Protocol of the Session on January 21, 2010

(Antje Möller)

und Zertrümmerung gerade mühsam aufgebauter Strukturen bedeutet. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von GAL und CDU, sagen Sie nicht deutlich genug. Frau Hochheim kann das gleich noch nachholen, weil Frau Möller in diesen Koalitionsbeschluss nicht eingebunden ist. Aber der CDU auf Bundesebene war die Arbeitsverwaltung nicht wichtig genug, da haben Sie den Kompromissvorschlag aller – ich betone, ausnahmslos aller – Bundesländer mit dem Bundesarbeitsminister aus dem letzten Jahr einfach an sich abprallen lassen und jede weitere Verhandlung verweigert. Fast 6 Millionen Leistungsempfänger und über 100 000 Beschäftigte waren es der CDU nicht wert, einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen, wohl wissend, dass die FDP auf Bundesebene ganz andere Ziele verfolgt. Bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP hat sich die CDU dann auch nicht stark gemacht. Sie hat einem ehemaligen Beschäftigten der Bundesagentur, dem jetzigen Entwicklungshilfeminister Niebel, Raum gelassen, seine persönlichen Aversionen gegen die Agentur im faulen Kompromiss der getrennten Aufgabenwahrnehmung festzuschreiben. Was dann auf Bundesebene folgte, ist der verzweifelte Versuch, diesen faulen Kompromiss zu retten, wohl wissend, dass er von fast allen Akteuren abgelehnt und damit jahrelange Arbeit für die Betroffenen zunichte gemacht wird.

Noch im November 2009 bekräftigten alle Bundesländer, dass sie zur einheitlichen Arbeitsverwaltung stehen. Anschließend wurden die B-Länder intensiv von der Bundesregierung bearbeitet, sodass sie sich für die getrennte Aufgabenwahrnehmung öffnen mussten, und dies, obwohl sich der Landkreistag als Vertreter aller Kommunen sich eindeutig für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ausgesprochen und der Sozialgerichtstag bereits gewarnt hat, dass sich im Fall einer Aufgabentrennung eine Verdoppelung sozialgerichtlicher Verfahren abzeichnet. Zugleich würde eine Unmenge an Geld verschlungen. Schätzungen zufolge ist mit zusätzlichen Verwaltungskosten von nahezu 800 Millionen Euro jährlich zu rechnen, Geld, das den Arbeitslosen dann nicht zur Verfügung steht.

Was nun vor dem Hintergrund dieses Szenarios stattfindet, nenne ich Flucht in die Option.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Weil der Kompromiss so schlecht ist, haben sich inzwischen von 240 Kommunen, die sich wie Hamburg in Arbeitsgemeinschaften befinden, bereits 171 klammheimlich davongemacht, indem sie erklärt haben, dass sie nunmehr auch Optionskommunen werden wollen. Das ist pure Verzweiflung über die schlechte Bundespolitik. Was ist das für eine Reform, bei der sich nach und nach alle Beteiligten aus dem Staub machen? Der richtige Weg, wie er sowohl von der SPD-Bundestagsfraktion als

auch von der Bundestagsfraktion der Grünen als Gesetzesentwurf eingebracht wurde, ist nach wie vor die einheitliche Aufgabenwahrnehmung; dies erfordert eine Grundgesetzänderung. Gleichzeitig können dann die bestehenden Optionskommunen rechtlich festgeschrieben werden und inzwischen haben sich auch alle Fraktionen bereit erklärt, einer Öffnung für weitere Optionen zuzustimmen.

Dies erfordert aber auch zwingend eine Grundgesetzänderung. Nur dies ist nämlich tatsächlich sachgerecht, aber auch verfassungsrechtlich geboten.

(Antje Möller GAL: Das ist nicht richtig! Das streichen wir!)

Nur diese Lösung setzt dem Chaos in der Arbeitsmarktpolitik ein Ende. Die Unklarheiten dürfen nicht länger auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, insbesondere dürfen auch die in der Arbeitsverwaltung Beschäftigten nicht länger verunsichert werden, denn Erwerbslosigkeit ist kein lokales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, und es bedarf zu seiner Bekämpfung auch bundeseinheitlicher Standards. Dabei dürfen wir die Kommunen nicht alleine lassen. Wir als SPD haben starke Zweifel, ob gerade eine solch große Kommune wie Hamburg diese Mammutaufgabe alleine bewältigen kann. Das trotz vieler Unzulänglichkeiten reichlich vorhandene Know-how der Bundesagentur wird auf kommunaler Ebene fehlen, unabhängig vom mühsamen Umbauprozess, unter dem alle Betroffenen extrem leiden würden – ich habe das eben dargestellt – und der sehr viel Geld kostet.

