Protocol of the Session on January 21, 2010

Für die rein technisch betrachtete Auszahlung einer Lohnersatzleistung spielt die Organisationsstruktur der Verwaltung von Lohnarbeitslosigkeit überhaupt keine Rolle. Diese Aufgabe könnten auch andere Träger übernehmen, die Träger der Sozialversicherung oder auch die Finanzämter. Für die Vermittlung in und die Qualifizierung für Lohnarbeitsplätze ist die Organisationsstruktur jedoch durchaus relevant. Bis zu einer kompletten Neustrukturierung der sozialen Sicherungssysteme, wie sie auch die LINKE fordert, könnten diese Aufgaben nach den Erfahrungen mit fünf Jahren Hartz IV als Übergangslösung komplett der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Dies entspräche zumindest auch den Vorstellungen der Erwerbsloseninitiativen bundesweit, wird aber kaum diskutiert.

(Olaf Ohlsen CDU: Richtig!)

Die von der SPD geplante Grundgesetzänderung, die die Beibehaltung dieser Mischverwaltung ermöglichen soll, würde eine rechtskulturell höchst bedenkliche Missachtung des Verfassungsgerichts bedeuten. Sie dürfte unter den gegebenen Umständen sowieso nicht die notwendige Mehrheit finden und das ist auch gut so.

Einer Überweisung der Anträge zur weiteren Diskussion im Wirtschaftsausschuss stimmt meine Fraktion zu. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist und abgeschafft werden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Senator Gedaschko.

(Michael Neumann SPD: Haben Sie Herrn Kahrs schon angerufen? Der hilft Ihnen be- stimmt!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren in einem entscheidenden Moment, in dem leider das Haus relativ leer ist und in dem es tatsächlich, wie vorhin schon gesagt wurde, um sehr viel Entscheidungskompetenz für Hamburg geht, insbesondere um die Möglichkeit, das Schicksal von Menschen positiv zu beeinflussen oder einen Verwaltungsmoloch zu haben, der suboptimal arbeitet. Das ist meinetwegen auch einen Anruf bei Herrn Kahrs wert.

Wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das die bisherige Arbeitserledigung aufhebt. Diese bisherige Arbeitserledigung sieht aus Sicht des Senats nicht gerade optimal aus. Sie ist in Hamburg, gemessen an dem, was sonst im Bund passiert, deutlich erfolgreicher; ich möchte nur einige wenige Zahlen nennen. Bei der Langzeitarbeitslosigkeit haben wir im November 2009 mit 18 195 Menschen einen Tiefpunkt erreicht. Das sind 2,5 Prozent weniger Langzeitarbeitslose als noch 2008. Nur rund jeder vierte Arbeitslose im Rechtskreis Hamburg ist länger arbeitslos als ein Jahr. In Berlin sind es 34,1 Prozent und in Bremen 38,8 Prozent.

Wenn wir uns die Kernaufgabe dieser Institution anschauen, die Vermittlung der Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, dann wird deutlich, dass die Hamburger ARGE, die größte Deutschlands, bisher schon erfolgreich gearbeitet hat, und das trotz zahlreicher Hindernisse.

(Beifall bei der CDU)

Ich nenne nur die absolut katastrophale EDV-Ausstattung, ein System, das hinten und vorne nicht funktioniert, von Anfang an nicht funktionierte und nicht geeignet ist, die Menschen zu unterstützen, sondern die Mitarbeiter zu nerven.

(Zuruf von Uwe Grund SPD)

Wir haben mit ergänzenden Maßnahmen das – und darum geht es mir insbesondere –, was aus Nürnberg kommt, so unterstützt, dass wir diese Zahlen erreicht haben. Wir haben die Möglichkeit gehabt, mit eigenen Methoden, Institutionen und Instituten, wie zum Beispiel dem Hamburger Modell, Traumquoten bei der Vermittlung zu haben. Das sind Vermittlungsquoten von 70 Prozent, die man sonst in der Bundesrepublik suchen kann. Wir in Hamburg haben sie und das aufzugeben, wäre fatal.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben versucht, unter dem Vorsitz von Hamburg eine Lösung zwischen den Ländern und dem Bund zu erreichen. Wir haben eine einheitliche Front aller Länder geschaffen, aber den Bund nicht dazu bewegen können, das zu tun, was alle Länder einheitlich wollten. An diesem Punkt kann es nicht darum gehen zu sagen, wir ergeben uns ins Schicksal, sondern den aus meiner Sicht allerbesten Weg zu wählen, und das ist der Weg, die Verantwortung für diese Aufgabe auch direkt zu übernehmen.

(Olaf Ohlsen CDU: Bravo! und Beifall bei der CDU)

Es geht um zwei Punkte.

Erstens der Inhalt: Wenn wir uns die Probleme in einer Großstadt anschauen, dann haben wir andere Probleme als irgendwo in ländlichen Regionen. Wir müssen sie ganzheitlich und mit sämtlichen

(Wolfgang Joithe-von Krosigk)

Politikfeldern angehen. Das wird niemals gelingen, wenn wir nur mit den Instrumenten aus Nürnberg agieren dürfen. Eine Verknüpfung mit all dem, was wir als Stadt sonst machen – in der Stadtteilentwicklungspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Innenpolitik, der Kulturpolitik, der Sportpolitik – ist wichtig. Wir müssen alles verknüpfen, wenn wir dieses elementare Problem wirklich lösen wollen. Sonst verwalten wir es und das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Gerade wenn es darum geht, teilweise arbeitsmarktferne, teilweise bildungsferne Milieus wieder zu reintegrieren, brauchen wir alle Kraft. Diese Kraft bekommen wir nur über die Option auf die Straße.

Zweitens die Form: Ich hatte die katastrophale EDV-Ausstattung genannt, ein System, das hinten und vorne nicht funktioniert. Das allein ist es schon wert, an dieser Stelle über einen anderen Schritt nachzudenken. Der Bund ist nicht gewillt, seine alten Systeme abzuschaffen, sie sollen fortgeführt werden. Das alles können wir uns als Gesellschaft nicht leisten und auch deshalb brauchen wir die Möglichkeit, diese Aufgabe anders wahrzunehmen.

Die erste Wahl, die wir haben, ist, gemeinsam mit den anderen Ländern zu agieren. Erstmalig haben in der letzten Länderbesprechung zu diesem Thema auch die A-Länder, also die SPD-regierten Länder, gesagt, das können wir uns vorstellen, wir sind zu Verhandlungen darüber bereit, bundesweit zu einer Öffnung der Option zu kommen; wir wollen diese Solidarität mit den anderen Bundesländern.

Als zweite Variante wollen wir – hierzu haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das uns bestätigt, dass diese Möglichkeit besteht – tatsächlich als Bundesland optieren. Das Saarland möchte auch diesen Weg gehen, die Option als Bundesland, gemeinsam mit Hamburg. Wir sind uns aber mit dem Saarland darin einig, dass wir erst einmal die Gemeinsamkeit der Länder wahren.

Es freut mich, dass in der Debatte des Deutschen Bundestages am 17. Dezember CDU, FDP, Grüne und auch die SPD eine Ausweitung der Option befürwortet haben, die SPD mit der Einschränkung der Verfassungsänderung. Aber alle tragenden Parteien haben gesagt, dass sie eine Ausweitung der Optionsmöglichkeiten wollen. Es würde mich allerdings freuen, wenn wir diesen breiten Konsens auch im Hause hätten, damit unser Ansinnen aus Hamburg auch in Berlin mit Ihrem Nachdruck versehen ist.

Auf Bundesebene gab es zunächst Zweifel, ob das denn verfassungsrechtlich möglich sei. Mittlerweile haben die Verfassungsressorts des Bundes, also das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium, ihre Auffassung modifiziert und sehen für die Ausweitung des Optionsmodells kein höheres Risiko als für die ohnehin vom Bund beabsichtigte Entfristung der bestehenden Optionskom

munen. Worum geht es? Es wird nicht einfach möglich sein, nur die bisherigen Optionskommunen zu verlängern. Das endet automatisch und so ist das Gesetz bisher angelegt. Das heißt, man braucht sowieso einen neuen Ansatz. Es wäre bei diesem neuen Ansatz, wenn es darum geht, ob es wiederum 67 sind oder mehr – jetzt sind es aufgrund von Zusammenlegungen 67 – willkürlich zu sagen, dass es auch künftig nur 67 sein dürfen. Das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Willkürverbot.

Wo ist der rationale Ansatz dafür? Wir streiten für Rationalität in dieser Betrachtung und insofern auch für eine Öffnung für den Hamburger Weg, dafür, dass in Hamburg die größte ARGE die Möglichkeit hat, die Aufgaben in Eigenverantwortung wahrzunehmen, den Kunden aus einer Hand zu betreuen und das Beste für den Kunden zu machen. Streiten Sie gemeinsam mit uns dafür, die Menschen brauchen es.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen, zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 19/5114.

