Zu Ihrem Hinweis auf die Eingabe, auch wenn sie einseitig veröffentlicht wurde, sei gesagt, wir haben parallel dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort des Senats wird kommen. Wir als Abgeordnete werden uns diese Antwort natürlich auch anschauen, aber heute darüber zu reden ist schwer möglich.
Worüber wir aber tatsächlich reden können, ist die rechtliche Situation, die der Kollege Roock eben schon angesprochen hat. Bürgerentscheide sind nach Paragraf 19 Bezirksverwaltungsgesetz bindend für die Verwaltung. Genauso bindend für die Verwaltung ist aber auch, dass ein solcher Entscheid nicht gegen geltendes Recht verstößt. Im Zweifel darf der Staat nicht gegen sich selbst und gegen die Gesetze handeln.
Gerade wir als Parlamentarier sollten das gut finden, denn wir machen zusammen mit dem Senat die Gesetze und Verordnungen. Man kann das unterschiedlich interpretieren. Gerichte mögen sich damit beschäftigen, aber dass die Verwaltung sehenden Auges sich selbst nicht mehr an Gesetze hält, kann nicht im Interesse der Hamburger Bürgerschaft und schon gar nicht der Bezirksversammlung Altona sein.
Meine Damen und Herren! Wir Grüne haben zu einem partei- und fraktionsübergreifenden Dialog eingeladen, um zu thematisieren, wie wir solche Situationen, die hier aufgetreten sind, in Zukunft verhindern können. Wir sind uns alle einig, dass es Bürgerentscheide, die gegen das geltende Recht verstoßen, zukünftig nicht mehr geben soll, sondern da muss vorher eine rechtliche Prüfung erfolgen. Ich glaube, dass wir uns da einig sind, und ich würde mich freuen, dass wir diese Einigkeit nutzen, um nicht in der Sache gegeneinander zu polemisieren. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 19/5304 Kenntnis genommen hat.
Tagesordnungspunkt 29a, Drucksache 19/5398, Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz: Zuweisung der Aufgaben gemäß Paragrafen 22 ff. Medizinproduktegesetz an die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe
[Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz über die Drucksache 19/ 5093: Zuweisung der Aufgaben gemäß Paragrafen 22 ff. Medizinproduktegesetz (MPG) an die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) sowie Erklärung einer Haftungsübernahme für die Wahrnehmung dieser Aufgabe (Senatsantrag) – Drs 19/5398 –]
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe aus der Drucksache 19/5093 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wer möchte sich darüber hinaus der Empfehlung des Ausschusses aus der Drucksache 19/5398 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das beschlossen.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 29b, Drucksache 19/5416, Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses: Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Senatsan- trag) – Drs 19/5416 –]
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus der Drucksache 19/4950 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einigen Gegenstimmen beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung mehrheitlich mit wenigen Gegenstimmen und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 30, Drucksache 19/5149, Antrag der SPD-Fraktion: Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen – Drs 19/5149 –]
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 43, Drucksache 19/5346, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg braucht einen aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan.
[Antrag der Fraktion der SPD: Hamburg braucht einen aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan – Drs 19/5346 –]
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 19/5351, gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion: Hamburger Rathaus – fester Programmteil bei der Langen Nacht der Museen.
[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Hamburger Rathaus – fester Programmteil bei der Langen Nacht der Museen – Drs 19/5351 –]
Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.