Die SPD wird sich daher zum vorliegenden Antrag von CDU und GAL enthalten. Wir haben den Zusatzantrag gestellt, um alle Kräfte in Richtung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung zu bündeln. Soweit eine solche auf Bundesebene zustande käme, kann die Optionslösung in diesem Rahmen weiter verfolgt werden. Daher appelliere ich an Sie: Machen Sie sich nicht davon, sondern stimmen Sie unserem Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Hochheim.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg bemerkt, eines finde ich immer spannend: In der letzten Debatte, in der es um die Vermögensteuer ging, eigentlich eine Debatte, in der Hamburg keine Kompetenzen hat, war der Raum voll und es wurde lebhaft diskutiert. Bei der jetzigen Debatte geht es um schlappe 1 Milliarde Euro, um Dinge, die Hamburg bewegt, und keiner ist da, auch kaum Presse.

(Elke Badde)

(Zurufe von der SPD und der LINKEN – Kai Voet van Vormizeele CDU: Du triffst die Falschen! Die sind draußen!)

Das trifft die Falschen, das stimmt. Gerade die, die da sind, haben erkannt, dass das die Debatte ist, die Hamburg bewegen sollte und nicht die vorherige Debatte, wenn man ganz ehrlich ist.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Kurz zusammengefasst: Das Haus ist sich einig darin, dass wir keine getrennte Aufgabenwahrnehmung wollen. Worin wir uns aber uneinig sind, ist, was wir stattdessen machen. Die SPD – Frau Badde hat es eben dargelegt – möchte das Scholz-Modell. Wir, das ist allgemein bekannt, wollen als Koalition die Option. Mir war vorher nicht so klar, dass die SPD sogar weiter geht als früher und das volkswirtschaftlich begründet hat, indem sie sagt, Arbeitslosigkeit sei eine Bundesaufgabe und deshalb sei eine gemeinsame Trägerschaft sinnvoll. Ich sehe das volkswirtschaftlich anders. Arbeitslosigkeit gibt es zwar überall, aber die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kann durchaus sehr unterschiedlich sein. Deswegen ist ein kommunaler Ansatz der richtige, weil man kommunal besser weiß, wie man die Arbeitslosen wieder in Arbeit bringt. Da haben wir schon einmal einen grundsätzlich anderen Ansatz.

(Beifall bei der CDU und bei Horst Becker GAL)

Deshalb wollen wir auch die Option in Hamburg haben und damit den größtmöglichen Einfluss gewährleisten. Die zentralen Vorgaben der Bundesagentur haben uns in der Vergangenheit schon belastet, auch wenn wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Bundesagentur haben.

In der letzten Legislaturperiode hatten wir zum Beispiel den Antrag "Hilfen aus einer Hand" gestellt. Es ging darum, dass die Leistungsvermittlung und -gewährung von einem Sachbearbeiter übernommen wird. Die Bürgerschaft hatte diesen Antrag damals über alle Fraktionen hinweg einstimmig beschlossen, aber dennoch wurde er nicht umgesetzt, weil die BA ein anderes Geschäftsmodell hat und gesagt hat, dass es nicht ginge, schon aus Softwaregründen nicht. Damit wurde das Demokratieprinzip, die Bürgerschaft beschließt etwas, die Verwaltung handelt doch nicht danach, ausgesetzt.

Wir hatten zwar eine gute Zusammenarbeit, aber das war eher personell begründet, nicht systematisch. Systematisch hat es Probleme gegeben, die gibt es bis heute, aber – und das ist ein Lob, das wir immer wieder aussprechen – personell kommen wir sehr gut miteinander aus. Mit Herrn Steil und Herrn Bösenberg in der Trägerschaft funktioniert das sehr gut und so können wir für Hamburg sehr gute Erfolge erzielen.

Dennoch können wir nicht die nächsten 20, 30 Jahre darauf setzen, dass es personell schon gute Mitarbeiter sein werden, die zum Wohle der Stadt arbeiten. Das ist für uns nicht das optimale Modell, für uns wäre es wesentlich sinnvoller zu sagen, wir wollen eine Option. Dann haben wir den größtmöglichen Einfluss und damit auch den größtmöglichen Ansatz, für die Arbeitslosen aus Hamburg etwas zu tun.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

In diesem ganzen Zusammenhang werden immer die Rechtsfragen erläutert und ob eine Option überhaupt verfassungsgemäß sei. Diese Frage haben Sie auch in Ihren Zusatzantrag aufgenommen. Wir sagen, dass es verfassungsgemäß ist und haben es auch über verschiedene Gutachten prüfen lassen. Es gibt ein Gutachten von Professor Henneke, der sagt, es sei zulässig und ein Gutachten von der Kanzlei Graf von Westphalen, die sagen, man könnte die bestehenden Optionskommunen erweitern.

