Personalwirtschaftliche und finanzielle Vorkehrungen für die Rückkehr von Beschäftigten des ehemaligen LBK Hamburg zur Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 18/6500) - Drs. 18/7347 - 5056 D
Klimaschutz in Hamburg 2007 (10): Neufassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes - Drs. 18/7482 - 5063 B
Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern in Hamburger HVV-Bussen - Drs. 18/7415 - 5068 A
Die Sitzung ist eröffnet. Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen vereinbart, dass die Tagesordnung um drei weitere Punkte ergänzt werden soll. Es handelt sich dabei um die drei Interfraktionellen Anträge aus den Drs. 18/7557, 18/7558 und 18/7559, die als Tagesordnungspunkte 75, 76 und 77 nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurden. Die Drucksachen liegen Ihnen vor. Des Weiteren sind die Fraktionen übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 23 vertagt werden soll. Es handelt sich dabei um die Unterrichtung des Präsidenten aus Drs. 18/7431.
Meine Damen und Herren! Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung gemäß Paragraf 44 in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung das Wort zur Drs. 18/7440 - Bericht des Rechtsausschusses über die Drs. 18/6490, Hamburgisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung - gewünscht wird. - Frau Spethmann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt nach Paragraf 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung, für TOP 54, Drs. 18/7440, Bericht des Rechtsausschusses über die Drs. 18/6490, Hamburgisches Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung, die Abstimmung über die zweite Lesung der Drucksache für morgen, Donnerstag, den 13. Dezember 2007, vorzusehen, sofern erstens der Senat heute einer sofortigen zweiten Lesung nicht widerspricht und zweitens es heute Widerspruch gegen eine sofortige zweite Lesung aus dem Hause gibt.
Wir begründen dies wie folgt: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes soll die verfassungsrechtlich gebotene umfassende gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Jugendstrafe geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 entschieden, dass für den Bereich des Jugendstrafvollzugs bis Ende 2007 eine umfassende Gesetzesgrundlage zu schaffen ist. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform sind hierfür die Länder zuständig.
Der Entwurf dieses Gesetzes war im Rechtsausschuss lange Gegenstand von intensiven Beratungen sowie einer Sachverständigenanhörung, die umfassend ausgewertet wurde. Wir haben umfassend, langwierig und ohne Eile beraten. Trotzdem hat die SPD angekündigt, keine sofortige zweite Lesung zuzulassen. Damit könnte zum einen die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist nicht eingehalten werden, zum Zweiten würde aber die Verschiebung des Inkrafttretens dazu führen, dass zum Beispiel Disziplinarmaßnahmen und Durchsuchungen im Jugendstrafvollzug unzulässig wären. Die Funktionsunfähigkeit des Jugendstrafvollzugs ab Januar 2008 wäre die Folge.