Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich Ihnen mitteilen, dass während der heutigen Sitzung Filmaufnahmen für einen neuen Bürgerschaftsfilm gedreht werden. Das damit beauftragte Team wird sich im Laufe dieser Sitzung im Hause bewegen. Wenn es heute einige Abweichungen von der Normalität im Plenarsaal geben wird, lassen Sie sich dadurch bitte nicht irritieren.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrates haben die Fraktionen vereinbart, den Bericht des Eingabenausschusses, Drucksache 19/142, zu vertagen. Zudem sind die Fraktionen übereingekommen, die Tagesordnung um die Drucksache 19/236 zu ergänzen, einen Dringlichen Senatsantrag zum Haushaltsplan 2007/2008. Die Drucksache haben Sie inzwischen erhalten. Sie wurde als Tagesordnungspunkt 12 b nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf, Antrag der Fraktionen der CDU und der GAL: Wahl eines Ersten Bürgermeisters. Vorgeschlagen ist Herr Ole von Beust.
Weil das Senatsgesetz in seinem Paragrafen 2 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Herr Hakverdi abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Zettel gehen Sie bitte in eine der beiden Kabinen und nehmen dort Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel sind ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Herrn Hakverdi, bei dem die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel dort in die Urne.
Damit habe ich Ihnen das Prozedere vorgestellt. Ich bitte nun Herrn Hakverdi, mit dem Namensruf zu beginnen.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest,
dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen und bitte nunmehr, die Stimmauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Es sind 121 Stimmzettel abgegeben worden, alle gültig. Von den gültigen Stimmzetteln waren Ja-Stimmen 69.
Ich fahre in der Verkündung des Wahlergebnisses fort: Ja-Stimmen 69, Nein-Stimmen 52, keine Enthaltung.
Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Wahl des Ersten Bürgermeisters die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 61 Stimmen. Herr von Beust hat 69 Stimmen erhalten und ist damit zum Ersten Bürgermeister gewählt worden. Herr von Beust, herzlichen Glückwunsch zu dieser Wahl.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese den Wortlaut des Eides vor:
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.
Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich eine glückliche Hand bei der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Meine Damen und Herren! Vereinbarungsgemäß wird die Sitzung der Bürgerschaft jetzt unterbrochen. Ich werde auf den Wiederbeginn durch ein akustisches Zeichen aufmerksam machen.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg führt der Senat bei Beendigung der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters weiter. Die Wahl des neuen Ersten Bürgermeisters ist erfolgt und die Amtszeit des Senats damit beendet.
Mir ist soeben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Dieser teilt darin mit, dass er gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der hamburgischen Verfassung Frau Senatorin Professor Dr. Karin von Welck, Herrn Senator Dr. Michael Freytag und Herrn Senator Axel Gedaschko ersucht habe, bis zu ihrer erneuten Berufung und Bestätigung als Mitglieder des Senats die Geschäfte weiterzuführen.
Aus dem Senat ausgeschieden sind Herr Jörg Dräger, Herr Udo Nagel und Herr Gunnar Uldall. Ihnen allen spreche ich im Namen des ganzen Hauses für Ihr Wirken für die Freie und Hansestadt Hamburg unseren herzlichen Dank aus.
Ausgeschieden aus dem Senat ist auch Herr Carsten-Ludwig Lüdemann. Mit Schreiben vom heutigen Tage hat er mir mitgeteilt, dass er das während seiner Amtszeit ruhende Bürgerschaftsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegen werde. Herr Lüdemann gehörte unserem Hause vom Oktober 1997 bis zum März 2004 an. Danach wechselte er in den Senat, zunächst als Staatsrat, dann als Senator. Auch ihm sprechen wir unseren herzlichen Dank aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass Frau Alexandra Dinges-Dierig und Frau Birgit Schnieber-Jastram die während ihrer Amtszeit als Senatorinnen ruhenden Bürgerschaftsmandate nunmehr ausüben.
Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram! Sie waren bereits von 1986 bis 1994 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Ich freue mich, Sie wieder begrüßen zu dürfen.
(Beifall bei der CDU, bei Christian Maaß GAL, Dr. Dorothee Stapelfeldt und Michael Neumann, beide SPD)
Durch die Aufnahme dieser Mandate scheiden zwei Mitglieder aus der Bürgerschaft aus. Bereits nach nur drei bürgerschaftlichen Sitzungen müssen wir uns von Herrn Thomas Felskowsky verabschieden.
Ebenfalls verabschieden müssen wir uns von Herrn Egbert von Frankenberg, der der Bürgerschaft seit März 2004 angehörte und sich insbesondere in der Schul- und Sozialpolitik engagiert hat. Auch Ihnen gilt unser herzlicher Dank.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 12a auf, Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren.
[Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren – Drs 19/207 –]
Hierzu ist mir ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen, dessen Inhalt in Form der Drucksache 19/207 gerade verteilt wird. Es enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren.