Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Große Anfrage zur sonderpädagogischen Förderung ist für mich noch einmal ein guter Anlass, auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention als Ganzes hinzuweisen. Ich kann nicht oft genug betonen, wie dankbar ich den Vereinten Nationen bin, dass es diese Konvention gibt.
Diese internationale, rechtliche Unterstützung macht aus einem Ziel, das bis vor Kurzem noch als schöne Utopie galt – vor allem in Deutschland –, Wirklichkeit, nämlich die zwangsweise Trennung in behinderte und nicht behinderte Kinder aufzuheben. Das wird tatsächlich erst möglich durch die Konvention.
Mein Dank gilt aber nicht nur den Vereinten Nationen, sondern allen Fraktionen hier im Haus. Ich finde es sehr bemerkenswert, wie wir hier gemeinsam über das Thema diskutieren und argumentieren, aber nicht wirklich streiten. Denn es ist überhaupt keine Selbstverständlichkeit, wenn man in andere Bundesländer blickt, wie wir hier in Hamburg gemeinsam mit der UN-Behindertenrechtskonvention umgehen. Wir diskutieren hier nicht, ob die Konvention überhaupt Folgen für uns hat. In dieser Frage sind wir uns einig und das ist in vielen anderen Bundesländern noch längst nicht so. Wir sind uns auch einig darüber, dass die UN-Konvention nicht nur für Schulen gilt, sondern natürlich auch für viele andere Bereiche. Die Anhörung im Sozialausschuss hat gezeigt, dass es nicht nur ein schulisches Thema ist.
Ich fand es etwas befremdlich in der Vorbereitung auf die Debatte, dass von anderen Bundesländern immer die Rückmeldung auf die Frage nach der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kommt, dass im schulischen Bereich etwas getan werde. Sehr selten kommt eine Rückmeldung darüber, dass es weit über den Bereich Schule hinausgeht. Umso erfreuter bin ich darüber, dass in Hamburg die UN-Behindertenrechtskonvention als Ganzes im Blick ist und nicht nur eine schulische Fachdebatte.
Herr Kienscherf, damit werden wir uns auch im Sozialausschuss befassen, aber da sind wir auch auf einem gutem Weg.
Im schulischen Bereich ist unser Ziel die Inklusion. Die Große Anfrage fragt das Ist und das Wie ab. Sie zeigt noch einmal detailliert auf, welch unterschiedliche Ausgangslage wir in Hamburg auf dem Weg zur inklusiven Bildung haben, mit unterschiedlichen Formen wie Integrationsklassen, integrativen Regelklassen und integrativen Förderzentren, die alle aber in ihren Modellen nicht dazu führen, dass die Mehrheit der Schüler heute schon integrativ betreut wird, sondern dass es momentan nur 1200 Schülerinnen und Schüler sind, die mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert unterrichtet werden. Es sind immer noch über 7300 Schüler, die an Förder- und Sonderschulen sind. Dieses Verhältnis von 1:6, das Sie angesprochen haben, ist kein erfreuliches.
Die Ausgangslage macht aber eines deutlich: Wir können leider nicht kurz mit dem Finger schnippen und sagen, zum 1. August 2010 sind alle Schulen in Hamburg inklusiv. Das kann man nicht verordnen, dafür ist ein längerer Umsteuerungsprozess eine notwendige Voraussetzung. Auch hier freut es mich, dass die SPD-Fraktion diese Ansicht teilt und mit uns einig ist, dass dies noch einen längeren Weg braucht.