Wer einer Überweisung dieser Drucksache an den Wirtschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei nicht sehr großer Beteiligung einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zum gemeinsamen Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion aus Drucksache 19/ 4986.

Wer diese Drucksache ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen.

Wer den Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion aus Drucksache 19/4986 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache nun nachträglich an den Wirtschaftsausschuss überweisen.

Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 55, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung eines Drittstaates.

(Senator Axel Gedaschko)

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung eines Drittstaates – Drs 19/4990 –]

Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Schulausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Frau Heyenn, bitte.

Bevor Frau Heyenn das Wort bekommt, bitte ich noch einmal darum, vielleicht so leise zu sein, dass diejenigen, die daran interessiert sind, diese Debatte auch hören; das wäre nett. – Danke schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eine jahrzehntealte Forderung der Gewerkschaften und davon sind wir leider noch ziemlich weit entfernt. Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen Frauen bei gleicher Arbeit weniger verdienen als Männer, und es gibt an den Hamburger Schulen Lehrer, die teilweise die gleiche Arbeit machen wie ihre Kollegen, aber anders bezahlt werden. Das hängt damit zusammen, dass es immer noch Grundschullehrer, Haupt- und Realschullehrer und Gymnasiallehrer gibt, die unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen haben und entsprechend unterschiedlich bezahlt werden. Besonders krass ist das Missverhältnis an den Hamburger Schulen in Bezug auf die Lehrkräfte, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihr Examen in Drittländern gemacht haben. 1 Prozent der Hamburger Lehrkräfte gehören dazu und die meisten kommen aus EU-Ländern. Was die Bezahlung betrifft, gibt es in dieser Gruppe eine sehr große Kluft zwischen Beamten und Angestellten und diese Kluft ist größer als üblicherweise.

Wir haben parallel zum vorliegenden Antrag eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass in diesem Bereich ganz viele Fragen offen sind. Daher müssen die Gründe für diesen Zustand erarbeitet werden, es muss geprüft werden, ob das gerechtfertigt ist und wie man es gegebenenfalls verändern kann.

Auch unter Berücksichtigung dessen, dass die laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen für deutsche und ausländische Lehrkräfte gleichermaßen gelten, ist doch die Einzelfallprüfung ein wesentliches Kriterium für die Eingruppierung. Das müssen wir uns einmal genauer ansehen und ich freue mich, dass alle Fraktionen unserem Begehren gefolgt sind und dieser Antrag an den Schulausschuss überwiesen wird. Ich glaube, dies ist für alle Fraktionen ein Thema, an dem noch intensiv gearbeitet werden muss, denn es ist der Aufmerksamkeit der Politiker irgendwie entgangen und gerät erst jetzt wieder ins Blickfeld.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir müssen uns die Fakten ansehen, auch unter dem Aspekt der Gerechtigkeit. Man muss prüfen, wie man in Bezug auf die Nachqualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen für ausländische Lehrer Abhilfe schaffen kann. Dann muss die Behörde offensiv auf die Betroffenen zugehen, damit die Möglichkeiten auch angenommen werden können. Das scheint bisher nicht der Fall zu sein. Aus der Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage geht hervor, dass innerhalb von fünf Jahren insgesamt nur vier ausländische Lehrkräfte aus EU-Ländern die Eignungsprüfung gemacht und nur 28 in diesem Zeitraum Anpassungslehrgänge absolviert haben.

Ganz dramatisch ist die Lage bei Lehrkräften aus Nicht-EU-Ländern, denen überhaupt keine Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgänge angeboten werden. Dieser Personenkreis hat gar keine Chance, sich dem Niveau der deutschen Lehrer anzupassen. Das geht aus unserer Sicht nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Hinweis der Behörde, dass diese Personengruppe an der Universität und anschließend im Referendariat und Vorbereitungsdienst alles nachholen könne, ist zwar grundsätzlich richtig, berücksichtigt aber natürlich nicht die Lebenswirklichkeit dieser Menschen, denn viele können diesen Weg aus ökonomischen oder familiären Gründen gar nicht gehen. Häufig sind sie schon zehn bis 15 Jahre hier und nicht in der Lage, noch einmal für zwei Jahre ein Studium aufzunehmen und dann noch den Vorbereitungsdienst hinter sich zu bringen. Dies sollte anders organisiert werden. Zunächst ist genau zu prüfen, welche Examina der unterschiedlichen Herkunftsländer in welcher Weise in Hamburg berücksichtigt werden. Wir müssen, wie wir heute begonnen haben, kreativ und flexibel sein und neue Wege gehen, um diesen Menschen gerecht zu werden.