Zurzeit sind es 69 Kommunen und damals, als diese Zahl zustande gekommen ist, saßen laut einem, der dabei war, die wichtigen – vornehmlich Herren – bei einem Glas Rotwein zusammen und überlegten, wie viele Optionskommunen sie denn haben wollten. Dann haben sie einfach – es gibt überhaupt keine logische Begründung – die Zahl der Optionskommunen an den Sitzen im Bundesrat festgemacht. Daran erkennt man, wie wenig das mit Arbeitsmarktpolitik zu tun hat. Das ist eine Rotwein-Idee, die sicherlich keinen Verfassungsrang hat. Dies haben auch, ein wenig juristischer, die Gutachten festgestellt. Somit sind wir der Auffassung, dass es durchaus möglich ist, verfassungsrechtlich eine Option für Hamburg herauszuholen und bei der Umsetzung auf der sicheren Seite zu sein.

Ganz zum Schluss noch etwas zum Personal: Das Personal in der ARGE in Hamburg ist sicherlich verunsichert. Das ist ein Problem, das wir schon seit vielen Jahren haben, weil auch die ARGE immer verfassungsrechtlich angegriffen worden ist. Wenn wir optieren, dann wollen wir das Personal der Bundesagentur für Arbeit gerne übernehmen, das kann man auf jeden Fall sagen. Andersherum besteht natürlich das Problem – die "komba" hat gerade eine Mail herumgeschickt –, was mit dem Personal passiert, wenn wir nicht optieren können. Die gehen davon aus, dass die Mitarbeiterschaft nicht gerne zur Bundesagentur für Arbeit will. Dann kommt natürlich ein Problem auf die Stadt zu, das wir lösen müssten.

Ich appelliere noch einmal an Sie: Die Option ist die Möglichkeit, mit der wir als Stadt am meisten Einfluss haben, wo wir die Arbeitsmarktpolitik auch als Bürgerschaft am stärksten mit beeinflussen und bearbeiten könnten; sie ist meines Erachtens die

beste Möglichkeit. Kämpfen Sie mit uns gemeinsam auf Bundesebene, weil wir dann als Hamburger hier im Hause bestimmen können und uns nicht von Berlin fremdbestimmen lassen müssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Joithe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Normalerweise will der schwarz-grüne Senat hoch hinaus und ist geradezu versessen auf seine Leuchtturmprojekte wie HafenCity, Elbphilharmonie, sofern sie dann irgendwann fertig wird und koste sie, was sie wolle, oder die U4 – Hamburg, das Tor zur Welt. Im Bereich Hartz IV sollen nun jedoch kleinere Rundstücke gebacken werden, da soll die Weltstadt zur Kommune optieren. Zwar findet sich in Hamburg die größte ARGE SGB II in der Bundesrepublik mit 17 Jobcentern und fast 1800 Mitarbeitern, aber nun befürchtet man, so der Antrag der GAL/CDU – Zitat –:

"Das mit der Reform ursprünglich angestrebte Prinzip der "Hilfen aus einer Hand" würde erneut zerrissen."

Da kann ich Sie wirklich beruhigen. Die "Hilfe aus einer Hand" hat es seit Inkrafttreten des SBG II auch in Hamburg nie gegeben. Der Hartz-IV-Geschädigte sieht sich von vornherein mindestens zwei Sachbearbeitern gegenüber, nämlich dem einen für die Leistung und der anderen – damit wir das gendern – für die Vermittlung. Damit nicht zu enge Bindungen zum Klienten, zum Kunden, wie auch immer man den Hartz-IV-Geschädigten bezeichnen mag, entstehen, rotieren die Mitarbeiter wie die Weltmeister, mindestens alle halbe Jahre, sind nicht im Bilde und stellen selbst die Entscheidungen ihrer Vorgänger in Frage. So erleben wir das allwöchentlich in der Beratung. All das findet auf dem Rücken derjenigen statt, die zynisch als Kunden bezeichnet werden. Das Ganze ist, sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden, garniert mit viel Stress und Inkompetenz. Es fehlt an Schulung und an Personal. Zitat eines Leiters einer ARGE: Entweder Antragsbearbeitung oder Schulung, beides geht nicht.