Auch Einstellungen und Mentalitäten müssen sich wandeln, damit wir das Ziel einer inklusiven Schule erreichen. Das zeigt auch die Diskussion um die Frage der Diagnose. Herr Rabe hat das schon angesprochen, hier wird oft der Vorwurf erhoben, wenn man diagnostiziere, sei das per se diskriminierend. Ich glaube aber, dass es nicht die Diagnose an sich ist, die diskriminiert, sondern der Umgang in unseren Köpfen, der erst zur Diskriminierung führen kann. Wenn wir nämlich feststellen, welche unterschiedlichen Bedürfnisse die jeweiligen Kinder haben, hat das eigentlich nichts mit einer Aussage zu tun, ob ein Kind mehr oder weniger wert ist als ein anderes, sondern es hat erst einmal damit zu tun, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, den unterschiedlichen Bedürfnissen angemessen gerecht zu werden. Erst die gedankliche Fortführung, Diagnose und dann Förderbedarf, hier könnte ein Kind weniger wert sein, führt dann zur Diskriminierung. Wenn wir einen Mentalitätswandel und einen Bewusstseinswandel erreichen in der Betrachtung von Menschen mit Behinderungen – dies ist eine Aufgabe, die uns die UN-Behindertenrechtskonvention ins Stammbuch schreibt –, dann ist eine Diagnose auch nicht mehr per se eine Diskriminierung.
In Hamburg haben wir eine erfreuliche Dynamik in der Debatte, das hatte ich schon kurz angesprochen: Der Sozialverband Deutschland hat im August ein Bildungsbarometer zur Inklusion vorgestellt und damals, noch auf Grundlage des Referentenentwurfs, wurde für Hamburg gesagt, die
Chancen für Inklusion ständen in Hamburg nicht schlecht, sie müssten aber auch genutzt werden. Nach der Verabschiedung des Schulgesetzes und mit der beginnenden Umsetzung in der neuen Anmelderunde sind wir deutlich weiter und haben auf jeden Fall die Chance zur Inklusion ergriffen. Wir haben den Weg zur inklusiven Schule eingeschlagen, und zwar auf eine Art und Weise, dass er nicht mehr verlassen werden kann. Darauf dürfen wir auch gemeinsam stolz sein, denn wir sind hier deutlich weiter als andere Bundesländer. In den meisten anderen Bundesländern sei nach den Worten des Sozialverbandes bislang kein politischer Wille zur Inklusion erkennbar. Wir sind hier weiter, aber noch lange nicht am Ziel.
Worum geht es jetzt aktuell? Es geht darum, Schritte aufzuzeigen, wie wir vom Ist-Zustand ausgehend zunächst einmal das Recht auf den Besuch der allgemeinen Schulen gewährleisten können und die Schulen überhaupt in die Lage versetzen können, aus der heutigen Situation heraus die Förderung von Kindern mit Behinderungen auch angemessen gewährleisten zu können. Die schwarz-grüne Koalition hat dazu ihre Vorstellungen vor Weihnachten präzisiert; Marino Freistedt hat dies schon ausführlich dargestellt. Die Schulbehörde hat jetzt mitgeteilt, wie es bei der neuen Anmelderunde organisatorisch laufen soll, damit das Recht auf den Besuch der allgemeinen Schule wahrgenommen werden kann.
Mit dem Start in den Klassen 1 und 5 sorgen wir dafür, dass wir dieses neue Recht in wenigen Jahren schrittweise aufwachsen lassen, aber auch zügig, denn wir beginnen in zwei Jahrgängen. Dadurch kommen wir der vollständigen Umsetzung der UN-Konvention für den schulischen Bereich schnell näher. Das hat natürlich auch Folgen für die Praxis. Wir stehen in der Pflicht, hierüber weiter zu diskutieren und werden das auch im Schulausschuss intensiv tun.
Wir müssen vor allem über die Frage diskutieren, was eigentlich am Ende dieses Weges stehen soll, wie eine wirklich inklusive Schule aussieht. Inklusion ist nämlich nicht bloß die Addition von Kindern mit Behinderungen in die Regelschule; auf diesem Ansatz darf unser Weg nicht stehen bleiben. Das wird er nicht, davon bin ich überzeugt, dafür garantiert schon der parteiübergreifende Konsens, den wir in dieser Frage haben. Wir sind uns einig, so habe ich auch alle Rednerinnen und Redner verstanden, dass aus der Konvention nicht nur ein formaljuristisches Recht erfolgen darf, das dann letzten Endes für die Praxis keine Auswirkungen hat. Eine inklusive Schule können wir jedoch nicht verordnen, sie kann sich nur entwickeln.
