Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Punkt 31 der Tagesordnung, Drucksache 19/4515, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Amnestie für Menschen ohne Papiere.
Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt worden.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GAL-Fraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da wir nun schon zwei Tage über illegalisierte Menschen und ihren Aufenthalt gesprochen haben, sollten wir auch ein paar Sätze über diesen Antrag verlieren, auch wenn wir ihm als GAL-Fraktion nicht zustimmen können. Das letzte Element, das uns in dieser Debatte bisher gefehlt hat, ist tatsächlich die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, den Aufenthalt von Menschen ohne Papiere und damit im nicht legalen Aufenthalt zu legalisieren. Die LINKE hat sich dieses Themas im Grunde mit einer einzigen Forderung entledigen wollen, indem Sie vorschlagen, im Rahmen einer Bundesratsinitiative solle die Legalisierung von Menschen, die sich ohne gültige Papiere in Deutschland aufhalten, initiiert werden, damit diese nicht länger rechtlos gestellt seien. Wir haben schon darüber gesprochen, welche Rechte diese Menschen haben. Wir konnten oder werden für Schulpflicht und ein Recht auf Bildung sorgen und werden auch noch für bessere Gesundheitsversorgung sorgen.
Man muss aber deutlich sagen, dass Ihr Vorschlag schlicht und einfach nicht umzusetzen ist. Sie beschreiben die Situation der Menschen, die ohne Papiere in Europa leben, überzeugend und zutreffend. Sie sagen, in anderen Ländern der Europäischen Union würde auf die dargestellte Problemlage erfolgreich mit Amnestieregelungen reagiert. Das stimmt so einfach nicht. Die europäische Debatte zu diesem Thema wird seit Mitte der Neunzigerjahre geführt, wurde Anfang 2000 dann konkreter. Es gibt mehrere Länder, die Regelungen gefunden haben, aber diese umfassen in keinem Fall eine generelle Amnestie oder eine generelle Legalisierung.
Ich möchte kurz drei Beispiele anführen. Belgien hat ein sogenanntes Regularisierungsprogramm, um Menschen, deren Asylantragsverfahren über
mehr als drei Jahre läuft, eine Perspektive zu bieten und eine Legalisierung zu ermöglichen. Angewandt wurde dies einmal im Jahr 1974 und einmal im Jahr 1999, das waren die letzten aktuellen Phasen.
Mein zweites Beispiel ist Italien. Italien hat Quoten mit Drittländern vereinbart und legalisiert in diesem Zusammenhang 3000 Arbeitnehmer pro Jahr. Voraussetzung ist, dass diese Menschen integriert sind, vor allem integriert in den Arbeitsmarkt. Aus unserer Sicht ist es für Hamburg, aber auch auf Bundesebene das Wichtigste, eine Regelung zu finden, wie Arbeitsmigration in Zukunft gestaltet werden kann. Über diesen Weg wollen wir gehen.
In Griechenland und Spanien sind die Gewerkschaften in diesem Punkt sehr engagiert, anders als in Deutschland. Aber auch in Deutschland nimmt sich ver.di seit zwei Jahren der Menschen ohne Papiere an, ohne Berührungsängste etwa der Art, dass diese Menschen Arbeitsplätze besetzen könnten, die auch andere dringend bräuchten.
Wir sollten politisch vorangehen. Diese schlichte Forderung ist richtig, bildet aber nicht die Gesamtbreite der Debatte ab und stellt auch nicht das ganze Problem dar. Wir Grüne wollen bundesweit, aber auch in Hamburg, nach unseren Möglichkeiten über temporäre Arbeitsmigration reden und natürlich auch an der Bleiberechtsregelung die notwendigen Veränderungen vornehmen. Das wird vielen Menschen – beispielsweise der Familie, die Herr Yildiz vorhin erwähnt hat – ein Bleiberecht aufgrund der rechtlichen Regelungen ermöglichen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind heute so früh fertig, dass wir es noch ertragen sollten, fünf Minuten über dieses Thema zu reden.
