabe, so ganz einfach ist es nun nicht. Wir haben den Föderalismus in Deutschland und es gibt nun einmal Grenzen. Wir haben auch Grenzen zwischen den Staaten und man wohnt nun einmal auf der einen oder anderen Seite der Staatengrenze oder der Landesgrenze. Man wohnt auch in Flächenländern auf der einen oder anderen Seite von kommunalen Grenzen; das führt immer mal zu Schwierigkeiten. Ich kenne zum Beispiel eine Absurdität aus meiner alten Heimat in Erlangen. Da ist das Landratsamt des Landkreises Erlangen-Höchstadt in der kreisfreien Stadt Erlangen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die im Landkreis untergebracht wurden, mussten jedes Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um überhaupt aus dem Landkreis in die Stadt hineinfahren zu dürfen und nicht gegen ihren Aufenthaltsstatus zu verstoßen.
Insofern gibt es auf diesem Gebiet sehr viele Absurditäten und das Gastschulabkommen gehört sicherlich mit dazu; da haben Sie völlig recht. Es ist schwierig, den Menschen zu vermitteln, warum die Situation so ist, wie sie ist, und warum es diese Verhandlungen geben musste. Auf der anderen Seite, das hat neben Ihnen auch Herr Freistedt ausgeführt, geht es um die Frage, wer für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern bezahlt. Es war in der Vergangenheit so, dass Hamburg in einem großen Umfang dafür aufgekommen ist. Wir haben schätzungsweise etwa 30 Millionen Euro für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein ausgegeben. Das Land Schleswig-Holstein und die Regierung hatten sich auf die Position versteift, dass es unser Pech ist, wenn wir es zulassen, die Schülerinnen und Schüler in Hamburg zu unterrichten. Deswegen fand ich es konsequent und richtig, dass auch das alte Gastschulabkommen angesichts der starren Haltung in Schleswig-Holstein gekündigt wurde, weil durch diese Kündigung erst eine Dynamik in die Verhandlungen gekommen ist. Es hat sich jetzt auch gezeigt, dass das, was zwei Jahre lang vorbereitet wurde und sicherlich für den Außenstehenden sehr ver
wirrend und schwer durchschaubar war, dazu geführt hat, dass kurz vor Toresschluss, kurz vor Ende des Jahres die Landesregierung in Schleswig-Holstein sich endlich dazu genötigt sah, einzulenken, ihre starre Position aufzugeben und zu sagen, dass sie mehr als 6,9 Millionen Euro nicht an Hamburg überweisen werde. Die Landesregierung hat auch ihre Position aufgegeben, von ominösen Kindern aus Hamburg zu reden,
die irgendwo in Heimen oder bei Pflegefamilien in Schleswig-Holstein untergebracht sein sollen. Sie hat aber nie wirklich transparent gemacht, welche Kinder das sein sollen. Auch bei dem Streit um diese Zahlen hat die Landesregierung eingelenkt und sich im neuen Gastschulabkommen bereit erklärt, dass es völlig selbstverständlich sei, dass Kinder, die in Schleswig-Holstein wohnen, auch von Schleswig-Holstein finanziert werden. Insofern ist das, was auf dem Tisch liegt, was Senator Wersich zusammen mit der Regierung in Schleswig-Holstein unterschrieben hat, ein Ergebnis des langen und klaren Verhandelns der letzten zwei Jahre unter der schwarz-grünen Regierung.
Insofern freut es mich auch, wenn Marino Freistedt noch einmal betont hat, dass wir gemeinsam diese Position vorbereitet haben, dass dieses Abkommen auch das Ergebnis eines gemeinsamen Verhandlungsprozesses ist und es letzten Endes eben nichts ist, was plötzlich innerhalb einer Woche aus der Hand geschüttelt wurde. Es ist das klare und konsequente Ende, auf das wir hingearbeitet haben, nämlich dass sich zum Ende dieses Jahres Schleswig-Holstein bereit erklären muss, ein Abkommen zu unterzeichnen, das den Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entgegenkommt.
