Protocol of the Session on September 27, 2007

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zum Punkt 27 der Tagesordnung, Drs. 18/6972, Antrag der SPD-Fraktion: Qualität der Pflege sichern - Landesheimgesetz in Hamburg auf den Weg bringen.

[Antrag der Fraktion der SPD: Qualität der Pflege sichern - Landesheimgesetz in Hamburg auf den Weg bringen - Drs. 18/6972 -]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 18/7053 ein Antrag der GALFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Mit dem neuen Heimgesetz die Pflegequalität verbessern und neue Betreuungsformen sowie Transparenz schaffen! - Drs. 18/7053 -]

Beide Drucksachen möchte die SPD-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Brinkmann bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die Föderalismusreform in Kraft getreten ist, ist der Weg für eine Reform des Heimgesetzes auf Landesebene frei. Das, Frau Bürgermeisterin, gibt Ihnen die Chance, wichtige Pflegekriterien festzuschreiben.

Die SPD-Fraktion hat den Antrag zum Heimgesetz eingebracht, weil wir im Gegensatz zu Ihnen, Frau Bürgermeisterin, und zu der CDU-Fraktion, die immer alles schön- und gutreden wollen, der Meinung sind, dass in der Pflege nicht alles in Ordnung ist.

Natürlich gibt es in Hamburg viele Pflegeheime, in denen eine qualitativ hochwertige Pflege stattfindet, aber auch dort wird über die Überlastung des Personals und schlechte Arbeitsbedingungen geklagt.

Uns geht es daher darum, dass diese Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen und genauer vorgeschrieben wird, welche Qualitätsstandards vorgesehen werden müssen, um besser und transparenter kontrollieren zu können.

Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag die Punkte aufgeführt, die uns besonders wichtig sind und von denen wir meinen, dass diese Punkte Voraussetzung für eine gute Pflege sind.

Zunächst einmal sind wir der Auffassung, dass die Begriffe Pflege, Qualität der Pflege und Fachkraft neu definiert werden müssen. Die bisherigen Berufsbegriffe haben sich weiterentwickelt, lassen aber andere Professionen in dem Bereich nicht zu, die zukünftig in diesem Bereich unbedingt mit einbezogen werden müssen. Ich spreche hierbei von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Geriatern und so weiter.

Ganz wichtig ist auch, dass die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt werden. Die Mitwirkung bezieht sich auf die Bereiche Unterkunft, Betreuung, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung, also auf die Ausgestaltung des alltäglichen Lebens.

Bei der Unterbringung im Heim möchte ich gleich den Punkt des Einbettzimmers ansprechen, weil der mir persönlich unabdingbar erscheint. Es ist mit der Würde der Menschen nicht vereinbar, dass jemand auf Dauer mit allen seinen körperlichen Gebrechen im Alter sowie seinem persönlichen Schamgefühl mit einer ihr oder ihm unbekannten Person auf engstem Raum - 18 Quadratmeter sind heute Standard - zusammenleben muss. Der Anspruch auf ein Einzelzimmer darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein,

(Beifall bei der SPD)

sondern muss sich dem Wunsch der zu Pflegenden beugen.

Die Aufgaben der Heimaufsicht müssen von den Aufgaben des MDK, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, klar getrennt werden. Wenn es schon so wenig Personalstellen bei der Heimaufsicht gibt, muss klar geregelt sein, was der MDK zu leisten hat und wofür die Heimaufsicht zuständig ist. Die heutzutage immer wieder stattfindenden Doppelkontrollen dürfen zukünftig nicht mehr sein.

Die gesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung und der stationären Altenhilfe sollten getrennt werden. Bisher waren die Heime in diesen Bereichen einheitlich geregelt, aber die Aufgabenfelder sind unserer Meinung nach so unterschiedlich, dass wir uns zukünftig nur eine Trennung vorstellen können.