Im Ergebnis sind wir uns nicht einig. Wir haben von Ihnen eine Rechtfertigungsrede gehört, warum der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen werden solle. In der Sache sind wir in Bezug auf die Legalisierungsregelungen einer Meinung. Ich habe schon gestern gesagt, dass diese pauschale Amnestie nicht funktioniert, weil sie unser Ausländerrecht komplett aus den Angeln hebt. Diese Position haben wir gestern vertreten und das ist auch heute unsere Position.
Der Antrag der LINKEN geht aber durchaus darüber hinaus und spricht auch die Frage an, wie andere Grundrechte praktiziert, geschützt und gewährleistet werden. Insofern hätten wir uns sehr
gewünscht, wenn für diesen Antrag – ebenso wie für den Antrag zur Gesundheitsversorgung – eine Überweisung an den Ausschuss möglich gewesen wäre. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie 20 Minuten vor sieben ausführen, warum eine Umsetzung aus Sicht der Grünen so nicht möglich sei. Um Pro und Kontra zu diskutieren und Sach- und Fachverstand einzuholen ist die Arbeit in den Ausschüssen da.
Ich nehme Ihnen durchaus ab, dass dies ein Herzensthema für Sie als Grüne ist. Sie tun aber weder sich noch der Sache einen Gefallen, wenn das mit Fünf-Minuten-Beiträgen unter Verschiedenes abgefrühstückt wird. Sie müssten da schon Ihren Rücken ein wenig gerade machen und bei Ihrem Koalitionspartner dafür sorgen, dass diese Frage zumindest im Ausschuss landet, damit sie dort ordentlich besprochen werden kann.
(Beifall bei der SPD und bei Christiane Schneider DIE LINKE Das gehört dazu. Wir können aber leider viele Bei- spiele nennen, wo das nicht passiert ist. Ein anderes Beispiel ist der Optionszwang im Staatsbürgerschaftsrecht. Ich habe schon gestern darauf hingewiesen, dass es aufgrund dieser Re- gelung in den nächsten Jahren zu Ausbürgerun- gen von in diesem Land geborenen und integrier- ten Bürgerinnen und Bürgern kommen wird. Schwarz-Grün nimmt gern für sich in Anspruch, dass Hamburg weltoffen und tolerant sei, (Wolfgang Beuß CDU: Ist es auch, Herr Dressel!)
dann muss aber auch so im Innenausschuss über dieses Thema gesprochen werden können und Hamburg hier Flagge zeigen, aber Sie ziehen den Schwanz ein. So zeigt Hamburg hier nicht Flagge. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Möller, gerade Ihre Ausführungen machen deutlich, dass dieser Antrag eigentlich an den Innenausschuss überwiesen gehört. Man kann das Problem auf Bundesebene lösen. Sie haben das Ausländergesetz angesprochen. Wenn unser Ausländergesetz Menschen, die in dieser Gesellschaft leben, ausschließt, dann muss man darüber diskutieren, ob das nicht geändert werden muss,
auch im Hinblick auf die Optionspflicht. Es kann nicht sein, dass Sie diesen Antrag einfach ablehnen, Ihre Augen verschließen und sagen, dieses
geht nicht, jenes geht nicht. Man kann sehr wohl vieles machen, der Wille ist entscheidend. Gesetze werden von der Politik gemacht und nicht von irgendwelchen Menschen aus dem All. Die Politik bestimmt über die Gesetze und wenn der Wille da ist, kann man auch über das Ausländergesetz reden, um Ausnahmeregelungen herbeizuführen. – Vielen Dank.
Wer sich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 19/4515 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Punkt 35 der Tagesordnung, Drucksache 19/4520, Antrag der SPD-Fraktion: Faire Löhne und soziale Standards bei öffentlichen Aufträgen, Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes.
Faire Löhne und soziale Standards bei öffentlichen Aufträgen – Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes – Drs 19/4520 –]
Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt worden.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer sich dem Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 19/4520 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.