Das soll nun alles mit der Optionskommune besser werden. Der Leiter der ARGE in Hamburg, Herr Thomas Bösenberg, plädiert auch dafür. Dabei hat der seinen Laden heute kaum im Griff.

(Thilo Kleibauer CDU: Was?)

Die Bescheide der ARGE sind für Otto Normalverbraucher und selbst für Juristen oft nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern in außerordentlich vielen Fällen auch schlichtweg falsch. Leider machen nur etwa 1 Prozent der Betroffenen von ihren Möglich

keiten des Widerspruchs und des Gangs zum Sozialgericht Gebrauch. Ansonsten würden die Sozialgerichte unter der Last zusammenbrechen.

Mit der Regelung von Optionskommunen aus Paragraf 6a des SGB II existieren zwei parallele Systeme der Administration. Damit existiert kein einheitlicher Verwaltungsvollzug. Die Regelung des Paragrafen 6a SGB II wurde erst nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erzielt. Frau Hochheim siedelte das bei einer Rotwein-Runde an und die 69 entsprechenden Kommunen waren auch nur für eine Experimentierphase gedacht. Ursprünglich war von der rot-grünen Bundesregierung vorgesehen, dass der Bund vollständig für die Verwaltung zuständig gewesen wäre. Diese zwei parallelen Verwaltungssysteme könnten den Grundsätzen der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der Verwaltungszuständigkeit widersprechen. Dies betont jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ARGEn.

Zudem ist nach wie vor – sicher könnte man das ändern – die Zahl der Optionskommunen auf 69 beschränkt. Eine Ausweitung würde jedoch auch eine Ausweitung der Parallelität dieser beiden Administrationssysteme bedeuten. Frau Möller hat vorhin das richtige Wort geprägt, nicht Optionskommune, sondern Optionsland. Bisher ist Wiesbaden mit 287 000 Einwohnern die größte Optionskommune. Im Hinblick auf die Frage, wie die Administration des SGB II künftig geregelt werden könnte, gibt das Bundesverfassungsgericht uns in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ARGEn zwei Hinweise. Es führt dort aus, ich zitiere:

"Das Anliegen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende 'aus einer Hand' zu gewähren, ist zwar ein sinnvolles Regelungsziel. Dieses kann aber sowohl dadurch erreicht werden, dass der Bund für die Ausführung den Weg des Art. 87 GG wählt, als auch dadurch, dass der Gesamtvollzug nach der Grundregel des Art. 83 GG insgesamt den Ländern als eigene Angelegenheit überlassen wird."

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal die Möglichkeit auf, dass der Bund die alleinige Verwaltungszuständigkeit übernimmt. Dies wäre gemäß Artikel 87, Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes möglich. Die andere Variante besteht darin, die übliche Form des Gesetzesvollzugs nach Artikel 83 Grundgesetz zu wählen und die Länder dies in eigener Angelegenheit machen zu lassen.

Da es um zweistellige Milliardenbeträge geht – es sind etwa 40 Milliarden im Gespräch –, entstehen Begehrlichkeiten seitens der unterschiedlichen Akteure in Bund, Ländern und natürlich auch in der Privatwirtschaft. Die Gefahr, dass die zukünftige Optionskommune Hamburg die ihr zur Verfügung

(Dr. Natalie Hochheim)

stehenden Arbeitsmarktinstrumente, insbesondere sogenannte Arbeitsgelegenheiten – landläufig unter Ein-Euro-Jobs bekannt – bis hin zu den subventionierten Arbeitsverhältnissen, in noch größerem Umfang als bisher für die Aufgaben der Stadt

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden über- nimmt den Vorsitz.)

missbraucht, ist nicht von der Hand zu weisen.

Für die rein technisch betrachtete Auszahlung einer Lohnersatzleistung spielt die Organisationsstruktur der Verwaltung von Lohnarbeitslosigkeit überhaupt keine Rolle. Diese Aufgabe könnten auch andere Träger übernehmen, die Träger der Sozialversicherung oder auch die Finanzämter. Für die Vermittlung in und die Qualifizierung für Lohnarbeitsplätze ist die Organisationsstruktur jedoch durchaus relevant. Bis zu einer kompletten Neustrukturierung der sozialen Sicherungssysteme, wie sie auch die LINKE fordert, könnten diese Aufgaben nach den Erfahrungen mit fünf Jahren Hartz IV als Übergangslösung komplett der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Dies entspräche zumindest auch den Vorstellungen der Erwerbsloseninitiativen bundesweit, wird aber kaum diskutiert.