Die alternativen Wohnformen, die wir in der letzten Diskussion angesprochen haben und die Sie auch alle wollen, bedürfen eigenständiger Rahmenbedingungen und einer Qualitätssicherung. Hier muss auch überprüft werden, ob es zukünftig möglich sein kann, dass verschiedene Dienstleistungen, nämlich Wohnen und Pflege, aus einer Hand angeboten werden dürfen, was zurzeit verboten ist.

Die bis jetzt angesprochenen Punkte beziehen sich fast ausschließlich auf die stationäre Pflege. Pflege findet aber auch in Einrichtungen der Kurzzeit- und der Tagespflege statt sowie darüber hinaus auch ambulant. Daher gilt es, dass neue gesetzliche Bestimmungen die Schutz

bedürfnisse aller zu Pflegenden im Auge haben. Hierfür benötigen wir eine Veränderung des Verbraucherschutzgesetzes.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Veränderung des Verbraucherschutzgesetzes muss eine Stärkung der Beratung einhergehen. Wie finde ich den richtigen Heimplatz? Wer hilft mir bei dem Problem mit den Leistungsanbietern? Wer hilft mir, eine gute Finanzierung zu finden? Alles das sind Fragen, die auf ältere Menschen zukommen und die dann, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, vor der schwierigen Entscheidung stehen, das richtige Heim für sich zu finden.

Daher begrüßt die SPD-Fraktion den Vorschlag von Ulla Schmidt, mit der Regulierung des Pflegegesetzes in allen Bezirken Pflegestützpunkte einzurichten.

(Barbara Ahrons CDU: Wer soll das bezahlen?)

- Die Bezahlung wird auf Bundesebene geregelt, Frau Ahrons. Wenn das vielleicht auch nicht zu Ihrem Aufgabenbereich gehört, sollten Sie sich das wenigstens einmal anhören.

(Beifall bei der SPD)

Die GAL-Fraktion hat einen Zusatzantrag eingebracht, den wir annehmen werden, da fast alle Punkte mit den unsrigen übereinstimmen. Eine neue Beschwerdestelle einzurichten, halten wir allerdings für zu viel Bürokratie, denn wir haben bereits das Pflegetelefon. Danach kann man auch Beschwerden vernünftig bearbeiten und auflisten.

Sie sehen, es gibt eine Vielzahl von Punkten, die im Heimgesetz neu geregelt werden sollten. Wir versprechen uns hiervon eine Verbesserung der Pflege und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal, was dann den älteren Menschen wieder zugute käme.

Frau Bürgermeisterin, es hat keinen Sinn, die Veränderung des neuen Heimgesetzes auf die lange Bank zu schieben, was auch aus unserer Kleinen Anfrage 18/6924 hervorgeht. Wir wissen, dass das bundesweit geltende Heimgesetz so lange gilt, bis es vom Landesgesetz abgelöst wird. Nur die vielen Eckpunkte, die ein Landesgesetz beinhalten sollte, machen doch deutlich, welche Schwachpunkte in dem bestehenden Gesetz liegen, die zum Teil eine schlechte Pflege zulassen.

Es muss unser Ziel sein, die Situation in der Pflege aller Menschen, die darauf angewiesen sind, zu verbessern.

(Beifall bei der SPD)

Also, Frau Bürgermeisterin, packen Sie es an!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Herr von Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, ich glaube, mit dem Ziel sind wir uns einig, denn auch wir wollen, dass die Pflege für die Betroffenen verbessert wird. Hierüber besteht gar kein Dissens.

Hinsichtlich der Pflege, die Sie eingangs angesprochen haben, kann ich nur betonen, dass Hamburg meiner Auffassung nach sehr gut aufgestellt ist. Wenn Probleme

oder Schwachpunkte auftreten, schauen wir nicht weg, sondern versuchen, diese auch zu lösen. Daher sind wir auch für Anregungen seitens der Opposition immer dankbar. Es ist nicht alles Schall und Rauch, wie es manchmal dargestellt wird, sondern wir sind hier durchaus in der konstruktiven Diskussion.

