Protocol of the Session on September 30, 2010

Wer sich den Ausschussempfehlungen unter C anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung, Drucksache 19/6606, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Kirchen in Hamburg als Arbeitgeberinnen.

[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Kirchen in Hamburg als Arbeitgeberinnen – Drs 19/6606 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überweisen.

Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe.

Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE hierzu nach Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.

Frau Artus, Sie haben es für maximal 5 Minuten.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Die sechs größten kirchlichen Arbeitgeberinnen beschäftigen in Hamburg circa 45 000 Menschen im Sozialbereich. Damit sind sie hinsichtlich der zahlenmäßigen Bedeutung vergleichbar mit dem Einzelhandel. Sie selbst bezeichnen sich völlig zu Recht als potenten und wichtigen Arbeitgeber und sind mit ihrer direkten Auswirkung auf mindestens 150 000 Menschen ein großer Wirtschaftsfaktor.

Der Verband, der diese kirchlichen Einrichtungen vertritt, stellt über 3000 Einrichtungen mit sozialen Angeboten für über 65 000 Menschen bereit. Knapp 22 Prozent aller Kitas werden von den Kirchen gestellt, knapp 19 Prozent aller Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in kirchlichen Kitas und betreuen über 15 000 Kinder. Es gibt 34 kirchliche Schulen mit über 14 000 Schülerinnen und Schülern und es werden fast 1000 Frauen und Männer in diversen staatlich anerkannten pädagogischen und Gesundheitsberufen in den Fachschulen der Glaubensgemeinschaften ausgebildet. Gleiches gilt für die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Fast 9 Prozent aller ambulanten Pflegedienste, fast 50 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen, fast 62 Prozent der Tageseinrichtungen, 27 Prozent der betreuten Seniorenwohnanlagen, 34 Prozent der Einrichtungen der Eingliederungshilfe einschließlich Drogen und Sucht, darunter Heilsarmee und Sperrgebiet, und fast 45 Prozent aller Seniorinnentreffs unterliegen dem Kirchenrecht.

Kirchliche Krankenhäuser verfügen in Hamburg über 2700 Betten und 224 teilstationäre Behandlungsplätze.

(Frank Schira CDU: Und wenn wir sie nicht hätten, wär’ das ganz schlimm!)

Unbeziffert kommen Wirtschaftspersonal aus diakonischen Tochterfirmen sowie ehrenamtliche FSJ-ler hinzu. Laut Zuwendungsbericht bekommen allein Caritas und Diakonie 7 Millionen Euro. Wenn GAL und CDU so ein Thema nicht an den Wirtschaftsausschuss überweisen wollen, dann bedeutet das, dass sie sich nicht für diese Menschen und diesen Wirtschaftsfaktor interessieren.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden)

Siehe Anlage, Seite 3961

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Was mag dahinterstecken? Im Zuwendungsbericht steht, dass die Bürgerschaft angesichts der geringen finanziellen Spielräume bei den gesetzlichen vertraglichen Verpflichtungen Hamburgs stetig die Effizienz und Effektivität der zahlreichen Zuwendungsmaßnahmen hinterfragen muss.

(Kai Voet van Vormizeele CDU: Wissen Sie eigentlich, wie viel wir jährlich für Zuwendun- gen ausgeben? Das ist fast 1 Milliarde!)

Ich frage mich, wie das gehen soll, wenn Bürgerschaft und Senat nahezu keinerlei Kenntnisse über die Verwendung der Zuwendungen und der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Bereich haben. Das hat die Große Anfrage der Linksfraktion nämlich ergeben. Ganz offensichtlich wollen Sie das nicht wissen.

Wir kommen zu dem Schluss, dass weite Teile der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge aus der öffentlichen Verantwortung herausgelassen werden sollen. Das ist allerdings unverantwortlich, da die Kirchen aufgrund ihres Status einen arbeitsrechtlichen Sonderweg gehen und Tausende Beschäftigte weniger Rechte haben und vor allem weniger verdienen als bei anderen Trägern.

