Wo bleibt denn Ihr sonst immer so großer Spürsinn für Stimmungen in der Stadt? Sie hätten hier die Möglichkeit, genau wie Herr Müller gesagt hat, das Thema mit in den Verfassungsausschuss zu nehmen und zu sagen, der Bürgermeister hat gesagt, wir wollen einmal darüber reden. Das ist an der Stelle nicht passiert. Es ist ein Angebot, deshalb haben wir es Ihnen bewusst à la carte serviert, darauf einzugehen. Das wollen Sie nicht und so bleibt für uns nur die Erkenntnis, Sie wollen keinen Konsens und Sie wollen kein Signal in die Stadt geben, wie Sie das Thema verstanden haben. Damit ist die Frontenlage für den 24. Februar klar, dass es auf der einen Seite des Hauses zwei Parteien gibt, die klar zu Volksentscheiden und zur Verbindlichkeit stehen, und dass auf der Seite des Hauses eine Partei ist, die Volksentscheide missachtet hat und offensichtlich auch weiter missachten will. Das werden wir den Hamburgerinnen und Hamburgern erklären und dann können die am 24. Februar ihre Entscheidung treffen. Insofern ist der 24. Februar ein Volksentscheid darüber, wie weiter mit dieser direkten Demokratie in dieser Stadt verfahren werden soll. - Danke.
Wer Ziffer 1 des Gesetzentwurfs aus Drs. 18/7305 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Ziffer 2 des Gesetzentwurfs aus Drs. 18/7305 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Ziffer 3 des Gesetzentwurfs annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Auch Ziffer 3 ist mit Mehrheit abge
Wer Ziffer 4 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Auch Ziffer 4 ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt 37 der Tagesordnung, dem gemeinsamen Antrag von SPD- und GAL-Fraktion, Drs. 18/7323: Keine Benotung in Integrationsklassen.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Keine Benotung in Integrationsklassen - Drs. 18/7323 (Neufassung) -]
[Antrag der Fraktion der CDU: Schulversuch "Moderne Kompetenzmessung und -beschreibung" - Drs. 18/7405 -]
Beide Drucksachen möchte die GAL-Fraktion an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Goetsch, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute endlich über die sensible Frage, wie Integration in der Schule gelingen kann und wie Kinder mit und ohne Behinderungen am besten gemeinsam unterrichtet werden und lernen können. Egal, wie die Debatten stattgefunden haben, so ist bei all dem Ärger in den letzten Monaten soviel Druck entstanden, dass Sie heute, meine Damen und Herren von der CDU, einen Zusatzantrag eingebracht haben, den wir noch diskutieren werden. Ich will erst einmal abwarten, wie Sie ihn begründen und im Vorwege nur grundsätzlich über die Frage der Integration in der Schule sprechen.
Es geht natürlich um die Noten, aber es geht auch darum, wie der Alltag in den Schulen - der Unterricht, die Leistungsbewertung und alles, was dazu gehört - grundsätzlich gestaltet werden kann, damit es für die Kinder keine Stigmatisierung und Ausgrenzung bedeutet. Dann schaue ich mir das Zitat des Pressesprechers noch einmal an, der sagte - Zitat -:
"Gleichmacherei trägt nicht zur Integration bei. Eltern haben das Recht zu wissen, ob ihr Kind die Bildungsstandards erfüllt."
Die Schulbehörde behauptet damit sinngemäß, dass die Neuregelung mit unterschiedlichen Zeugnissen die Integration sogar fördere. Da wird die Idee von der Pädagogik der Integration auf den Kopf gestellt, denn woher nehmen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Belege, dass damit Integration gefördert werde, zumal jahrelange Erfahrungen an den Schulen etwas anderes zeigen.
Auch der Integrationsexperte, Professor Schuck, geht in dieselbe Richtung und sagt ganz deutlich, dass eine einheitliche Leistungsbewertung in der Integrationsklasse keine Gleichmacherei sei, sondern das Recht aller Kinder verwirklicht werde, für ihren eigenen Entwicklungsprozess förderliche Rückmeldungen zu bekommen. Es geht also nicht ums Verwischen von Unterschieden und nicht um Gleichmacherei, sondern um Anerkennung ohne Stigma
die über Jahre für Integrationsklassen ohne Noten und Berichtszeugnisse gekämpft haben, und eigentlich ist klar, an bewährter Praxis festzuhalten, wie übrigens auch im europäischen Ausland. Insofern ist es natürlich verwunderlich, wenn die Schulsenatorin sagt - ich zitiere -:
"Ich kenne auch Eltern mit behinderten und nicht behinderten Kindern im Freundeskreis. Diese Kinder lernen von Anfang an, mit ihrer Verschiedenheit zu leben."
So ein Denken muss einen im Grunde genommen traurig machen, denn was ist das für ein Menschenbild und aus welchem Jahrhundert stammen die pädagogischen Vorstellungen. Das hat auch sofort zu einem offenen Brief der "Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration" an Frau Dinges-Dierig geführt. Die empörten Eltern schreiben nämlich - Zitat -:
"Eine solche Aussage zeigt nicht nur, dass Sie [die Senatorin] hinter dem aktuellen Stand der internationalen pädagogischen Diskussion weit zurückliegen. Sie widerspricht vor allem auch dem Artikel 3 des Grundgesetzes und dem darin enthaltenen Gleichstellungsgebot. Diese Äußerung bedeutet eine klare Diskriminierung der betroffenen Kinder und Eltern."