Ganz wichtig ist - und hier sind wir uns auch einig - dass wir als Hamburger die Chance nutzen wollen, die sich durch die Föderalismusreform im Hinblick auf die Änderung des Bundesgesetzes ergeben hat. Was die Überschrift Ihres Antrages "Landesheimgesetz auf den Weg bringen" betrifft, kann ich die erfreuliche Mitteilung machen, dass dieses Gesetz bereits auf dem Weg ist. Die entsprechenden Eckpunkte werden bereits mit den beteiligten Verbänden erörtert. Daher ist Ihr Antrag an sich entweder zu früh oder als erledigt zu betrachten.

Wie bereits ausgeführt, wollen wir in Hamburg die Chance nutzen und das Heimgesetz weiterentwickeln. Wir wollen das Heimrecht modernisieren und entbürokratisieren. Das soll aber gemeinsam mit den Seniorenvertretungen, den Selbsthilfeverbänden, den Praktikern und den Fachleuten aus der Praxis geschehen. Daher ist es wichtig, dass eine transparente und nachvollziehbare Diskussion und Erörterung mit den Betroffenen stattfindet. Das ist in meinen Augen gelebte Demokratie.

Ziel ist ein gut durchdachter und auch mit den anderen Bundesländern koordinierter Gesetzentwurf. Hier ist jetzt kein Schnellschuss aus der Hüfte notwendig - mit dem alten Gesetz sind wir auch klargekommen -, sondern wir sollten uns die Zeit nehmen, um einen guten Gesetzentwurf hinzubekommen. Ich würde mich freuen, wenn am Ende der Diskussion ein gemeinsam getragener Entwurf steht, mit dem wir alle dann sicherlich im Konsens auskommen können.

(Michael Neumann SPD: Gute Rede!)

Ich bin der Meinung, dass wir bei diesem Thema keinen Sozialpopulismus benötigen. Unser Ansatz ist, dass wir zunächst einmal mit den Betroffenen einen guten Entwurf erarbeiten und nicht einfach von oben verordnen. Ich denke, dass es ein sinnvolles Verfahren ist, erst einmal zuzuhören und das Ergebnis dieser offenen Diskussion abzuwarten. Hierbei ist es wichtig, dass die Menschen auf ein gutes Verfahren vertrauen können und die Sorgen, dass der erreichte Standard irgendwie verloren gehen könnte, unbegründet sind.

Zum Antrag der GAL möchte ich noch kurz Folgendes ausführen. An sich sind neue und bestehende Wohnformen im ambulanten und stationären Bereich bereits berücksichtigt. Und ausgehend vom konkreten Schutzbedarf ist eine Aufhebung der Trennung zwischen dem ambulanten Bereich und dem stationären Heim auch geplant.

Frau Brinkmann, Sie sprachen das Thema der Mitwirkung der Heimbeiräte an. Dieser Punkt ist auch in Ihrem Antrag enthalten. Das liegt uns auch sehr am Herzen und hierüber gibt es überhaupt keinen Dissens. Bei dieser Gelegenheit muss einmal ausdrücklich betont werden, dass die Heimbeiräte exzellente Arbeit leisten, worauf keiner von uns verzichten möchte. Im Gegenteil, dieser Bereich sollte eher noch verbessert werden.

Was das Thema Vertragsrecht anbelangt, gibt es nach meinen Informationen zurzeit zwischen dem Bund und den verschiedenen Ländern noch Klärungsbedarf. Hin

sichtlich Förderung neuer Wohnformen hat Hamburg als erstes Bundesland bereits 2005 eine Koordinationsstelle eingerichtet, was eine gute Sache ist. Insofern sehe ich Ihren Antrag ansatzweise als erfüllt an, da die geforderten Dienstleistungen bereits teilweise angeboten werden.

(Petra Brinkmann SPD: Anders finanziert!)

Ich möchte eine Frage ganz sachlich an die SPD richten. Mir erschließt sich nicht ganz, warum wir zwei Gesetze benötigen.