Was mag noch dahinterstecken? Die Hamburger Wohlfahrtsverbände kritisieren vehement die Kahlschlagpläne des schwarz-grünen Senats.

(Glocke)

Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, Frau Artus, aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Lautstärke im Plenum jetzt doch sehr angeschwollen ist. Frau Artus hat das Mikrofon und von daher wäre es besser, Sie würden leiser sein und Frau Artus fortfahren lassen.

– Danke schön, Frau Präsidentin.

Auch die Diakonie kritisiert dies. Frau Stoltenberg hat beim Abend der Begegnung der Diakonie noch einmal ganz deutlich gesagt, dass die Diakonie Kürzungen im sozialen Bereich ablehnt.

Die Argumente von GAL und CDU, Kirchen als Arbeitgeberinnen seien nicht Sache der Politik, kein Thema für die Parlamentsausschüsse und nicht aktuell oder Sache zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen, sind nicht nur unsauber und fadenscheinig. Sie wollen sich krampfhaft davor drücken, sich mit dem durchaus widersprüchlichen,

aber sehr anspruchsvollen Thema auseinanderzusetzen und sich womöglich Kritik einzufahren. Sehr geehrte Damen und Herren von GAL und CDU, das ist eine ganz peinliche Entscheidung von Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Herr Beuß, auch er für maximal fünf Minuten.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Piano, Herr Beuß!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann Sie beruhigen, die werde ich nicht brauchen.

Frau Artus, Sie haben ganz offensichtlich versucht, mit Ihren Freunden aus den Personalräten der Kirche

(Kersten Artus DIE LINKE: Wenn es denn Personalräte gäbe! Die gibt's da nicht ein- mal!)

Politik in diesem Parlament zu machen. Das gehört aber gar nicht hierher.

(Beifall bei der CDU)

Ich finde es schön, dass Sie zumindest die Chance dieser fünf Minuten genutzt haben, um deutlich zu machen, was die Kirchen in Hamburg alles an sozialen Dingen leisten, die wir tagtäglich brauchen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Der Staat könnte das alleine gar nicht leisten. Die umfangreichen Antworten, die der Senat auf Ihre Initiative hin gegeben hat, kann sich jeder durchlesen und inhaltlich beurteilen; das braucht man jetzt nicht noch einmal im Ausschuss wiederzukäuen.

Letzter Punkt: Sie haben eben angesprochen, dass es aus Ihrer Sicht Verwerfungen und Probleme bei der Mitarbeitervertretung gibt. Aus meiner Sicht gibt es diese gar nicht, sondern ich glaube, dass die kirchlichen Mitarbeiter viel besser gestellt sind als ein Teil der Mitarbeiter, die in privaten Pflegeeinrichtungen arbeiten. Aber um diesen Punkt soll es jetzt gar nicht gehen, da das Ganze gerichtsanhängig ist, und bevor die Gerichte nicht entschieden haben, wie in Zukunft das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt wird, brauchen wir uns in diesem Haus mit diesen Dingen nicht weiter zu befassen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

(Kersten Artus)

Das Wort bekommt Frau Möller, auch sie für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde es noch kürzer machen. Ich möchte schlicht und einfach sagen: Wenn Sie an unserer politischen Meinung und einer politischen Debatte über dieses Thema interessiert gewesen wären, dann hätten Sie es zur Debatte angemeldet.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Dann bleibt mir nur noch, Sie darüber zu unterrichten, dass der Abgeordnete Gwodsz an der Abstimmung nicht teilnimmt.

Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus Drucksache 19/6606 Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung, Drucksache 19/6968, Große Anfrage der SPDFraktion: Lagebild zur organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg im Jahre 2009.

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Lagebild zur organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg im Jahre 2009 – Drs 19/6968 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen.

Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Wird eine Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen? – Das ist der Fall. Die Besprechung findet in der nächsten Sitzung statt.