Was ich allerdings bedaure, da gebe ich Ties Rabe völlig recht, ist die verpasste Chance, ein klares und einfaches Abkommen auszuhandeln und zu unterzeichnen, das einfach gesagt hätte, jedes Kind aus Schleswig-Holstein und aus Hamburg dürfe außerhalb der Landesgrenze beschult werden und dass genau das bezahlt werde, was das jeweilige Landeskind der eigenen Landesregierung kosten würde. Das war das Angebot für SchleswigHolstein. Dies wurde auch klar und transparent gemacht in einer denkwürdigen Schulausschusssitzung, bei der uns viele Eltern und Kinder von betroffenen Schulen besucht haben. Die Eltern und die Kinder, die da waren, haben die Botschaft wohl vernommen und gemerkt, dass Hamburg hier eine ganz klare, logische Verhandlungsposition vertritt. Sie haben seitdem ihren Protest und ihre Mahnwachen auch in Kiel fortgeführt, weil sie verstanden haben, dass die starre Seite, die das neue Gastschulabkommen verhindert, nicht in Hamburg zu
suchen ist, sondern in Schleswig-Holstein. Deswegen danke ich an der Stelle noch einmal den Eltern und Familien aus Hamburg und Schleswig-Holstein, dass sie nach Kiel gefahren sind, dort den Protest fortgesetzt haben und durch ihre konsequenten Mahnwachen vor Ort in Kiel dazu beigetragen haben, dass die Regierung in Schleswig-Holstein einlenken musste.
Ich hoffe sehr, dass das Gastschulabkommen, so wie es jetzt für fünf Jahre abgeschlossen wurde, wirkt. Aber ich teile auch die Skepsis von Ties Rabe, dass wir in zwei, drei Jahren wahrscheinlich wieder Debatten darüber führen werden,
dass das Geld aus Schleswig-Holstein nicht ausreicht und wir wieder neue Diskussionen führen müssen. – Vielen Dank.
Wir freuen uns sehr darüber, dass das neue Gastschulabkommen, das bis 2015 abgeschlossen wurde, endlich zustande gekommen ist. Wir hatten die Eltern und die Schüler auch im Schulausschuss. Dass Herr Senator Wersich Wunder vollbracht hat und innerhalb von drei Tagen etwas zustande brachte, das vorher nicht zustande gekommen war, daran habe ich nie geglaubt. Es war schon eine gewisse, sogar sehr intensive Vorarbeit. Wir begrüßen sehr, dass die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Barsbüttel jetzt staatliche Hamburger Gymnasien besuchen und dort ihr Abitur machen können. Wir begrüßen auch, dass an den staatlichen Hamburger Sonderschulen für die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen, bis zu 150 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein den entsprechenden Förderbedarf erhalten. Wir begrüßen, dass schulpflichtige Schülerinnen und Schüler Hamburger berufsbildende Schulen besuchen können, weil häufig der Schulweg in Schleswig-Holstein zur nächsten Berufsschule weiter ist, als wenn sie von Pinneberg, Norderstedt oder Ahrensburg über die Grenze hierher fahren.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass von den 12,4 Millionen Euro, die Hamburg von Schleswig-Holstein im Gastschulabkommen pro Jahr bekommt, über die Hälfte an Privatschüler geht. Damit haben wir ein sehr großes Problem, weil die Förderung von Privatschulen zulasten des hamburgischen allgemeinen Schulwesens geht. Hinzu kommt, dass Hamburg im gesamten Bundesvergleich ab 2011 die allerhöchste Förderung für Privatschulen hat, das heißt, der Schülerkostensatz wird sich auf 85 Prozent begeben. Wenn ich das
richtig gelesen habe, Herr Wersich, haben Sie sich darüber auch schon Gedanken gemacht und gesagt, dann müssten diese Schüler, die hier die Ersatzschulen besuchen, den entsprechenden reduzierten Schülerkostensatz bekommen, der sich an Schleswig-Holstein anpasst. Ich glaube, dies wird ein Problem sein, wenn es beispielsweise an ein und der gleichen Waldorfschule für verschiedene Schüler, die aus Hamburg und aus Schleswig-Holstein kommen, verschiedene Sätze gibt. Insofern hielten wir es für den besten Weg, wenn wir genau wie in den anderen Bundesländern den Anteil der Förderung an Privatschulen, den Schülerkostensatz von 85 Prozent, absenken. Dann wären wir alle aus dem Problem heraus und hätten nicht zwei verschiedene Sätze. Ich weiß, dass Sie den Kopf schütteln, denn Sie sind ein Vertreter von Privatschulen, aber wir finden, dass es entschieden zu weit geht mit diesen 85 Prozent.