Frau Goetsch, ich möchte Sie einmal unterbrechen. Meine Damen und Herren in der Loge! Es ist Ihnen nicht gestattet zu klatschen. Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, da ich sonst die Sitzung unterbrechen müsste und das wäre nicht so schön. - Vielen Dank.
Man kann natürlich verstehen, dass bei dem Thema viel Herzblut fließt und es berechtigte Emotionen gibt.
Heute ist von der CDU ein Zusatzantrag eingebracht worden und da sieht man, wie schnell man ein Schulgesetz ändern kann, wenn man will. Die Frage ist, ob es tatsächlich Abhilfe für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer bei der drohenden Notengebung in Integrationsklassen schaffen wird; das werden wir gleich im Detail noch von Herrn Heinemann hören. Der Antrag scheint auf jeden Fall die Tür für die Abschaffung von Noten an allen Hamburger Schulen aufzumachen. Es ist ein spannender Moment, wenn Sie bei Ihrer sonst anderen Ideologie jetzt einen wie auch immer gearteten Quantensprung machen. Ein Drittel bis die Hälfte der Grundschulen und wahrscheinlich eine erkleckliche Zahl der weiterführenden Schulen wollen ganz schnell Versuchsschule werden, was ich gut verstehen kann. Es gibt schon einige Versuchsschulen, die mit Kompetenzrastern arbeiten, nicht nur im allgemeinbildenden Bereich, zum Beispiel die Max-Brauer-Schule, sondern Kompetenzraster werden auch in Berufsfachschulen
erprobt. Ich hoffe und gehe davon aus, dass alle Schulen sich auf den Versuchsschulweg begeben, damit sie sich von diesem schrecklichen Zwang zur Notengebung und der Stigmatisierung befreien können.
Die Frage ist nur - da bin ich sehr skeptisch und gespannt auf Ihren Beitrag -, wie man in den laufenden Integrationsklassen des dritten Schuljahres jetzt damit umgeht. Ich kann mir noch nicht genau vorstellen, wie dieser halbe Sprung, über den wir in Ziffer 2 jetzt abstimmen werden, nur im Halbjahr von Zeugnissen abzusehen, genau aussehen soll. Da wird nur der halbe Sprung gemacht und dazu erwarte ich von Ihnen eine klare Antwort, Herr Heinemann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich freue mich, dass wir heute endlich über dieses Thema reden dürfen; letztes Mal fand die Debatte ja nicht statt.
Ich möchte daran erinnern, dass wir bereits im Frühjahr 2006 in vier Ausschusssitzungen samt Anhörungen im Schulausschuss über das Schulreformgesetz beraten haben.
Die Bildungsbehörde hat in einer sehr aufwendigen Synopse, wie man sie sonst normalerweise bei Gesetzesänderungen nicht kennt, alle rechtlichen Änderungen dargestellt und wir sind alle Paragrafen nacheinander durchgegangen. Ich möchte nur daran erinnern, auch wenn ich weiß, dass Sie es nicht gerne hören, dass die Opposition sich nicht einmal gegen die heute debattierten Änderungen ausgesprochen hat. Sie haben im Schulausschuss zwei Änderungsanträge vorgelegt, aber zum relevanten Paragrafen 44 kam kein Änderungsantrag von Ihnen, Herr Buss. Haben Sie da nicht aufgepasst, Herr Buss und Frau Goetsch?
Wir haben das Schulreformgesetz zweimal ausführlich im Parlament debattiert. Herr Buss erwähnte zwar immerhin kurz das Thema Noten und meinte, generell sei er der Meinung, dass das die Schulen für die Klassen 3 und 4 selber entscheiden sollten. Er sagte aber kein Wort zu den behinderten Schülern, kein Wort zu den I-Klassen.
Frau Goetsch, auch Ihnen war es nicht wichtig genug, Sie haben das Thema gar nicht erst erwähnt. Jetzt in der Vorwahlzeit haben Sie plötzlich Ihre Meinung geändert oder sind einfach sehr laut aufgewacht. "Schlamperei in der Schulbehörde" haben Sie getitelt und sich aufgeregt - ich zitiere -:
"Wie jetzt bekannt wurde, hat die Schulbehörde Anfang der Woche die Grundschulen mit Integrationsklassen angewiesen, ab sofort in den 3. und 4. Klassen Notenzeugnisse einzuführen."
Es ist natürlich absolut unmöglich, dass die Schulbehörde die Schulen auffordert, das Schulgesetz einzuhalten; das
"Die GAL-Fraktionsvorsitzende Christa Goetsch reagiert darauf mit scharfer Kritik: 'Es ist eine maßlose Schlamperei, dass die Schulbehörde schlichtweg vergessen hat, eine Ausnahmeverordnung für Integrationsklassen zu erlassen.'"