Um zum kommenden Schuljahr das Recht nach der UN-Konvention zu gewährleisten, war und ist es notwendig, dass wir eines bereits sicherstellen, dass nämlich überall dort, wo ein Kind mit Behin
derung ist, auch die notwendige Ressource vorhanden ist. Wir haben im Eckpunktepapier dargestellt, wie es gelingen kann, dass die Mittel auch tatsächlich da sind, wo es Kinder mit Behinderungen gibt, und sie angemessen gefördert werden.
Die Schulbehörde hat den Schulen hierzu eine klare Auskunft gegeben, wie das organisiert wird und was es praktisch bedeutet. Das heißt, die Schulen haben Planungssicherheit für das kommende Schuljahr.
Bei einem weiteren Aspekt, den Herr Rabe angesprochen hat, ist es sehr wichtig, dass die Eltern auch die Garantie haben, dass in der von ihnen gewählten Schule das Kind dort nicht sich selbst überlassen bleibt, sondern angemessen gefördert werden kann. So wird aus dem formalen Recht der Wahl überhaupt erst eine echte Wahlmöglichkeit für Eltern geschaffen.
Herr Rabe, Sie hatten ganz recht, man braucht tatsächlich eine richtige Wahlmöglichkeit, das kann man nicht nur formal einräumen. Wenn wir eine richtige Wahlmöglichkeit geben und die allgemeinen Schulen entsprechend ausstatten, dann entscheiden auch die Eltern über ihre Nachfrage, ob es weitere Integrationsstandorte gibt. Eine Zielzahl zu nennen und zu fordern, es müssten beispielsweise 100 oder 150 Plätze sein, das können wir aufgrund des Wahlrechts nicht verordnen, es muss auch von den Eltern angenommen werden. Aber klar ist, dass die Eltern eine richtige Wahlmöglichkeit haben müssen.
Ich fasse zusammen: Das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule haben wir im Schulgesetz verankert. Die Planung für das kommende Schuljahr steht. Wie dieses Recht angewandt werden kann im Ziel einer inklusiven Schule, darüber sind wir uns einig. Wir sind aber erst am Anfang des Weges. Wie eine inklusive Schule am Ende aussehen kann, darüber gibt es noch unterschiedliche Ansichten und deshalb freue ich mich auf die fortgesetzten Beratungen mit Sachverständigen, Abgeordneten und Initiativen im Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes wurde im Paragraf 12 folgender Satz aufgenommen:
"Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen."
Damit scheint Schwarz-Grün der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen, die von der
Bundesrepublik Deutschland Ende 2008 unterschrieben worden ist und die eine getrennte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verbietet. Es finden sich aber keine Übergangsregelungen, wie dieses Recht realisiert werden soll, und meiner Meinung nach sind wir von einer vollständigen Umsetzung noch weit entfernt, Herr Gwosdz.
Tatsächlich wird das Recht an mehreren Stellen im Schulgesetz gleich wieder eingeschränkt. So heißt es zum Beispiel im Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3:
"Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist."
Nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 5 können behinderte Schüler und Schülerinnen auch auf unterschiedliche Lernorte sortiert werden, wenn es heißt:
Schließlich werden die Sonderschulen nicht abgeschafft, sondern im Paragraf 19 explizit aufgeführt. Zu guter Letzt soll es nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 3 sogar gesonderte Vorschulklassen an Sonderschulen geben.
Tatsächlich kann man also schon im Schulgesetz nur von einem eingeschränkten Recht von behinderten Kindern und Jugendlichen auf Besuch von allgemeinbildenden Schulen sprechen. Dies setzt sich im Schulentwicklungsplan 2010 und 2017 der Schulbehörde fort. Wenn das Recht von allen Kindern auf den Besuch allgemeiner Schulen ernst gemeint ist, dürften sich dort keine Sonderschulen mehr befinden und müssten abgebaut werden. Tatsächlich bleiben aber im Schulentwicklungsplan bis 2017 alle Sonderschulen erhalten; insgesamt werden 39 Sonderschulstandorte aufgeführt.
Wenn es nun also einerseits ein Recht für Behinderte auf den Besuch von allgemeinbildenden Schulen gibt, andererseits aber Sonderschulen und auch die Bildungszentren fortbestehen, dann steht das in einem gewissen Widerspruch zur UNKonvention. Dafür gibt es zwei Lösungsansätze: Die Schulbehörde schafft sogenannte Regionalkommissionen, die Aufnahmeanträge von Eltern für bestimmte Schulen bearbeiten sollen. Dazu heißt es in einem Schreiben der Schulbehörde an alle Sonderschulen vom 18. Januar 2010:
"Einer Regionalkommission gehören vier Personen an: zwei für die Anträge auf Aufnahme in die Klasse 1 und zwei für Anträge auf Aufnahme in die Klasse 5. Ihre Mitglieder sind Schulleitungen der bisherigen Integrationsstandorte und Schulleitungen der
bisherigen Sonderschulen einer Region, die durch die zuständige Schulaufsicht eingesetzt werden. […] Die jeweilige Regionalkommission empfiehlt der Behörde […] die Aufnahme an einem bestimmten Lernort. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme an einer bestimmten Schule wird nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern abschließend von der BSB getroffen."
Das heißt, die behinderten Kinder und Jugendlichen haben zwar, wie es im Schulgesetz heißt, ein Recht, allgemeine Schulen zu besuchen, aber die endgültige Entscheidung fällt die Schulbehörde. Genauso gut könnte man sagen, die behinderten Kinder und Jugendlichen und deren Eltern haben ein bisschen Recht darauf, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen.
Was bedeutet dies nun für die behinderten Kinder und Jugendlichen und deren Eltern? Eigentlich sollte jedes Kind wohnortnah in der nächstgelegenen Schule aufgenommen werden und auch dort zur Schule gehen. Das gilt insbesondere für Grundschulkinder nach dem Motto "kurze Beine, kurze Wege" und dies gilt umso mehr für behinderte Kinder. Sie und ihre Eltern haben es schon schwer genug. Wenn sie nun gezwungen werden, in andere Schulen als die Nachbarkinder zu gehen, dann könnten sie dies als eine zusätzliche Behinderung empfinden.
Die zweite Möglichkeit sind die sonderpädagogischen Gutachten. Die Schulbehörde hält an der Praxis der sonderpädagogischen Gutachten fest, was in Fachkreisen durchaus umstritten ist. Welchen Sinn es machen soll, dass jetzt die Gutachten auch noch auf alle Schülerinnen und Schüler von integrativen Regelklassen ausgedehnt werden sollen, ist nicht unbedingt zu erschließen, zumal die in den letzten Jahren erstellten Gutachten zeigen, dass zwei Drittel der förderbedürftigen Jugendlichen Jungen waren. Das ist auffällig und es ist kritisch zu überprüfen, ob da nicht irgendwo ein Fehler steckt. Der Pädagogikprofessor Hans Wocken nennt diese sonderpädagogischen Gutachten Restauration der Stigmatisierung, weil er die Meinung vertritt, dass Kinder dadurch noch einmal besonders ausgegrenzt werden.
Wir erkennen an, dass der Senat einen ersten Schritt in Richtung Inklusion gemacht hat – da bin ich mit Herrn Rabe ausnahmsweise einer Meinung –, und auch wir sehen es so, Herr Gwosdz, dass man nicht einfach nur mit dem Finger zu schnippen braucht und schon wird alles wunschgemäß umgesetzt.
Langfristig erhoffen wir uns, dass behinderte Kinder und Jugendliche in die normale Schulorganisation mit einbezogen sind. Hierzu muss die Integration in Regelklassen für alle Behinderungsarten zum Regelangebot gemacht werden und es müssen natürlich auch ausreichend Mittel zur Verfü
gung gestellt werden. Wenn es nur einen individuellen Rechtsanspruch gibt, wird dieser vor allem von bildungsinteressierten Eltern wahrgenommen. Deshalb wünschen wir uns, dass dieses Regelangebot vordringlich in den sozialen Brennpunkten zum Wohle der Kinder eingerichtet wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Tatsächlich werden viele Hamburger Eltern in Kürze vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr behindertes Kind an einer allgemeinen Schule anmelden oder nicht. Abgesehen von der Vorfreude auf den ersten Schultag stellt sich für diese Eltern die Frage, ob das eigene Kind je nach Fähigkeiten oder auch Bedürfnissen ausreichend gefördert wird.